Vor dem Hintergrund des Globalisierungsprozesses auf wirtschaftlicher, politischer und kultureller Ebene wird in Deutschland auch die Bildungspolitik - in Kontinentaleuropa traditionell eine genuin staatliche Aufgabe - verstärkt im internationalen Zusammenhang diskutiert. Welche Inhalte Schülerinnen und Schüler in welcher Zeit und mit welchen didaktischen Methoden lernen, wie die universitäre Bildung strukturiert werden soll oder welche akademischen Abschlüsse in welcher Zeit und mit welchem Grad an internationaler Anerkennung erworben werden können, wird auf politischer Ebene zunehmend im Vergleich zu anderen führenden Industrienationen festgelegt. Weiterhin werden die Dauer der schulischen Ausbildung und das Angebot an möglichen Abschlüssen international angeglichen. Entsprechend kommt es in vielen Bereichen zur Abschaffung nationaler Spezifika und zur länderübergreifenden Angleichung von Bildungsangeboten. Diesen Prozess mit seinen Herausforderungen, Chancen und Problemen sowie die mit ihm einhergehenden bildungspolitischen Maßnahmen werden im vorliegenden Beitrag beschrieben und kommentiert. (ICA2).
In: Bildungspolitik in Föderalstaaten und der Europäischen Union: does federalism matter? ; Tagungsband zum Jahrbuch-Autorenworkshop in Tübingen vom 13. bis 15. Oktober 2011, S. 63-77
Die Schweiz ist ein gutes Beispiel für eine stark ausgeprägte Föderalismuskultur und den komplexen Zusammenhang von Föderalismus und Referendumsdemokratie. Sowohl der Bund als auch die Wahlbevölkerung in den Kantonen sind zentrale politische Akteure, die die gesamtstaatliche wie die kantonale Bildungspolitik bestimmen. Die Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 sparte den Bereich Bildung bewusst aus. Erst die Reform von 2006 brachte wichtige Neuerungen in der föderalen Arbeitsteilung zwischen Bund und Kantonen. Vor dem Hintergrund der deutschen Debatte um das sogenannte Kooperationsverbot ist der Bildungsartikel 61a der Schweizerischen Bundesverfassung von besonderem Interesse. Hier wird eine Kooperationspflicht zwischen Bund und Kantonen festgeschrieben. Die Besonderheit ist nicht die allgemeine Verpflichtung zur Zusammenarbeit, sondern die Bestimmung, dass diese Kooperation durch gemeinsame Organe geleistet werden soll. Die Verfasserin zeichnet die Entwicklung vom seit den 1950er Jahren ablaufenden Harmonisierungsprozess bis zur Bildungsreform 2006 nach. Abschließend werden aktueller Zustand und Perspektiven im Grundschulwesen und an den Hochschulen des Landes skizziert. (ICE2)
In: Bildungspolitik in Föderalstaaten und der Europäischen Union: Does federalism matter? Tagungsband zum Jahrbuch-Autorenworkshop in Tübingen vom 13. bis 15. Oktober 2011., S. 63-77
Der Blick der Autorin auf die schweizerische Bildungspolitik zeigt, dass dieses Politikfeld "zutiefst föderalistisch" ist bzw. dass bildungspolitische Fragen föderalistisch aufgeladen werden können. Die Schweiz ist ein gutes Beispiel für eine stark ausgeprägte Föderalismuskultur und zudem ein Exempel für den komplexen Zusammenhang von Föderalismus und Referendumsdemokratie. Sowohl der Bund als auch die Wahlbevölkerung in den Kantonen sind zentrale politische Akteure, die die gesamtstaatliche wie die kantonale Bildungspolitik bestimmen. Die Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 sparte den Bereich Bildung bewusst aus; erst die Reform von 2006 brachte wichtige Neuerungen in der föderalen Arbeitsteilung zwischen Bund und Kantonen. Vor dem Hintergrund der deutschen Debatte um das sogenannte Kooperationsverbot ist der Bildungsartikel 61 a der Schweizerischen Bundesverfassung (BV) von besonderem Interesse: Hier wird eine Kooperationspflicht zwischen Bund und Kantonen festgeschrieben. Die Besonderheit und, wie die Autorin betont, in seinen langfristigen Auswirkungen noch gar nicht abzusehen, ist nicht die allgemeine Verpflichtung der Zusammenarbeit, sondern die Bestimmung, dass diese Kooperation durch "gemeinsame Organe" geleistet werden soll; eine solche Festschreibung in der Verfassung ist neu und existiert in dieser ausdrücklichen Form bislang nur in der Bildungspolitik. Dass Föderalstaaten zu innovativen Lösungen fähig sind, die auf den ersten Blick wenig föderalistisch anmuten, zeigt ein anderer, neu gefasster Verfassungsartikel - der Art. 62 Abs. 4 BV. Hier wird dem Bund in bildungspolitischen Angelegenheiten eine "bedingte Gesetzgebungskompetenz" zugewiesen. Die konditionierte Bundeskompetenz kommt dann zum Tragen, wenn auf dem Wege der Koordination keine Einigung oder Harmonisierung bei den Themen Schuleintrittsalter, Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen sowie Anerkennung von Abschlüssen möglich ist; dann tritt Bern auf den Plan und erlässt, wie es im entsprechenden Verfassungsartikel heißt, die "notwendigen Vorschriften". Dadurch erhöht sich der Druck auf die "harmonisierungsunwilligen Kantone" (Autorin); die Verhandlungen werden gewissermaßen im "Schatten der Hierarchie" (Scharpf) geführt. Was auf den ersten Blick wie ein Ausweg aus der Scharpf'schen "Politikverflechtungs-Falle" aussieht, wirft jedoch, wie die Autorin zeigt, eine Reihe von politischen und rechtlichen Problemen auf. Auch im Bereich der Hochschulpolitik ist in der Schweiz in den vergangenen Jahren durch die Bildungsreform von 2006 einiges in Bewegung geraten. Bund und Kantone übernehmen auf dem Feld der Koordination und Qualitätssicherung in Schweizer Hochschulen gemeinsam die politische Verantwortung. Auch hier gilt, dass Bern eingreifen kann, wenn die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu keinen Ergebnissen führt. Diese weit reichenden Möglichkeiten der Bundesebene, in entsprechenden Fällen hierarchisch einzugreifen, werden Beobachter der deutschen Hochschulpolitik und Befürworter der Abschaffung des Kooperationsverbots mit Interesse zur Kenntnis nehmen. (DIPF/Orig.).
Obwohl die gesellschaftliche Relevanz der Bildungspolitik unbestritten ist, steht sie als klassische Länderaufgabe im Schatten bundespolitischer Themen. Angesichts der Tatsache, dass im Kompetenzstreit mit dem Bund sich die Länder immer wieder auf das Grundgesetz berufen, werden die relevanten Verfassungsänderungen analysiert. Die Schulpolitik der Länder mit ihren gesetzlichen Grundlagen sowie die Aufgaben der Ständigen Konferenz der Kulturminister werden dargestellt. Ähnlich wie im Bereich der Schulpolitik verfügte der Bund über keine Kompetenzen bezüglich des Hochschulwesens. Erst durch die Verfassungsreform von 1969 hat er das Recht zur Rahmengesetzgebung im Hochschulbereich sowie ein Mitwirkungsrecht bei den Gemeinschaftsaufgaben im Hochschulbau, der Bildungsplanung und der überregionalen Forschungsförderung erhalten. In diesem Kontext werden die einzelnen Kompetenzverschiebungen sowohl zu Gunsten des Bundes als auch der Länder herausgearbeitet und die Auswirkungen der europäischen Integration untersucht. (ICG2). Die Untersuchung enthält quantitative Daten.
Die PISA-Studien haben dem deutschen Schulsystem schlechte Noten ausgestellt und verdeutlichen, wie selektiv es ist. Gerade Kinder aus sozial benachteiligten Schichten und aus Migrantenfamilien sind strukturell benachteiligt. Über die Wege, diesem Missstand zu begegnen, herrscht Uneinigkeit. In vier Themenfeldern analysieren die Autoren aus unterschiedlichen sozialwissenschaftlichen Perspektiven die aktuellen Heraus-forderungen der Bildungspolitik in Deutschland. Untersucht werden die Bedeutung der Chancen- und Beteiligungsgerechtigkeit als sozialethische Leitideen für die Organisation des Bildungssektors, Konzepte zur Verhinderung von Bildungsspaltung und Bildungsarmut, die Aufgaben und speziellen Kompetenzen verschiedener Akteure im Bildungssektor und Modelle einer gerechten Bildungsfinanzierung. Dies ist der zweite Band in der Reihe "Sozialethik konkret", die nach dem spezifischen wissenschaftlichen Beitrag der christlichen Sozialethik zu konkreten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Problemstellungen fragt. Im Dialog der Sozialethik mit anderen Wissenschaften sollen eine ausgewogene Beurteilung der jeweils analysierten Problemstellung erreicht, Vorschläge zur konkreten Gestaltung notwendiger Reformprozesse erarbeitet und offene und weiterführende Fragestellungen identifiziert werden.
Unter dem Titel "Rückkehr der Bildungspolitik" vereinigt dieses Heft Beiträge zu folgenden Themen: - Wir brauchen eine zweite, gesamtdeutsche Bildungsreform - Die Misere deutscher Bildungspolitik und ihre strukturellen Ursachen - Wohin geht die Reise? - Schulen in der Krise - Wer hindert uns an einer Hochschulreform? - Zur Zukunft des "Dualen Systems" - Eine Skizze offener Fragen. - (IAB)
Dass Bildung als Schlüsselressource der Zukunft immer wichtiger wird, ist ein beliebter Gemeinplatz. Doch den Sonntagsreden folgten bislang kaum entsprechende Taten. "PISA-Schock" und "Bologna" haben die deutsche Bildungspolitik ebenso wie die Bildungslandschaft selbst in Bewegung gebracht. Das Thema Bildung hat seither einen prominenten Platz in der öffentlichen Diskussion errungen. Auch an konkreten Reformen mangelte es in letzter Zeit nicht, weder im Schul- noch im Hochschulbereich.Aber sind wir auf dem richtigen Weg? Konzepte und Reformen sind gemeinhin höchst umstritten. Aktionismus erforderte meist die Korrektur überhasteter Maßnahmen. Mancher Eingriff bewirkte das Gegenteil des Beabsichtigten. Bildungspolitik braucht Substanz und Weitsicht; sie darf nicht wechselnden Moden und Stimmungen unterworfen werden.In diesem Sonderband der Zeitschrift für Politik analysieren Autoren aus praktischer wie analytischer Perspektive Herausforderungen, Problemlagen, Umbrüche und Orientierungslinien aktueller und künftiger Bildungspolitik in Deutschland
Obwohl die gesellschaftliche Relevanz der Bildungspolitik unbestritten ist, steht sie als klassische Länderaufgabe im Schatten bundespolitischer Themen. Angesichts der Tatsache, dass im Kompetenzstreit mit dem Bund sich die Länder immer wieder auf das Grundgesetz berufen, werden die relevanten Verfassungsänderungen analysiert. Die Schulpolitik der Länder mit ihren gesetzlichen Grundlagen sowie die Aufgaben der Ständigen Konferenz der Kulturminister werden dargestellt. Ähnlich wie im Bereich der Schulpolitik verfügte der Bund über keine Kompetenzen bezüglich des Hochschulwesens. Erst durch die Verfassungsreform von 1969 hat er das Recht zur Rahmengesetzgebung im Hochschulbereich sowie ein Mitwirkungsrecht bei den Gemeinschaftsaufgaben im Hochschulbau, der Bildungsplanung und der überregionalen Forschungsförderung erhalten. In diesem Kontext werden die einzelnen Kompetenzverschiebungen sowohl zu Gunsten des Bundes als auch der Länder herausgearbeitet und die Auswirkungen der europäischen Integration untersucht. (ICG2)
Ziele der Bildungspolitik und deren Erfüllung. Frühkindliche Erziehung.
Themen: Wichtigkeit verschiedener bildungspolitischer Ziele (internationale Anerkennung eines Abschlusses, Gleichwertigkeit eines Abschlusses überall in Deutschland, Ausbildungsqualität im Vordergrund, einheitliche Leistungsstandards, Lernerfolg im Mittelpunkt, Förderung von Kindern unabhängig vom Elternhaus nach ihrer Begabung, Karrierechancen durch Bildung, Vielfalt im Bildungssystem, Einheitsschulen, begabungsgerechte Schulen, Vorbereitung auf den späteren Beruf, umfassende Allgemeinbildung); Erfüllung der vorgenannten Ziele durch das aktuelle Bildungssystem; Wichtigkeit der Ausgabenerhöhung in ausgewählten Bereichen des Bildungssystems (mehr Lehrer, Klassengröße verkleinern, gezielte Sprachförderung vor Schuleintritt, mehr Stipendien für Begabte, Abschaffung von Kita-Gebühren, Ausbau von Ganztagsschulen, Einrichtung von Einheitsschulen); Bildungsentwicklung in Deutschland in den letzten Jahren im internationalen Vergleich; Wichtigkeit ausgewählter Aspekte der frühkindlichen Erziehung (persönliche Zuwendung, Förderung der Neugier, Englisch im Kindergarten, Vorbereitung auf künftige Bildungswege).
Demographie: Geschlecht; Alter; Schulbildung; Berufstätigkeit; Haushaltsgröße; Haushaltsnettoeinkommen; politische Stimmung (Parteipräferenz).
Zusätzlich verkodet wurde. Interviewdatum; Ortsgröße; Bundesland; West/Ost; Gewichtungsfaktor.