Zur sektoralen Belastungswirkung der geplanten Abfallabgabe
In: Kieler Arbeitspapiere 521
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In: Kieler Arbeitspapiere 521
Nach langen Verhandlungen in der Großen Koalition und unzähliger rechtspolitischer Kritik zum Trotz ist das Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden und damit zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Damit geht eine spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2006 andauernde Diskussion über die Zukunft der Erbschaftsteuer und eine mehrjährige Phase der Ungewissheit vorläufig zu Ende.In seiner Entscheidung stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass das erst 1996 reformierte Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht aus verschiedenen Gründen gegen die Verfassung verstieß. Das Bundesverfassungsgericht räumte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2008 ein, durch eine Reform der Besteuerungs- wie auch der Bewertungsvorschriften die Erhebung einer Erbschaftsteuer auch ab 2009 zu ermöglichen. Entgegen dem Ziel der großen Koalition, eine Reform möglichst rasch auf den Weg zu bringen, zog sich die politische Auseinandersetzung über die Detailregelungen bis fast Ende 2008 hin. Optimale Steuergestaltung und -beratung setzt die Kenntnisse des neuen Rechts voraus. Ausführlich und praxisnah werden in diesem Buch die neuen Bewertungsvorschriften erläutert, die im Vergleich zu dem bisherigen Recht zu einer deutlichen Erhöhung der Steuerwerte insbesondere bei Betriebsvermögen führen werden. Daneben werden die neuen Verschonungsregelungen dargestellt und vor dem Hintergrund der formalen Voraussetzungen kritisch durchleuchtet. Mit zahlreichen Gestaltungsvorschlägen, Berechnungsbeispielen und Übersichten.
In: Diskussionsbeitrag 101
Gerechtigkeit, speziell Einkommens- und Verteilungsgerechtigkeit, ist eines der großen Themen im Bundestagswahlkampf 2013. Was Gerechtigkeit ist und wie das gewünschte Ziel erreicht werden soll, ist dabei durchaus unterschiedlich interpretierbar. Es muss nicht per se eine als ungleicher wahrgenommene Verteilung der Markteinkommen oder Vermögen durch Umverteilungsmaßnahmen - sprich Steuern - revidiert werden. Denn mit jeder verteilungspolitischen Maßnahme sind auch Anreizeffekte verbunden. Dies führt zwangsläufig zu Risiken und Nebenwirkungen, wodurch die Erreichung der gewünschten Ziele erheblich gefährdet werden kann. Außerdem ist die oft gehörte Klage, die Verteilung werde immer ungleicher, nur bedingt richtig. Zwar hat es in Deutschland eine Phase zunehmender Einkommensdisparität gegeben. Dieser Trend hat sich aber seit 2005 nicht fortgesetzt (Grabka et al., 2012, ausführlich dazu Niehues et al., 2013). Warum sollte die Einkommens- und Vermögensverteilung also gerade jetzt als untragbar angesehen werden? Auch ohne diese Fragen dezidiert zu beantworten, wird in der Politik eine allgemeine Besteuerung von Vermögen intensiv diskutiert. Die Bundesländer wünschen eine Wiedereinführung der Vermögensteuer zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation, andere politische Akteure wollen mit diesem Instrument explizit Umverteilungspolitik betreiben und Sozialtransfers finanzieren. Unabhängig von den Zielen, die mit einer allgemeinen Vermögensbesteuerung erreicht werden sollen, möglichen verfassungsrechtlichen Problemen der vorgeschlagenen Konzepte und auch Widersprüchlichkeiten in den politischen Begründungen werden hier die vorliegenden Vorschläge skizziert sowie die Folgen für die Steuerbelastung und auch das Steueraufkommen kurz diskutiert.
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The 2008 Corporate Tax Reform Law was passed by the parliament in July 2007. It also reforms the trade tax. This applies both to the rate and to the tax base. In future, not only the interest on permanent debt will be included in the tax base, but also all interest paid as well as the financing share of rents, leases and leasing instalments, though only at 25% instead of 50%. Since the interest barrier will also affect the trade tax base, it is still unclear how all the measures will affect the receipts of the municipalities and what tax burdens they will place on the various forms of business entity. Using the trade tax statistics from the year 2001, the changes in burdens resulting from the trade tax reform have been simulated. Taking account of the interest barrier, the result for municipalities is a drop in trade tax revenue. Incorporated businesses will have to pay less due to the reform and unincorporated companies will have to pay more.
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In: Institut Finanzen und Steuern 503
In: Kieler Arbeitspapiere 669
In: Forschungsberichte aus dem Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung Tübingen
In: Serie A 33
In: cege-Schriften
Die fehlende Harmonisierung der Körperschaftsbesteuerung in Europa führt zu einer Verzerrung von Standort-, Investitions- und Finanzierungsentscheidungen multinationaler Konzerne. Für die Steuerverwaltungen begründet das Nebeneinander von 27 separaten Steuersystemen die zunehmende Notwendigkeit, das inländische Steueraufkommen zu schützen. Um diesen Problemen zu begegnen, werden von der Europäischen Kommission gegenwärtig unterschiedliche Reformvorschläge diskutiert. Hierzu zählen insbesondere die Einführung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) sowie die Vereinheitlichung der Regelungen zur konzerninternen Verlustverrechnung. Ziel der Arbeit ist es, mögliche Auswirkungen dieser Reformvorschläge auf das Steueraufkommen der Mitgliedsstaaten sowie die Steuerbelastung der betroffenen Konzerne zu quantifizieren.
Im April dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht die derzeit gültigen Vorschriften für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber wurde beauftragt, bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen. Die Forschungsgruppe Steuer- und Finanzpolitik des ifo Instituts hat die Reformvorschläge, die diskutiert wurden und werden, aus finanzwissenschaftlicher Perspektive bewertet, im Hinblick auf ihre Belastungs- und Aufkommenswirkungen auf kommunaler Ebene analysiert und die Konsequenzen der Reformvorschläge für den Länderfinanzausgleich untersucht. Der vorliegende Beitrag fasst die wesentlichen Ergebnisse der durchgeführten empirischen Analyse zusammen. Demnach sollte sich die Politik bei der anstehenden Reform der Grundsteuer für eine einfache, flächenbasierte Lösung entscheiden und eine aufwändige Ermittlung von Verkehrswerten vermeiden. Das Argument, eine wertbasierte Grundsteuer erhöhe die Gerechtigkeit der Steuerlastverteilung so sehr, dass der Bewertungsaufwand gerechtfertigt ist, kann nicht überzeugen. Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, die auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Steuerzahler keine Rücksicht nimmt. Sollte die Politik eine Wertkomponente in die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer einbeziehen wollen, könnte man auf Bodenrichtwerte zurückgreifen. Wie die Berechnungen des ifo Instituts zeigen, würde eine allein auf Bodenrichtwerten beruhende kommunale Grundsteuer allerdings zu sehr großen Belastungsverschiebungen führen. Eine Kombination aus Bodenrichtwerten und Gebäudeflächen könnte aber ein tragfähiger Kompromiss sein. Auch diese Lösung hätte wie die reine Flächensteuer den Vorteil, den Steuerzahlern und der Finanzverwaltung die erheblichen Kosten einer regelmäßig zu aktualisierenden individuellen Verkehrswertermittlung von 35 Mio. Immobilien in Deutschland zu ersparen.
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In: Cege-Schriften 18
In: CeGE-Schriften Band 18
Die fehlende Harmonisierung der Körperschaftsbesteuerung in Europa führt zu einer Verzerrung von Standort-, Investitions- und Finanzierungsentscheidungen multinationaler Konzerne. Für die Steuerverwaltungen begründet das Nebeneinander von 27 separaten Steuersystemen die zunehmende Notwendigkeit, das inländische Steueraufkommen zu schützen. Um diesen Problemen zu begegnen, werden von der Europäischen Kommission gegenwärtig unterschiedliche Reformvorschläge diskutiert. Hierzu zählen insbesondere die Einführung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) sowie die Vereinheitlichung der Regelungen zur konzerninternen Verlustverrechnung. Ziel der Arbeit ist es, mögliche Auswirkungen dieser Reformvorschläge auf das Steueraufkommen der Mitgliedsstaaten sowie die Steuerbelastung der betroffenen Konzerne zu quantifizieren.
Die Kalte Progression schwächt die Verteilungswirkungen des Steuersystems und führt zu einer Ausweitung der Steuerquote, die sich der demokratischen Kontrolle entzieht. Die Beseitigung der Kalten Progression ist somit angezeigt. - In der öffentlichen Debatte wird zumeist auf die Kalte Progression im engeren Sinne fokussiert, die lediglich den Effekt steigender Preise berücksichtigt. Diese Kalte Progression im engeren Sinne allein führte zu Steuermehreinnahmen von 33,5 Mrd. Euro im Zeitraum von 2011 bis 2016. Berücksichtigt man auch den Effekt steigender Reallöhne (Kalte Progression im weiteren Sinne), ergeben sich in diesem Zeitraum aufsummiert Steuermehreinnahmen von 70,1 Mrd. Euro. - Die Belastungswirkungen durch die Kalte Progression sind nicht gleich über die Einkommensteuerzahler verteilt. Besonders Einkommensteuerzahler im Bereich geringer und mittlerer Einkommen leiden unter der Kalten Progression. - Die Kalte Progression im engeren Sinne verursacht einen Anstieg des Einkommensteueraufkommens im Zeitraum 2017 bis 2030 von insgesamt 314,9 Mrd. Euro. Möchte man die Steuerquote konstant halten, betrachtet man also die Kalte Progression im weiteren Sinne, so liegen die kumulierten "heimlichen" Steuermehreinnahmen gar bei 433,6 Mrd. Euro. - Es wird ein "Tarif auf Rädern" vorgeschlagen, bei dem die Steuertarifparameter und Progressionszonen an die Inflation und das Wachstum der Realeinkommen gekoppelt sind (Kalte Progression im weiteren Sinne), um die Steuerquote ceteris paribus konstant zu halten. - Auch bei einem Tarif auf Rädern wachsen die Staatseinnahmen weiter an: Sogar bei einer Berücksichtigung der Kalten Progression im weiteren Sinne steigen die Staatseinnahmen noch proportional mit dem Wachstum von Preisniveau und Reallöhnen.
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In: Reihe: Steuer, Wirtschaft und Recht 175