Einfluss und Binnenkommunikation
In: Politikberatung im Innenhof der Macht, S. 332-383
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In: Politikberatung im Innenhof der Macht, S. 332-383
In: essentials; Wirtschaftswissenschaftliche Glücksforschung, S. 19-20
In: Die Neue Rechte — eine Gefahr für die Demokratie?, S. 135-143
In: Macht und Demokratie in der CDU, S. 215-240
In: Politikvermittlung und Demokratie in der Mediengesellschaft, S. 297-325
In: Wahlkampf im Südwesten: Parteien, Kampagnen und Landtagswahlen 2006 in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, S. 191-207
Die Verfasserin setzt sich mit der Frage auseinander, wie stark positive und negative Popularitätstrends der Parteien auf Bundesebene Einfluss auf die Ergebnisse bei Landtagswahlen haben: Sind Landtagswahlen Referenden über die Bundespolitik? Um das Ausmaß der bundespolitischen Durchdringung von Landtagswahlen zu quantifizieren, werden 77 Landtagswahlen in der Zeitspanne von 1980 bis 2004 untersucht. Als abhängige Variable wird der relative Stimmenanteil der Regierungsparteien und der großen Oppositionspartei bei Landtagswahlen in Bezug zur jeweils vorausgegangenen Bundestagswahl in einem bestimmten Bundesland verwendet. Die Ergebnisse wecken erhebliche Zweifel an der Eigenständigkeit von Landtagswahlen. In den letzten Jahrzehnten hat der Einfluss von bundespolitischen Tendenzen auf Landtagswahlen eher zugenommen. (ICE2)
In: Verwaltung im Kräftefeld der politischen und gesellschaftlichen Institutionen, S. 79-101
Der Autor strukturiert die Einflußnahmemöglichkeiten von Verbänden, Bürgerinitiativen und politischen Parteien auf die staatliche und kommunale Verwaltung durch die Art und die Transmissionsriemen des Einflusses. Davon ausgehend werden staatstheoretische, verfassungsrechtliche und rechtspolitische Aspekte für die Beurteilung der Einflußnahme skizziert. Einwirkungen von Interessengruppen auf die Verwaltung können sich aufgrund der rechtlichen Betroffenheit, des Petitionsrechts und das Recht auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit legitimieren. Die Verwaltung darf Sachinformationen annehmen; ihre Entscheidungen gehören jedoch nicht zur Willensbildung des Volkes. Mitbeteiligung der Bürger im Sinne demokratischer Gleichheit ist bei der meist schichtspezifischen Struktur von Interessenverbänden nicht gewährleistet. Da bestimmte normative Postulate in der Praxis schwer durchzusetzen sind, geht es darum, in welche Richtung der vielschichtige, personell verklammerte Gesamtprozeß tendiert, welche Anliegen, Haltungen und Wertvorstellungen gestärkt und welche leicht vernachlässigt werden. Die Kanalisierung des Einflusses von Interessengruppen ist problematisch, da das heutige Recht auf einer Tradition beruht, die diese Form der Einflußnahme nicht kannte. (HN)
In: Staat, Demokratie und innere Sicherheit in Deutschland, S. 187-201
Der Beitrag zu den institutionellen Entwicklungen der inneren Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sich mit dem innenpolitischen Einfluss des Bundesnachrichtendienstes (BND) seit den 1950er Jahren. In einem ersten Schritt wird der BND als Motor der Wehrdebatte in den 1950er und 1960er Jahren beschrieben. Der zweite Schritt skizziert das Monopol des BND und Militärischen Abschirmdienst (MAD) im bundesdeutschen Nachrichtenwesen. Der dritte Schritt beleuchtet schließlich das Ausmaß der Pressearbeit, also die Informationspolitik des BND bis in die 1980er Jahre. Der vierte Schritt stellt das Netz der Inlandsdienststellen sowie den Umfang der Inlandsaufklärung durch den BND dar. Die Ausführungen enden im fünften Schritt mit einer Veranschaulichung des Einflusses seitens des BND auf parlamentarische Entscheidungsprozesse im Zeitraum von den 1970er bis zu den 1990er Jahren. (ICG2)
In: Verwaltung im Kräftefeld der politischen und gesellschaftlichen Institutionen, S. 57-75
Der Autor zeigt Problemfelder im Verhältnis zwischen Verwaltung und ihren Kontrollinstanzen auf und beschreibt Vorschläge für die künftige Gestaltung des Verhältnisses. Die Kontrollen der Exekutive, hierzu zählen die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Rechnungshöfe und Datenschutzbeauftragte, haben in beträchtlichem Maße an Einfluß gewonnen, so daß die Verwaltung zunehmend in ihren Entscheidungsmöglichkeiten eingeengt worden ist. Die raschen Veränderungen in Technik, Umwelt und Gesellschaft erfordern jedoch einen handlungsfähigen Staat, der auf die wachsenden und sich stets wandelnden Aufgaben rasch reagieren sollte. Die überzogene Berücksichtigung der Individual- oder Partialrechte gegenüber den von staatlicher Stelle zu wahrenden Gemeininteressen bedarf einer grundsätzlichen Korrektur. Als Maßnahmen sind die Verabschiedung der Verwaltungsprozeßordnung und verantwortungsbewußte Selbstbeschränkung von Rechnungshöfen und Datenschutzbeauftragten notwendig. Da die Exekutive unter wirksamer Kontrolle von Parlament und Presse steht, kann ihr Gestaltungsraum wesentlich ausgeweitet werden. (HN)
In: Wirtschaftskulturen in der erweiterten EU, S. 23-53
In: Hochschulzugang und Bologna-Prozess, S. 191-262
In: Auslandskorrespondenz im globalen Zeitalter, S. 115-129
In: Freiheit: gefühlt – gedacht – gelebt, S. 75-83
In: Grenzen der Herrschaft, S. 72-87