Arbeitsrechtliche Diskriminierungsverbote
In: Wiener Beiträge zum Arbeits- und Sozialrecht 49
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In: Wiener Beiträge zum Arbeits- und Sozialrecht 49
In: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 100
Als eines der wichtigsten potentiellen Konfliktfelder im Verhältnis des Investitionsschutzrechts zum Unionsrecht lässt sich die Frage identifizieren, ob es mit den Diskriminierungsverboten des AEUV vereinbar ist, wenn Mitgliedstaaten über den Abschluss von bilateralen Investitionsschutzabkommen mit Drittstaaten (Extra-EU BITs) und den darin oft enthaltenen Investor-Staat-Schiedsklauseln einzelnen Investoren die Möglichkeit einräumen, Schiedsverfahren gegen ihre Gaststaaten einzuleiten, während andere Investoren auf die staatliche Gerichtsbarkeit beschränkt bleiben. Dieser Frage wird aus verschiedenen Perspektiven nachgegangen. Zunächst wird die Perspektive des Mitgliedstaats als Ausgangsstaat einer Investition untersucht, wobei hier eine Rechtfertigung der Ungleichbehandlung festgestellt wird. Anschließend wird spiegelbildlich die Perspektive des Mitgliedstaats als Gaststaat einer Investition beleuchtet und dargestellt, weshalb es hier bereits an einem Eingriff in Grundfreiheiten fehlt. / »Investment Treaty Arbitration and Non-Discrimination« -- The future of bilateral investment treaties between EU member states and third states (extra-EU BITs) depends on the question of whether it can be in line with the principle of non-discrimination underlying EU law if the member states, by entering into extra-EU BITs, accord rights to individual investors that are not accorded to investors falling outside the scope of such treaties. The arbitration clauses that are typically contained in extra-EU BITs are of particular relevance in this context.
In: Informationsbrief Ausländerrecht: InfAuslR, Band 39, Heft 7-8
ISSN: 2366-195X
In: Die Form der Eheschließung, S. 356-363
In: Handbuch Europarecht, S. 1225-1259
In: Stiftung & Sponsoring: das Magazin für Non-Profit-Management und -Marketing, Heft 6
ISSN: 2366-2913
In: Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht, 100
Als eines der wichtigsten potentiellen Konfliktfelder im Verhältnis des Investitionsschutzrechts zum Unionsrecht lässt sich die Frage identifizieren, ob es mit den Diskriminierungsverboten des AEUV vereinbar ist, wenn Mitgliedstaaten über den Abschluss von bilateralen Investitionsschutzabkommen mit Drittstaaten (Extra-EU BITs) und den darin oft enthaltenen Investor-Staat-Schiedsklauseln einzelnen Investoren die Möglichkeit einräumen, Schiedsverfahren gegen ihre Gaststaaten einzuleiten, während andere Investoren auf die staatliche Gerichtsbarkeit beschränkt bleiben. Dieser Frage wird aus verschiedenen Perspektiven nachgegangen. Zunächst wird die Perspektive des Mitgliedstaats als Ausgangsstaat einer Investition untersucht, wobei hier eine Rechtfertigung der Ungleichbehandlung festgestellt wird. Anschließend wird spiegelbildlich die Perspektive des Mitgliedstaats als Gaststaat einer Investition beleuchtet und dargestellt, weshalb es hier bereits an einem Eingriff in Grundfreiheiten fehlt. »Investment Treaty Arbitration and Non-Discrimination« The future of bilateral investment treaties between EU member states and third states (extra-EU BITs) depends on the question of whether it can be in line with the principle of non-discrimination underlying EU law if the member states, by entering into extra-EU BITs, accord rights to individual investors that are not accorded to investors falling outside the scope of such treaties. The arbitration clauses that are typically contained in extra-EU BITs are of particular relevance in this context. Die Zukunft der von Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Drittstaaten abgeschlossenen bilateralen Investitionsschutzabkommen (Extra-EU BITs) hängt unter anderem von der Vereinbarkeit der darin oft enthaltenen Investor-Staat-Schiedsklauseln mit den Diskriminierungsverboten des AEUV ab. Ein potentieller Konflikt zwischen Investitionsschutzrecht und Unionsrecht besteht dabei nicht nur aus der Perspektive des Mitgliedstaats als Ausgangsstaat, sondern auch als Gaststaat einer Investition. Laura Bräuninger studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen und der Karls-Universität Prag. Ihren juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie im Bezirk des Kammergerichts Berlin sowie in den USA. In den Jahren 2013 und 2014 promovierte sie an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen mit einer Dissertation zum Verhältnis des internationalen Investitionsschutzrechts zum Recht der Europäischen Union. Seit Februar 2013 arbeitet Laura Bräuninger als Rechtsanwältin bei einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Stuttgart. Im Sommersemester 2014 war sie Dozentin an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer.
In: Mannheimer Schriften zum Unternehmensrecht Band 62
In: Nomos eLibrary
In: Europarecht
Verpflichten die Grundfreiheiten die EU-Mitgliedstaaten zur Gleichbehandlung von vergleichbaren Auslandssachverhalten oder darf ein Mitgliedstaat zwischen Waren, Personen, Dienstleistungen oder Kapital verschiedener anderer Staaten differenzieren? Dieser in der Literatur hoch umstrittenen Frage nach einer "europäischen Meistbegünstigung" nähert sich die Autorin aus binnenmarktrechtlicher Perspektive. Unter Berücksichtigung neuster Rechtsprechung entwickelt sie eine bereichsübergreifende Dogmatik für ein horizontales Diskriminierungsverbot der Grundfreiheiten. Schwerpunkt der Arbeit ist die umfassende Auslegung der Grundfreiheiten im Licht des Binnenmarktziels sowie die Ausarbeitung einer normzweckorientierten horizontalen Vergleichbarkeitsprüfung.
Inhalt: - Das menschenrechtliche Diskriminierungsverbot und seine Grenzen - I. Einleitung - II. Die symbolische Dimension der Menschenrechte - 1. Ausschluss primärer Diskriminierung - 2. Menschen und Merkmale - III. Begriffliche Erweiterungen - 1. Institutionelle Diskriminierung - 2. Indirekte Diskriminierung - 3. Strukturelle Diskriminierung - IV. Fazit
BASE
In: Wirtschaft und Wettbewerb
In: Schriftenreihe Wirtschaft und Wettbewerb 10
In: Mannheimer Schriften zum Unternehmensrecht Band 62
Verpflichten die Grundfreiheiten die EU-Mitgliedstaaten zur Gleichbehandlung von vergleichbaren Auslandssachverhalten oder darf ein Mitgliedstaat zwischen Waren, Personen, Dienstleistungen oder Kapital verschiedener anderer Staaten differenzieren? Dieser in der Literatur hoch umstrittenen Frage nach einer "europäischen Meistbegünstigung" nähert sich die Autorin aus binnenmarktrechtlicher Perspektive. Unter Berücksichtigung neuster Rechtsprechung entwickelt sie eine bereichsübergreifende Dogmatik für ein horizontales Diskriminierungsverbot der Grundfreiheiten. Schwerpunkt der Arbeit ist die umfassende Auslegung der Grundfreiheiten im Licht des Binnenmarktziels sowie die Ausarbeitung einer normzweckorientierten horizontalen Vergleichbarkeitsprüfung
In: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht 250
In: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht Band 250
Der arbeitsrechtliche Diskriminierungsschutz steht mit der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes vor seiner bis dato größten Erweiterung. Im Kanon der verbotenen Differenzierungsmerkmale steht die Behinderung. Sie stellt ihre eigenen Voraussetzungen an den Diskriminierungsschutz und verlangt individuelle Lösungen, die ihre getrennte Behandlung rechtfertigen. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Rahmenrichtlinie (2000/78/EG). An ihr müssen sich die deutschen Vorschriften messen lassen. Gleichzeitig bedient sich Tobias Leder insbesondere des Rechtsvergleichs mit den USA. Dabei verzichtet er auf eine schlichte Gegenüberstellung der Regeln beider Rechtsordnungen, sondern wählt einen integrativen Ansatz. U.S.-amerikanische Erfahrungen zieht der Autor an den Stellen zu Rate, wo es für die Interpretation der europäischen Vorgaben sinnvoll ist. Ein solcher Rückgriff ist angebracht, da die Rahmenrichtlinie zu stark an U.S.-amerikanische Vorbilder angelehnt ist, als dass man bei ihrer Ausdeutung auf einen Blick in diesen Rechtskreis verzichten sollte.
In: Fachbuch Steuern