"Der Beitrag geht der Frage nach, ob im Bereich lokaler Arbeitsmarktpolitik Handlungsspielräume für gewerkschaftliche Einflußnahme bestehen. In einem ersten Schritt wird regressionsanalytisch am Beispiel der nordrhein-westfälischen Arbeitsämter aufgezeigt, daß Unterschiede in der Maßnahmepolitik der Arbeitsämter nicht allein durch Unterschiede in der lokalen Wirtschafts- und Arbeitsmarktstruktur erklärt werden können, was auf die Existenz eines politisch gestaltbaren Handlungsspielraums verweist. Wie anschließende Befragungsergebnisse erbracht haben, läßt sich dieser durchaus durch arbeitsmarktpolitisches Handeln der Interessenvertretungen der Arbeitsmarktparteien beeinflussen. Die gewerkschaftliche Einflußnahme ließe sich dabei noch erweitern, wenn neben einer Kompetenzausweitung der Selbstverwaltung vor allem die arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Koordination zwischen betrieblicher und überbetrieblicher Gewerkschaftspolitik intensiviert würde." (Autorenreferat)
Von Anfang 2000 bis zum Herbst 2008 wurde die SGB III-Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitslosen (FbW) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) ergänzt. Von 116.000 Förderfällen entfielen rund 80 Prozent auf die Jahre 2000 bis 2002. Für die Teilnehmer/innen dieser drei Jahre wird in diesem Bericht eine Wirkungsanalyse vorgestellt. Erfolgsmaßstab nach der Teilnahme ist erstens die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit überhaupt und zweitens der Übergang in ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Als Vergleichsgruppen werden arbeitslose Nichteilnehmer/innen herangezogen sowie Teilnehmer/innen ohne ergänzende ESF-Hilfen. Soweit möglich wurden dabei auch getrennte Analysen für Subgruppen durchgeführt (West/Ost, Nichtleistungsbezieher/innen des SGB III, Männer/Frauen und in einem Exkurs gesondert Migranten mit und ohne zusätzliche Sprachförderung). Empirische Grundlage sind die Längsschnittdaten aus repräsentativen Panel-Befragungen (2003/2004 und 2006) der ESF-geförderten Teilnehmer/innen und der Vergleichsgruppen, wobei die Stichproben der Vergleichspersonen mit einem exakten Vormatching mit Prozessdaten gezogen wurden. Durchgängig wurden für die Analysen ereignisanalytische Verfahren angewendet (nur zum Teil auch Propensity Score Matching, mit dem nur Statuswahrscheinlichkeiten, aber keine Übergangswahrscheinlichkeiten ermittelt werden können). Zunächst wurden die Übergangsraten für den maximalen Beobachtungszeitraum von sechs Jahren verglichen (Kaplan-Meier-Schätzer). Anschließend wurde der Teilnahmeeffekt modellbasiert bei Kontrolle weiterer Einflussfaktoren (u.a. personelle Merkmale, regionale und Maßnahmeheterogenität, Arbeitsuchverhalten) geschätzt (Cox-Regression). Weil die Analyse im Unterschied zu den ersten Untersuchungen der Begleitforschung jetzt mit den Längsschnittdaten aus den Befragungen und mit differenzierteren Analyseverfahren erfolgen konnte, sind die bisher vorläufigen Befunde nun überholt. Anders als zuvor kann hier als übergreifendes Ergebnis ein eindeutig positiver Befund zum individuellen Nutzen der ergänzenden ESF-Förderung festgehalten werden. Im Vergleich zu nichtteilnehmenden Arbeitslosen waren die ESF-geförderten Teilnehmer/innen (insbesondere in Westdeutschland und die Nichtleistungsbezieher/innen) in mittlerer und längerer Frist betrachtet auf dem Arbeitsmarkt erfolgreicher. Auch im Vergleich zur beruflichen Weiterbildung ohne ESF-Unterstützung sprechen die Befunde für eine positive Bilanz. ; The promotion of further vocational training for unemployed persons according to SGB III was supplemented by the European Social Fund (ESF) from the beginning of 2000 to autumn 2008. 80 per cent of the total of 116,000 promoted cases are allocated to the years 2000 to 2002. An impact analysis is presented in this report covering the population participating in these years. Outcomes subsequent to participation are measured, firstly, by the fact whether participants entered into employment at all and, secondly, by transition into non-subsidized employment liable to social security. Unemployed non-participants and participants without additional ESF-funding serve as comparison groups. Separate analyses were run for subgroups where possible (West/East Germans, non-recipients of benefits according to SGB III, male/female participants and, in an excursus, migrants with and without additional language courses). The analysis is empirically based on the longitudinal data from representative panel surveys of ESF-funded participants and comparison groups whose samples were drawn on the basis of exact pre-matching with process-produced data. The method of event history analysis was applied throughout the study (partly supplemented by propensity score matching, which, however, can estimate status probabilities but not probabilities of transition). First of all, transition rates for the overall observation period of six years were compared (Kaplan-Meier estimator). In the following the effect of participation was estimated in a Cox regression, taking into account further explanatory factors (such as personal characteristics, regional and program-related heterogeneity, job-seekers' behaviour). Since, other than earlier studies, this analysis was conducted with longitudinal survey data using more elaborate methods, the results of preliminary findings are obsolete now. In contrast to earlier findings, a clearly positive effect of supplementary ESF-funding on individual benefits can be found. Compared to unemployed nonparticipants, participants supported by the ESF were more successful on the labour market in the medium and long run (especially participants in West Germany and the group of non-recipients of statutory benefits). With reference to further vocational training without ESF-funding, the results point to positive outcomes as well.
"Seit Herbst 2004 kann die berufsbezogene Sprachkompetenz von Arbeitslosen mit Migrationshintergrund in dreimonatigen Maßnahmen zur Vermittlung von Deutschkenntnissen im Rahmen des ESF-BA-Programms gefördert werden - zunächst nur in Westdeutschland, dann ab 2005 bundesweit, aber seitdem eingegrenzt auf Bezieher und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld nach dem SGB III. Im hier vorgelegten ersten Bericht zur Evaluation des neuen Förderansatzes werden die arbeitsmarktpolitische Begründung und die institutionelle Konkretisierung der berufsbezogenen Sprachförderung unter Berücksichtigung des einschlägigen Forschungsstandes diskutiert, es werden die darauf bezogenen Fragestellungen zur Evaluation begründet und es wird über erste Befunde zur bisherigen Umsetzung der Sprachkurse und zu ihren Ergebnissen informiert. Die Verbleibsanalyse ergibt, dass sechs Monate nach Maßnahmeende relativ viele Personen arbeitslos gemeldet und relativ wenige wieder in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind. Dies könnte damit zusammenhängen, dass rund die Hälfte der geförderten Arbeitslosen keinen Hauptschulabschluss hat und sogar rund neunzig Prozent über keine abgeschlossene (bzw. in Deutschland entsprechend anerkannte) Berufsausbildung verfügen. Sprachkenntnisse erscheinen als notwendige, aber nicht als hinreichende Bedingung der angestrebten "Beschäftigungsfähigkeit". Daneben wird im Bericht die leistungsrechtliche Eingrenzung auf Personen, die das Arbeitslosengeld I beziehen, kritisiert. Die Untersuchung der Förderstrukturen in den Rechtskreisen des SGB III und II ergibt, dass Arbeitslose mit Migrationshintergrund vor allem im Bereich des SGB II eine gewichtige Zielgruppe darstellen, allerdings ohne systematisch gezielte Sprachförderung. Deshalb wird vorgeschlagen, sie in die berufsbezogene ESF-Sprachförderung einzubeziehen. Für gering qualifizierte Arbeitslose mit Migrationshintergrund sollte die berufsbezogene Sprachförderung zudem nicht isoliert, sondern ergänzend zu beruflich qualifizierenden Hilfen des SGB II und III organisiert werden."[Autorenreferat]
"Die 'Hartz-Gesetze' und die neue geschäftspolitische Ausrichtung der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben erhebliche Konsequenzen für die Umsetzung der gesetzlich geregelten Arbeitsmarktpolitik. Dies gilt auch für die daran geknüpfte ergänzende Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitslosen und von Kurzarbeitern, des Coaching bei Existenzgründungen und der berufsbezogenen Sprachkompetenz von Personen mit Migrationshintergrund aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Unter diesem Aspekt wird hier die Umsetzung des ESF-BA-Programms seit dem Programmstart im Jahr 2000 bis Anfang 2005 analysiert. Aufgezeigt werden wichtige Implementationsprobleme und aktuelle Zielkonflikte zwischen dem ESF und der Arbeitsförderung durch die BA im Rahmen des SGB III. Als Ergebnis werden Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Stellung der BA in der zukünftigen Förderperiode des ESF ab 2007 zur Diskussion gestellt." (Autorenreferat)
"Kurzarbeit ist ein klassisches Instrument betriebsinterner Anpassung an einen konjunkturell bedingten Arbeitsausfall. Mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes können Betriebe bei einem vorübergehenden Nachfrageausfall ihre ansonsten anfallenden Lohnkosten in Verbindung mit einer temporären Arbeitszeitverkürzung senken. Ziel ist die Vermeidung von Entlassungen, also von Entlassungs- und Wiedereinstellungskosten bei alternativer externer Flexibilität. Die eingearbeitete Belegschaft soll dem Betrieb erhalten bleiben. In der arbeitsmarktpolitischen Öffentlichkeit gilt das Kurzarbeitergeld als ein bewährtes Instrument. Aber es fehlt bisher an betriebsbezogenen empirischen Untersuchungen zu der Frage, ob mit Kurzarbeit tatsächlich die angestrebten Ziele erreicht werden. Hier setzt die Untersuchung mit einer Auswertung der Welle 2003 des IAB-Betriebspanels an. Die Befunde zur Verbreitung von konjunkturell bedingter Kurzarbeit widersprechen dem herkömmlichen Bild, demzufolge Kurzarbeit vor allem von größeren Industriebetrieben genutzt wird. Der typische kurzarbeitende Betrieb ist ein Kleinbetrieb und findet sich nicht nur im Verarbeitenden Gewerbe, sondern auch im Dienstleistungssektor. Die Analyse der betrieblichen Beschäftigungsentwicklung und Fluktuation im Vergleich von Betrieben mit und ohne Kurzarbeit zeigt, dass die Einführung von Kurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden und die Stabilität der Beschäftigung zu fördern. Dabei ist Kurzarbeit nur eine von mehreren Möglichkeiten interner und externer Flexibilität. Betriebe mit Kurzarbeit nutzen ein breiteres Spektrum von Anpassungsinstrumenten als Betriebe ohne Kurzarbeit in vergleichbarer wirtschaftlicher Situation. Kurzarbeit wird nicht in Alternative zur Nutzung anderer Varianten betrieblicher Flexibilität eingesetzt, sondern - wie in den gesetzlichen Regelungen vorgesehen - in Verbindung mit weiteren Instrumenten interner numerischer und funktionaler Anpassung. Die Ausfallzeiten bei Kurzarbeit werden allerdings nur selten für eine funktionale Anpassung der Qualifikation der Kurzarbeitenden genutzt." (Autorenreferat)
"Für die Evaluation der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) von Arbeitslosen ist nicht nur wichtig, ob es anschließend mehr oder weniger Übergänge in Beschäftigung gibt, sondern auch, welche Qualität diese Beschäftigungsverhältnisse haben. Hier wird deshalb eine Wirkungsanalyse der ergänzend zum SGB III vom Europäischen Sozialfonds unterstützten FbW (ESF-Unterhaltsgeld, allgemeinbildende Maßnahmebausteine) unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit der Beschäftigungseffekte vorgestellt. Erfolgsmaßstab ist zunächst die Aufnahme einer ungeförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, die länger als ein halbes Jahr andauert, und im zweiten Schritt einer Beschäftigung, die länger als ein Jahr andauert. Es werden zwei Vergleichsgruppen herangezogen: (1) arbeitslose Nichteilnehmer/innen und (2) Teilnehmer/innen an Weiterbildungsmaßnahmen, die allein im Rahmen des SGB III gefördert wurden, also keine ergänzende ESF-Hilfe erhielten. Die Untersuchung bezieht sich auf ESF-geförderte Teilnehmer/innen an beruflicher Weiterbildung der Jahre 2000 bis 2002. Datengrundlage sind Längsschnittdaten aus Panel-Befragungen (2003/2004 und 2006) der ESF-Geförderten (Vollerhebung in jedem zweiten Arbeitsamtsbezirk) und der Vergleichspersonen, die durch ein exaktes Vormatching der Stichproben mit Prozessdaten ermittelt wurden. Die Wirkungsanalyse mit ihrem Beobachtungszeitraum von bis zu sechs Jahren erfolgte mit ereignisanalytischen Verfahren (Kaplan-Meier-Schätzer und Cox-Regressionen). Im Ergebnis zeigt sich, dass die ESF-unterstützte Weiterbildung im Vergleich zur Nichtteilnahme mittel- und langfristig die Übergangswahrscheinlichkeit in ein nachhaltiges Beschäftigungsverhältnis erhöht hat. Die ESF-geförderten Teilnehmer/innen waren auf dem Arbeitsmarkt darin erfolgreicher als die nichtteilnehmenden Arbeitslosen. Im Vergleich zur gesetzlichen Regelförderung hat sich der added value des ESF in der Einbeziehung von Arbeitslosen erwiesen, die ohne das ESF-Unterhaltsgeld wohl nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen teilgenommen hätten. Die mit ESF-Unterstützung zusätzlich einbezogenen Personen hatten unter dem Aspekt nachhaltiger Beschäftigung betrachtet mit gleichem Erfolg teilgenommen, wie die allein im Rahmen des SGB III Geförderten." (Autorenreferat)
"Nicht nur bei einem voraussichtlich vorübergehenden Arbeitsausfall (aus konjunkturellen oder saisonalen Gründen) kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Auch bei einem endgültigen Arbeitsausfall infolge größerer Betriebsänderungen können Betriebe auf der Grundlage entsprechender Regelungen im SGB III Kurzarbeit einführen. Als Lohnersatzleistung konnte dazu bis Ende 2003 das Strukturkurzarbeitergeld mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren und ab 2004 das Transferkurzarbeitergeld für maximal ein Jahr bewilligt werden. Die Betriebe sind im Gesetz aufgefordert, sich um die Vermittlung der Kurzarbeitenden in neue Beschäftigungsverhältnisse zu bemühen und dazu falls erforderlich möglichst frühzeitig Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten. Diese Maßnahmen konnten im Rahmen des ESF-BA-Programms von 2000 bis zum Sommer 2008 und seitdem mit einem neuen ESF-Bundesprogramm finanziell unterstützt werden. Für die Evaluation dieser ESF-Förderung ist damit die Frage aufgeworfen, inwieweit sich die Chancen der Kurzarbeitenden auf eine neue Beschäftigung mit der Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen erhöhen. Bei der gegebenen Datenlage ist eine Wirkungsanalyse der Qualifizierung während Kurzarbeit nicht möglich. In den Datenbanken der BA fehlen personen- und betriebsbezogene Individualdaten zu Merkmalen und Zeiten der Kurzarbeit bzw. des Bezugs von Kurzarbeitergeld. Die wenigen Individualdaten zu den Teilnahmen an den ESF-geförderten Maßnahmen weisen Lücken auf und sind für weitergehende analytische Ansprüche nur unzureichend geeignet. Gleichwohl legt die Begleitforschung zum ESF-BA-Programm mit diesem Bericht einige Analysen zum Umfang und zu den Strukturen der Förderung in den Jahren 2000 bis 2006 sowie vor allem zum Verbleib nach den Qualifizierungsmaßnahmen und dem Austritt aus der strukturellen bzw. Transfer-Kurzarbeit vor. Damit sollen trotz aller Vorbehalte einige Grundinformationen zu den Ergebnissen der Qualifizierungsmaßnahmen gegeben werden. Dazu gehört zum Beispiel der Befund, dass ein Jahr nach Austritt aus einer Qualifizierungsmaßnahme während der Kurzarbeit und auch zwei Jahre später deutlich mehr als vierzig Prozent aller Teilnehmer/innen wieder ungefördert sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Neben diesem und weiteren empirisch evidenten Befunden werden Schlussfolgerungen aus der schwierigen Datenlage gezogen. Es werden Empfehlungen zur Verbesserung gegeben, deren Umsetzung die zukünftige Evaluation der jetzt neu gestarteten Förderung der Qualifizierung während Transferkurzarbeit im Rahmen des ESF-Bundesprogramms bis 2013 erleichtern könnte." (Autorenreferat)
"Im Jahr 2009 wurde die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit und Saison-Kurzarbeit zeitlich befristet bis 2010 erleichtert. Die rechtlichen Änderungen erfolgten vor dem Hintergrund der damals außerordentlich schwierigen wirtschaftlichen Situation und der negativen Aussichten für den Arbeitsmarkt. Die Attraktivität von Kurzarbeit ist durch die Neuregelung deutlich gestiegen. Insgesamt wurde dadurch der Anstieg der Arbeitslosigkeit abgeschwächt. In seiner Stellungnahme äußert sich das IAB zu einem Antrag der SPD-Fraktion, die Konditionen für Kurzarbeit zu verbessern. Eine Verlängerung der Erstattung von Sozialbeiträgen für Kurzarbeiter bis Ende 2011 würde die bestehende Regelung zur erleichterten Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld erhalten. Insbesondere kleinere Betriebe könnten davon profitieren, da sich abzeichnet, dass sie zunehmend Unterstützung mit dem Kurzarbeitergeld benötigen. Die Remanenzkosten, die den Betrieben auch bei einer vollen Erstattung der Sozialbeiträge verbleiben, wirken weiterhin möglichen Mitnahmeeffekten und dem Risiko von Strukturverhärtungen entgegen. Die Privilegierung von Mehrbetriebsunternehmen bei der vollen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge sollte aus der Sicht des IAB allerdings gestrichen werden. Eine weitere Unterstützung von Qualifizierungsmaßnahmen während Kurzarbeit erscheint sinnvoll. Dabei sollte die Förderung gering qualifizierter Kurzarbeiter vereinfacht werden. Daneben wäre eine Fortsetzung der bisher nur für 2009 und 2010 gültigen Europäischen Sozialfond (ESF)-Richtlinie begrüßenswert. Ratsam wäre auch, Sozialversicherungsbeiträge weiterhin ab dem ersten Monat voll zu erstatten, wenn berücksichtigungsfähige Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Eine Verlängerung der maximalen Bezugsfrist des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes auf 36 Monate zum jetzigen Zeitpunkt jedoch, könnte aus Sicht des IAB als Signal für eine mittelfristig gewährte Subvention missverstanden werden und das Risiko von Strukturverhärtungen erhöhen." (Autorenreferat)