Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) wird in der Öffentlichkeit überwiegend mit der Vorstellung vom Aufbau einer militärischen Komponente der EU verbunden. Gleichwohl erfolgt der erste Einsatz im Rahmen der ESVP ausschließlich mit zivilen Mitteln - durch die Europäische Polizeimission (EUPM) in Bosnien-Herzegowina seit Januar 2003. Aber schon in wenigen Wochen wird die EU die Militärmission Allied Harmony in Mazedonien übernehmen und ab 2004 könnte dies auch bei SFOR der Fall sein. Die Europäer haben sich mit der ESVP »eine ausgewogene, parallele Entwicklung der militärischen und zivilen Fähigkeiten« zum Ziel gesetzt, um den europäischen Einfluß auf das internationale Krisenmanagement zu stärken. Indessen ist die zivile Komponente der ESVP nicht nur weniger bekannt, sondern bisher auch deutlich unterentwickelt. Die europäischen Polizeiverbände sind zwar ein Anfang, aber weitere nichtmilitärische Instrumente müssen einsatzfähig werden, wenn der breitgefächerte zivil-militärische Ansatz zum Markenzeichen künftiger EU-Sicherheitspolitik werden soll. (SWP-aktuell / SWP)
"Die einzige realistische Perspektive für eine Sicherheits- und Verteidigungsstrategie der EU ist eine in den Rahmen der NATO eingebettete ESVP. Eine gegen die USA gerichtete europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität hat keine Zukunft und widerspricht den langfristigen europäischen Sicherheitsinteressen in einer globalisierten Welt." (Autorenreferat)
Sicherheitspolitische Beziehungen zwischen den USA und der EU beschränken sich meist auf die Themen Iran und Nahost. Zur ESVP ist eine direkte Verbindung aus Sicht der USA nicht nötig, da ihre Zusammenarbeit mit Europa über die Allianz erfolgen kann. Auch für Europäer ist die NATO das maßgebliche transatlantische Forum, die ESVP dagegen ein Instrument der Handlungsfähigkeit auch unabhängig von den USA. Der indirekte Weg der EU-NATO-Kooperation taugt nur bedingt, da die Prozeduren schwerfällig und Konsultationen durch den Zypern-Streit blockiert sind. Eine direkte US-EU-Zusammenarbeit wäre eine zusätzliche Option.Die Studie soll transatlantische Unterschiede im Krisenmanagement beleuchten und Ansätze zur intensiveren Kooperation finden. Untersucht werden: * politisch-strategische Handlungsmaximen * zivile und militärische Fähigkeiten * Bereitschaft und Mechanismen zur bilateralen Kooperation.Bei den Sicherheitsstrategien liegen die Unterschiede besonders im Stellenwert militärischer Mittel und im Ansatz zu Präemption, Prävention und Multilateralismus. Da die USA die Überdehnung ihrer Ressourcen und die Vorteile von Lastenteilung erkennen, sollte eine Diskussion mit US-Meinungsführern gemeinsame Handlungsgrundlagen identifizieren. Wegen der unterschiedlichen Fähigkeiten könnte enge Kooperation die Wirksamkeit des Engagements der USA und der EU erhöhen. Die jetzigen formalen Konsultationen, verkompliziert durch die Vielfalt der EU-Strukturen und -Kompetenzen, sind unergiebig. Die künftigen Zuständigkeiten des Hohen Repräsentanten können die Kohärenz in der EU verbessern, aber er sollte weitergehende Kompetenzen erhalten, um überzeugender für die EU sprechen und handeln zu können. Dazu müssen die EU-Staaten ihre nationale Sicherheitspolitik stärker in den europäischen Rahmen einordnen. (SWP-Studie / SWP)
Am 29. April 2003 verabschiedeten die Regierungschefs Deutschlands, Frankreichs, Luxemburgs und Belgiens in Brüssel eine Erklärung zur Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Sie unterstützt einige Vorschläge für den Europäischen Verfassungsvertrag, die bereits im Konvent auf dem Tisch liegen, und kündigt verteidigungspolitische Maßnahmen an, die die beteiligten Länder (zunächst) allein treffen wollen. Politisch brisant ist die Erklärung vor allem aus zwei Gründen: Sie folgt dem vieldeutigen Leitbild eines Kerneuropa und steht bei manchen Staaten und Kommentatoren im Verdacht, eine grundsätzlich amerika-kritische Stoßrichtung zu besitzen. Im Hinblick auf EU und NATO wirft die Erklärung mehrere wichtige politische Fragen auf: Verkraftet die Union eine französisch-deutsche Führungsrolle, die mit den geplanten Maßnahmen verbunden ist? Welche Motive hat die französische Politik und wie sind sie aus deutschem Blickwinkel zu beurteilen? Und schließlich: Welches Verhältnis zu den Vereinigten Staaten wird mit dieser Initiative angestrebt? (SWP-aktuell / SWP)
'Sicherheitspolitische Beziehungen zwischen den USA und der EU beschränken sich meist auf die Themen Iran und Nahost. Zur ESVP ist eine direkte Verbindung aus Sicht der USA nicht nötig, da ihre Zusammenarbeit mit Europa über die Allianz erfolgen kann. Auch für Europäer ist die NATO das maßgebliche transatlantische Forum, die ESVP dagegen ein Instrument der Handlungsfähigkeit auch unabhängig von den USA. Der indirekte Weg der EU-NATO-Kooperation taugt nur bedingt, da die Prozeduren schwerfällig und Konsultationen durch den Zypern-Streit blockiert sind. Eine direkte US-EU-Zusammenarbeit wäre eine zusätzliche Option. Die Studie soll transatlantische Unterschiede im Krisenmanagement beleuchten und Ansätze zur intensiveren Kooperation finden. Untersucht werden: 1. politisch-strategische Handlungsmaximen; 2. zivile und militärische Fähigkeiten; 3. Bereitschaft und Mechanismen zur bilateralen Kooperation. Bei den Sicherheitsstrategien liegen die Unterschiede besonders im Stellenwert militärischer Mittel und im Ansatz zu Präemption, Prävention und Multilateralismus. Da die USA die Überdehnung ihrer Ressourcen und die Vorteile von Lastenteilung erkennen, sollte eine Diskussion mit US-Meinungsführern gemeinsame Handlungsgrundlagen identifizieren. Wegen der unterschiedlichen Fähigkeiten könnte enge Kooperation die Wirksamkeit des Engagements der USA und der EU erhöhen. Die jetzigen formalen Konsultationen, verkompliziert durch die Vielfalt der EU-Strukturen und -Kompetenzen, sind unergiebig. Die künftigen Zuständigkeiten des Hohen Repräsentanten können die Kohärenz in der EU verbessern, aber er sollte weitergehende Kompetenzen erhalten, um überzeugender für die EU sprechen und handeln zu können. Dazu müssen die EU-Staaten ihre nationale Sicherheitspolitik stärker in den europäischen Rahmen einordnen.' (Autorenreferat)
Das Scheitern der Referenden über den Verfassungsvertrag für Europa (VVE) in Frankreich und den Niederlanden hat erkennen lassen, daß der politische Anspruch der europäischen Staats- und Regierungschefs nicht mit dem Willen der Wahlbevölkerung übereinstimmt. Damit wurde eine Integrationskrise offenbar: Eine Fortsetzung der Integration auf dem von den politischen Entscheidungsträgern vorgesehenen Weg erscheint vorerst nicht möglich. Die Ablehnung des VVE könnte auch Auswirkungen auf Politikbereiche haben, deren Integration von den Bürgerinnen und Bürgern befürwortet wird. Dies trifft etwa für die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) zu, die seit ihrer Lancierung Ende der neunziger Jahre in der Bevölkerung eine sehr hohe Zustimmung erfährt. Bedarf es zur Fortentwicklung der ESVP zwingend des Inkrafttretens des VVE? Welche Auswirkungen könnte die Integrationskrise auf die ESVP haben? (SWP-aktuell / SWP)
Defence date: 8 December 2006 ; Examining Board: Prof. Gunther Hellmann (Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt a.M.) ; Prof. Jens Otmar Höll (Österreichisches Institut für Internationale Politik, Wien) ; Prof. Alexander H. Trechsel (EUI, Florenz) ; Prof. Firedrich Kratochwil (EUI, Florenz, Supervisor)
"Wenn die EU ab 1. Januar 2003 die Internationale Polizeieinsatztruppe in Bosnien-Herzegowina und vielleicht auch die Mission in Mazedonien übernimmt, tut sie dies vor allem, um der bisher erst an ihrem Anfang stehenden Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik Leben einzuhauchen. Mit den beiden Einsätzen kann die EU zu einer besseren Lastenteilung mit den USA beitragen und die ESVP in einem überschaubaren Rahmen in der Praxis erproben." (Autorenreferat)
Vor dem Hintergrund des Irak-Konfliktes und der damit einher gehenden sicherheitspolitischen Kontroversen mit den USA erörtert der Beitrag die deutsch-französischen Beziehungen im Kontext der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Dabei gliedern sich die Ausführungen in die folgenden Schritte: Im ersten Schritt wird die Sicherung der deutsch-französischen Mehrheitsfähigkeit in der ESVP diskutiert. Im zweiten Schritt gilt das Hauptaugenmerk den deutsch-französischen Perspektiven und ihren Ausrichtungen in der europäischen Sicherheitsstrategie. Abschließend werden im dritten Schritt die Maximen des künftigen deutsch-französischen Bilateralismus ausgelotet. In diesem Zusammenhang werden die Aspekte des Reformbedarfs, der Konsenspolitik sowie der Komplementarität auf EU-Ebene und hinsichtlich des transatlantischen Bündnisses besprochen. (ICG2)
"Der Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) sieht verschiedene Anpassungen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der darin verankerten Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) vor, die die Europäische Union (EU) in die Lage versetzen sollen, die sicherheitspolitischen Herausforderungen des beginnenden 21. Jahrhunderts zu bewältigen. Angesichts des drohenden Scheiterns des Verfassungsvertrags stellt sich die Frage, inwieweit die EU auch ohne die darin vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung von Flexibilität und Kohärenz zu einem wirkungsvollen Akteur der internationalen Sicherheitspolitik werden kann. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht. Institutionelle Neuerungen wie die Einführung des Außenministers der Union, die Etablierung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes oder ein verändertes Aufgabenprofil des Rats Auswärtige Angelegenheiten, sind nicht notwendigerweise von der Ratifikation des Verfassungsvertrags abhängig. Eine Erweiterung des sicherheitspolitischen Aufgabenspektrums ist spätestens seit Annahme der Europäischen Sicherheitsstrategie im Jahr 2003 im Gange. Die Europäische Verteidigungsagentur, die europäische Rüstungsprojekte koordinieren soll, ist ebenfalls bereits im Jahr 2004 gegründet worden. Die von der Verfassung vorgesehene Beistandsklausel könnte durch eine gemeinsame Erklärung der Mitgliedstaaten dem Vertragswerk beigefügt werden. Flexible Kooperation und Gruppenbildung im sicherheitspolitischen Bereich, wie sie von der Verfassung ermöglicht würden, sind derzeit zwar nicht im EUV vorgesehen, gleichwohl entsprechen sie der europäischen Praxis: Militärische Operationen der EU wie jene in der Demokratischen Republik Kongo wurden auch bisher schon nur von einer Gruppe von EU-Staaten durchgeführt. Einige der wichtigsten im Verfassungsvertrag vorgesehenen Instrumente, Institutionen und Handlungsoptionen sind also bereits auf den Weg gebracht oder in der politischen Praxis der EU verankert. Andere der angedachten Neuerungen ließen sich ebenfalls ohne Verfassung einführen. Dennoch wäre die Annahme des Verfassungsvertrags auch für die GASP und die ESVP ein wichtiger Schritt, da damit eine Vielzahl von Entwicklungen in einen einheitlichen formalen Rahmen gebracht und somit nicht zuletzt Profil und Glaubwürdigkeit der EU gegenüber anderen internationalen Akteuren gestärkt würden." (Autorenreferat)
In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 26, Heft 2, S. 152-161
Der Autor beleuchtet die Mitwirkungsmöglichkeiten des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente in der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) und skizziert Perspektiven einer parlamentarischen Dimension der ESVP in einer künftigen Europäischen Verfassung. Die ESVP zählt zu den wichtigsten Wegmarken im Integrationsprozess der letzten Jahre. Doch hinsichtlich der demokratischen Legitimation der ESVP besteht Klärungsbedarf, damit durch die Bevölkerung legitimierte Institutionen über den Einsatz der Instrumente in der ESVP entscheiden bzw. diesen Einsatz kontrollieren können. Derzeit sind aber weder die nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten der Union noch das Europäische Parlament formal in die intergouvernemental organisierten ESVP-Strukturen eingebunden. Vor dieser Bestandsaufnahme stellt sich die Frage, ob in der ESVP eine hinreichende Kontrolle durch die Parlamente gewährleistet ist oder auch hier angesichts mangelnder parlamentarischer Beteiligungsmöglichkeiten das viel beschworene Demokratiedefizit konstatiert werden muss. In den Mittelpunkt der Überlegungen rücken so die horizontale Kompetenzverteilung zwischen Europäischem Parlament und Rat sowie die indirekte Legitimation des (Minister-)Rates, der als wichtigstes Entscheidungsgremium in der ESVP fungiert. Dabei werden die eingeschränkten vertragsrechtlichen Möglichkeiten des Europäischen Parlaments zur Mitwirkung an der ESVP erörtert und das begrenzte Potential an Ressourcen aufgezeigt. Die Beteiligung der nationalen Parlamente an außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungen ist in der Regel von Desinformation und Desinteresse geprägt, obwohl einige nationale Parlamente beträchtliche Kompetenzen bei der Entscheidung über die Aufstellung oder Entsendung von Streitkräften besitzen. Vor diesem Hintergrund nennt der Autor einige Problemfelder (Informationsrecht, Zustimmungsrecht u.a.), die Optionen für eine parlamentarische Dimension der ESVP - insbesondere durch eine intensivere Einbindung des Europäischen Parlaments - aufzeigen. (ICG2)
In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 27, Heft 3, S. 223-233
"Mit der Entwicklung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) ist in der Europäischen Union seit 1998 ein dynamischer Prozess eingeleitet worden, der sich sowohl in neuartigen institutionellen Strukturen als auch in dem Bemühen um eine verstärkte militärische Handlungsfähigkeit niedergeschlagen hat. In diesem Zusammenhang wird Überlegungen zur multinationalen Kooperation und Integration eine zunehmende Bedeutung beigemessen. In diesem Aufsatz sollen deshalb die Möglichkeiten und Grenzen der europäischen militärischen Integration als einem neuen Phänomen im Rahmen der Entwicklung der ESVP ausgelotet werden." (Autorenreferat)
In: Europainstitut Wirtschaftsuniversität Wien Schriftenreihe; Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Rahmen der europäischen Sicherheitsarchitektur, S. 135-298