Untersuchungen über die ideologischen, machtpolitischen und vor allem völker- und staatsrechtlichen Grundlagen einer deutschen Wiedervereinigungspolitik und Entwicklung von vier rechtlich denkbaren Lösungen der deutschen Frage innerhalb des europäischen Machtgefüges. (BIOst-Hrs)
Die Moderne ist geprägt von widersprüchlichen Entwicklungen zwischen Globalisierung und Renaissance des Nationalen. Dies erzeugt neue Unsicherheiten und wirft alte Fragen auf nach dem Verhältnis von Partikularismus und Universalismus, von Ethos und Demos, von Nation und Staat. Vor diesem Hintergrund werden wesentliche Stationen der deutschen Identitätsdebatte und Merkmale der Identitätsentwicklung seit 1949 nachgezeichnet sowie aktuelle Trends skizziert. Die Entwicklungslinien nationaler Orientierungen in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR und die entsprechenden Kontroversen bis zur Einigung 1990 werden dargestellt. Die Frage der kollektiven Identität der Deutschen nach der Vereinigung wird vor allem an den unterschiedlichen Haltungen zum Verfassungspatriotismus diskutiert. Insgesamt zeigen sich mehrheitlich kollektive Identitätsmuster, die sich aus politikfernen, entweder traditionell demokratisch-verfassungspatriotischen oder postnationalen Orientierungen zusammensetzen. (prf)
Eingeführte Reihe. Die Vorauflage stammt aus dem Jahr 2002, eine Aktualisierung war daher dringend notwendig (Osterweiterung, Verfassungsprozess). Wie bei der Besprechung der Erstauflage (BA 2/03) bemerkt, erwartet man heute eine grafisch etwas ansprechendere, wichtigen Lernstoff hervorhebende Gestaltung. Brauchbar, wenn keiner der zahlreichen Vergleichstitel vorhanden. Alte Auflagen sollten makuliert werden. (2 S)
Selten waren die Erwartungen an eine Konferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen so hoch wie vor dem Treffen im Dezember 2007 auf der indonesischen Insel Bali. Im Verlauf nur eines Jahres hatten sich die internationalen Voraussetzungen für ein neues Verhandlungsmandat zum Positiven gewendet - nicht zuletzt durch das Vorangehen der EU, die sich im März zu Emissionsminderungen verpflichtete, und das allmähliche Abrücken der US-Regierung von ihrer Blockadehaltung gegenüber dem internationalen Prozess. Der Bali Aktionsplan enthält keine breite Verpflichtung zur Senkung von Treibhausgasemissionen, diese wurde nur von den Unterzeichnern des Kyoto-Protokolls beschlossen. Dennoch konnten sich die Teilnehmer auf weitere Einzelmaßnahmen einigen. Vor der Staatengemeinschaft liegen nun zwei Jahre, in denen große Anstrengungen notwendig sind, wenn bis Ende 2009 ein gemeinsamer Entwurf eines neuen globalen Klimaabkommen vorliegen soll