Aus der Fülle der immer wieder genannten wirtschaftlichen Gründe für Kriege und ökonomischen Aspekten von Kriegführung werden in dem Beitrag fünf Kontexte herausgehoben, die sowohl für Alltagstheorien wie Theorien mit wissenschaftlichem Anspruch von besonderer Bedeutung sind: (1) Krieg als Instrument zur Bereicherung des Siegers durch Eroberung oder Beutemachen; (2) Krieg als Fortsetzung des Konkurrenzkampfes von Wirtschaftsakteuren untereinander; (3) Krieg als Mittel zur Bekämpfung wirtschaftlicher Krisen; (4) Krieg und Globalisierung; (5) Bürgerkriege bei Armut und Ressourcenreichtum. Grundlegend für alle ökonomischen Kriegstheorien ist die Annahme, dass das Verhalten der Akteure vom Versuch der Optimierung des eigenen materiellen Reichtums getrieben wird. Damit stehen ökonomische Kriegstheorien in einem engen Bezug zu rationalistischen Kriegstheorien. In dem Beitrag werden die beschriebenen fünf Kontexte von Krieg und Ökonomie vertieft. Dabei wird sowohl auf historische wie aktuelle Diskussionen in verschiedenen akademischen Umfeldern rekurriert. (ICB2)
Das System der Arbeitsbeziehungen unterliegt derzeitig einer dramatischen Veränderung. Seine bisherige Basis ist zerstört, und das neue System ist augenblicklich erst im Aufbau. In der Sowjetunion ist dieser Vorgang erheblich widersprüchlicher als in den osteuropäischen Ländern, wo der Totalitarismus keine so verheerende Auswirkung auf die Arbeitsbeziehungen hatte. Die Ausführungen zeigen folgendes: Arbeitsbeziehungen in der UdSSR stellen ein System industrieller Beziehungen im westlichen Sinne dar; bei ihren jetzigen Veränderungen muß weiterhin von einem Primat der Politik ausgegangen werden; Wandlungstendenzen in der Zukunft können nur prognostiziert werden, wenn die historische Erblast totalitärer Herrschaft ausreichend berücksichtigt wird. (pmb)
In diesem Beitrag soll eine These John Maynard Keynes erläutert werden, in der er behauptete, die Ideen der Nationalökonomen und politischen Philosophen hätten einen weit größeren Einfluss, als gemeinhin angenommen werde. "Dabei soll insbesondere herausgearbeitet werden, wie die Ökonomie ein spezifisches Menschenbild prägt - und wie dieses Bild wiederum unser Verständnis von Demokratie beeinflusst. Dabei geht die Autorin von folgender Überlegung aus: Auch Menschenbilder können wir normalerweise nicht vor uns hinstellen, um sie zu betrachten. Sie prägen vielmehr die Art, wie wir uns selbst und andere sehen und nach welchen Erklärungen wir für unser Menschsein suchen. [...] Der Beitrag glieder sich in drei Schritte: Erstens zeigt die Autorin den Ort auf, an dem die Wirtschaftswissenschaft tatsächlich einen prägenden Einfluss auf das Menschenbild von Bürgern zu gewinnen sucht: die ökonomische Bildung. Zweitens gibt sie einen Einblick in die Grundzüge dieser Bildungsform, wobei sie als eine Lehrbuchwissenschaft im Sinne Thomas S. Kuhns sichtbar werden wird: als Wirtschaft, die Studierende zu keinem pluralen wie kritischen Selbst- und Weltverständnis zu befähigen vermag. Im dritten Schritt arbeitet die Autorin das der ökonomischen Bildung zugrunde liegende Menschenbild in seinen wesentlichen Zügen heraus. Dabei handelt es sich, so ihr Argument, um ein zweigeteiltes Menschenbild, auf dessen Basis sich Studierende entweder als "Nutzenmaschinen", "Roboter" sowie "Versuchskaninchen" verstehen lernen, oder aber als Sozialingenieure, die andere Menschen als eben jene Maschinen, Roboter oder Kaninchen betrachten und nach eigenen Vorstellungen und Interessen zu manipulieren streben. Exakt dieses Menschenbild (so argumentiert die Autorin) spiegelt sich in einem Demokratieverständnis wider, wie es etwa die Bertelsmann Stiftung propagiert. Denn dieses Verständnis legt Politik in die Hände weniger Verfahrensgestalter, welche bestimmen, "wann und wo wer mit wem über was womit und wozu interagiert" (Gohl, 2010, S. 166). Damit ist stillschweigend die Ohnmacht der Bürger akzeptiert, welche sich vorschreiben lassen müssen, wann und wo sie mit wem über was womit und wozu interagieren. (DIPF/Orig.).
Der ökonomischen Theorie der Politik liegt die Annahme zugrunde, dass politische Akteure wie ökonomische Akteure handeln, nämlich eigennützig. Es geht ihnen nicht um das Gemeinwohl, sondern um die Maximierung des eigenen Nutzens. Unterschiedlich sind nur die Gegenstände, auf die sich die Nutzenmaximierung richtet. In der Wirtschaft handelt es sich um Geld, in der Politik um Macht. Das Ziel allen politischen Handelns ist Machterwerb und Machterhalt. Dementsprechend unterscheiden sich auch die Referenzpersonen. Über den wirtschaftlichen Erfolg entscheidet der Käufer, über den politischen Erfolg der Wähler. Insofern der politische Erfolg von ihm abhängt, muss die Politik auf die Anschauungen und Bedürfnisse der Wählerschaft Rücksicht nehmen, aber eben nicht im Interesse des Wohlergehens aller, sondern im Eigeninteresse der politischen Parteien und ihrer Akteure. Während nach dieser Theorie ökonomische Verhaltensmaßstäbe auch politisches Verhalten zu erklären vermögen, ohne dass damit eine Überwältigung der Politik durch die Wirtschaft behauptet würde, ist es in einer älteren wissenschaftlichen Theorie, welche die Politik ökonomisch zu erklären sucht, die Wirtschaft selbst, die die Politik ihren ökonomischen Zwecken dienstbar macht. Dem Marxismus zufolge verfolgt die Politik im Kapitalismus nicht das Gemeinwohl, sondern allein den Nutzen des Kapitals. Der Autor diskutiert vor diesem Hintergrund verfassungsrechtliche Fragen einer ökonomischen Deutung der Politik sowie die Bedeutung der Grundrechte als Mittel der Gegensteuerung. (ICI2)
Der Beitrag diskutiert einen Aspekt der distributiven Gerechtigkeit, den der ökonomischen Verteilungsgerechtigkeit. Dazu unterscheidet er zwischen vier Arten der Gerechtigkeit - Verteilungsgerechtigkeit, Tauschgerechtigkeit, politische Gerechtigkeit und korrektive Gerechtigkeit -, die jeweils unterschiedliche Richtlinien verlangen. Diese Richtlinien, so die Behauptung, lassen sich als allgemeine Grundsätze formulieren, denen breite Zustimmung sicher ist. Dieser Typus der Gerechtigkeit wird dann sowohl im nationalen als auch im internationalen Kontext erörtert. Die Verteilungsgerechtigkeit besitzt ein besonderes Gewicht, da sie die Ausgangsverteilung der grundlegenden Ansprüche festlegt, die den einzelnen Gesellschaftsmitgliedern im Rahmen des Wirtschaftslebens unabhängig von ihren vorangehenden Aktivitäten oder anderen kontingenten Umständen zukommen. Deshalb steckt der Autor den Rahmen ab, in dem die Forderung der ökonomischen Verteilungsgerechtigkeit als Teil der sozialen Gerechtigkeit auf moderne Volkswirtschaften Anwendung findet. Danach wird in einem zweiten Schritt versucht, die Erfordernisse der ökonomischen Verteilungsgerechtigkeit mit Bezug auf nationale und internationale Wirtschaftsordnungen zu spezifizieren.(ICA2)