Suchergebnisse
Filter
1007 Ergebnisse
Sortierung:
Die Erweiterung der Präventionsgewalt
In: Beiträge zur sozialwissenschaftlichen Forschung; Friedensstiftung durch präventive Staatsgewalt, S. 169-184
Erweiterungen des Grundmodells
In: Wissensmanagement und Entscheidungsdelegation, S. 70-102
Erweiterung des Sicherheitsbegriffs
In: Auf der Suche nach neuer Sicherheit: Fakten, Theorien und Folgen, S. 253-268
Die sich zunehmend globalisierende Welt führt zu Immigration und Wanderungsströmen, so dass Konflikte aus bestimmten Regionen in andere Regionen und Länder geschleppt werden können. Sicherheit ist also nicht mehr nur national, sondern wird bedroht durch Entwicklungen, die in anderen Ländern ihre Wurzeln haben. So hat sich etwa auch das Aufgabenspektrum der Streitkräfte verändert, die sich heute auf ganz neue Herausforderungen einstellen müssen. Sicherheit muss also in einem erweiterten Rahmen diskutiert werden, der potenziell global ist und kulturelle Unterschiede und soziale Notlagen einschließen muss. Drei Fragen müssen beachtet werden: (1) Wie sieht Innere Sicherheit heute aus unter den Aspekten "innerstaatlicher Schutzpflichten", der "Sicherheitsgewährleistung" und der "Umsetzung des Rechtsstaatsprinzips" mitsamt inter- und transnationaler Verknüpfungen in einer globalisierten Welt? (2) Wie kann Sicherheit definiert werden und was bedeutet sie? (3) Wie soll Sicherheitspolitik entworfen und umgesetzt werden? Der Beitrag wendet sich dann dem Verhältnis von Freiheit und Sicherheit zu. Es wird die Auffassung geschildert, dass Sicherheit die Grundlage von Freiheit ist; die Annahme, zuviel Sicherheit könne Freiheit ersticken, wird als altmodisch verstanden, da Gefahr heute von organisierten Individuen ausgeht, und nicht mehr vom Staat. Der Staat muss "Präventivstaat" werden. Damit ist ein ständiges pro-aktives Verhalten verbunden, das auf diffuse Gefahrenlagen ausgerichtet ist und präventiv mögliche Gefahrenquellen untersucht. Ein Beispiel sind die "Strategischen Kriminalitätsanalysen" des Bundeskriminalamts. Hier werden neben polizeilichen Spezialisten auch externe Experten für das jeweilige Fachgebiet hinzugezogen. Ein weiteres Beispiel ist das "Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) in Berlin. Der Beitrag wendet sich abschließend den Wirkungen des Erweiterten Sicherheitsbegriffs zu. So ist eine zunehmende Integration nachrichtendienstlicher Vorgehensweisen in die Polizeiarbeit beobachtbar, was auf den präventiven Ansatz zurückgeht (Frühwarnsystem). Der Artikel beklagt die mögliche Etablierung eines "Feindstrafrechts", diskutiert daraus folgende Entwicklungen und sieht im Ganzen eine Neuausrichtung bei den Behörden für die Innere Sicherheit: von der tatgebundenen Ermittlungsarbeit hin zu einer auf Gefahrenabwehr und Risikominimierung ausgerichteten Präventionstätigkeit - mit möglichen Folgen für Rechtsstaat und Bürgerrechte. (ICB)
Erweiterung des Sicherheitsbegriffs
In: Auf der Suche nach neuer Sicherheit, S. 253-268
Erweiterung des Sicherheitsbegriffs
In: Auf der Suche nach neuer Sicherheit, S. 253-268
EU-Erweiterung
In: Deutschland und Polen — Eine Werte- und Interessengemeinschaft?, S. 74-84
Die EU zwischen Erweiterung und Vertiefung
In: Lernziel Europa: Integrationsfelder und -prozesse, S. 163-185
Die Erweiterung und Vertiefung sind seit Beginn des Integrationsprozesses die beiden Strategien zur Weitentwicklung der Europäischen Union (EU). In ihrer nunmehr rund 60jährigen Geschichte hat die EU die Erweiterung und Vertiefung nicht als Widerspruch, sondern als sich ergänzende Prozesse verstanden. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Eckdaten von Erweiterung und Vertiefung. Er befasst sich im ersten Teil mit den Motiven sowie den rechtlichen und politischen Voraussetzungen für einen EU-Beitritt, mit den Beitrittsverfahren und Schutzmechanismen sowie dem Stand der Beziehungen zwischen der EU und den Beitrittsstaaten auf Basis des jüngsten Fortschrittsberichts der Europäischen Kommission vom Oktober 2011. Im zweiten Teil werden zunächst die wichtigsten Stationen der Vertiefung der EU aufgezeigt: die Änderungsverträge von Maastricht, Amsterdam und Nizza; sodann die Integrationsfortschritte durch den Vertrag von Lissabon und dessen Beitrag zur Effizienz, Demokratie und Transparenz der EU. Im dritten Teil wird die Frage aufgeworfen, ob sich Erweiterung und Vertiefung aufgrund unterschiedlicher Interessen der Mitgliedstaaten nicht doch in einem Spannungsverhältnis bzw. Zielkonflikt befinden. In einem kurzen Ausblick werden Überlegungen darüber angestellt, wie sich die gegenwärtige Finanz- und Staatsschuldenkrise auf die Weiterentwicklung der EU auswirkt. (ICI2)
Die Erweiterung der Europäischen Union
In: EU-Wirtschaftspolitik aus Schweizer Sicht, S. 35-47
"Die bevorstehende Erweiterung der Europäischen Union wird einen durch die Grenzen des Kalten Krieges getrennten Kontinent wiedervereinen. Die geografischen und politischen Folgen dieses historischen Vorgangs sind beispiellos. Mit der Aufnahme von 12 neuen Mitgliedstaaten wird die Bevölkerung der EU um rund 30% auf fast 500 Mio. Einwohner ansteigen. Das Europäische Parlament wird auf über 700 Abgeordnete, die Amtssprachen auf über 20 und die Zahl der Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat auf das Doppelte anwachsen. Die langfristig geplante Aufnahme der Türkei wird den Umbau zusätzlich verstärken. Der Erweiterungsprozess wurde formell 1993 mit der Anerkennung der mittel- und osteuropäischen Länder als potenzielle Beitrittskandidaten eingeleitet und hat sich in Etappen vollzogen. Er wurde durch ein umfassendes Kooperations- und Assoziationsprogramm mit den betroffenen Ländern unterstützt. Am 1. Mai 2004 wird die EU um die ersten zehn Mitgliedsländer erweitert." (Autorenreferat)
Der Verfassungsprozess im Kontext der Erweiterung
In: Postnational constitutionalisation in the New Europe, S. 83-92
Ausgangspunkt der Darstellung ist die in den mittel- und osteuropäischen Staaten verbreitete Meinung, dass der Verfassungsvertrag inhaltlich und formell in wesentlichen Teilen unter dem Druck der Befürchtungen und des Misstrauens entstanden sei, welche die zehn neuen Mitglieder erweckt hätten. Es wird argumentiert, dass in der erweiterten Union aus diesem Grund zwei manchmal als entgegengesetzt oder konkurrierend dargestellte Erklärungen dafür angeführt werden, warum es zu dem Verfassungsvertrag gekommen sei. Die eine schöpft aus dem "Vertiefungsmythos", die andere zieht den "Erweiterungsmythos" heran. Bezeichnend ist, dass sich beide Erklärungsmuster nur gelegentlich kreuzen. Der Verfasser zeigt, dass die Existenz beider Erklärungsmuster für das europapolitische Bewusstsein im erweiterten Europa von beträchtlicher Bedeutung ist, weil sie zwei unterschiedliche Sichtweisen der Logik der Integrationsentwicklung nach der Aufnahme der Verhandlungen mit den mittel- und osteuropäischen Staaten darstellen. Es wird nahe gelegt, die Gefahr ernsthaft zu erwägen, ob und inwieweit das Fortbestehen dieser beiden gegensätzlichen Erklärungsweisen faktisch die Teilung der Union in ein altes und ein neues Europa weiter fördern kann und damit die Nutzung der politischen Chancen der Erweiterung relativieren wird. (ICG2)
Bulgarien und die EU-Erweiterung
In: Quo vadis EU?. Osteuropa und die EU-Erweiterung., S. 325-351
Vor dem Hintergrund umfangreichen Datenmaterials analysiert der Verfasser die postsozialistische Transformation Bulgariens. Er zeigt eine Reihe von Problemen hinsichtlich der Lage der bulgarischen Gesellschaft auf, die die Situation ihrer Bürger wesentlich beeinträchtigen. Diese Probleme haben den ganzen Übergang des Landes begleitet, sind jedoch im Kontext der Verhandlungen über die Mitgliedschaft in der EU besonders aktuell geworden. Es handelt sich vor allem um den hohen Grad der gesellschaftlichen Differenzierung, den niedrigen Lebensstandard der Mehrheit der Bevölkerung sowie das Fehlen von überzeugenden Ergebnissen in der Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens. Der Autor führt den Ursprung dieser 'Schwachstellen' auf den Beginn der Transformation zurück, als eine rasche Übertragung riesiger ökonomischer Aktiva von staatlichen in private Hände unter den Bedingungen des Fehlens eines politischen Willens für eine effektive öffentliche Kontrolle über diesen Prozess stattfand. Dies erklärt auch die Lage des Gerichtswesens, das trotz der großen Veränderungen weiterhin wenig effektiv und selbst für Korruption anfällig ist. Die Chancen Bulgariens, ein erfolgreiches Land und Mitglied der EU zu werden, hängen, so die These, in großem Ausmaß davon ab, ob es der Politik gelingen wird, mit diesen Problemen fertig zu werden und die Reformen in den problematischsten Bereichen zu einem Erfolg zu führen, insbesondere im Gerichtswesen, im Sozialbereich, im Gesundheitswesen und im Bildungswesen. (ICF2). Die Untersuchung enthält quantitative Daten. Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 1990 bis 2007.
Bulgarien und die EU-Erweiterung
In: Quo vadis EU?: Osteuropa und die EU-Erweiterung, S. 325-351
Vor dem Hintergrund umfangreichen Datenmaterials analysiert der Verfasser die postsozialistische Transformation Bulgariens. Er zeigt eine Reihe von Problemen hinsichtlich der Lage der bulgarischen Gesellschaft auf, die die Situation ihrer Bürger wesentlich beeinträchtigen. Diese Probleme haben den ganzen Übergang des Landes begleitet, sind jedoch im Kontext der Verhandlungen über die Mitgliedschaft in der EU besonders aktuell geworden. Es handelt sich vor allem um den hohen Grad der gesellschaftlichen Differenzierung, den niedrigen Lebensstandard der Mehrheit der Bevölkerung sowie das Fehlen von überzeugenden Ergebnissen in der Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens. Der Autor führt den Ursprung dieser 'Schwachstellen' auf den Beginn der Transformation zurück, als eine rasche Übertragung riesiger ökonomischer Aktiva von staatlichen in private Hände unter den Bedingungen des Fehlens eines politischen Willens für eine effektive öffentliche Kontrolle über diesen Prozess stattfand. Dies erklärt auch die Lage des Gerichtswesens, das trotz der großen Veränderungen weiterhin wenig effektiv und selbst für Korruption anfällig ist. Die Chancen Bulgariens, ein erfolgreiches Land und Mitglied der EU zu werden, hängen, so die These, in großem Ausmaß davon ab, ob es der Politik gelingen wird, mit diesen Problemen fertig zu werden und die Reformen in den problematischsten Bereichen zu einem Erfolg zu führen, insbesondere im Gerichtswesen, im Sozialbereich, im Gesundheitswesen und im Bildungswesen. (ICF2)