"Bildungspolitik ist einer der wenigen großen Politikbereiche in Länderautonomie. Deshalb bieten Veränderungen in diesem Bereich klare Profilierungsmöglichkeiten für Landesregierungen. Diskussionen über Reformen des Bildungssystems schlagen meist hohe Wellen und entsprechende Entscheidungen haben in der Vergangenheit mehrfach Wahlen beeinflusst - oft allerdings auch negativ für die regierenden Parteien (vgl. Traeger 2005: 12; Huber 2009: 286)." (Autorenreferat).
Die Autorin geht auf die Entwicklung der Bildungspolitik der EG von den Anfängen im EWG-Vertrag bis zum Vertrag von Maastricht ein. Zur aktuellen Bildungspolitik der Europäischen Union seit Maastricht erläutert sie einige Hintergründe, stellt die neuen Befugnisse in den Artikeln 126 und 127 im Vertrag über die Europäische Union vom 07.02.1992 (Vertrag von Maastricht) dar und geht auf die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (EFTA, USA, Osteuropa) näher ein. Darüber hinaus werden die gemeinschaftlichen Förderprogramme im Bereich des Bildungswesens - LEONARDO und SOCRATES - vorgestellt. Forschungsmethode: anwendungsorientiert. (BIBB).
"Bildungspolitik ist einer der wenigen großen Politikbereiche in Länderautonomie. Deshalb bieten Veränderungen in diesem Bereich klare Profilierungsmöglichkeiten für Landesregierungen. Diskussionen über Reformen des Bildungssystems schlagen meist hohe Wellen und entsprechende Entscheidungen haben in der Vergangenheit mehrfach Wahlen beeinflusst - oft allerdings auch negativ für die regierenden Parteien (vgl. Traeger 2005: 12; Huber 2009: 286)." (Autorenreferat)
In: Bildungspolitik in Föderalstaaten und der Europäischen Union: does federalism matter? ; Tagungsband zum Jahrbuch-Autorenworkshop in Tübingen vom 13. bis 15. Oktober 2011, S. 140-152
Wenn auch Finnland kein Föderalstaat ist, so ist es trotzdem die territorial ausgerichtete Kompetenzverteilung in der Bildungspolitik, die die schulpolitischen Erfolge erklärt. Auf zentralstaatlicher Ebene existiert eine verantwortliche Behörde, die die Grundlagen der Schul- und Bildungspolitik bestimmt, auf der lokalen Ebene können die Schulbehörden jedoch über die Lehrpläne und die Organisation autonom entscheiden. Die in Finnland tief verwurzelte kommunale Selbstverwaltung schlägt sich auch in der Bildungs- und Schulpolitik nieder. In dieser Autonomie liegt das Erfolgsgeheimnis der finnischen Bildungspolitik. Darüber hinaus nennt der Verfasser den Zusammenhang von Bildungspolitik und Wohlfahrtsstaat, das hohe Ansehen der Lehrer als kommunale Bedienstete in der finnischen Gesellschaft, das pädagogische Modell der Einheitsschule, ein spezifisches Fördermodell und die Verknüpfung von regionaler Entwicklungspolitik mit Bildungsfragen. Eine Besonderheit des finnischen Bildungssystems ist der geringe Migrantenanteil. (ICE2)
In: Bildungspolitik in Föderalstaaten und der Europäischen Union: Does federalism matter? Tagungsband zum Jahrbuch-Autorenworkshop in Tübingen vom 13. bis 15. Oktober 2011., S. 140-152
Finnland war bekanntlich mehrfach "PISA-Sieger", was zu einer kaum mehr überschaubaren Flut von wissenschaftlichen Veröffentlichungen geführt hat und Heerscharen von Bildungspolitikern aus der ganzen Welt in das kleine Land im Norden Europas pilgern ließ. Wenn auch Finnland bekanntlich kein Föderalstaat ist, so ist es trotzdem die territorial ausgerichtete Kompetenzverteilung in der Bildungspolitik, die nach allgemeiner Überzeugung die schulpolitischen Erfolge erklärt, wie der Autor in seinem Beitrag zeigt: Auf zentralstaatlicher Ebene existiert eine verantwortliche Behörde, die die Grundlagen der Schul- und Bildungspolitik bestimmt, auf der lokalen Ebene können die Schulbehörden jedoch über die Lehrpläne und die Organisation autonom entscheiden. Die in Finnland tief verwurzelte kommunale Selbstverwaltung schlägt sich auch in der Bildungs- und Schulpolitik nieder. Das Erfolgsgeheimnis der finnischen Bildungspolitik liege, so der Autor, in dieser Autonomie; darüber hinaus nennt er den in Finnland stark ausgeprägten Zusammenhang zwischen Bildungspolitik und Wohlfahrtsstaat, das hohe Ansehen, das Lehrerinnen und Lehrer als Bedienstete der Kommune in der finnischen Gesellschaft genießen, das pädagogische Modell der Einheitsschule, ein spezifisches Fördermodell und die Verknüpfung von regionaler Entwicklungspolitik mit Bildungsfragen; eine Besonderheit des finnischen Bildungssystems ist laut Autor auch der geringe Migrantenanteil (ca. 2 Prozent). Eine - vor allem aus föderalistischer Perspektive - Besonderheit stellen die Aland-Inseln und ihre vollständige bildungspolitische Autonomie dar. (DIPF/Orig.).
Vor dem Hintergrund des Globalisierungsprozesses auf wirtschaftlicher, politischer und kultureller Ebene wird in Deutschland auch die Bildungspolitik - in Kontinentaleuropa traditionell eine genuin staatliche Aufgabe - verstärkt im internationalen Zusammenhang diskutiert. Welche Inhalte Schülerinnen und Schüler in welcher Zeit und mit welchen didaktischen Methoden lernen, wie die universitäre Bildung strukturiert werden soll oder welche akademischen Abschlüsse in welcher Zeit und mit welchem Grad an internationaler Anerkennung erworben werden können, wird auf politischer Ebene zunehmend im Vergleich zu anderen führenden Industrienationen festgelegt. Weiterhin werden die Dauer der schulischen Ausbildung und das Angebot an möglichen Abschlüssen international angeglichen. Entsprechend kommt es in vielen Bereichen zur Abschaffung nationaler Spezifika und zur länderübergreifenden Angleichung von Bildungsangeboten. Diesen Prozess mit seinen Herausforderungen, Chancen und Problemen sowie die mit ihm einhergehenden bildungspolitischen Maßnahmen werden im vorliegenden Beitrag beschrieben und kommentiert. (ICA2).
In: Bildungspolitik in Föderalstaaten und der Europäischen Union: does federalism matter? ; Tagungsband zum Jahrbuch-Autorenworkshop in Tübingen vom 13. bis 15. Oktober 2011, S. 63-77
Die Schweiz ist ein gutes Beispiel für eine stark ausgeprägte Föderalismuskultur und den komplexen Zusammenhang von Föderalismus und Referendumsdemokratie. Sowohl der Bund als auch die Wahlbevölkerung in den Kantonen sind zentrale politische Akteure, die die gesamtstaatliche wie die kantonale Bildungspolitik bestimmen. Die Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 sparte den Bereich Bildung bewusst aus. Erst die Reform von 2006 brachte wichtige Neuerungen in der föderalen Arbeitsteilung zwischen Bund und Kantonen. Vor dem Hintergrund der deutschen Debatte um das sogenannte Kooperationsverbot ist der Bildungsartikel 61a der Schweizerischen Bundesverfassung von besonderem Interesse. Hier wird eine Kooperationspflicht zwischen Bund und Kantonen festgeschrieben. Die Besonderheit ist nicht die allgemeine Verpflichtung zur Zusammenarbeit, sondern die Bestimmung, dass diese Kooperation durch gemeinsame Organe geleistet werden soll. Die Verfasserin zeichnet die Entwicklung vom seit den 1950er Jahren ablaufenden Harmonisierungsprozess bis zur Bildungsreform 2006 nach. Abschließend werden aktueller Zustand und Perspektiven im Grundschulwesen und an den Hochschulen des Landes skizziert. (ICE2)
In: Bildungspolitik in Föderalstaaten und der Europäischen Union: Does federalism matter? Tagungsband zum Jahrbuch-Autorenworkshop in Tübingen vom 13. bis 15. Oktober 2011., S. 63-77
Der Blick der Autorin auf die schweizerische Bildungspolitik zeigt, dass dieses Politikfeld "zutiefst föderalistisch" ist bzw. dass bildungspolitische Fragen föderalistisch aufgeladen werden können. Die Schweiz ist ein gutes Beispiel für eine stark ausgeprägte Föderalismuskultur und zudem ein Exempel für den komplexen Zusammenhang von Föderalismus und Referendumsdemokratie. Sowohl der Bund als auch die Wahlbevölkerung in den Kantonen sind zentrale politische Akteure, die die gesamtstaatliche wie die kantonale Bildungspolitik bestimmen. Die Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 sparte den Bereich Bildung bewusst aus; erst die Reform von 2006 brachte wichtige Neuerungen in der föderalen Arbeitsteilung zwischen Bund und Kantonen. Vor dem Hintergrund der deutschen Debatte um das sogenannte Kooperationsverbot ist der Bildungsartikel 61 a der Schweizerischen Bundesverfassung (BV) von besonderem Interesse: Hier wird eine Kooperationspflicht zwischen Bund und Kantonen festgeschrieben. Die Besonderheit und, wie die Autorin betont, in seinen langfristigen Auswirkungen noch gar nicht abzusehen, ist nicht die allgemeine Verpflichtung der Zusammenarbeit, sondern die Bestimmung, dass diese Kooperation durch "gemeinsame Organe" geleistet werden soll; eine solche Festschreibung in der Verfassung ist neu und existiert in dieser ausdrücklichen Form bislang nur in der Bildungspolitik. Dass Föderalstaaten zu innovativen Lösungen fähig sind, die auf den ersten Blick wenig föderalistisch anmuten, zeigt ein anderer, neu gefasster Verfassungsartikel - der Art. 62 Abs. 4 BV. Hier wird dem Bund in bildungspolitischen Angelegenheiten eine "bedingte Gesetzgebungskompetenz" zugewiesen. Die konditionierte Bundeskompetenz kommt dann zum Tragen, wenn auf dem Wege der Koordination keine Einigung oder Harmonisierung bei den Themen Schuleintrittsalter, Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen sowie Anerkennung von Abschlüssen möglich ist; dann tritt Bern auf den Plan und erlässt, wie es im entsprechenden Verfassungsartikel heißt, die "notwendigen Vorschriften". Dadurch erhöht sich der Druck auf die "harmonisierungsunwilligen Kantone" (Autorin); die Verhandlungen werden gewissermaßen im "Schatten der Hierarchie" (Scharpf) geführt. Was auf den ersten Blick wie ein Ausweg aus der Scharpf'schen "Politikverflechtungs-Falle" aussieht, wirft jedoch, wie die Autorin zeigt, eine Reihe von politischen und rechtlichen Problemen auf. Auch im Bereich der Hochschulpolitik ist in der Schweiz in den vergangenen Jahren durch die Bildungsreform von 2006 einiges in Bewegung geraten. Bund und Kantone übernehmen auf dem Feld der Koordination und Qualitätssicherung in Schweizer Hochschulen gemeinsam die politische Verantwortung. Auch hier gilt, dass Bern eingreifen kann, wenn die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu keinen Ergebnissen führt. Diese weit reichenden Möglichkeiten der Bundesebene, in entsprechenden Fällen hierarchisch einzugreifen, werden Beobachter der deutschen Hochschulpolitik und Befürworter der Abschaffung des Kooperationsverbots mit Interesse zur Kenntnis nehmen. (DIPF/Orig.).
Obwohl die gesellschaftliche Relevanz der Bildungspolitik unbestritten ist, steht sie als klassische Länderaufgabe im Schatten bundespolitischer Themen. Angesichts der Tatsache, dass im Kompetenzstreit mit dem Bund sich die Länder immer wieder auf das Grundgesetz berufen, werden die relevanten Verfassungsänderungen analysiert. Die Schulpolitik der Länder mit ihren gesetzlichen Grundlagen sowie die Aufgaben der Ständigen Konferenz der Kulturminister werden dargestellt. Ähnlich wie im Bereich der Schulpolitik verfügte der Bund über keine Kompetenzen bezüglich des Hochschulwesens. Erst durch die Verfassungsreform von 1969 hat er das Recht zur Rahmengesetzgebung im Hochschulbereich sowie ein Mitwirkungsrecht bei den Gemeinschaftsaufgaben im Hochschulbau, der Bildungsplanung und der überregionalen Forschungsförderung erhalten. In diesem Kontext werden die einzelnen Kompetenzverschiebungen sowohl zu Gunsten des Bundes als auch der Länder herausgearbeitet und die Auswirkungen der europäischen Integration untersucht. (ICG2). Die Untersuchung enthält quantitative Daten.