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In: Neue politische Literatur: Berichte aus Geschichts- und Politikwissenschaft, Band 2013, Heft 1, S. 96-100
ISSN: 2197-6082
In: Arbeiten zur Kirchengeschichte Hamburgs
The fourth part of Hamburg's church history in essays is dedicated to the 19th century.Considering the momentous upheavals and upheavals and the variety of important themes and formative figures, the texts reprinted or newly written here reflect only some of the events and developments relevant to Hamburg's church history in this eventful epoch.Irrespective of all possible additions, this volume offers numerous new and enlightening insights into the exciting urbanization process of a city and its churches on their path to modernity, marked by catastrophes and fortunes, reformist zeal and conservatism.
In: Informationen zur politischen Bildung 315
In: Imperialismus und Arbeiterbewegung in Deutschland und Österreich: Protokoll des 4. bilateralen Symposiums DDR-Österreich vom 3. bis 7. Juni 1985 in Graz, S. 165-168
Dieser Forschungsbericht führt die Lücken bei der Aufarbeitung der Geschichte der österreichischen Arbeiterbewegung im 19. Jahrhundert und in den Jahren vor dem 1. Weltkrieg auf. Nachdem die meisten Fakten zur Organisationsgeschichte bereits erarbeitet sind, ist eine Verlagerung der Forschung auf die Sozial- und Kulturgeschichte festzustellen, wobei vor allem die Basis der Arbeiterbewegung untersucht werden muß. Wichtig erscheint dem Autor die Herausarbeitung der positiven und negativen Traditionen der Arbeiterbewegung Österreichs, um das Geschichtsbewußtsein der heutigen Arbeiterbewegung zu stärken mit dem Ziel, die eigene Lage besser verstehen zu können. Weiterhin sei es notwendig, das Verhältnis zwischen Parteiführung bzw. -funktionären und der Basis zu untersuchen; ebenso sollten die verschiedenen Richtungskämpfe und die Beziehungen der Sozialdemokratie zum Bauerntum sowie deren Haltung zum Kriegsausbruch aufgearbeitet werden. Dies soll vor allem aufgrund eines breiten bisher noch fast ungenutzten Quellenmaterials in privaten und kleineren öffentlichen Archiven geschehen. (LZ)
In: Staatsformen: Modelle politischer Ordnung von der Antike bis zur Gegenwart, S. 187-222
"Angestoßen durch die 'demokratischen Revolutionen' des 18. Jahrhunderts gerieten die absolutistischen Herrschaftsformen im 19. Jahrhundert ins Wanken. Wie der Autor in seinem Beitrag belegt, war dieses Säkulum eine Zeit großer innerer Umwälzungen, die von Europa aus auf alle Erdteile übergriffen. Am Ende des Jahrhunderts sah sich der Absolutismus auf die östlichen Randbereiche des europäischen Kontinents zurückgedrängt. Bei der politischen Transformation lassen sich Prozesse der Konstitutionalisierung und der Demokratisierung unterscheiden. Durch die Etablierung institutioneller Kontrollen der Staatsgewalt verwandelten sich die absoluten in konstitutionelle Monarchien, dem in Europa bald dominierenden Verfassungstyp. Durch die Demokratisierung des zunächst fast überall stark eingeschränkten Wahlrechts wurden die konstitutionellen und parlamentarischen Monarchien auf eine breitere soziale Grundlage gestellt. Wie nicht zuletzt das System Napoleons III. in Frankreich zeigte, waren diese Entwicklungen indes keine Einbahnstraße. Die neuartige Verbindung von autoritärer Führung und plebiszitärer Legitimation kündigte bisher unbekannte Formen der Autokratie an. In den Staatsformendiskussionen der verschiedenen politisch-weltanschaulichen Strömungen wurde dieses Konzept nur von Außenseitern vorgebracht. Das von verschiedenen Schulen des Liberalismus propagierte Modell einer Verknüpfung monarchischer, demokratischer, mitunter aristokratischer Elemente in der als 'gemischte Verfassung' geltenden 'konstitutionellen Monarchie' dominierte. In Deutschland wurde daraus in der zweiten Jahrhunderthälfte ein von gemäßigten Konservativen und Nationalliberalen getragener Staatsbegriff. Sie lehnten neoabsolutistische Vorstellungen ebenso ab wie das Modell des englischen Parlamentarismus mit der Abhängigkeit der Regierung von der Kammermehrheit. Diese von Liberalen zunehmend propagierte Lösung ging radikalen Demokraten vom Schlage Arnold Ruges nicht weit genug. Er träumte von der 'Selbstregierung' in 'Urversammlungen' des Volkes. Die Kommunisten Karl Marx und Friedrich Engels wiederum hielten eine 'Diktatur des Proletariats' auf dem Weg zu einer 'klassenlosen Gesellschaft' für unvermeidlich und erteilten damit dem liberalen Konzept des gewaltenkontrollierenden 'Rechtsstaates' ebenso eine Absage wie die Bewunderer autoritär-plebiszitärer Führung." (Autorenreferat)
In: Ateliers des Deutschen Historischen Instituts Paris Ser. v.4
In: Ateliers des Deutschen Historischen Instituts Paris Band 4
Vom 19. Jahrhundert als einer Mediengesellschaft zu sprechen, erscheint als ein Anachronismus. Der Begriff sucht den Bedeutungsgewinn und die Diversifizierung der Medien in der Gegenwart zu erfassen und damit nicht zuletzt heutige von früheren Gesellschaften abzugrenzen. Die Annahme, dass Medien in früheren Gesellschaften nicht ebenfalls eine zentrale und spezifische Rolle zukam, wäre jedoch irrig. So war das 19. Jahrhundert nicht nur vom Aufstieg einer Vielzahl einstmals neuer Medien geprägt, sondern auch dadurch, dass sich die Gesellschaft über öffentliche und mediale Kommunikation erst konstituierte und ausdifferenzierte. Der Band macht es sich zur Aufgabe, ineinander greifende zentrale mediale und gesellschaftliche Entwicklungen für Deutschland und für Frankreich in einer übergreifenden wie vergleichenden Perspektive vorzustellen..
In: Schriften zum Umweltrecht Band 122
Die Verfasserin untersucht den Umgang verschiedener staatlicher Ebenen mit der Häufung von Immissionen im Zeitalter der industriellen Revolution. Im Spannungsfeld zwischen Eigentumsrecht, Gewerbefreiheit, Volkswirtschaft und Gesundheitsfürsorge entschieden sich die deutschen Staaten bewußt für die Industrialisierung und betrachteten Immissionen als notwendiges Übel. Dies zeigt die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Immissionsschutzes. -- Generalpräventive Gefahrenabwehr führte man im Rahmen der Neuordnung der Gewerbeverfassungen nur für die Immissionen ein, die aus gesundheitspolizeilicher Sicht völlig untragbar schienen. An die Stelle des zuvor vorhandenen zivilrechtlichen Beseitigungsanspruchs betroffener Nachbarn trat bald ein Schadensersatzanspruch in Geld. Einzelne wichtige Industriezweige entpflichtete der Gesetzgeber auch davon. In den Kodifikationen des Kaiserreiches ersetzte man zivilrechtlichen Immissionsschutz fast vollständig durch gewerbepolizeiliche, an die staatliche Zielsetzung "Industrialisierung" angepaßte Gesetze.
In: Jahrbuch des Historischen Vereins des Kantons Glarus Heft 95
In: Gewalt und Politik. Studien zu Nationalsozialismus und totaler Herrschaft, S. 179-193
In: Comparativ: C ; Zeitschrift für Globalgeschichte und vergleichende Gesellschaftsforschung, Band 9, Heft 5-6, S. 6-269
ISSN: 0940-3566
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