VIII. Deutsches Reich
In: Heiratsverhalten, Sozialstruktur, ökonomischer Wandel, S. 103-119
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In: Heiratsverhalten, Sozialstruktur, ökonomischer Wandel, S. 103-119
In: Deutsche Verfassungsgeschichte; Springer-Lehrbuch, S. 511-579
In: Forschungserträge aus der Berufs- und Wirtschaftspädagogik. Probleme, Perspektiven, Handlungsfelder und Desiderata der beruflichen Bildung in der Bundesrepublik Deutschland, in Europa und im internationalen Raum., S. 153-174
Der Autor stellt aus bildungshistorischer Perspektive die spezielle Entwicklung des Berufsbildungssystems in Deutschland dar und vergleicht die Entwicklung bei Entstehung des Deutschen Reichs mit jener im Rahmen der augenblicklich stattfindenden Europäisierung. In beiden Fällen wurde bzw. wird den Bildungssystemen einen institutionellen Referenzrahmen hinzugefügt. "Das Vorliegen bzw. Fehlen einer sprachgemeinschaftlichen Tradition der Bezeichnung von Institutionen zählt dann aber zu den wirksamen Faktoren für die Ausprägung kultureller Differenzen zwischen den jeweiligen Einigungsverläufen". Anders als bei der "positiven europäischen Integration des Hochschulsektors im Zuge des Bologna Prozesses... dominieren hier [im Berufsbildungsbereich] sprachgemeinschaftliche und institutionelle Unterschiede von Arbeit und Ausbildung, die der Nationalstaatenbildung zu verdanken sind". (DIPF/Orig./pr).
In: Die Herausforderung der Globalisierung, S. 51-120
In: Sprache, Literatur und nationale Identität
In: Umwelt und Weltgestaltung, S. 43-56
In: Religion and Politics in the Middle Ages
In: Auslese für die Siedlergesellschaft, S. 271-358
In: Beiträge zur Militärgeschichte; Ökonomie und Expansion, S. 183-205
In: Die Ferienkoloniebewegung, S. 69-166
In: Sozialstruktur, politische Traditionen und Liberalismus; Schriften des Zentralinstituts für sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität Berlin, S. 103-193
In: Ideenpolitik: geschichtliche Konstellationen und gegenwärtige Konflikte, S. 71-88
Der Autor widmet sich einer vergessenen Periode der Imperien- und Mythenbildung, indem er den Einbruch des Schwedischen Imperiums in das Deutsche Reich im Zeitalter des Dreißigjährigen Krieges thematisiert und sowohl den damaligen ideenpolitischen Austausch von Deutungseliten nachweist, als auch langfristige Verbindungen zwischen Schweden und Deutschland bis hinein in die wohlfahrtsstaatlichen Debatten des späten 20. Jahrhunderts aufzeigt. Seine Ausführungen beginnen mit einem historischen Rückblick auf die schwedische Imperiumsbildung und den Niedergang des Deutschen Reiches. Er beschreibt im Anschluss daran die soziale Lage der deutschen Gebiete unter den protestantischen "Rettern". Die Rolle der Deutungseliten der deutschen Ostseeländer im Dienste Schwedens in der Geschichte der politischen Theorien verdeutlicht er in einem weiteren Abschnitt, indem er die politische Publizistik sowie die Darstellungen von Herrschaftsansprüchen in Kunst und Architektur in den Blick nimmt. (ICI)
In: Schwierige Fremdheit: über Integration und Ausgrenzung in Einwanderungsländern, S. 3-20
Auf dem Hintergrund der in der Bundesrepublik in den letzten Jahren zunehmenden Ausländerfeindlichkeit und Gewalttaten gegen Fremde und Asylbewerber analysiert der Beitrag die politisch-rechtlichen und historischen Hintergründe der "fatalen" Mischung aus ultraliberaler, wohlfahrtspaternalistischer und rassistischer Politik in Deutschland, die der politischen Kultur des Westens ansonsten fremd ist. Für die Situation, die aus den historischen Festlegungen der Artikel 16 und 116 des Grundgesetzes erst entstanden ist, sind keine pragmatischen und realpolitischen Akteure in Politik und Gesellschaft vorhanden, die auf Abhilfe drängen. Diskutiert wird hier die Tatsache, daß die Ausländerpolitik des ehemaligen Deutschen Reiches ungeachtet bundesdeutscher Realität noch nicht zur Einwanderungspolitik geworden ist. Verantwortlich dafür ist u.a. auch die aufgrund des Artikels 116 des Grundgesetzes festgelegte ethnische Definition der staatsbürgerlichen Zugehörigkeit. Grundsätzliche Probleme einer expliziten und gesetzlichen Regelung der Zuwanderung müssen kritisch durchleuchtet werden; zentrales Ziel ist die inhaltliche Frage und weniger der technische Aspekt der Einwanderungspolitik: dies bedeutet einmal eine Neufassung des Bürger-Begriffs und damit die Verständigung über die Kriterien der Zugehörigkeit zum deutschen Volke, zum anderen die Präzisierung des Begriffs der multikulturellen Gesellschaft. Die für das Ausland so unverständliche Handlungsunfähigkeit deutscher politischer Akteure wurzelt in der übertriebenen Befürchtung vieler Kritiker und auch Befürworter der multikulturellen Gesellschaft, Multikultur könne in eine Aufgabe aller Werte und Erziehungsziele münden. Eine Gesellschaft der ethnischen Indifferenz und Gleichgültigkeit kann jedoch etwas Wichtiges leisten: das Bewußtsein über die Notwendigkeit, Distanz zu bewahren, Tabus zu respektieren und Differenzen wahrzunehmen. (ICH)
In: Liberale Europapolitik 1949–1989
In: Politik, Bürokratie und staatliche Ausbildungsbeihilfen in Deutschland, S. 55-120