Soziale Sicherung bei Erwerbsunfähigkeit
In: Soziale Gerontologie und Sozialpolitik für ältere Menschen: Gedenkschrift für Margret Dieck, S. 282-299
"Christoph Behrends Ausgangsthese ist, daß Lebenslagen im Alter weitgehend das Resultat biographischer Verläufe sind und daß das Erwerbsleben die prägende Phase ist, in der wesentliche Weichenstellungen gelegt werden. Ein Indikator für die Ungleichverteilung von Belastungen in der Arbeitswelt sowie damit verbundenen gesundheitlichen Risiken stellt die Beendigung der Erwerbsarbeit infolge von Invalidität dar. Anknüpfend an eigene Arbeiten (Behrend 1992) betont er, daß die soziale Sicherung des Invaliditätsrisikos seit dem Entstehen der staatlichen Sozialpolitik zu deren zentralen Aufgaben gehört. In den Sicherungszweigen werden Risiken grundsätzlich nach den jeweiligen Zuständigkeiten getrennt. Das Invaliditätsrisiko erscheint für den Betroffenen allerdings als ein ganzheitliches Risiko, nämlich als gesundheitliche Einschränkung und als Einschränkung der Verwertung seiner Arbeitskraft. Sachgerechtigkeit aus der Sicht der Versicherungsträger einerseits und Ganzheitlichkeit aus der Betroffenenperspektive haben die Entwicklung der Gesetzgebung und der Rechtsprechung hierzu geprägt. Die sozialpolitische Zielsetzung bei der Sicherung von Invalidität bzw. Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit lag grundsätzlich in der Lohnersatzfunktion diesbezüglicher Renten und damit verbunden der Aufrechterhaltung des Lebensstandardniveaus. Behrends abschließende Analyse der aktuellen Reformen zu diesem Problemfeld (Rentenreform 1999) lassen Zweifel daran aufkommen, ob diese Zielsetzung auch künftig berücksichtigt wird." (Textauszug)