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In: Jus Publicum Band 204
Der demografische Wandel in Deutschland hat erhebliche Auswirkungen auf Staat und Gesellschaft. Er stellt u.a. die Finanzierbarkeit der Sozialversicherungssysteme in Frage und schwächt die Volkswirtschaft. Vor diesem Hintergrund befasst sich Frauke Brosius-Gersdorf mit der Frage, ob der Staat durch Familienförderung gezielte Anreize für eine Erhöhung der Geburtenrate setzen darf und welche Steuerungsziele und -instrumente hierbei zum Einsatz kommen müssen. Dabei greift die Autorin über rechtswissenschaftliche Fragestellungen hinaus und zeigt unter Verwertung ökonomischer, sozial-, bevölkerungs-, und verwaltungswissenschaftlicher Erkenntnisse, dass nur eine gleichstellungsorientierte Familienpolitik, in deren Mittelpunkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer steht, wirksame Impulse für die Geburt von mehr Kindern setzen kann. Auf der Grundlage ihrer Untersuchung entwickelt sie Reformvorschläge für ein neues System der Familienförderung und legt damit Grundlagen für ein öffentliches Familienrecht.
In: Sowjetwissenschaft: Zeitschrift der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft. Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge, Band 37, Heft 5, S. 543-546
ISSN: 0038-6006
Ehe- und Familienbeziehungen sind von großer sozialökonomischer Bedeutung für die Gesellschaft. Störungen der Familienbeziehungen führen zu erheblichen sozialen Problemen, so etwa eine hohe Scheidungsrate. In den Moskauer Stadtbezirksexekutivkomitees wurden 1980 gesellschaftliche Abteilungen für Familien- und Ehefragen gebildet. Ihnen gehören u.a. auch Soziologen und Psychologen an. Diese Beratungsstellen haben mittlerweile ein breites Aufgabenfeld, das von der Vorbereitung auf das Familienleben über medizinische Hilfe bei der Geburtenregelung und der Beratung von Familien mit Konflikten bis zur Sexualpathologie reicht. Zur Unterstützung Alleinstehender bei der Gründung einer Familie wurden in Moskau 1977 Klubs für Alleinstehende über 30 Jahren gegründet. (IGW)
Der Familienförderung wird derzeit in Deutschland ein hohes Augenmerk geschenkt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Entscheidungen dafür gesorgt, dass Familienförderung auch künftig im Mittelpunkt der sozialpolitischen Diskussion stehen wird. Der Gesetzgeber soll bis spätestens Ende des Jahres 2004 die Beiträge zur Gesetzlichen Pflegeversicherung nach der Kinderzahl staffeln und prüfen, ob auch in den anderen Zweigen der Sozialversicherung so verfahren werden sollte. Obgleich in der Literatur über Familienpolitik und -theorie meist die These vertreten wird, Familien seien benachteiligt und müssten verstärkt gefördert werden, liegen kaum Daten vor, aus denen das Ausmaß finanzpolitischer Begünstigungen für Familien und eventuelle Förderdefizite hervorgehen. Die vorliegende Bestandsaufnahme versucht, die empirische Basis zu liefern und trägt die familienpolitischen Maßnahmen in Deutschland und ihre fiskalischen Kosten zusammen. Die Aufwendungen für die zahlreichen familienpolitischen Maßnahmen in Deutschland summieren sich auf 328,1 Mrd. DM im Jahr 2001 und auf 321,1 Mrd. DM im Jahr 2000. Bezieht man die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und für Hochschulausbildung mit ein, erhöht sich der Betrag auf 353,4 Mrd. DM. Reichlich ein Drittel des Finanzvolumens entfällt auf steuerpolitische Maßnahmen und knapp zwei Drittel auf Transfers der Sozialversicherungen und der Gebietskörperschaften. Die genannten Beträge sind eine Untergrenze, weil nicht alle familienpolitischen Aktivitäten quantifiziert werden können. Diese sind vor allem auf kommunaler Ebene unzureichend dokumentiert. Es gibt keine Zahlen über Gebühren- und Preisnachlässe bei verschiedenen Dienstleistungen. Die Kosten, die Kinder verursachen, werden auf rund 700 Mrd. DM im Jahr 2000 geschätzt, wobei in diesem Betrag die staatlichen Bildungsausgaben enthalten sind. Auf dieses Volumen bezogen ergibt sich eine Förderquote von mehr als 45 Prozent. Eliminiert man die Eigenfinanzierungsanteile, ergibt sich eine Nettoförderung von Familien in Höhe von etwa einem Drittel der Kinderkosten. Die Zahlen lassen die häufig vorgebrachte These, in Deutschland gebe es zu wenig Familienförderung, zweifelhaft erscheinen. Letztlich muss aber die Politik entscheiden, wie hoch die finanzpolitische Begünstigung von Familien sein soll.
BASE
In: Jus Publicum - Band 204 v.204
Hauptbeschreibung: Der demografische Wandel in Deutschland hat erhebliche Auswirkungen auf Staat und Gesellschaft. Er stellt u.a. die Finanzierbarkeit der Sozialversicherungssysteme in Frage und schwächt die Volkswirtschaft. Vor diesem Hintergrund befasst sich Frauke Brosius-Gersdorf mit der Frage, ob der Staat durch Familienförderung gezielte Anreize für eine Erhöhung der Geburtenrate setzen darf und welche Steuerungsziele und -instrumente hierbei zum Einsatz kommen müssen. Dabei greift die Autorin über rechtswissenschaftliche Fragestellungen hinaus und zeigt unter Verwertung ökonomischer, sozi
In: Politische Berichte: Zeitschrift für linke Politik, Band 23, Heft 21, S. 3-11
In: Kieler Arbeitspapier Nr. 1071
Die Aufwendungen für die zahlreichen familienpolitischen Maßnahmen in Deutschland summieren sich auf 321,1 Mrd. DM im Jahr 2000 und auf 328,1 Mrd. DM im Jahr 2001. Die Beträge erhöhen sich auf 345,0 Mrd. DM (353,4 Mrd. DM), wenn man die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und die Ausgaben für Hochschulausbildung einbezieht. Reichlich ein Drittel des Finanzvolumens entfällt auf steuerpolitische Maßnahmen und knapp zwei Drittel auf Transfers der Sozialversicherungen und der Gebietskörperschaften. Bezogen auf die Kinderkosten liegt die Förderung bei mehr als 45 Prozent. Eliminiert man die Eigenfinanzierungsanteile, ergibt sich eine Nettoförderung von Familien in Höhe von etwa einem Drittel der Kinderkosten.
In: Working_372Office: Magazin für modernes Büromanagement, Band 13, Heft 5, S. 62-65
ISSN: 2192-8649
The aggregate fiscal burden of all family-supporting fiscal programs in Germany amounts to 321.1 bill. DM in 2000 and to 328.1 bill. DM in 2001. These amounts increase to 345.0 bill. DM (353.4 bill. DM) if payments for educational support and expenditures to universities for educational purposes are considered. More than one third of the fiscal volume is allotted to tax policy measures and less than two thirds to transfer payments. In relation to aggregate costs of raising children, public support for families would result in a subsidy quota of more than 45 percent. Eliminating own contributions of families via taxes results in a net subsidy quota of approximately one third of aggregate costs of raising children. ; Die Aufwendungen für die zahlreichen familienpolitischen Maßnahmen in Deutschland summieren sich auf 321,1 Mrd. DM im Jahr 2000 und auf 328,1 Mrd. DM im Jahr 2001. Die Beträge erhöhen sich auf 345,0 Mrd. DM (353,4 Mrd. DM), wenn man die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und die Ausgaben für Hochschulausbildung einbezieht. Reichlich ein Drittel des Finanzvolumens entfällt auf steuerpolitische Maßnahmen und knapp zwei Drittel auf Transfers der Sozialversicherungen und der Gebietskörperschaften. Bezogen auf die Kinderkosten liegt die Förderung bei mehr als 45 Prozent. Eliminiert man die Eigenfinanzierungsanteile, ergibt sich eine Nettoförderung von Familien in Höhe von etwa einem Drittel der Kinderkosten.
BASE
In: Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte: NG, FH. [Deutsche Ausgabe], Heft 1+2, S. 17-19
ISSN: 0177-6738
In: Wirtschaft und Gesellschaft, Band 26, Heft 1, S. 99-116
"Untersucht wird die Effizienz der Familienpolitik in Österreich, insbesondere der Transfers durch den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) und die Steuerbegünstigung. Dazu werden mögliche familienpolitische Zielsetzungen diskutiert, die einen Rahmen geben, um die Frage nach der Effizienz sinnvoll stellen zu können. Unterschieden werden, neben demographischen Zielen, solche der vertikalen und der horizontalen Umverteilung sowie jene der Umverteilung im Lebenszyklus. Zur Berücksichtigung gelangen sowohl Einzahlungen in das System (4,5 Prozent der Arbeitseinkommen) als auch die Auszahlungen (Karenzgeld, Familienbeihilfe, Steuerbegünstigung), wobei die am 1.1.2000 geltenden Bestimmungen die Grundlage bilden. Für die Einzahlungen werden stilisierte Einkommensverläufe für hohe, mittlere und niedrige Einkommen unterstellt. Gezeigt wird, daß es eine geringe vertikale Umverteilung zu den niedrigen Einkommen gibt, daß für die mittleren Einkommensempfänger sich Einzahlungen und Auszahlungen bis zu zwei Kindern die Waage halten. Die Umverteilung im Lebenszyklus ist ebenfalls sehr schwach ausgebaut, da die Periode der Einzahlungen nicht wesentlich länger ist als die Periode, in der man Transfers erhält." (Autorenreferat)
In: Wirtschaft und Gesellschaft: wirtschaftspolitische Zeitschrift der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Band 26, Heft 1, S. 99-117
ISSN: 0378-5130
Ein Vergleich der Umverteilungswirkungen der steuerlichen Familienförderung in Deutschland und Frankreich auf Basis von Mikrodaten zeigt, dass die Umverteilung in Deutschland eine größere Dimension hat als in Frankreich. Dies gilt sowohl für die Umverteilung zwischen Haushalten unterschiedlicher Größe als auch für die zwischen Haushalten unterschiedlichen Einkommens. Alleinstehende ohne Kinder werden in Deutschland im Vergleich zu anderen Haushaltstypen im Durchschnitt stärker belastet als in Frankreich. Paare mit einem, zwei oder drei Kindern werden in Deutschland vergleichsweise weniger stark belastet als in Frankreich. Bei den Paaren mit vier oder mehr Kindern ist die relative Belastung durch die Einkommensteuer in beiden Ländern gleich. Insgesamt werden in Deutschland alle Haushalte mit Kindern durch die Einkommensteuer unterdurchschnittlich belastet, während dies in Frankreich nur auf Alleinerziehende und Paare mit drei oder mehr Kindern zutrifft. In Frankreich gibt es demnach eine stärkere Umverteilung von Paaren mit einem oder zwei Kindern zu Haushalten mit drei oder mehr Kindern als in Deutschland. Unterschiede sind auch bei den Umverteilungswirkungen nach der Höhe des Haushaltseinkommens festzustellen: Für alle Haushalte mit Kindern ist die Belastung in den unteren fünf Dezilen in Deutschland deutlich geringer (bzw. die Entlastung größer) als in Frankreich. Nur Paare mit Kindern in den obersten beiden Dezilen - bei den Paaren mit drei Kindern in den obersten drei Dezilen - werden durch das französische System stärker entlastet als in Deutschland.
BASE
In: Innovative Verwaltung: die Fachzeitschrift für erfolgreiches Verwaltungsmanagement, Band 34, Heft 12, S. 7-7
ISSN: 2192-9068