Finanzierung der Arbeitslosigkeit
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 34/35, S. 26-35
ISSN: 0479-611X
"Die Fäden der Arbeitsmarktpolitik laufen bei der Bundesanstalt für Arbeit zusammen. Wie die anderen Sozialversicherungen (Renten, Krankheit, Unfall) werden die Leistungen durch Beiträge bezahlt, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erhoben werden. Sozialversicherungsbeiträge sind zwar traditionell das dominante Finanzierungsinstrument für Sozialversicherungen, das kann sich aber ändern, wenn die Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeit mehr und mehr über die einer Sozialversicherung hinausgehen. Die Versicherungsleistung im engeren Sinn ist das Arbeitslosengeld (an das sich eventuell die aus dem Bundeshaushalt finanzierte Arbeitslosenhilfe anschließt); darüber hinaus betreibt die Bundesanstalt aktive Arbeitsmarktpolitik: Berufsberatung, Förderung beruflicher Ausbildung, Fortbildung und Umschulung, Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme, Eingliederungsbeihilfen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Finanzierungen von Sprachunterricht. Man könnte sagen, daß sich hier zwei Sparten der Arbeitsmarktpolitik unter einem Dach befinden - wofür manches spricht, da zwischen beiden Arten der Politik Wechselwirkungen bestehen. Gewichtige Argumente sprechen aber auch für eine Trennung der beiden Sparten, nicht so sehr institutionell, sondern in der Zuordnung und Rangordnung der Aufgaben und der Sicherung einer angemessenen Finanzierung dieser Aufgaben. Zu prüfen ist dabei auch, ob das System der Beitragsfinanzierung zu modifizieren ist. Es werden Argumente vorgetragen, die Anlaß zur Reform des jetzigen Finanzierungssystems für die Arbeitsmarktpolitik geben können." (Autorenreferat)