Zwischen Anpassung und Verweigerung: die deutsche St.-Gertruds-Gemeinde in Stockholm zur Zeit des Nationalsozialismus
In: Kieler Werkstücke
In: Reihe B, Beiträge zur nordischen und baltischen Geschichte Bd. 3
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In: Kieler Werkstücke
In: Reihe B, Beiträge zur nordischen und baltischen Geschichte Bd. 3
In: Comparativ: C ; Zeitschrift für Globalgeschichte und vergleichende Gesellschaftsforschung, Band 14, Heft 1, S. 22-45
ISSN: 0940-3566
Der Beitrag begründet folgende These: Die deutsche Politik erfüllte im Nahen und Mittleren Orient von der Reichsgründung bis Ende des Zweiten Weltkriegs eine Hilfsrolle für die primäre Berliner Europa- und Amerika-Politik. Otto von Bismarck gründete die Berliner Politik des Friedens im Nahen und Mittleren Orient auf drei Säulen: Bestandachtung, Gebietsverzicht und Konfliktvermittlung. Ihr Prinzip bestand in der Unterordnung dieser politischen Ziele unter die primäre Politik gegenüber Europa und später Amerika. Obwohl Berlin auch seine Orientpolitik direkt und aktiv im Sinne des Handels, der Kultur und der Wissenschaft betrieb, gab sie vor allem orientalische Mittel für seine europäischen Zwecke ab. Der Charakter der Berliner Orientpolitik im fraglichen Zeitraum resultierte wesentlich daraus, dass sie eine an den unmittelbaren Nachbarn in Europa orientierte Politik war. Dies hat sich mit wenigen Veränderungen bis in unsere Zeit erhalten. Nun verblasst diese Strategie, zumal mit der UdSSR auch das letzte für Berlin zu respektierende koloniale Großreich zerfiel. Berlin kann heute eine in diesem Sinne unbegrenzte Politik verfolgen. (ICA2)
In: [Fischer-Taschenbücher] 16044
World Affairs Online
In: Der Aufstieg der deutschen Arbeiterbewegung: Sozialdemokratie und Freie Gewerkschaften im Parteiensystem und Sozialmilieu des Kaiserreichs, S. 145-160
In seinem Beitrag faßt der Autor wesentliche Hintergründe zur Entwicklung und Ausbreitung der sozialdemokratischen Parteiorganisation sowie zur Sozialstruktur ihrer Mitglieder und Reichstagskandidaten zusammen. Im ersten Teil erörtert er die Voraussetzungen zur Expansion der sozialdemokratischen Parteiorganisation. Er führt in diesem Zusammenhang die Entfaltung des Kapitalismus der freien Konkurrenz und dessen Übergang zum Monopolkapitalismus seit Mitte der siebziger Jahre des 19. Jahrhunderts, die Entstehung eines deutschen Nationalstaates 1871, die Akzeptanz dieses Nationalstaates durch die Sozialdemokratie sowie die Strategie der Sozialdemokratie, als Massenpartei proletarischer Ausprägung mit einem wissenschaftlich geprägten sozialistischen Programm sich als politisch stärkste Kraft im Reich zu etablieren. Im zweiten Teil periodisiert der Autor die Entwicklung der sozialdemokratischen Parteiorganisation in vier Phasen: 1875-1878, 1878-1890, 1890-1905 und 1905-1914. Diese Phasen erklären sich nach Maßgabe des Verfassers durch die staatliche Gesetzgebung und Unterdrückungspraxis. Er erörtert die ungleiche territoriale Stärke der Organisation im Kaiserreich und stellt die Schwäche der Parteiorganisation heraus, ihr Mitgliederpotential nicht ausgeschöpft zu haben, angesichts ihrer zahlenmäßig großen Wählerschaft und des Organisationsgrades der Freien Gewerkschaften. (ICC)
In: Strafrechtliche Abhandlungen Neue Folge, 208
Der Artikel untersucht, ob und in welcher Form sich der Sport seiner Geschichte vor 1945 öffentlich erinnert. Im kollektiven Gedächtnis der Deutschen gehörte der Sport im NS häufig zu den positiv besetzten Erinnerungen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden zahlreiche NS-Führungseliten von den Sportorganisationen übernommen. Erst die wissenschaftlichen Arbeiten Hajo Bernetts haben Pionierarbeit bei der Erforschung der Nationalsozialismus geleistet. Auch eine Gedenkkultur in Bezug auf Sportler, die Opfer des Nationalsozialismus wurden, entwickelt sich nur zögerlich. Für die Zukunft ist es notwendig, dass der Sport eine ähnlich systematische Aufarbeitung seiner Vergangenheit betreibt, wie es etwa Banken und Konzerne durch die Finanzierung entsprechender Forschungsprojekte vorgemacht haben. ; The article examines if there is a policy of remembrance regarding sport under National Socialism in Germany. The collective memory is often dominated by the various forms of sporting success achieved by the 'Silberpfeile' or Max Schmeling. Furthermore, after the Second World war a lot of national socialist functionaries continued to head sport organizations in Germany. On the contrary a cultural commemoration concerned with the victims of national socialist sports policy has not yet fully emerged. It is an appropriate and necessary step that sport organizations themselves initiate historical research projects so that their political involvement during the period of the Third Reich as well as under the communist rule of the former GDR can be systematically analyzed.
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Frontmatter -- Aus dem Vorwort zur ersten Auflage -- Vorwort zur vierundzwanzigsten Auflage -- Ubersicht des Inhalts -- Erklärung der Abkürzungen -- L Seil. Strafprozeß -- I. Gerichtsverfassungsgesetz Vom 27. Januar 1877 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. März 1924 -- II. Preuß. Ausfuhrungsgesetz zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz. Bom 24. April 1878 -- III. Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung Vom 1. Februar 1877 -- IV. Strafprozeßordnung. Vom 1. Februar 1877 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. März 1924 -- V. Vorschriften der Reichsabgabenordnung über Strafrecht und Strafverfahren. Dom 13. Dezember 1919 -- VI. Preuß. Polizeiverwaltungsgesetz Vom 1. Juni 1931 -- VII. Die Bestimmungen der Preuß. Schiedsmannsordnung über die Sühneverhandlung Vom 29. März 1879 -- VIII. Gesetz, betr. die Entschädigung der im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochenen Personen. Vom 20. Mai 1898 -- IX. Gesetz, betr. die Entschadigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft -- X. Jugendgerichtsgesetz Vom 16. Februar 1923 -- II. Teil. Strafrecht -- XI. Die Strafbeftimmungen der Konkursordnung v. 10. Februar 1877 353 mit denen -- XII. Gesetz, betreffend die Bestrafung der Entziehung elektrischer Arbeit. Vom 9. April 1900 -- XIII. Gesetz MM Schutze der Republik. Vom 25. März 1930 -- XIV. Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen. Vom 9. Juni 1884 -- XV. Gesetz über Schußwaffen und Munition. Vom 12. April 1928 -- XVa. Maßnahmen gegen Waffenmißbrauch, Waffenbesitz -- XVb. Gesetz gegen den Waffenmißbrauch. Vom 28. März 1931 -- XVIa. Strafvorschristen des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen. Vom 3. Mai 1909 Vom 21. Juli 1928 -- XVIb. Auszug aus der Verordnung über Kraftfahrzeugverkehr Vom 15. Juli 1930 -- XVII. Auszug aus dem Vereinsgesetz v. 19. April 1908 -- XVIII. Gesetz über die Preffe v. 7. Mai 1874 -- XIX. Auszug aus der Jagdordnung v. 15. Juli 1907 u. 1924 -- XIXa. Verordnung zum Schutze von Tier- und Pflanzenarten (Tier- und Pflanzenschutzverordnung) v. 16. Dezember 1929 -- XX. Gesetz betr. den Forstdiebstahl. Vom 15. April 1878 -- XXI. Feld- und Forstpolizeigesetz v. 1. April 1880 in der Fassung der Bekanntmachung v. 21. Januar 1926 -- XXII. Auszug aus dem Fischereigesetz v. 11. Mai 1916 -- XXIII. Vogelschutzgesetz v. 30. Mai 1908 -- XXIV . Gewerbeordnung für das Deutsche Reich v. 21. Juni 1869 mit Auszug aus dem -- XXV. Gaststättengesetz v. 28. April 1930 -- XXVI. Gesetz betr. die Besteuerung des Gewerbebetriebes im Umherziehen vom 3. Juli 1876 -- XXVII. Gesetz betr. die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben v. 30. März 1903 -- XXVIII. Gesetz über die Schulpflicht in Preußen v. 15. Dezember 1927 -- XXIX . Auszug aus dem Gesetz zur Bewahrung der Jugend vor Schmutz- und Schundschriften v. 18. Dezember 1926 -- XXX. Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 18. Februar 1927 -- XXXI. Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen (Lebensmittelgesetz) v. 5. Juli 1927 -- XXXII. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb v. 7. Juni 1909 -- XXXIII. Gesetz zum Schutze der Warenbezeichnungen v. 12. Mai 1894 in der Fassung v. 7. Dezember 1923 -- XXXIV. Gesetz über die Fernmeldeanlagen v. 14. Januar 1928 -- XXXVa. Gesetz über den Verkehr mit unedlen Metallen v. 23. Juli 1926 -- XXXVb. Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen v. 29. Juni 1926 -- XXXVI. Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch v. 31. Mai 1870 -- XXXVII. Verordnung über Vermögensstrafen und Butzen. Vom 6. Februar 1924 -- XXXVIII. Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Vom 15. Mai 1871. a) - e) -- XXXVIII. Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Vom 15. Mai 1871. f) - p) -- III. Teil. Militärstrafgesetzbuch -- XXXIX. Einführungsgesetz zum Militärstrafgesetzbuch v. 16. Juni 1926 -- XL. Militärstrafgesetzbuch v. 16. Juni 1926 -- Anhang -- Sachregister -- Nachttag -- Front matter 2 -- Inhalt 2 -- I. BO. des Reichspräsidenten über Maßnahmen auf dem Gebiete der Rechtspflege und der Verwaltung. Dom 14. Juni 1932. (RGBl. I S. 285) -- II. Auszug aus der Preuß. BO. zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung. Vom 1. Sept. 1932. (G.-S. S. 283) -- III. BO. des Reichspräsidenten zur Erhaltung des inneren Friedens. Vom 19. Dezember 1932. (RGBl. I S. 548 -- IV. VO. des Reichspräsidenten gegen unbefugten Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern. Vom 20. Oktober 1932. (RGBl. I S. 496 -- V. Nachtrag zu S. 1144 Nr. 4 und S. 1223, Anm. 44 -- Strafgesetzbuch -- I. Gesetz über Straffreiheit. Vom 20. Dezember 1932 -- II. Die wichtigsten Notverordnungen des Jahres 1933 -- III. Die wichtigsten Gesetze des Jahres 1933 -- IV. Gesetz zur Abänderung strafrechtlicher Vorschriften. Vom 26. Mai 1933 (sog. Strafgesetznovelle) -- Strafgesetzbuch
In: Der Staat: Zeitschrift für Staatslehre und Verfassungsgeschichte, deutsches und europäisches öffentliches Recht, Band 25, Heft 4, S. 545-573
ISSN: 0038-884X
Die "wissenschaftliche Analyse von Frantzens Prognosen" der Entwicklungsmöglichkeiten und der Dynamik des europäischen und insbesondere des mitteleuropäischen Staaten- und Machtsystems seit Mitte des 19. Jahrhunderts hat insbesondere die Aufgabe, einer geopolitisch akzentuierten Politikgeschichte Beistand zu leisten. Eine von Frantz geforderte mitteleuropäische Föderation (um Preußen und Polen unter Ablehnung einer kleindeutschen Nationalstaatbildung) war dabei von Vorstellungen geleitet, daß sich Europa insgesamt als föderales System zu organisieren habe, sowohl um gegen die aufsteigende Weltmacht Amerika Bedeutung zu bewahren, als auch um machtpolitische Ansprüche Rußlands, das nicht als europäisches Land angesehen wurde, zurückzudrängen. Ein deutscher Nationalstaat hingegen könne nicht Basis einer europäischen Föderation werden, sondern müsse - nach Frantz - "Mittelpunkt des europäischen Militarismus" werden; in solcher geopolitischen Ordnung sei "das Kriegsprinzip in den Verhältnissen selbst begründet" und müsse "unvermeidlich auch Krieg hervorrufen". Frantzens geopolitische Überlegungen führen zu dem Eindruck, daß es sich bei der europäischen Entwicklung seit 1848/1871 "um die Bewegung auf einer schiefen Ebene gehandelt habe mit Zugzwängen, die immer enger und stärker wurden". Diese geopolitische 'schiefe Ebene', die vor Bismarck entstand und 1945 endete, erhält mithin schicksalhafte Züge, denen gegenüber Politik bestenfalls sekundäre Bedeutung zukommt. (RÜ)
In: Quellen und Forschungen zur Brandenburgischen und Preussischen Geschichte 45
Als Folge des Ersten Weltkriegs wurde Ostpreußen durch den polnischen Korridor vom Mutterland abgetrennt. Angesichts der »beispiellosen Notlage« suchte die Provinz eine Sonderstellung sowohl im Reich als auch innerhalb Preußens zu erlangen. Oberpräsident Ernst Ludwig Siehr verfolgte das Ziel, seine Befugnisse zu erweitern, um aus einer gestärkten Stellung heraus auf die Beziehungen zu den östlichen Nachbarstaaten unmittelbar Einfluß nehmen zu können. Diese Ambitionen führten zu einem spannungsreichen Verhältnis zwischen Berlin und Ostpreußen. Während der erste Teil der vorliegenden Studie den innenpolitischen Bestrebungen Siehrs gewidmet ist, werden im zweiten und dritten Teil die auswärtigen Angelegenheiten Ostpreußens und vor allem die Beziehungen zu Litauen sowie zur Sowjetunion analysiert. Dabei liegen die Schwerpunkte der Darstellung auf den bisher unbekannt gebliebenen Vertragsverhältnissen mit diesen Staaten sowie der Rußlandpolitik des Königsberger Oberbürgermeisters Hans Lohmeyer.
In: Fischer-Taschenbücher 10238
In: Geschichte
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 38, Heft 6, S. 715-728
ISSN: 0006-4416
World Affairs Online
In: Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 169
Beeinflusst durch seinen Doktorvater Wilhelm von Waldeyer-Hartz entwickelte sich Erich Kallius zum engsten und wichtigsten Schüler des Anatomen Friedrich Merkel. Kallius etablierte sich als kompetenter Histologe und vergleichend-embryologisch orientierter Anatom. Nach histologischen Untersuchungen zum Nervensystem und zu den Sinnesorganen widmete er sich nach der Entdeckung der menschlichen Milchleiste zunehmend der vergleichenden Embryologie der Branchialregion und deren Derivate. Dies deutete sich bereits mit seinen Studien zur Kehlkopfembryologie an und findet volle Ausprägung in Kallius' Hauptforschungsarbeit: der groß angelegten Studie zur vergleichenden Entwicklungsgeschichte der Wirbeltierzunge. - August Hirt, einer seiner Schüler, initiierte eines der größten Wissenschaftsverbrechen im Dritten Reich. Kallius selbst war entscheidend am Präzedenzfall einer politisch motivierten Entziehung der Lehrbefugnis an der Universität Heidelberg beteiligt. - Als Ordinarius in Greifswald, Breslau sowie Heidelberg gehörte Erich Kallius zu seinen Lebzeiten zum engsten Kreis der bedeutendsten und renommiertesten Anatomieprofessoren innerhalb der deutschen Hochschullandschaft – all dies ist dem Umstand geschuldet, dass er von Zeitgenossen als "ein Lehrer von ungewöhnlichem Erfolg" beschrieben wurde. ; Influenced by his doctoral thesis supervisor, Wilhelm von Waldeyer-Hartz, Erich Kallius developed into the closest and most important disciple of the anatomist Friedrich Merkel. Kallius established himself as a competent histologist and as anatomist of comparative and embryological orientation. After histological investigations of the nervous system and of the sense organs and after the discovery of the human milk line, he dedicated himself more and more to the comparative embryology of the branchial region and their derivatives. This development was already implied in his studies on the embryology of the larynx but became clear in Kallius´ main field of research: the broadly based study of the comparative embryology of the vertebrates´ tongue. – August Hirt, one of his disciples, initiated one of the biggest crimes committed by scientists during the Third Reich. Kallius himself played a decisive role in setting the precedent of the politically motivated revocation of tenure at Heidelberg University. – As full professor in Greifswald, Breslau and Heidelberg, Kallius was part of the inner circle of the most outstanding and famous professors of anatomy in the German academia of his lifetime, all of this due to the fact that he was described as "a teacher of unusual success" by his contemporaries.
BASE
In: Die Spirale des Schweigens: zum Umgang mit der nationalsozialistischen Zeitungswissenschaft, S. 181-192
Beleuchtet werden Werk und Wirkung von Wilmont Haacke, der für seine "Feuilletonkunde" bekannt geworden war. 1939 ging Haacke als Assistent an das Institut für Zeitungswissenschaft der Universität Wien und habilitierte sich 1942 an der Deutschen Karls-Universität Prag mit der "Feuilletonkunde" und wechselte im selben Jahr als Dozent für Zeitungswissenschaft an die Universität Freiburg/ Breisgau. Wann genau und unter welchen Umständen Haacke seine Tätigkeit zum Kriegsende in Freiburg beendete, ist nicht belegt. 1955 erfolgte die außerplanmäßige Professur in Wilhelmshaven und von 1963 bis zu seiner Emeritierung 1973 im Alter von 62 Jahren war Haacke Lehrstuhlinhaber für Publizistik an der Universität Göttingen. Er avancierte auf den Gebieten der Feuilleton- und Zeitungsforschung zum führenden Wissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland. In keiner seiner Würdigungen findet sein 1943-44 erschienenes, zweibändiges Habilitationswerk "Feuilletonkunde" Erwähnung. Stattdessen wird das 1951-53 erschienene, dreibändige Standardwerk "Handbuch des Feuilletons" genannt - als hätte es die "Feuilletonkunde" nie gegeben. Tatsächlich ist das "Handbuch" aber in seiner Gliederung und den meisten seiner Kapitelüberschriften mit der "Feuilletonkunde" identisch. Nur fehlen NS-Wortschatz und NS-Gedankengut im Text, vor allem ein massiver Antisemitismus. Dies wird explizit an Zitatbeispielen aufgezeigt. Ganz offensichtlich konnten sich ein Wissenschaftler wie Haacke nach 1945 in der Bundesrepublik gut etablieren. Auch in der Kommunikationswissenschaft setzte die Erforschung der gesellschaftlichen Strukturen, die die Fortsetzung von Berufskarrieren ermöglichten, welche unter der NS-Herrschaft begonnen hatten, erst spät ein. Dies verweist darauf, wie tief die Wurzeln der Verdrängung liegen. (RG)