Der Beitrag zur europäischen Außen- und Sicherheitspolitik erörtert die politischen Beziehungen der EU zu den Vereinten Nationen und befasst sich in diesem Zusammenhang mit folgenden Fragen: Wie können die Europäer ihre politische Präsenz bei der Weltorganisation sichtbarer und kohärenter gestalten? Wie können EU und UN wirksamer zusammenarbeiten? Darauf gibt der Bericht des Europäischen Parlaments von 2003 einige Antworten, die hier in sechs Forderungen subsumiert werden: (1) die Verabschiedung einer europäischen Verfassung zur Verbesserung der politischen Präsenz der EU innerhalb des UN-Systems, (2) die Verbesserung der internen Koordination zwischen den EU-Mitgliedsstaaten bei den UN, (3) die Übernahme einer Vorreiterrolle seitens der EU bei der konkreten Umsetzung der UN-Beschlüsse, (4) die Ausarbeitung eines programmatischen Konzepts durch die EU für eine umfassende Partnerschaft mit den UN, welches über Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe hinausgeht, (5) der Einsatz der EU für eine Reform der Vereinten Nationen sowie (6) die Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments. (ICG2)
Der Beitrag geht der Frage nach, welche Bedeutung die Stärkung der GSVP für Europas Beziehungen zu Russland und den USA haben könnte. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob eine europäische Armee die richtige Antwort auf die geostrategische Zwischenlage Europas zwischen den Flügelmächten USA und Russland ist. Zunächst erfolgen grundsätzliche Gedanken über die Entwicklung der Struktur des internationalen Systems im 21. Jahrhundert. Aufbauend auf Annahmen über die zukünftige Gestalt dieses Systems können verschiedene Szenarien entwickelt werden, wie sich der Ausbau der GSVP auf das Verhältnis Europas zu den Vereinigten Staaten von Amerika und der Russischen Föderation entwickeln wird. Die zentrale These, die diesem Beitrag zugrunde liegt, ist jene, wonach die völlige Multipolarität der Internationalen Beziehungen die beste Option für Europa darstellen würde, mittels einer GSVP, die auch materiell (d. h. militärisch) substanziell unterfüttert ist, je nach Lage eine vermittelnde, eine kooperierende oder gar eine unabhängige Rolle einzunehmen. (ICB2)
Die Auseinandersetzung mit sicherheitspolitischen Themen ist ein fester Bestandteil des europapolitischen Tagesgeschäfts auf supranationaler wie auf nationaler Ebene. Mit dem Vertrag von Lissabon besteht hierfür nicht nur eine gegenüber früheren Vertragswerken erweiterte rechtliche Grundlage. Darüber hinaus lassen sich aus dem Inhalt des Vertrags von Lissabon die politischen Befindlichkeiten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihre Bereitschaft wie auch ihre Zögerlichkeit gegenüber einer Vertiefung europäischer Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik ablesen. Der Beitrag zeigt auf, dass Überlegungen zur vertieften sicherheitspolitischen Zusammenarbeit zwischen europäischen Staaten keineswegs ein neues Phänomen sind, weit in die Integrationsgeschichte zurückreichen und in ihrer Umsetzung von gleich bleibenden Verhaltensmustern der Staaten bestimmt werden. (ICB2)
Vor dem Hintergrund der aktuellen internationalen Sicherheitslage erörtert der Beitrag die wichtigsten Aufgaben in der Außen- und Sicherheitspolitik der großen Koalition von CDU/CSU und SPD in Deutschland. Dabei gliedern sich die Ausführungen in folgende Punkte: (1) Bildung einer neuen Sicherheitsarchitektur im Nahen und Mittleren Osten, (2) die Mittlermacht auf europäischer und internationaler Ebene, (3) die Festigung der instabilen Peripherie im Osten und Südosten der EU sowie (4) die wichtige Rolle als EU-Staat im 'Great Game' um die globalen Rohstoffe in Staaten wie die Ukraine, Moldau und Georgien. (ICG2)
"Obwohl von Russland heftig kritisiert, stellt der Ahtisaari-Plan eine vernünftige und realistische Lösung für den künftigen Status Kosovos dar. Die internationale Gemeinschaft wird sich vor allem um seine Umsetzung und um die Rechtsstaatlichkeit in Kosovo bemühen. Eine erste Überprüfung des Mandats wird nach zwei Jahren stattfinden, aber die Missionen werden sicher länger bleiben. Die gemeinsame EU-Außenpolitik steht hier vor einer Herausforderung, an der sie nicht scheitern darf." (Autorenreferat)
Mit der Aufnahme Zyperns in die EU wurde der ungelöste Zypernkonflikt zu einem inneren Problem der EU. Bis zum Europäischen Rat von Helsinki 1999 wurde von der Union konsequent die Politik verfolgt, dass Probleme und Konflikte eines Beitrittswerbers vor einem Beitritt gelöst werden müssen, um nicht ein Problem der EU zu werden. Ohne sich mit den Konsequenzen einer Aufnahme Zyperns ohne Lösung seiner Probleme eingehend zu befassen und die Auswirkungen auf die EU zu prüfen, wurde von dieser Politik abgegangen. Der Fall Zypern zeigt deutlich, wie wenig strategische Überlegungen bei den Erweiterungen eine Rolle gespielt haben und spielen. Das eherne geopolitische Gesetz, dass der, der einen Raum beherrscht, die mit diesem Raum verbundenen Probleme erbt, wurde total vernachlässigt. Als ein großes Problem werden die sehr weitgehenden Beschränkungen der Souveränität der Republik Zypern angesehen, die vor allem im sogenannten Garantievertrag von 16. August 1960 zum Ausdruck kommen. Diese Souveränitätsbeschränkungen sind ein Erbe der schwierigen Dekolonialisierung des Landes. Deutlich zeigen sich diese Souveränitätsbeschränkungen in der Verfassung der Republik Zypern sowie an den Beschränkungen, die Zypern im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik auferlegt wurden. Zypern wurde zwar Mitglied der UNO. Es wird festgestellt, dass die bestehenden Beschränkungen der Souveränität des Landes aber mit dem Grundsatz der Selbstbestimmung der Völker und der Gleichheit der Staaten schwer vereinbar sind. Der Garantievertrag sieht vor, dass zwei EU-Mitglieder, Großbritannien und Griechenland, aber auch das Nicht-EU-Mitglied Türkei Interventionsrechte als Schutzmächte haben. Die festgelegten Interventionsrechte der Garantiernächte gehen weit und können, wie die politischen Entwicklungen gezeigt haben, leicht missbraucht werden. Es wird die These vertreten, dass die Türkei so die im Garantievertrag vorgesehenen Rechte eindeutig missbraucht hat, um den Norden Zyperns unter Verletzung des Völkerrechts und internationaler Verträge illegal zu besetzen. Die Besetzung eines Teils von Zypern durch türkische Truppen widerspricht eindeutig dem Völkerrecht, aber auch den Grundsätzen der UN-Charta. Die illegale Besatzungsmacht, die die Türkei auf Zypern unterhält, bedeuten auch de facto, dass die Türkei seit dem EU-Beitritt der Republik Zypern illegal Unionsgebiet besetzt. Darüber hinaus wurde die Insel durch die "Green Line" gespaltet. Des Weiteren wurde mit Unterstützung der Türkei ein eigener türkischer Staat auf der Insel gegründet, der allerdings nur von der Türkei anerkannt wird. Die türkische Besetzung Nordzyperns und der Unterhalt einer Besatzungstruppe durch die Türkei auf Zypern widersprechen auch eindeutig dem Allianzvertrag vom 16. August 1960, dem Zypern im Zusammenhang mit der Erreichung der Unabhängigkeit offensichtlich zustimmen musste. Daher ist es eigenartig, dass eine Vertragspartei nicht eine andere schützt, sondern sie besetzt. Trotz der türkischen Bemühungen, EU-Mitglied zu werden, so der Verfasser, zeigt die Türkei keinerlei Entgegenkommen und keinerlei Anzeichen, die Beziehungen zu Zypern zu normalisieren, im Gegenteil, die Türkei verhindert jegliche faktische Normalisierung. Es wird die These vertreten, dass die Republik Zypern selbst in der Lage sein muss, sich zu verteidigen, ihre Souveränität und Unabhängigkeit zu wahren und auch das Recht hat, im vollen Umfang an der GASP bzw. ESVP der Union teilnehmen zu können. Der Autor argumentiert, dass das Europäische Parlament richtig erkannt hat, dass die Türkei, obwohl sie EU-Mitglied werden will, keine ernstzunehmenden Bemühungen zur Lösung der Zypernfrage unternimmt. Die Anerkennung sämtlicher Mitgliedstaaten, darunter auch die der Republik Zypern, ist notwendiger Bestandteil des Beitrittsprozesses. Davon darf auch im Fall der Türkei nicht abgegangen werden. (ICG2)
The institutionalization of the European Security & Defense Policy (ESDP) within the EU entails the formation of new administrative & executive units, structures, that henceforth shape member state action. Against this background, the contribution poses the question of national autonomy: Does co-operative problem-solving in the issue area of security & defense within the Union amount to a significant erosion of external state sovereignty? The article outlines the institutional design of ESDP & inquires the role of intergovernmental bodies as well as more independent European bureaucracies, with which member-states now have to cope with. Also, civil society actors have now obtained a remarkable, albeit circum-scribed amount of influence within EU security politics. Moreover, the entangling of national capabilities, a move toward greater role specialization, & the denationalization of the process of force generation, point in the direction of an integration of armament & defense. In sum, there is a diffusion of responsibilities and member-states are facing a certain loss of autonomy. Adapted from the source document.
Der Verfasser analysiert Kultur- und Gesellschaftstraditionen der Erweiterungsländer, die sich auf den Charakter der EU und ihre Identität auswirken. Es wird gezeigt, dass die Erweiterung der EU in das östliche Europa hinein nicht einfach eine Fortschreibung der westlichen Werte- und Sozialsysteme bedeutet. Es sind schwierige, vielleicht auch konfliktreiche kulturelle Anpassungsprozesse zu erwarten, wodurch die Weiterentwicklung der EU auf ihre politisch-gesellschaftlichen Ziele hin zumindest verzögert wird. Auch der Charakter und die Identität der bisherigen Union werden sich wahrscheinlich verändern. Infolge dessen wird es schwerer werden, eine gemeinsame und ausgeprägte europäische Identität zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund wird der Frage nachgegangen, warum es überhaupt so wichtig ist, eine gemeinsame europäische Identität zu haben (oder zu entwickeln), und darauf zu achten, dass die Erweiterung nicht Identitäten einbezieht, die zur Identität der bisherigen Union in zu großer Spannung stehen. Innerhalb der EU werden, so der Autor, beträchtliche finanzielle Mittel horizontal umverteilt (von reicheren in ärmere Staaten und Gebiete). Von allen Mitgliedern kann (auch militärische) Solidarität in Krisenfällen eingefordert werden, auch wenn diese Krise das eine oder andere Mitglied nicht wirklich berührt oder betrifft. Es wird argumentiert, dass ohne einen geistigen Überbau in Form einer ausgeprägten Identität die dafür benötigte Solidarität auf Dauer nicht zu erwarten ist. Denn es sind Solidarität, Zusammengehörigkeitsgefühl oder Wir-Gefühl notwendig, um weniger entwickelte Teile der EU auf längere Sicht und auf Kosten des eigenen Wohlstands finanziell zu unterstützen. Erfahrungen zeigen, dass derartige Solidarität auf Dauer oft schon innerhalb des eigenen Landes kaum aufgebracht werden kann. Im Falle der EU werden aber Solidarität, Zusammengehörigkeitsgefühl, Wir-Gefühl nicht nur für den sozioökonomischen Disparitätenausgleich bis aufs Äußerste gefordert. Sie müssen notfalls auch dazu reichen, Gebiete der EU mit militärischen Mitteln, d.h. unter Einsatz des eigenen Lebens oder des Lebens der eigenen Kinder zu verteidigen oder sich in entscheidenden Fragen überstimmen zu lassen. Es ist kaum vorstellbar, so die These, dass dies ohne Rückbezug auf eine starke europäische Identität möglich ist. (ICF2)
Im Beitrag wird das Untersuchungsdesign einer Studie zum Anspruch und zur Wirklichkeit deutsch-französischer Militärkooperation präsentiert, die ihre Entstehung einer Initiative des Pariser Centre d'etudes en sciences sociales de la defense (C2SD) und des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr in Strausberg (SOWI) aus dem Jahr 2004 verdankt. Es wird der Referenzrahmen der deutsch-französischen Militärkooperation analysiert, um herauszuarbeiten, welche politischen und militärischen Interessen und Ziele diese Zusammenarbeit leiten. In einem weiteren Schritt wird untersucht, in welcher Weise sich diese Orientierungen in den gemeinsamen Formationen und Mechanismen niederschlagen. Dem Selbstbild der deutsch-französischen Militärkooperation als europäischem Integrationsmotor entsprechend wäre zu erwarten, dass beide Staaten besonderen Wert auf die Abstimmung ihrer jeweiligen Militärpolitik legen und in der Folge große Anstrengung auf die Schaffung tief integrierter Strukturen und Verbände, auf die Harmonisierung militärisch-kultureller, administrativer und rechtlicher Rahmenbedingungen sowie auf die Erleichterung der Interaktionen zwischen den Soldaten verwenden, etwa durch die Verbesserung der Sprachfähigkeiten, die Intensivierung der gemeinsamen militärischen Ausbildung oder die Durchführung gemeinsamer Übungen und Einsätze. In einem dritten Schritt wird die alltägliche Interaktion zwischen deutschen und französischen Soldaten in den gemeinsamen Einrichtungen, Stäben und Verbänden untersucht. Es wird der Frage nachgegangen, inwieweit der in den gemeinsamen Strukturen manifestierte militärpolitische Wille beider Länder sich auch im Denken, Fühlen und Handeln der betroffenen Akteure wiederfindet und umsetzt. Insgesamt kann die Studie, so der Verfasser, die weiterreichende Forschungsfrage des Beitrags der deutsch-französischen Militärkooperation für die europäische Streitkräfteintegration aufnehmen. In die Evaluation der gewonnenen Daten ist schließlich auch die Expertise der französischen Partner eingeflossen, so dass von einem deutsch-französischen Gemeinschaftsprojekt gesprochen werden kann. (ICF2)
Der Beitrag zu den materiellen Grundlagen für die Streitkräfte im 21. Jahrhundert betrachtet die zukünftige Entwicklung der europäischen Rüstung unter besonderer Berücksichtigung Deutschlands als Bündnispartner von EU und NATO. Auf diese Weise wird der Spannungsbogen analysiert, der sich für die Rüstung der Zukunft aus ihrer nach wie vor gegebenen nationalen Rahmensetzung im Gegensatz zu den mächtigen globalen ökonomischen, technologischen und militärischen Trends ergibt. So wird im ersten Schritt zunächst das besondere Verhältnis zwischen Staat und der wehrtechnischen Industrie beschrieben. Der zweite Schritt veranschaulicht den strukturellen Wandel von 1989/1990 mit dem Ende des Kalten Krieges und seine Auswirkungen auf den Rüstungsbereich nach 1990 bei Investitionen, Export, Planungssicherheit und Technologie. Hinsichtlich der transnationalen Konsolidierung wird hier auf die Luft- und Raumfahrtindustrie und deren Vorreiterrolle eingegangen. Auf dieser Grundlage schließen sich Vorschläge an, wie in Europa eine leistungsfähige wehrtechnische Industrie mit starkem deutschen Anteil als Partner der Bundeswehr erhalten werden kann. In der heutigen Situation geht es um eine Öffnung des europäischen (und transatlantischen) Marktes oder um eine allmähliche Auflösung der nationalen Fähigkeiten, sollten sich die politischen Rahmenbedingungen nicht ändern. Paradoxerweise muss nach Ansicht der Autoren für die deutsche Situation der Ratschluss lauten, im Schutzkonzept für die eigene industrielle Basis zunächst nationaler zu werden, um später noch europäischer sein zu können. (ICG2)
Vor dem Hintergrund des Irakkrieges 2002/03 erörtert der Beitrag die Ausrichtung der Außenpolitik Frankreichs. In einem ersten Schritt werden die außenpolitischen Ambitionen nach mehr Einfluss in der EU und deutlicher eigenstaatlicher Positionierung beschrieben sowie die innenpolitischen Zwänge (Wirtschaftsentwicklung, Arbeitslosigkeit, Globalisierungsängste der Bevölkerung) dargestellt. Der zweite Schritt skizziert die französische Europapolitik, während sich der dritte Schritt der Rolle Frankreichs in den Vereinten Nationen widmet. Der vierte Schritt wirft einen Blick auf die Beziehungen zwischen Frankreich und den USA. Der fünfte Schritt beleuchtet schließlich die französische Afrikapolitik. Der konservative Charakter der französischen Außenpolitik ist in erster Linie Ausdruck eines stabilitätsorientierten Willens, regional- und weltpolitische Anarchie zu vermeiden. Die Franzosen sehnen sich nach einer Weltordnung, in der sie auf den Gang der Dinge Einfluss nehmen können und nicht von ihm beherrscht werden. Der vorsichtige und bisweilen rückwärtsgewandte Charakter der französischen Außenpolitik, die auch vor vorübergehender Isolierung nicht zurückschreckt, ist daher vor allem auf den meist vergeblichen Wunsch zurückzuführen, die weltpolitischen Entwicklungen zu verlangsamen und damit vorhersehbarer und beherrschbarer zu machen. (ICG2)