Datenschutzkonflikte zwischen der EU und den USA: Angemessenheit des Datenschutzniveaus am Beispiel der PNR-Abkommen
In: Beiträge zum Informationsrecht, 37
Zwischen der EU und den USA existiert eine Vielzahl an Konflikten, die mit dem Datenschutz im Zusammenhang stehen. Ein Grund dafür ist das Erfordernis, Daten von einer Rechtsordnung in eine andere zu transferieren. Der Autor untersucht, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um Daten rechtskonform in eine andere Rechtsordnung zu übermitteln. Referenzgebiete sind mit der EU und den USA zwei Rechtsordnungen, die diesbezüglich unterschiedliche Ansätze verfolgen. So muss für einen rechtmäßigen Datentransfer von der EU in ein Drittland grundsätzlich ein »angemessenes Datenschutzniveau« im Drittland vorliegen. Problematisch ist aus Sicht der EU der Datenfluss in Rechtsordnungen, die – wie die USA – kein »angemessenes Datenschutzniveau« gewährleisten. Der Autor analysiert die sich daraus ergebenden Konflikte, bei denen neben dem Datenschutz auch wirtschaftliche oder sicherheitspolitische Interessen eine Rolle spielen. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Übermittlung von Passagierdaten (PNR-Daten) von der EU in die USA. »Data Protection Conflicts between the EU and the USA« The transfer of Passenger Name Records (PNR) from EU airlines to authorities in the US is one of the most controversially discussed data protection conflicts between the EU and the US. The author analyses the requirements for the transfer of data from the EU to Third Countries, especially regarding the EU legal principle of an »adequate protection of personal data«. He examines existing data protection conflicts with a focus on PNR data and possible problem solutions. Zwischen der EU und den USA existiert eine Vielzahl an Konflikten, die mit dem Datenschutz im Zusammenhang stehen, da die beiden Rechtsordnungen hier unterschiedliche Ansätze verfolgen. Der Autor analysiert bestehende Konflikte und deren Gründe unter besonderer Berücksichtigung der Übermittlung von Passagierdaten von der EU in die USA. Bastian Baumann studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der University of Aberdeen. Nach der Ersten Juristischen Prüfung 2010 absolvierte er ein LL.M.-Studium am College of Europe in Brügge. Von 2011 bis 2013 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Friedrich Schoch. Einen zweimonatigen Forschungsaufenthalt verbrachte Bastian Baumann 2013 an der University of California in Berkeley. 2015 erfolgte die Promotion an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Seit 2014 ist er Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Frankfurt am Main.