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In: Schriftenreihe des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen 14
Die Aktiengesellschaft als Rechtsform des Kapitalmarktes vermag wegen dessen grundsätzlicher Ausrichtung auf Gewinnerzielung dem Gedanken der Selbstlosigkeit und der Gemeinwohlorientierung zu widersprechen. Aktiengesellschaft und Gemeinnützigkeit scheinen sich diametral gegenüberzustehen. Dennoch findet die gemeinnützige Aktiengesellschaft in jüngerer Vergangenheit zunehmend Verbreitung. Die Verwendung dieser Rechtsform wirft die Frage nach ihrer Eignung für den Gemeinnützigkeitssektor auf. Die Arbeit beschränkt sich dabei auf die Eignung der individuellen, nicht-börsennotierten Aktiengesellschaft für den Gemeinnützigkeitssektor. Eingeleitet wird die Untersuchung der Eignung durch die Fragestellung, ob die in der Anwendbarkeit der steuerlichen Privilegierungen zum Ausdruck kommende Wertung, dass Aktiengesellschaften dem (ausschließlichen) Gemeinwohl dienen können (§ 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO iVm. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG), Stütze in der Historie findet oder ob der Gesetzgeber willkürlich zwei sich eigentlich widersprechende Konzepte zusammengefügt hat. Hieran anschließend wird untersucht, ob und inwiefern die steuerrechtlichen Anforderungen an eine gemeinnützige Körperschaft mit dem Aktiengesetz, insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahre 1965 eingeführten Satzungsstrenge (§ 23 Abs. 5 AktG), vereinbar sind.
In: Schriftenreihe des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen 14
Die Aktiengesellschaft als Rechtsform des Kapitalmarktes vermag wegen dessen grundsätzlicher Ausrichtung auf Gewinnerzielung dem Gedanken der Selbstlosigkeit und der Gemeinwohlorientierung zu widersprechen. Aktiengesellschaft und Gemeinnützigkeit scheinen sich diametral gegenüberzustehen. Dennoch findet die gemeinnützige Aktiengesellschaft in jüngerer Vergangenheit zunehmend Verbreitung. Die Verwendung dieser Rechtsform wirft die Frage nach ihrer Eignung für den Gemeinnützigkeitssektor auf. Die Arbeit beschränkt sich dabei auf die Eignung der individuellen, nicht-börsennotierten Aktiengesellschaft für den Gemeinnützigkeitssektor. Eingeleitet wird die Untersuchung der Eignung durch die Fragestellung, ob die in der Anwendbarkeit der steuerlichen Privilegierungen zum Ausdruck kommende Wertung, dass Aktiengesellschaften dem (ausschließlichen) Gemeinwohl dienen können (§ 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO iVm. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG), Stütze in der Historie findet oder ob der Gesetzgeber willkürlich zwei sich eigentlich widersprechende Konzepte zusammengefügt hat. Hieran anschließend wird untersucht, ob und inwiefern die steuerrechtlichen Anforderungen an eine gemeinnützige Körperschaft mit dem Aktiengesetz, insbesondere vor dem Hintergrund der im Jahre 1965 eingeführten Satzungsstrenge (§ 23 Abs. 5 AktG), vereinbar sind.
In: Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht Band 94
In: Duncker & Humblot eLibrary
In: Rechts- und Staatswissenschaft
In der deutschen Aktiengesellschaft können einzelne Aktionäre einen Teil der Mitglieder des Aufsichtsrats entsenden, sofern ihnen die Satzung entsprechende Rechte gewährt. Das Instrument der sog. Entsendungsrechte hat eine lange Tradition, führt aber eher ein Schattendasein. Die Arbeit untersucht diese Vorrechte u.a. vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes, der Kapitalverkehrsfreiheit und zahlreicher Aspekte der Corporate Governance. Sie umfasst neben einer rechtstatsächlichen auch eine rechtsvergleichende Analyse. Zudem behandelt sie umfassend die rechtsgeschichtliche Entwicklung sowie den »Ewigkeitscharakter« von Entsendungsrechten. Die Untersuchung zeigt, dass diese Art der Bestellung zwar die Ausnahme bildet, aber – auch im internationalen Vergleich – keineswegs unüblich ist. Im Ergebnis tritt sie Forderungen nach einem Verbot derartiger Sonderrechte entgegen und plädiert für einen Vorrang der privatautonomen Gestaltungsfreiheit vor regulatorischen Eingriffen
In: Musterbetriebe deutscher Wirtschaft 24
In: Der Strassenbau