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Ueber E.A. Freemans History of federal government
In: http://hdl.handle.net/2027/hvd.hni1h5
"Besonderer abdruck aus dem Neuen schweizerischen-museum, 1864." ; Mode of access: Internet.
BASE
Humanisierung des Arbeitslebens: nachgefragt [reply of the federal government to a parliamentary question]
In: Bundesarbeitsblatt: Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht, Heft 6, S. 38-53
ISSN: 0007-5868, 0007-5868
Migrationsbericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration im Auftrag der Bundesregierung (Migrationsbericht 2003)
Inhaltsverzeichnis: Einleitung; 1. Überblick über das gesamte Migrationsgeschehen in Deutschland; 1.1 Herkunfts- und Zielländer; 1.2 Zu- und Fortzüge nach Staatsangehörigkeit; 1.3 Zu- und Fortzüge nach Bundesländern; 1.4 Alters- und Geschlechtsstruktur; 2. Die einzelnen Zuwanderergruppen; 2.1 EU-Binnenmigration von EU-Staatsangehörigen; 2.2 Ehegatten- und Familiennachzug von Drittstaatsangehörigen; 2.3 Spätaussiedler; 2.4 Jüdische Zuwanderer aus dem Gebiet der ehemaligen UdSSR; 2.5 Asylzuwanderung; 2.6 Kriegs-, Bürgerkriegs- und De-facto-Flüchtlinge; 2.7 Werkvertrags-, Saison-, Gast- und Grenzarbeitnehmer sowie sonstige zeitlich begrenzte Arbeitsmigration aus Nicht-EU-Staaten; 2.8 IT-Fachkräfte; 2.9 Ausländische Studierende; 2.10 Rückkehr deutscher Staatsangehöriger; 3. Unkontrollierte Migration; 4. Zuwanderung im europäischen Vergleich; 5. Abwanderung aus der Bundesrepublik Deutschland; 6. Die Zahl der Ausländer in Deutschland; 7. Mögliche Folgen der EU-Erweiterung für den Migrationsprozess; 7.1 Darstellung des Migrationsgeschehens zwischen Deutschland und den mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern; 7.2 Das Migrationsgeschehen in Polen und Ungarn in den 90er Jahren; 7.3 Prognosen auf der Basis der vorhandenen Studien zur EU-Erweiterung; 8. Rechtliche Veränderungen; Anhang.
Sozialbericht 2009
"Mit dem Sozialbericht dokumentiert die Bundesregierung Umfang und Bedeutung der sozialstaatlichen Leistungen und die in diesem Kontext ergriffenen Reformen in der jeweiligen Legislaturperiode. Er besteht aus zwei Teilen: Teil A gibt einen umfassenden Überblick über Maßnahmen und Vorhaben der Gesellschafts- und Sozialpolitik. Teil B widmet sich dem Sozialbudget,
mit dem die Bundesregierung in regelmäßigen Abständen über Umfang, Struktur und Entwicklung
der Einnahmen und Ausgaben der einzelnen Zweige der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland informiert. (...)" (Autorenreferat)
Composition effects on the German Federal Government on the average top income tax burden
In: Diskussionspapier des Instituts für Organisationsökonomik 2013,2
Dieses Papier untersucht, ob die Festlegung der durchschnittlichen Steuerbelastung deutscher Spitzenverdiener zwischen 1958 und 2011 von der Zusammensetzung der Bundesregierung in Form von Verbindungen zur nationalen (akademischen) Elite und dem Unternehmensnetzwerk beeinflusst wird. Die Ergebnisse zeigen, dass der Anteil an Universitätsabsolventen, früheren Vorstandsmitgliedern und das durchschnittliche Alter der Regierung zum Zeitpunkt der Entscheidung mit einer durchschnittlich niedrigeren Steuerbelastung deutscher Spitzenverdiener verbunden sind. Im Gegensatz hierzu und überraschenderweise ist ein steigender Anteil früherer Aufsichtsratsmitglieder mit einer durchschnittlich höheren Steuerbelastung deutscher Spitzenverdiener verknüpft. Interessanterweise findet sich keine Verbindung eines variierenden Anteils von Regierungsmitgliedern mit elitärem Hintergrund auf Spitzensteuerlast. Schließlich ist die durchschnittliche Steuerbelastung deutscher Spitzenverdiener umso geringer, je höher die Differenz an Bundestagsmandaten zwischen CDU/CSU und SPD ist.
Abschwächung der Wachstumsimpulse: Strukturberichterstattung des DIW [Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung], 1980 [highlights of a report prepared for the federal government]
In: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Band 48, Heft 6, S. 63-67
Lebenslagen in Deutschland - Der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
"Mit Beschluss vom 27. Januar 2000 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung beauftragt, regelmäßig einen Armuts- und Reichtumsbericht zu erstatten. Am 25. April 2001 hat die Bundesregierung den ersten Armuts- und Reichtumsbericht vorgelegt. Der Bericht und die zeitgleiche Vorlage des 'Nationalen Aktionsplanes zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung 2001-2003' (NAP'incl) bei der EU-Kommission waren der Beginn einer kontinuierlichen Berichterstattung über Fragen der sozialen Integration und der Wohlstandsverteilung in Deutschland. Am 19. Oktober 2001 hat der Deutsche Bundestag die Verstetigung der Armuts- und Reichtumsberichterstattung beschlossen und die Bundesregierung beauftragt, jeweils zur Mitte einer Wahlperiode einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Mit der Vorlage des Berichts 'Lebenslagen in Deutschland - der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung' setzt die Bundesregierung den Auftrag des Parlaments um. Die Erstellung des 2. Armuts- und Reichtumsberichts wurde in einem regelmäßigen Diskussions- und Beratungsprozess von Experten aus Wissenschaft und Gesellschaft begleitet. Der bereits im Zuge des ersten Berichts begonnene Dialog aller Akteure aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft wurde entsprechend dem Bundestagsbeschluss vom 19. Oktober 2001 im Sinne einer stärkeren Vernetzung durch geeignete Schritte intensiviert, der interministerielle Koordinierungsprozess innerhalb der Bundesregierung zu Fragen von Armut und sozialer Ausgrenzung wurde fortgeführt. Nichtregierungsorganisationen (Wohlfahrtsverbände, Selbsthilfeinitiativen, Nationale Armutskonferenz etc.), Arbeitgeber, Gewerkschaften, Kirchen, Länder und Kommunen sind in einem 'Ständigen Beraterkreis' aktiv beteiligt. Die wissenschaftlichen Leiter der im Zusammenhang mit der Berichterstattung durchgeführten Forschungsprojekte sind in einem wissenschaftlichen Gutachtergremium vertreten. Darüber hinaus wurde der wissenschaftliche Diskurs in Kolloquien und Foren vertieft. Schließlich schafft die Veranstaltungsreihe 'FORTEIL - Forum Teilhabe und soziale Integration' der Bundesregierung einen Rahmen, um in der Öffentlichkeit die Diskussion über Fragen der sozialen Ausgrenzung zu vertiefen, den strategischen Ansatz zur Stärkung sozialer Teilhabe weiterzuentwickeln und die Perspektiven der Armutsbekämpfung durch Vernetzung der Ansätze weiter zu verbessern." (Textauszug)
Lebenslagen in Deutschland - Der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
"Der Bericht bietet eine Analyse der gesellschaftlichen Entwicklung in Deutschland seit 2003 und je nach Datenlage sogar der vergangenen zehn Jahre. Der vorliegende Bericht gliedert sich in die zusammenfassende Kurzfassung (Teil A), die Einleitung, in der die Konzeption des Berichts dargelegt wird (Teil B), den Analyseteil 'Entwicklungen und Herausforderungen' (Teil C) und die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (Teil D). In der Analyse werden zunächst die Entwicklungen von Einkommen und Vermögen untersucht und die Instrumente der Mindestsicherung beschrieben. Daran schließen sich die Darstellungen einzelner Lebenslagen (Bildung, Erwerbstätigkeit, Familie, Gesundheit, Wohnen) sowie die Analyse der Lebenslagen besonders betroffener Personengruppen (Personen mit Mirgationshintergrund, Behinderte und Menschen in besonders schwierigen Lebenslagen, z.B. Wohnungslose) an. Der Bericht führt den Ansatz des 2. Armuts- und Reichtumsberichts fort, der sich über die beobachtbaren Unterschiede der Lebenslagen hinaus an dem Konzept der Teilhabe- und Verwirklichungschancen des Nobelpreisträgers Amartya Sen orientierte. Der Bericht fragt auch danach, inwiefern diese Unterschiede auf ungleiche Chancen zurückzuführen sind und welche Faktoren die unterschiedliche Wahrnehmung eröffneter Chancen beeinflussen. In diesem Sinne ist Armut gleichbedeutend mit einem Mangel an Verwirklichungschancen, Reichtum mit einem sehr hohen Maß an Verwirkichungschancen." (Autorenreferat)
Migrationsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Auftrag der Bundesregierung (Migrationsbericht 2006)
"Der Migrationsbericht der Bundesregierung verfolgt das Ziel, durch die Bereitstellung möglichst aktueller, umfassender und ausreichend detaillierter statistischer Daten über Migration Grundlagen für die Entscheidungsfindung von Politik und Verwaltung im Bereich der Migrationspolitik zu liefern. Zudem möchte er die Öffentlichkeit über die Entwicklung des Migrationsgeschehens informieren. Durch das Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes zum 1. Januar 2005 und die Möglichkeit der Nutzung zusätzlicher Datenquellen, insbesondere des Ausländerzentralregisters (AZR), wurde eine Erweiterung des Migrationsberichtes erforderlich. Die Aufnahme neuer Erfassungskriterien im AZR lässt eine differenziertere Darstellung des Migrationsgeschehens zu. Dies betrifft insbesondere die Erfassung der rechtlichen Grundlagen für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in Form der Speicherung der Aufenthaltszwecke nach dem Aufenthaltsgesetz. Dies spiegelt sich insbesondere bei der Darstellung der einzelnen Zuwanderergruppen in Kapitel 2 wider. Zudem lassen sich nun genauere Aussagen über die Nachhaltigkeit des Migrationsgeschehens treffen. Der Migrationsbericht beinhaltet neben den allgemeinen Wanderungsdaten zu Deutschland (Kapitel 1) und der detaillierten Darstellung der verschiedenen Migrationsarten (Kapitel 2) einen europäischen Vergleich zum Migrationsgeschehen und zur Asylzuwanderung (Kapitel 4). Zusätzlich behandelt der Bericht das Phänomen der illegalen Migration (Kapitel 5), geht auf die Abwanderung von Deutschen und Ausländern (Kapitel 3) ein und informiert über die Struktur der ausländischen Bevölkerung sowie der Bevölkerung mit Migrationshintergrund (Kapitel 6). Zudem stellt der Migrationsbericht 2006 den Zusammenhang von demographischer Entwicklung und Migration dar (Kapitel 7). Dabei wird in den jeweiligen Kapiteln auf die Bedeutung der einzelnen Migrationsstatistiken und die Grenzen ihrer Aussagefähigkeit eingegangen. Die im Migrationsbericht enthaltenen statistischen Daten beziehen sich vorrangig auf die Berichtsjahre 2005 und 2006. Bei der Darstellung der einzelnen Zuwanderergruppen werden neben der Darstellung der Rechtslage im Berichtszeitraum z.T. auch bereits die Rechtsänderungen durch das Richtlinienumsetzungsgesetz berücksichtigt." (Textauszug)
Migrationsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Auftrag der Bundesregierung (Migrationsbericht 2008)
"Der Bericht gibt einen Überblick über das Migrationsgeschehen in Deutschland und Europa. Neben einer detaillierten Darstellung der verschiedenen Migrationsarten, geht der Bericht auf die Abwanderung von Deutschen und Ausländern ein und informiert über die Struktur der ausländischen Bevölkerung sowie der Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Zudem wird in einem gesonderten Zusatzkapitel erstmals das Thema Migration und Entwicklung behandelt." (Autorenreferat)
Das Streitverfahren nach der dispute clause im Verwaltungsrecht der Vereinigten Staaten von Amerika: ein Beitrag zur Lehre von der Streitentscheidung in Verträgen mit dem Federal Government
In: Schriften zum internationalen Recht 5