Aufgabenverlagerung und gemeindliche Aufgabengarantie
In: Kommunalrecht - Kommunalverwaltung 10
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In: Kommunalrecht - Kommunalverwaltung 10
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 13, Heft 6, S. 568
ISSN: 0721-880X
In: Archiv für Kommunalwissenschaften: AFK ; Grundlagen, Konzepte, Beispiele, Band 34, Heft 1, S. 160-161
ISSN: 0003-9209
In: VAM-Universitätsschriften
In: Die Kosten der Parteiendemokratie, S. 273-321
In: Der Landkreis: Zeitschrift für kommunale Selbstverwaltung, Band 72, Heft 5, S. 347-349
ISSN: 0342-2259, 0342-2259
In: Deutsches Verwaltungsblatt: DVBL, Band 112, Heft 21, S. 1292
ISSN: 0012-1363, 0012-1363
In: Düsseldorfer rechtswissenschaftliche Schriften 46
In: Tübinger Schriften zum Staats- und Verwaltungsrecht Band 37
Mit der Errichtung des Verbands Region Stuttgart hat der Landesgesetzgeber in Baden-Württemberg neue Wege im Kommunalrecht beschritten. Um die Region Mittlerer Neckar vor allem im Rahmen des europäischen Wettbewerbs der Regionen zu stärken und wettbewerbsfähig zu machen, sollte die Zusammenarbeit in der Region neu organisiert werden. Notwendig war hierzu eine teilweise Aufgabenverlagerung von den Kommunen auf den neu geschaffenen Verband. Hierbei ist der Gesetzgeber jedoch an die Vorgaben von Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 71 Abs. 1 LV Baden-Württemberg gebunden. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich anknüpfend an die übertragenen Aufgaben aus den Bereichen Siedlungsentwicklung, Regionalverkehr, Abfallentsorgung, Wirtschaftsförderung und Tourismus-Marketing damit, ob durch die Aufgabenverlagerung eine Verletzung der kommunalen Selbstverwaltung gegeben ist. Darüber hinaus werden verwaltungsrechtliche und rechtspolitische Überlegungen bezüglich der Neuregelungen angestellt. Alternativmodelle werden erörtert, und die Frage einer Entwicklung zum Regionalkreis oder zur Regionalstadt wird diskutiert. Der Verfasser kommt zum Ergebnis, daß die Schaffung des Verbands Region Stuttgart einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, welcher als Beginn eines Prozesses zur weiteren Etappe "Regionalkreis Stuttgart" begriffen werden könnte.
In: Mannheimer Beiträge zum öffentlichen Recht und Steuerrecht 27