Welche Chancen und Probleme bietet der Verweis auf Menschenrechte bei der Definition völkerstrafrechtlich relevanter Verbrechen? Unter welchen Voraussetzungen ist ein Verweis auf den Katalog des internationalen Menschenrechtsschutz dogmatisch angemessen und praktisch wahrscheinlich? Diese Fragen werden sowohl rechtstheoretisch, in der tatsächlichen Rechtsanwendung als auch empirisch durch Gespräche mit Richterinnen und Richtern an völkerstrafrechtlichen Gerichten ergründet.Durch das Aufzeigen der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Rechtsgebiete, der vorherrschenden dogmatischen Unschärfen sowie Ansätzen zu deren Lösung, leistet der Band einen entscheidenden Beitrag zur Debatte über Rechtssicherheit und Innovation im Bereich des Völkerstrafrechts.
This guide is intended to provide an introduction to criminal law in Zimbabwe. It refers to the leading and illustrative cases of Zimbabwe and, as a supplement, to South African cases
Welche Chancen und Probleme bietet der Verweis auf Menschenrechte bei der Definition völkerstrafrechtlich relevanter Verbrechen? Unter welchen Voraussetzungen ist ein Verweis auf den Katalog des internationalen Menschenrechtsschutz dogmatisch angemessen und praktisch wahrscheinlich? Diese Fragen werden sowohl rechtstheoretisch, in der tatsächlichen Rechtsanwendung als auch empirisch durch Gespräche mit Richterinnen und Richtern an völkerstrafrechtlichen Gerichten ergründet.Durch das Aufzeigen der Gemeinsamkeiten und Unterschiede der beiden Rechtsgebiete, der vorherrschenden dogmatischen Unschärfen sowie Ansätzen zu deren Lösung, leistet der Band einen entscheidenden Beitrag zur Debatte über Rechtssicherheit und Innovation im Bereich des Völkerstrafrechts
Über die Frage, ob Menschen willensfrei handeln können, diskutieren Neurowissenschaftler, Philosophen und Rechtswissenschaftler intensiv. Ist vor diesem Hintergrund ein Schuldvorwurf gegenüber einem Straftäter angemessen? Tatjana Hörnle, Professorin für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin, rekonstruiert das plausibelste Modell menschlicher Entscheidungsfindung und kommt zum Ergebnis, dass ein Schuldvorwurf problematisch ist. Die Autorin bewertet die Strategien, mit denen Strafrechtswissenschaftler auf die Herausforderungen der Neurowissenschaften reagieren, als unbefriedigend. Stattdessen spricht sie sich für einen Verzicht auf einen Schuldvorwurf aus und dafür, dass der Tätern gemachte Vorwurf konsequent auf das Tatunrecht zugeschnitten werden müsse. Das Buch ist für alle von Interesse, die sich für die Themen Hirnforschung, Willensfreiheit und Schuld aus philosophischer oder strafrechtlicher Sicht interessieren.
Häufig fehlt es in Klausuren nicht am materiellen Wissen der Verfasser, vielmehr scheitern eine Vielzahl von Klausuren an der fachgerechten Umsetzung des Gelernten. Deshalb legen die Bücher der Reihe "Klausurtraining" den Schwerpunkt nicht auf die Vermittlung materiellen Wissens, sondern auf eine sachgerechte Herangehensweise an die Klausurlösung. Ausführliche Vorüberlegungen helfen, ein Gefühl für die richtige Schwerpunktsetzung zu entwickeln. Zahlreiche Anmerkungen zu Klausurschwerpunkten, Meinungsstreiten, Aufbaufragen und Klausurtaktik, an der Stelle der ausformulierten Lösung, an der sie relevant sind, fördern das Verständnis für eine strukturierte Falllösung. Ganz nach dem Motto: Nicht nur auswendig lernen, sondern mit System verstehen.Der Band Strafrecht enthält neben einer ausführlichen Einleitung zu den Grundlagen des Klausurschreibens neun Fälle aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des StGB, an denen der stringente Aufbau einer Klausur und der richtige Umgang mit Sachverhalt und Meinungsstreitigkeiten exemplarisch erläutert werden
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Theory of international criminal law -- Principles of liability and participation in international criminal law -- Defences in international criminal law -- State jurisdiction and immunities -- War crimes and grave breaches -- Crimes against humanity -- Genocide -- Offences against the person -- International criminal law of the sea -- Terrorism -- Transnational offences 1 -- Transnational offences 2 -- Extradition -- Abduction -- Mutual legal assistance -- Mutual legal assistance : national perspectives -- International police co-operation -- Evidence before the ad hoc tribunals -- Nuremberg, Tokyo and the birth of modern international criminal law -- The international tribunals for Yugoslavia and Rwanda -- The permanent international criminal court -- Internationalised domestic criminal tribunals
Der Allgemeine Teil des Strafrechts zählt wegen seines hohen Abstraktionsgrades und der nahezu unüberschaubaren Zahl von Meinungsstreitigkeiten zu den komplexesten und kompliziertesten Materien in der juristischen Ausbildung. Die Neuauflage des Lehrbuchs von Kindhäuser bringt die ausbildungsrelevanten Themenbereiche verständlich, komprimiert und leserfreundlich strukturiert nahe. Es eignet sich sowohl zur ersten Einführung in den Allgemeinen Teil des Strafrechts als auch zur Wiederholung des Stoffes
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Im Kriminalprozess hängt die Wahrheit der im Urteil erzählten Geschichte eines Verbrechens nicht zuletzt davon ab, ob sich die beteiligten Juristen selbst gerecht werden können: Je weiter man von der Wahrheit entfernt bleibt, desto weniger gerecht fallen Schuldfeststellung und Reaktion oder Sanktion aus.Um sich gerecht werden zu können – Selbst-Gerechtigkeit–, muss man die eigene Selbstgerechtigkeit überwinden. Tatsächlich lösen institutionelle Routinen jedoch einen psychischen Abwehrvorgang aus und verstärken ihn. Die Auflösung von Selbstgerechtigkeit gelingt daher am ehesten in einer deinstitutionalisierenden Umgebung, in der Selbsterkenntnis auch bezüglich der professionellen Person und ihres Handelns möglich ist.In seiner, schon in der ersten Auflage Maßstäbe setzenden Untersuchung beschreibt Dirk Fabricius zum einen die Vorgänge der "gesellschaftlichen Produktion von Unbewusstheit" (Erdheim) in der Strafjustiz durch und bei den beteiligten Juristen. Zum anderen berichtet er von exemplarischen Erfahrungen, die über die psychoanalytisch inspirierte "Themenzentrierte Interaktion" (Ruth C. Cohn) zu mehr Selbst-Gerechtigkeit führen können.Die zweite, vollständig überarbeitete Auflage zeigt auf, dass die Fragestellung auch nach 20 Jahren nichts von Ihrer Aktualität verloren hat
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Mit Inkrafttreten des Völkerstrafgesetzbuches am 30. Juni 2002 ist der Grundstein für ein "deutsches Völkerstrafrecht" gelegt worden. Heute, gute zehn Jahre später, scheint die damals spürbare "Völkerstrafrechtseuphorie" einer gewissen Ernüchterung gewichen zu sein. Ein Grund dafür mag die geringe Zahl von Verfahren sein, die eingeleitet wurden. In dem Band, der auf ein im Mai 2012 an der Universität Hamburg durchgeführtes Symposium zurückgeht, wird eine erste Bilanz gezogen und nach den Perspektiven der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen in Deutschland gefragt. Das Völkerstrafgesetzbuch wird in seinen historischen und kriminalpolitischen Kontext gesetzt, es werden strafrechtsdogmatische Schlüsselfragen, insbesondere zur Regelung der Vorgesetztenverantwortlichkeit sowie zur anstehenden Umsetzung des Aggressionsverbrechens, diskutiert, es wird der Frage nach den Ursachen für den - und den möglichen Konsequenzen aus dem - schmalen praktischen Anwendungsbereich des Völkerstrafgesetzbuchs nachgegangen, schließlich wird das Völkerstrafgesetzbuch aus europäischer, internationaler und völkerrechtlicher Perspektive bewertet. Mit Beiträgen von: Bundesanwalt Thomas Beck, GBA Karlsruhe | Eva Bohle, LL.M. (UWC), Universität Hamburg | Prof. Dr. Martin Böse, Universität Bonn | Dr. Boris Burghardt, Humboldt-Universität zu Berlin | Prof. Dr. Alberto di Martino, Scuola Superiore Sant'Anna, Pisa | Julia Geneuss, LL.M. (NYU), Universität Hamburg | Staatssekretärin Dr. Birgit Grundmann, BMJ, Berlin | Sarah Imani, LL.M. (NYU), Universität Hamburg | Prof. Dr. Florian Jeßberger, Universität Hamburg | RA Wolfgang Kaleck, European Center for Constitutional and Human Rights, Berlin | RiStGH Dr. h.c. Hans-Peter Kaul, Den Haag | Prof. em. Dr. Rainer Keller, Universität Hamburg | Prof. Dr. André Klip, Universität Maastricht | Prof. Maximo Langer, S.J.D., University of California at Los Angeles | Prof. Dr. Reinhard Merkel, Universität Hamburg | Prof. Dr. Stefan Oeter, Universität Hamburg | Michael Ratner, Center for Constitutional Rights, New York | Prof. Dr. Christoph Safferling, LL.M., Universität Marburg | RiOLG Prof. Dr. Joachim Vogel, Universität München | Prof. Dr. Bettina Weißer, Universität Münster | Prof. Dr. Gerhard Werle, Humboldt-Universität zu Berlin | Prof. Dr. Andreas Zimmermann, LL.M. (Harvard), Universität Potsdam
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"The legal position of convicted offenders is complex, as are the social consequences that can result from a criminal conviction. After they have served their sentences, custodial or not, convicted offenders often continue to be subject to numerous restrictions, in many cases indefinitely, due to their criminal conviction. In short, criminal convictions can have adverse legal consequences that may affect convicted offenders in several aspects of their lives. In turn, these legal consequences can have broader social consequences. Legal consequences are often not formally part of the criminal law, but are regulated by different areas of law, such as administrative law, constitutional law, labour law, civil law, and immigration law. For this reason, they are often obscured from judges as well as from defendants and their legal representatives in the courtroom. The breadth, severity and longevity and often hidden nature of these restrictions raises the question of whether offenders' fundamental rights are sufficiently protected. This book explores the nature and extent of the legal consequences of criminal convictions in Europe, Australia and the USA. It addresses the following questions: What legal consequences can a criminal conviction have? How do these consequences affect convicted offenders? And how can and should these consequences be limited by law?"--Bloomsbury Publishing
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Introduction to American criminal law concepts -- Comparing tribal criminal law and American criminal law -- Using American criminal law to control American Indian Nations -- Traditional law today -- Introduction : what is criminal jurisdiction? -- Traditional criminal jurisdiction -- Limitations on tribal criminal jurisdiction imposed by the United States -- Exercising jurisdiction over crimes committed by non-Indians -- Criminal jurisdiction as defined by tribal courts -- Tribal criminal jurisdiction reform : the Tribal Law and Order Act and the Violence Against Women Act -- State and tribal court collaboration -- Overview of criminal laws : statutes and procedures -- The mental state -- A closer look at criminal elements -- Is helping a criminal act? Preliminary crimes and accomplice liability -- Criminal defenses -- The burden of proof -- Rights of criminal defenders -- The law of arrest -- Interrogations and confessions : the right to remain silent -- Search and seizure -- The Exclusionary Rule : remedies for civil rights violations --The right to an attorney/advocate -- Defendant rights at trial -- Victims' rights -- Sentencing : fines and incarceration -- Tribal restorative justice