GASP und ESVP zwischen Aufbau und Bewährung
In: Jahrbuch internationale Politik: Jahrbücher des Forschungsinstituts der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, Band 2001/02
ISSN: 1434-5153
In: Jahrbuch internationale Politik: Jahrbücher des Forschungsinstituts der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, Band 2001/02
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World Affairs Online
In: EU-Magazin: Wirtschaft und Politik in der Europäischen Union
ISSN: 0946-4689
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In: Aktuelle SWP-Dokumentation / Reihe D, Bd. 39
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In: Deutsche Sicherheitspolitik: Rückblick, Bilanz und Perspektiven, S. 29-37
Ohne den Bezugsrahmen der Nordatlantischen Allianz war deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik über fünf Jahrzehnte nicht denkbar. Der Beitritt Deutschlands zur NATO im Mai 1955 wurde in der Konzeption der damaligen Bundesregierung als Krönung der Westbindung und gleichzeitig von den neuen Partnern als gerade noch akzeptabler Rahmen für eine deutsche Wiederbewaffnung gesehen. Alle Bundesregierungen der Nachkriegszeit sahen und sehen in der NATO nicht nur den Garanten der Sicherheit Deutschlands, sondern auch den wichtigsten (wenngleich nicht immer exklusiven) sicherheitspolitischen Handlungsrahmen sowie das zentrale institutionalisierte transatlantische Bindeglied. Alle bedeutenden sicherheitspolitischen Entscheidungen der Bundesrepublik wurden in der NATO oder mit engem Bezug zur NATO gefällt. Gemäß der "Verteidigungspolitischen Richtlinien" vom Mai 2003 bleiben die transatlantische Partnerschaft und die Zugehörigkeit Deutschlands zum Bündnis trotz aller Veränderungen Grundlage für die deutsche Sicherheit. "Die NATO bleibt auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts Garant für stabile Sicherheit in Europa, kollektives Verteidigungsbündnis und transatlantisches Konsultationsforum". Ziel dieses Beitrags ist es, die deutsche Politik im Hinblick auf die Frage zu analysieren, wie sie sich in dem Spannungsfeld zwischen den beiden wichtigsten Schlüsselorganisationen des politischen Westens positionieren soll. (ICD2)
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In: CAP Analyse, Band 1/2005
"Der Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) sieht verschiedene Anpassungen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der darin verankerten Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) vor, die die Europäische Union (EU) in die Lage versetzen sollen, die sicherheitspolitischen Herausforderungen des beginnenden 21. Jahrhunderts zu bewältigen. Angesichts des drohenden Scheiterns des Verfassungsvertrags stellt sich die Frage, inwieweit die EU auch ohne die darin vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung von Flexibilität und Kohärenz zu einem wirkungsvollen Akteur der internationalen Sicherheitspolitik werden kann. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht. Institutionelle Neuerungen wie die Einführung des Außenministers der Union, die Etablierung eines Europäischen Auswärtigen Dienstes oder ein verändertes Aufgabenprofil des Rats Auswärtige Angelegenheiten, sind nicht notwendigerweise von der Ratifikation des Verfassungsvertrags abhängig. Eine Erweiterung des sicherheitspolitischen Aufgabenspektrums ist spätestens seit Annahme der Europäischen Sicherheitsstrategie im Jahr 2003 im Gange. Die Europäische Verteidigungsagentur, die europäische Rüstungsprojekte koordinieren soll, ist ebenfalls bereits im Jahr 2004 gegründet worden. Die von der Verfassung vorgesehene Beistandsklausel könnte durch eine gemeinsame Erklärung der Mitgliedstaaten dem Vertragswerk beigefügt werden. Flexible Kooperation und Gruppenbildung im sicherheitspolitischen Bereich, wie sie von der Verfassung ermöglicht würden, sind derzeit zwar nicht im EUV vorgesehen, gleichwohl entsprechen sie der europäischen Praxis: Militärische Operationen der EU wie jene in der Demokratischen Republik Kongo wurden auch bisher schon nur von einer Gruppe von EU-Staaten durchgeführt. Einige der wichtigsten im Verfassungsvertrag vorgesehenen Instrumente, Institutionen und Handlungsoptionen sind also bereits auf den Weg gebracht oder in der politischen Praxis der EU verankert. Andere der angedachten Neuerungen ließen sich ebenfalls ohne Verfassung einführen. Dennoch wäre die Annahme des Verfassungsvertrags auch für die GASP und die ESVP ein wichtiger Schritt, da damit eine Vielzahl von Entwicklungen in einen einheitlichen formalen Rahmen gebracht und somit nicht zuletzt Profil und Glaubwürdigkeit der EU gegenüber anderen internationalen Akteuren gestärkt würden." (Autorenreferat)
In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 26, Heft 2, S. 152-161
ISSN: 0720-5120
Der Autor beleuchtet die Mitwirkungsmöglichkeiten des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente in der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) und skizziert Perspektiven einer parlamentarischen Dimension der ESVP in einer künftigen Europäischen Verfassung. Die ESVP zählt zu den wichtigsten Wegmarken im Integrationsprozess der letzten Jahre. Doch hinsichtlich der demokratischen Legitimation der ESVP besteht Klärungsbedarf, damit durch die Bevölkerung legitimierte Institutionen über den Einsatz der Instrumente in der ESVP entscheiden bzw. diesen Einsatz kontrollieren können. Derzeit sind aber weder die nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten der Union noch das Europäische Parlament formal in die intergouvernemental organisierten ESVP-Strukturen eingebunden. Vor dieser Bestandsaufnahme stellt sich die Frage, ob in der ESVP eine hinreichende Kontrolle durch die Parlamente gewährleistet ist oder auch hier angesichts mangelnder parlamentarischer Beteiligungsmöglichkeiten das viel beschworene Demokratiedefizit konstatiert werden muss. In den Mittelpunkt der Überlegungen rücken so die horizontale Kompetenzverteilung zwischen Europäischem Parlament und Rat sowie die indirekte Legitimation des (Minister-)Rates, der als wichtigstes Entscheidungsgremium in der ESVP fungiert. Dabei werden die eingeschränkten vertragsrechtlichen Möglichkeiten des Europäischen Parlaments zur Mitwirkung an der ESVP erörtert und das begrenzte Potential an Ressourcen aufgezeigt. Die Beteiligung der nationalen Parlamente an außen- und sicherheitspolitischen Entscheidungen ist in der Regel von Desinformation und Desinteresse geprägt, obwohl einige nationale Parlamente beträchtliche Kompetenzen bei der Entscheidung über die Aufstellung oder Entsendung von Streitkräften besitzen. Vor diesem Hintergrund nennt der Autor einige Problemfelder (Informationsrecht, Zustimmungsrecht u.a.), die Optionen für eine parlamentarische Dimension der ESVP - insbesondere durch eine intensivere Einbindung des Europäischen Parlaments - aufzeigen. (ICG2)
In: Welt-Trends: das außenpolitische Journal, Band 11, Heft 38, S. 135-144
ISSN: 0944-8101
World Affairs Online
In: Die Rolle der erweiterten Europäischen Union in der Welt, S. 43-70
Der Beitrag befasst sich mit Prozess der Ausarbeitung der Ideen im Konvent bis zur endgültigen Fixierung der neuen Bestimmungen für die GASP und die ESVP im europäischen Verfassungsvertrag. Dabei geht es insbesondere um die Frage, welche Anteile des Konventsentwurfs nun eigentlich von der Regierungskonferenz übernommen und welche ausgesondert und verworfen oder abgeändert wurden, bzw. welche Gründe dafür zugrunde liegen. Wie durchsetzungsfähig sind letztlich Reformideen in der GASP und wie groß ist der Stellenwert von Deliberation im Konvent im Vergleich zum Verhandeln in der Regierungskonferenz bezogen auf den Gesamtverlauf des Verfassungsprozesses? In diesem Zusammenhang wird die bedeutsamste Neuerung, nämlich die Schaffung des Amtes eines Außenministers der Union, das restriktive Beschlussfassungsverfahren der GASP sowie die nach dem Verfassungsentwurf geplante größere Flexibilität in GASP und ESVP durch eine verstärkte Zusammenarbeit diskutiert. Die abschließende Betrachtung betont, dass ein Vergleich von Verfassungsentwurf und Verfassungsvertrag zeigt, dass eine ganze Reihe neuer Ideen, die in den Konvent eingebracht wurden, tatsächlich, wenn auch in teilweise veränderter Form in den von den Staats- und Regierungschefs unterzeichneten Vertragstext Eingang gefunden haben. Damit ist ein Reformpaket für die GASP vorgelegt worden, welches noch vor Jahren undenkbar erschien und die Option einer dynamischeren Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik beinhaltet. (ICH)
In: Integration: Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Europäische Politik in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Europäische Integration, Band 26, Heft 4, S. 550-563
ISSN: 0720-5120
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) sind seit Beginn der Neunzigerjahre in einem ständigen Entwicklungsprozess auf dem Fundament des bisher Bewährten fortgeschrieben wurden. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass und wie es dem verfassungsgebenden Konvent - mit maßgeblicher französischer und deutscher "Handschrift" - gelungen ist, das konstitutionelle Angebot des außenpolitischen Regierens der Union sowohl in institutioneller Hinsicht wie auch bezüglich flexiblerer Integrationsformen beträchtlich zu erweitern. So erhält die Sicherheits- und Verteidigungspolitik einen eigenen Abschnitt mit überwiegend völlig neuen Artikeln; die verstärkte Zusammenarbeit soll nunmehr in reformierter Form nicht nur für die GASP sondern auch für die ESVP gelten; ein Außenminister der Union wird künftig anstelle des Hohen GASP-Repräsentanten und des Kommissars für Außenbeziehungen die Geschicke der Union in internationalen Angelegenheiten lenken und sich hierbei mit einem Präsidenten des Europäischen Rates, der "auf seiner Ebene" (begrenzte) außenpolitische Repräsentationsfunktionen wahrnimmt, abstimmen müssen. Insgesamt sehen die Autoren hier einen Durchbruch, da es angesichts der in einer erweiterten Union noch deutlicher werdenden Konsensfindungsprobleme aufgrund souveränitätsbedingter Vorbehalte und regionalspezifischer oder statuspolitischer Interessenunterschiede in der Außen- und Sicherheitspolitik immer schwieriger geworden ist, in GASP und ESVP etwas zu bewegen. (ICA2)
In: Gemeinsam sicher?: Vision und Realität europäischer Sicherheitspolitik, S. 175-188
Der Autor diskutiert zukünftige integrationspolitische Szenarien in der EU sowie die Konsequenzen, die aus dieser Debatte für die Bemühungen um eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) bzw. Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) gezogen werden können. Er weist zunächst auf einige Ambivalenzen der europäischen Politik hin und gibt einen kurzen Überblick über die derzeitige europapolitische Problemagenda. Er hebt anschließend die Bedeutung von flexiblen Integrationsformen hervor und skizziert die Reformansätze in der Außen- und Sicherheitspolitik der EU. In Bezug auf die untersuchten Szenarien zur Finalität des Integrationsprozesses stellt er fest, dass die Wahrscheinlichkeit des "Muddling-Through-Szenarios" größer sei als diejenige des "Staatswerdungsszenarios". Die Chance für substanzielle Veränderungen in einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik Europas ist nach Ansicht des Autors eher gering einzuschätzen. Eine radikale Verlagerung sicherheitspolitischer Souveränität und die Einführung von Mehrheitsentscheidungen sind nämlich gerade auch im Bereich der GASP/ESVP notwendig, aber zur Zeit nicht mehrheitsfähig. Es ist daher nicht zu erwarten, "dass mit 25 Staaten das gelingen könnte, was schon mit 15 Staaten nicht erreicht werden konnte: die wirksame Einbringung einer gemeinsamen europäischen Stimme in die internationale Politik." (ICI2)
In: Truppendienst, Heft 6, S. 499-500
In: Truppendienst, Heft 6, S. 499-500