Pädagogisches Handeln ist auf Erfahrungen angewiesen und auf sie bezogen. Dabei werden einerseits Erfahrungen und die Fähigkeiten, sie zu bearbeiten, immer schon vorausgesetzt. Andererseits besteht Erziehung geradezu darin, Erfahrungen zu ermöglichen bzw. herzustellen und sie zu bearbeiten. Immerhin definieren wichtige Traditionslinien in der Geschichte der Pädagogik alles erzieherische Handeln geradezu über die Manipulation von Erfahrungen. Der Band setzt sich sowohl mit den eher generellen Bedingungen von Erfahrung auseinander als auch mit den jeweils unvergleichlichen, spezifischen Erfahru
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Der Beitrag beleuchtet zunächst die Einstellungen von Menschen in den ostdeutschen Bundesländern zur Demokratie, zur Qualität derselben, zu materieller Zufriedenheit / Unzufriedenheit in Hinsicht auf die Vereinigung Deutschlands und ihrer Folgen und von erlebten Diskriminierungserfahrungen aufgrund ostdeutscher Herkunft. In der Folge wird herausgearbeitet, dass die Menschen in den ostdeutschen Bundesländernin Bezug auf den wendebedingten biographischen Bruch zwar ein gemeinsames Schicksalselement teilen, aber dass die Unterschiede in den Vor- und Nachwendeschicksalen und die damit einhergehende Fragmentierung viel zu beträchtlich sind, um von einer geschlossenen ostdeutschen Identität zu reden. Daher ist es auchkein Wunder, dass es kein kollektives Einverständnis über die Geschichte der DDR gibt weder unter Ostdeutschen selbst noch zwischen Ost- und Westdeutschen. Woran dann gearbeitet werden kann, das ist der Abbau von Vorurteilen und die bessere biographische Einordnung von Diskriminierungserfahrungen der jeweils anderen. Der Frage, wie das praktisch umgesetzt werden kann, widmet sich der Artikel zum Schluss der Ausführungen.
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Die Promovierenden der Hans-Böckler-Stiftung veranstalten vom 17. bis zum 19. April 2024 an der HU Berlin in Kooperation mit Centre for Social Critique eine wissenschaftliche Tagung zum Thema "Erfahrung der Krise – Krise der Erfahrung". Anlässlich des 100-jährigen Bestehens des Instituts für Sozialforschung soll nach dem möglichen Zusammenhang von Krise und Erfahrung und seiner Aktualität […]
Cover -- Title Page -- Copyright -- Table of Contents -- Body -- Einleitung. Von der Fruchtbarkeit der Erfahrung zu den Bedingungen der Möglichkeit der Erfahrung -- 1. Inwiefern der Mensch in die Welt paßt -- 2. Inwiefern ein Selbst- und Weltvertrauen des Menschen berechtigt ist -- 3. Wissenschaftstheoretische und ontologische Mißverständnisse der Theorie der Erfahrung -- 4. Die Paradoxie der Erfahrung -- 5. Die Entdeckung des Leitfadens einer Entdeckung -- 6. Spontaneität oder Zirkularität des Selbstbewußtseins? -- Dimensionen des Urteilsakts -- 7. Logische Einheit und alogische Vielheit: Form, Funktion und Feld der reinen und ursprünglichen Apperzeption -- 8. Die kognitive Mikrozeitlichkeit des Urteils: Die Drei-Synthesen-Konzeption -- 9. Eine kleine Protologik von Gegenstandsbegriffen -- 10. Das elementarlogische Know-how: Die Urteilsfunktionen -- 10.1 Stand der Forschung - Kritik und Fortsetzung -- 10.2 Mit Reich gegen Reich -- 10.3 Das System der Urteilsfunktionen -- Dimensionen des Urteilsgegenstandes I -- 11. Die urteilsfunktionalen Kategorien: Die metaphysische Deduktion der Kategorien -- 12. Abschluß und Übergang: Von den urteilsfunktionalen Kategorien zu den Gebrauchsbedingungen der Kategorien -- Literaturverzeichnis -- Stellenregister -- Sachregister -- Namensregister
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Der Beitrag versucht, den Zusammenhang zwischen dem Richterrecht und der Erfahrung zu begründen, indem in einem ersten Schritt eine mögliche Legitimation für das Richterrecht im gewaltenteiligen Rechtsstaat gesucht wird. Im zweiten Schritt werden die konventionellen Lösungsversuche der rechtswissenschaftlichen Methodenlehre dargestellt, die sich damit dem Problem des Richterrechts zu stellen versucht. Es wird gezeigt, dass aus der Vielzahl der entwickelten Methodenlehren ein Willkürproblem in der Rechtsfindung entsteht. Da diese Versuche zudem als nicht besonders viel versprechend einzustufen sind, folgt im dritten Schritt eine Darstellung des von Martin Kriele entwickelten Ansatzes der präsumtiven oder auch widerleglichen Präjudizienbindung, die das Problem des Richterrechts löst, indem es auf eine methodisch andere Ebene gehoben wird. Die präsumtive Präjudizienbindung als eine Methode der Rechtsfindung baut ihrerseits auf der praktischen Anwendung der Judikate und den daraus gewonnen Erfahrungen auf. Welche Konsequenzen gute und schlechte Erfahrungen für das Konzept der präsumtiven Präjudizienbindung haben, wird abschließend dargestellt. Die Ausführungen zeigen, dass in allen Dimensionen des Richterrechts sich der Erfahrungsbegriff wiederfindet. Gleichwohl setzt dieser an unterschiedlichen Ebenen des Richterrechts an: Im Rechtskreis des common law ist es die Erfahrung, die zur Bewertung bereits bestehender Judikate beiträgt und damit das Recht an die gewandelten Zeitläufe anzupassen hilft. Im kontinentalen Rechtskreis des Statute law dagegen waren es gerade schlechte Erfahrungen mit der Praxis der richterlichen Rechtsetzung, die letztlich zu einer Verbannung des Richters aus dem Rechtsetzungsprozess geführt hat. (ICA2)