Die Terrorismusbekaempfung hat seit den Terroranschlaegen vom 11. September 2001 weltweit einen vollkommen neuen Stellenwert bekommen - nicht nur politisch, sondern auch rechtlich. Auf der Ebene der Europaeischen Union hat dies zu der Frage gefuehrt, wie durch die Gemeinschaft der europaeischen Staaten der Terrorismus wirksamer zu bekaempfen sei. Aufgrund der internationalen Dimension der Terrorismusbekaempfung versuchen die EU-Mitgliedstaaten dem Terrorismus gegenwaertig unter anderem im Rahmen der Europaeischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) entgegen zu treten. Die Arbeit unter
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Trotz aller Kritik – auch in diesem Blog – an einer oftmals defizitären und handlungsunfähigen gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU wird derzeit in Brüssel über eine EU Mission in das Bürgerkriegsland Mali diskutiert. Die deutsche Bundesregierung will sich an diesem Einsatz beteiligen, wie Verteidigungsminister Thomas de Maizirère diese Woche mitteilte. Auslandseinsätze der EU gehören schon seit geraumer Zeit zum Handlungsrepertoir der Staats- und Regierungschefs und bilden zusammen mit der Europäischen Sicherheitsstrategie den Nukleus einer EUropäischen Sicherheitskultur.Während die gemeinsame Außenpolitik seit den 1970er Jahren im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit (EPZ) vorrangig als eine intergouvernementale Koordination stattfand, entwickelte sich die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) seit dem Maastrichter Vertrag (1992) zu einer neuen Form der sicherheitspolitischen Integration Europas. Insbesondere die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP; heute: GSVP) wirft dabei zunehmend demokratietheoretische Probleme auf, deren Lösung die Möglichkeiten einer effektiven und legitimen Europäischen Außenpolitik entscheidend mitbestimmen wird.
"Nach anfänglicher Skepsis haben die USA ihre Bedenken und Einwände gegen die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) aufgegeben. Mittlerweile anerkennen sie, dass die NATO der Unterstützung der EU bedarf, um alle Krisen bewältigen zu können." (Autorenreferat)
In: Die sicherheitspolitische Streitkultur in der Bundesrepublik Deutschland: Beiträge zum 1. akademischen Nachwuchsförderpreis "Goldene Eule" des Bundesverbandes Sicherheitspolitik an Hochschulen (BSH), S. 129-154
1999 wurde auf dem EU-Gipfel der Staats- und Regierungschefs die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) ins Leben gerufen. Die Etablierung war aber insofern ein absolutes Novum, als damit auf europäischer Ebene Fähigkeiten organisiert und Entscheidungen getroffen werden sollten, die bis dahin dem Kompetenzbereich der Nationalstaaten vorbehalten waren. In Anbetracht dieses neuen Kapitels der europäischen Integrationsgeschichte stellt sich die Frage, warum es dazu kam, dass Nationalstaaten ihren exklusiven Gestaltungsspielraum in verteidigungspolitischen und militärischen Aufgaben abtraten und diese Fragen fortan im EU-Kontext erörtern wollten. In der Studie wird dieser Frage aus deutscher Perspektive nachgegangen. Ein aus zwei Ebenen bestehende Analysemodell bildet den Kern der Untersuchung. Er stellt die Basis für die Auseinandersetzung mit dem Wandel der sicherheitspolitischen Herausforderungen und den Positionen Frankreichs, Großbritanniens und der USA zur ESVP dar. Die Analyse der neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen dient in erster Linie einer allgemeinen thematischen Einführung in das Politikfeld der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Sie hat jedoch auch den Zweck, die Bedrohungen und Herausforderungen aufzuzeigen, vor deren Hintergrund die politische Debatte über die ESVP in Deutschland geführt wurde. Die Auseinandersetzung mit den Positionen Frankreichs und Großbritanniens bietet sich deshalb an, weil ihnen als den beiden größten europäischen Militärmächten ein besonderes Gewicht in der Entstehungsgeschichte der ESVP beigemessen wird. Die USA waren zwar nicht direkt an der Etablierung und Entwicklung der ESVP beteiligt, aber aufgrund ihres bisherigen sicherheitspolitischen Engagements in Europa im Rahmen der NATO betrachteten sie die ESVP mit Skepsis. Ihre Positionen fließen ebenfalls in die Untersuchung mit ein. Schließlich kann der Einfluss der deutschen Positionen auf die Etablierung und Entwicklung der ESVP nur nachvollzogen werden, wenn die Ergebnisse des intergouvernementalen Verhandlungsprozesses dargestellt werden, um zu erkennen, ob sich die deutschen Positionen letztendlich auch in der ESVP widerspiegeln. (ICF2)
Seit 2003 hat sich die Europäische Union in mehr als zwanzig militärischen und zivilen Operationen engagiert. Spezifika der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) sind zum einen ihre starke politische Prägung und zum anderen ihre Einbettung in das europäische Mehrebenensystem. Die Arbeit untersucht die verschiedenen Ebenen der europäischen Verteidigungsstrukturen vom Ausgangspunkt der Operation ""Artemis"". Die erste Problemlage ""Streitkräfte im europäischen Verfassungsrecht"" behandelt Fragen in Bezug auf die ""Gewaltenteilung"" im Rahmen der ESVP und die (parlamentarische
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Rund zehn Jahre nach der Erfindung der ESVP brechen zwei Ereignisse in die Brüsseler Routine ein: Der Vertrag von Lissabon mit erneuerter und verstärkter Betonung der sicherheitspolitischen Verantwortung der EU - die ESVP wird zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) - und die globale Wirtschafts- und Finanzkrise, die nach dem Auslöser der US-Bankenkrise 2008 ein Jahr später die Finanzminister in Europa zu radikalem Nachdenken über öffentliche Schulden und Ausgaben zwingt - mit erheblichen Auswirkungen für die Verteidigungsbudgets in nahezu allen europäischen Staaten. Der Beitrag gibt einen Überblick über die jeweilige Situation in ausgewählten Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Polen, Spanien, Italien, Griechenland). Erläutert werden die verteidigungspolitische Grundposition, die Budget-Lage, die bisherigen Reformanstrengungen des jeweiligen Landes einschließlich der Kooperationsmöglichkeiten und der industriellen Dimension ihrer Verteidigungspolitik. (ICB2)
Der Beitrag geht der Frage nach, wie sich die Beziehungen zwischen der EU und anderen internationalen Organisationen konzeptionell fassen lassen. Zur Veranschaulichung dieser Frage und der hier vorgeschlagenen theoretischen Konzeptionalisierung wird auf das Beispiel der Kooperation von NATO und EU im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) eingegangen, die über weite Strecken eher durch Konkurrenz denn durch Zusammenarbeit gekennzeichnet war. In dem Beitrag wird die These vertreten, dass die Beziehungen sich auch weiterhin eher durch Konkurrenz auszeichnen, obwohl diese Konkurrenz gerade durch vertragliche Vereinbarungen zwischen EU und NATO ausgeräumt werden sollten. (ICB2)
In: Italien, Österreich und die Bundesrepublik Deutschland in Europa: ein Dreiecksverhältnis in seinen wechselseitigen Beziehungen und Wahrnehmungen von 1945/49 bis zur Gegenwart, S. 509-544
Der Verfasser stellt zunächst die österreichische Ratspräsidentschaft 1998 dar. In diese Periode fielen der Beginn der ESVP, der EU-Erweiterungsprozess und die Agenda 2000. Er wendet sich dann der österreichischen EU-Präsidentschaft 2006 zu, die sich mit folgenden Themen konfrontiert sah: der finanziellen Vorschau 2007-2013, der EU-Erweiterungsrunde 2007, den Beziehungen zwischen Zypern und der Türkei, der Erweiterungspolitik gegenüber dem Westbalkan, Wirtschaft und Beschäftigung, der Dienstleistungsrichtlinie, der Energiepolitik, dem EU-Verfassungsvertrag sowie der Sicherheitspolitik. Der Verfasser kommt zu dem Schluss, dass Österreich einen wichtigen Beitrag zur Lösung anstehender Zukunftsprobleme geleistet hat. (ICE2)
In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 34, Heft 1, S. 24-41
In: Globale Herausforderungen - globale Antworten: eine wissenschaftliche Publikation des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport, S. 471-478
"Der Vertrag von Lissabon hat erstmals die Gemeinsame Sicherheits- und Vereidigungspolitik (GSVP, zuvor ESVP) als integralen Bestandteil der Gemeinamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union auf der Ebene des Primärrechts verankert. Somit bietet sich nun eine erweiterte vertragliche Grundlage für das sicherheits- und verteidigungspolitische Handeln der EU, und damit verknüpfen sich entsprechende Erwartungen an eine Stärkung der EU als internationaler Sicherheitsakteur. Dennoch findet sich der Themenkomplex Sicherheits- und Verteidigungspolitik gegenwärtig in keiner hervorzuhebenden Position auf der Interessenagenda der EU und ihrer Mitgliedsstaaten. Vor diesem Hintergrund beschreibt dieser Beitrag zunächst den Stand der Debatte zu diesem Thema. Daran anschließend werden die ertragsrechtlichen Regelungen aus rechtlicher Perspektive beleuchtet. Abschließend wird zusammengefasst, weshalb die GSVP in dieser Phase europäischer Integration nicht mehr als nur ein Randthema ist." (Autorenreferat)