Das Cotonou-Handelsregime und das Recht der WTO
In: Res publica : öffentliches und internationales Recht 2
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In: Res publica : öffentliches und internationales Recht 2
World Affairs Online
Mit den Economic Partnership Agreements (EPA) verändert die EU ihre grundlegende Entwicklungsstrategie mit den afrikanischen, karibischen, pazifischen (AKP) Staaten und setzt fortan auf Reziprozität der Handelsbeziehungen. Zur Herstellung von gleichwertigen Handelsbeziehungen verpflichten sich die AKP-Staaten, von denen die Mehrheit Entwicklungsländer sind, zur Abschaffung ihrer Zölle und somit zum Freihandel. Doch ist eine gleichwertige Handelspartnerschaft zwischen ungleichen Partnern tatsächlich sinnvoll? Oder gefährden diese Freihandelsziele die Entwicklungsziele, die im Cotonou-Abkommen mit den AKP-Staaten ganz im Geiste der Sustainability Goals der Vereinten Nationen vereinbart wurden? Dieser spannenden und hochaktuellen Frage wird in diesem Buch anhand ökonomischer und politikwissenschaftlicher Analyse mit dem Fokus auf allgemeiner Entwicklungsökonomie und Handelstheorie nachgegangen. Kamerun, ein Land, das in drei Klimazonen liegt, in dem über 200 verschiedene Ethnien leben und 287 unterschiedliche Sprachen gesprochen werden und das daher häufig als Afrika im Kleinen bezeichnet wird, ist ein ideales Land, um die besonderen entwicklungsspezifischen Bedürfnisse von Entwicklungsländern aufzuzeigen. Die wissenschaftlichen Themen der Entwicklungsökonomie und Handelstheorie werden folglich durch eine soziologische Analyse des Landes sowie eine ökonometrische Untersuchung zur Handelswirkung der bereits erfolgten Zollsenkungen empirisch und anschaulich behandelt. Das Buch richtet sich aufgrund der interdisziplinären Analyse an Wirtschaftswissenschaftler, Politikwissenschaftler, Soziologen, Entwicklungshelfer und Entwicklungspolitiker gleichermaßen. Zudem bietet es Forschern genügend Anreize und Implikationen zu weiterführenden spezifizierten Forschungen. Darüber hinaus bietet es jedem interessierten Leser ein grundlegendes Verständnis für Entwicklungsökonomie und konkreter vertraglicher Entwicklungspolitik zwischen der EU und Entwicklungsländern.
In: Wissen & Praxis 141
World Affairs Online
Am 23. Juni 2000 unterzeichneten die Europäische Union (EU) und Staaten aus Afrika, der Karibik und dem Pazifik (AKP) ein neues handels- und entwicklungspolitisches Kooperationsabkommen: das Partnerschaftsabkommen von Cotonou. Die nach ihrem Unterzeichnungsort im westafrikanischen Benin benannte Vereinbarung steht für den erklärten politischen Willen, die Wahrung vertragspolitischer Kontinuität mit tiefgreifenden und unumgänglichen Neuerungen zu verbinden. Sie tritt damit an die Stelle der im Februar 2000 ausgelaufenen Lomé-Konvention, die über 25 Jahre die Entwicklungszusammenarbeit zwischen der EU und den Entwicklungsländern des Südens bestimmt hat. In den letzten Jahrzehnten mit immer weiterreichenden Kompetenzen und Befugnissen ausgestattet, hat sich die EU längst von ihrer ursprünglichen Rolle als reine Wirtschaftsgemeinschaft verabschiedet und ist zu einem international handelnden Akteur avanciert, der sich an Prozessen zur Beilegung globaler Probleme beteiligt. Was den afrikanischen Kontinent betrifft, so gerät aber fast ausschließlich die handels- und entwicklungspolitische Zusammenarbeit in die öffentliche Aufmerksamkeit: Bis Ende Juni 2008 wollten die EU auf der einen und die afrikanischen Staaten auf der anderen Seite sog. EPAs unter Dach und Fach bringen. Die Handelskooperation kommt allerdings nicht voran, da WTO-Beschlüsse zur Liberalisierung und entsprechende Maßnahmen seitens der EU zu Verstimmungen auf afrikanischer Seite führen: Kleinbauern befürchten den Zusammenbruch lokaler Produktionszweige, ein Sinken der Ernährungssouveränität sowie eine noch stärkere Abhängigkeit von Europa. Gleichzeitig fordern afrikanische Länder eine Aufhebung der Subventionen für die europäische Landwirtschaft und der Exportsubventionen für Agrarprodukte. Insgesamt betrachtet geben die Vertragsbedingungen der EPAs Anlass zu der Befürchtung, dass sich die Situation der betroffenen Staaten nicht verbessern, sondern erheblich verschlechtern wird. Die These dieser Arbeit ist folglich, dass aus dem Verständnis der EU als ein »global player« eine Erwartungshaltung erwachsen ist, der die europäische Handels- und Entwicklungspolitik (inklusive handelsrelevanter Bereiche der Agrarpolitik) bislang nur sehr unzureichend gerecht wurde. Zu oft leidet diese an einer Diskrepanz und zu deutlich klafft ein Loch zwischen formulierten Ansprüchen und politischen Realitäten. Exemplarisch wird dies im Rahmen dieser Arbeit am Fallbeispiel Kamerun verdeutlicht.
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In: SWP-Studie, Band 13/2012
Das Cotonou-Abkommen, das die Beziehungen zwischen der Europäischen Union (EU) und den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP) regelt, wird Ende 2020 seine Gültigkeit verlieren. Ob, wie im Abkommen vorgesehen, diese historische Weiterentwicklung von Yaoundé und Lomé eine Fortsetzung finden wird, ist offen.
Einerseits mehren sich die Zeichen, die ein Auslaufen von Cotonou und einen Ersatz durch andere Strukturen andeuten. So begründet die EU strategische Partnerschaften mit Afrika, der Karibik und dem Pazifik und bemüht sich um den Abschluss von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit allen AKP-Staaten. Im Zuge dessen könnte ein zweistufiges Vertragssystem mit allen Teilen des gegenwärtigen AKP-Verbundes entstehen, das einen Abschied von einer historisch gewachsenen Struktur darstellen würde. Dieses System könnte unter gewissen Bedingungen die bestehende Struktur adäquat ersetzen und die außenpolitischen Beziehungen der EU mit der Welt neu ordnen.
Andererseits würde die EU eine sich abzeichnende globale Zusammenarbeit mit einer AKP verpassen, die sich mit frischem Selbstverständnis neu erfindet. Das Potential einer solchen weltumspannenden Zusammenarbeit und die geeignete Form seiner Nutzung müssen in den kommenden Jahren von den zuständigen Akteuren Europäische Kommission und Europäischer Auswärtiger Dienst gemeinsam mit der AKP erkundet werden. Der politische Anstoß hierzu könnte auch vom Europäischen Parlament kommen. (Autorenreferat)
In: Informationsbrief Weltwirtschaft & Entwicklung, Heft 1, S. 4
Midterm review of the Economic Partnership Agreements (EPAs) : according to the terms of article 37.4 of the Cotonou Agreement ; synthesis of the regional assessments ; working document / independent contribution of the regional networks of farmers' organizations. - 10. Dezember 2006. - 25 S
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In: Entwicklung und Zusammenarbeit: E + Z, Band 43, Heft 12, S. 354-355
ISSN: 0721-2178
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In: SWP-Aktuell, Band 70/2018
Derzeit verhandelt die EU mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP) über ein Nachfolgeabkommen des seit 2000 geltenden Cotonou-Abkommens. Seither haben sich die politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen sehr verändert. Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den weiter entwickelten AKP-Ländern werden überwiegend durch bilaterale und regionale Wirtschaftspartnerschaftsabkommen geregelt. Seit 2015 müssen gemäß den internationalen Nachhaltigkeitszielen Sozial- und Umweltaspekte auch in internationalen Verträgen berücksichtigt werden. 2018 wurde im Rahmen der Afrikanischen Union (AU) die Afrikanische Freihandelszone beschlossen, die einen freien Markt innerhalb Afrikas schaffen soll. Ein Cotonou-Folgeabkommen bietet die Chance für moderne Regelungen zu Themen wie Investitionen, Dienstleistungen und Migration. Dies könnte auch in Deutschland mehr Interesse an den Verhandlungen wecken. Allerdings müsste die Zusammenarbeit auf ein neues Fundament gestellt werden und die afrikanischen Staaten müssen sich entscheiden, ob sie gemeinsam, das heißt als Kontinent, verhandeln möchten. (Autorenreferat)
In: GIGA Focus Afrika, Band 6
"Bis Ende Juni 2008 wollten die Europäische Union (EU) und die afrikanischen Staaten die Economic Partnership Agreements (EPAs) unter Dach und Fach bringen. Viele afrikanische Länder stehen den EPAs jedoch skeptisch gegenüber, weshalb sie noch zögern, die Verträge zu unterzeichnen. Die Zusammenarbeit der EU mit Afrika war seit den Römischen Verträgen von 1958 von einseitigen Handelspräferenzen, Ausgleichszahlungen im Falle von Preisverfall bei Rohstoffen und landwirtschaftlichen Produkten sowie Entwicklungshilfe geprägt. Nach den für alle Beteiligten enttäuschenden Ergebnissen der Entwicklungskooperation im Rahmen der Verträge von Lomé und Cotonou geriet das Modell zunehmend in die Kritik. Seitdem dümpelt die Zusammenarbeit EU-Afrika vor sich hin: Die Handelskooperation kommt nicht voran. Die WTO-Beschlüsse zur Liberalisierung und die entsprechende Maßnahmen seitens der EU führen zu Verstimmung auf afrikanischer Seite. Die neuen Wirtschaftlichen Partnerschaftsabkommen stoßen teilweise auf afrikanischen Widerstand. Über die Folgen der Einführung wird lebhaft gestritten. Afrika befürchtet eine Verschlechterung der außenwirtschaftlichen Bedingungen und sinkende Zolleinnahmen. Die afrikanischen Länder fordern zu Recht eine Aufhebung der Subventionen für die europäische Landwirtschaft und der Exportsubventionen. Die EU zeigt sich jedoch unbeeindruckt, zumal die USA und auch China ihre Agrarbranchen massiv unterstützen. Afrikas Ökonomien werden nur dann international aufholen können, wenn es sehr schnell gelingt, effiziente Institutionen zu schaffen und die Produktivität deutlich anzuheben. Erforderlich ist zudem, die Infrastruktur auf- und auszubauen. Die EU kann hier durch die Fokussierung ihrer Vorgehensweise einen bedeutenderen Beitrag zu Wachstum und Entwicklung leisten als durch reine Armutsbekämpfungsvorhaben. Auch ein deutliches Umsteuern in Afrika ist notwendig, damit das lokale Unternehmertum seine Potenziale ausschöpfen kann." (Autorenreferat)
In: Herausforderungen an die deutsche und europäische Außenpolitik: Analysen und Politikempfehlungen, S. 174-190
"Die Autoren gehen der Frage nach, ob die zwischen der EU und den AKP-Staaten (Afrika, Karibik, Pazifik) im Rahmen des Cotonou-Abkommens beschlossenen Economic Partnership Agreements (EPAs) einen erfolgversprechenden Baustein einer globalen Strukturpolitik darstellen. Diese schrittweise in Kraft tretenden Freihandelsabkommen, die mit der wirtschaftlichen Verflechtung der AKP-Staaten untereinander einhergehen sollen, beabsichtigen eine schonende Vorbereitung auf einen schrankenlosen Welthandel und sollen zu einer umfassenden und nachhaltigen Entwicklung beitragen. Die Autoren stellen fest, dass die Prinzipien Freihandel und wirtschaftliche Verflechtung theoretisch eine adäquate Möglichkeit darstellen, den Entwicklungsländern einen auf Nachhaltigkeit basierenden Ausweg aus der Armutsfalle anzubieten und zugleich für Stabilität zu sorgen." (Autorenreferat)
In: Bundesgesetzblatt. Teil II, Heft 13, S. 775-776
ISSN: 0341-1109
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In: Schriften zum Staats- und Völkerrecht 127
In: Bundesgesetzblatt. Teil 2, Heft 8, S. 327-593
ISSN: 2194-2005
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