"Ein bedeutender Teil der Literatur verfolgt das Ziel, die Europäische Union als Governance-System zu charakterisieren, das sich durch besondere institutionelle und Akteursstrukturen auszeichnet. Daneben arbeiten viele Policy-Analysen die wesentlichen Steuerungsinstrumente heraus, die die Europäische Union nutzt. Die Zusammenschau dieser beiden Dimensionen offenbart ein Kuriosum, das im allgemeinen Governance-Diskurs oft verschwimmt: Obwohl die Europäische Union als Governance-System in vielen Bereichen durchaus zutreffend als nichthierarchisch vernetztes Verhandlungssystem charakterisiert werden kann, stützt sie sich im Rahmen der politischen Steuerung trotz wichtiger Innovationen in jüngeren Jahren primär auf hierarchische Instrumente." (Autorenreferat)
Die Europäische Union ist ein wichtiger Teil des europäischen Integrationsprozesses. Die EU-Kommission ist für die Vorlage von Gesetzesvorschlägen und die Überwachung des Gemeinsamen Marktes zuständig. Parlament und Rat verabschieden gemeinsam die Gesetze. Dabei kooperieren sie eng mit gesellschaftlichen Akteuren, teils auch mit regionalen und lokalen Verwaltungsebenen.
Der Beitrag wendet sich der Frage nach den deutschen "Interessen" in der Europäischen Union zu - einer Frage, die manchen aufgrund der deutschen Geschichte als unangemessen erscheint. Der Beitrag hebt jedoch hervor, dass eine Definition von "Interessen" notwendig und auch richtig ist, da niemand dauerhaft gegen seine eigenen Interessen handelt. Der Artikel geht dann auf die Frage ein, ob die EU- Mitgliedschaft der Bundesrepublik "im deutschen Interesse" ist. Es stellt sich heraus, dass Deutschland von der EU profitiert, und zwar mehr, als es investiert. Es wird empfohlen, dass Deutschland seine Stärken, etwa in Ausbildung und Forschung, aber auch im Handel mit Ost- und Südosteuropa stärker ausspielen und noch weiter ausbauen sollte. Nachteile, denen die Bundesrepublik in Europa begegnet, sind hingegen nicht in erster Linie auf die EU zurückführbar; vielmehr sind es in der Regel Indikatoren für Herausforderungen, denen sich die Republik im Zuge zunehmender Globalisierung eh stellen müsste. Und selbst beim Nettozahler-Status ("Deutschland als Zahlmeister") kann die Bundesrepublik nicht einfach als "Opfer" der EU gesehen werden - Deutschland hat nämlich durchaus Einfluss auch auf Zahlungsfragen. Der Beitrag geht auf Studien zum Thema ein und stellt fest, dass die Deutschen in ihrer Beziehung zu Europa durchaus Gewinner sind - und dies nicht allein in ökonomischer Hinsicht. Auch die europäische Friedens- und Wohlstandsordnung hängt nämlich wesentlich mit der europäischen Einigung zusammen - und ohne die europäische Bündelung der Kräfte wäre auch der Deutschen Einfluss auf der Weltbühne wesentlich geringer. Der Artikel geht also auf die europäische Bilanz der Deutschen ein und sieht sie positiv. Allerdings wird abschließend gefordert, die "europapolitische Koordinierung der Bundesregierung" zu verstärken und zu verbessern. Die Bundesrepublik kann nämlich ihren Nutzen noch mehren und verfügt über Potenziale, die noch besser ausgeschöpft werden könnten. (ICB)
Die Europäische Union (EU) verfolgt seit den 1980er Jahren eine deklarierte Menschenrechtspolitik in ihren Außenbeziehungen und zunehmend auch im Innenverhältnis. Seit dem Jahr 1998/99 erscheint auch ein eigener Jahresbericht des Rates der EU zur Menschenrechtslage, der in umfassender Weise über die Menschenrechtsaktivitäten der EU informiert. Der Beitrag untersucht anhand der von der EU im Rahmen ihrer "Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte" unterstützten Projekte auf globaler Ebene, aber auch Maßnahmen im Rahmen der EU-Staaten selbst. Die Ausführungen zeigen, dass Menschenrechtsbildung in den EU-Menschenrechtsberichten weder als Priorität noch als besonderes Thema zu erkennen ist. Insgesamt ergibt sich, dass keine gemeinsame und konsistente Menschenrechtsbildungspolitik der EU als Antwort auf das Jahrzehnt der Menschenrechtsbildung der Vereinten Nationen (1994-2004) besteht. (ICA2). Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 1994 bis 2004.
"Die Europäische Union stand im vergangenen Jahr stark im Interesse der Öffentlichkeit. Grund hierfür war zum einen die als historische Einigung des europäischen Kontinents wahrgenommene Erweiterung der Europäischen Union um acht Staaten des ehemaligen Ostblocks sowie Malta und Zypern zum 1.5.2004. Zum anderen war es das als 'Scheitern' empfundene vorläufige Ergebnis der am 29./30.9.2003 durch den Rat der Europäischen Union einberufenen Regierungskonferenz im Dezember 2003. Die in sie gesetzte Hoffnung der Öffentlichkeit bestand in dem Bemühen um die Einigung eines in der Presse allgemein als 'Verfassung Europas' titulierten Vertragsentwurfes, der letztlich in Brüssel am 18.6.2004 angenommen wurde. Bei diesem Vertragsentwurf handelt es sich keineswegs um die erste Initiative für eine Europäische Verfassung, und es ist aus historischer Sicht auch nicht überraschend, dass er mit der Erweiterung der Europäischen Union zusammenfällt. Verfassungsinitiativen gab es bereits in Zeiten der Gründung und Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft und nach dem Ende des kommunistischen Ostblocks. Sie wurden aufgestellt vor dem Hintergrund von Ereignissen, die das Bild Europas ebenso veränderten wie die Osterweiterung, und die die Gemeinschaft unter institutionellen aber auch politischen Reformdruck stellten. Der Prozess, der zu dem nunmehr vorliegenden Vertragsentwurf führte, begann im Jahr 2000 mit der 'Erklärung über die Zukunft der Union', in der zur Verbesserung der 'demokratische(n) Legitimation und (der) Transparenz der Union' bestimmt Wurde, dass einer offenen Debatte und einer detaillierten Erklärung des Europäischen Rates eine Regierungskonferenz folgen sollte, um die für notwendig befundene Vertragsänderung zu beschließen. Ausdrückliche Ziele dieses Prozesses waren (1) eine genauere Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsgrundsatzes, (2) die Festlegung des Status der Grundrechtecharta, (3) eine Vereinfachung der Verträge ohne ihre inhaltliche Änderung und (4) die Festlegung der Rolle der nationalen Parlamente in der 'Architektur Europas'." (Autorenreferat)
Die Zukunft ist für Österreich als Mitglied der Europäischen Gemeinschaft vorgezeichnet und das gemeinsame Vorgehen in wichtigen nationalen Fragen gehört nach Einschätzung des Autors zu den erfolgreichsten Kapiteln der österreichischen Außen- und Innenpolitik. Man war sich jedoch der anhaltenden Zustimmung der Bevölkerung zur EU-Mitgliedschaft angesichts der Annahme des Vertrages durch das Parlament so sicher, dass es in der Folge unterlassen wurde, die österreichische Öffentlichkeit regelmäßig und mit glaubwürdigen Argumenten über Beschlüsse, Richtlinien und Verordnungen auf europäischer Ebene sowie über deren mögliche Auswirkungen auf Österreich zu informieren. Es tauchten daher einige Missverständnisse auf und informationspolitische Ungeschicklichkeiten seitens der EU, besonders der Kommission, verdunkelten das Bild. Diese Situation nutzte eine sich immer stärker formierende Front der EU-Gegnerschaft in Österreich, wobei die Kritik auch von einem Teil der politischen Opposition aus rein innerpolitischen Gründen unterstützt wurde. Wer aber die Europäische Union in Frage stellt, sollte sich nach Meinung des Autors gleichzeitig darüber im Klaren sein, dass sich der Kontinent in der Europäischen Union überzeugend organisiert hat und dass es in der politischen und wirtschaftlichen Wirklichkeit keine Alternativen zu dieser umfassenden Gemeinschaft gibt, ebenso wenig wie zur österreichischen Mitgliedschaft in ihr. (ICI2)
Die Perspektive einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union war für Polen ein Anreiz, die vollständige Umsetzung der Prinzipien der Marktwirtschaft zu beschleunigen, Verzögerungen aufzuholen, Standards umzusetzen und nach wirtschaftlichem Wachstum zu streben. Für einen EU-Beitritt mussten sowohl im wirtschaftlichen als auch im politischen und gesellschaftlichen Bereich Maßnahmen zur Anpassung ergriffen werden, wobei sich die Bewertung dieser Maßnahmen durch die Gemeinschaft im Laufe der Zeit änderte und auch mit einem hohen Kostenaufwand verbunden war. Die Bewertung der inneren Veränderungen und Anpassungsprozesse der EU-Beitrittskandidaten zählt nach Ansicht der Autorin zu den interessantesten Fragestellungen bei der Analyse des Erweiterungsprozesses. Sie gibt zunächst einen kurzen Rückblick auf die Annäherung Polens an die Europäische Union, um anschließend die Verhandlungen und Vorbereitungen für eine Vollmitgliedschaft sowie die rechtlichen Bedingungen für den EU-Beitritt nachzuzeichnen. Sie problematisiert ferner die Chancen und Gefahren, mit denen Polen in der ersten Phase nach dem Beitritt konfrontiert ist, und beschreibt zukünftige wirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen. (ICI2)
Der Beitrag führt in die Gesetzgebung der EU ein, indem er die vertragsrechtlichen Bestimmungen und die gelebte Alltagspraxis untersucht, nach denen die EU-Organe in einem spezifischen institutionellen Rahmen und mit spezifischen juristischen Instrumenten verbindliche Entscheidungen treffen bzw. Recht setzen. Nach einem einleitenden Kapitel über die wachsende Bedeutung der EG-Gesetzgebung und einer Übersicht über die Instrumente und Verfahren im institutionellen Dreieck Kommission, Rat und Europäisches Parlament, werden im 2. Kapitel die Organe im Gesetzgebungszyklus (Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäischer Gerichtshof) hinsichtlich ihrer Funktion, Struktur und Arbeitsweise jeweils einzeln analysiert. Gegenstand des 3. Kapitels sind die Verfahren der Rechtsetzung, darunter die Legislativverfahren (3.1), das Haushaltsverfahren (3.2), komplementäre und alternative Verfahren (3.3) sowie quasi-konstitutionelle Regelwerke zu Änderungen der Verträge (3.4). Der Ausblick im 4. Kapitel geht angesichts der Erweiterung der EU auf die weitere politische und wissenschaftliche Relevanz der Gesetzgebung in Europa ein. (ICB2)