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Auf den verschiedenen Stufen des Länderfinanzausgleichs wird die Finanzkraft der Länder relativ deutlich angeglichen. Dennoch haben sich die Länder sehr unterschiedlich stark verschuldet. Ab 2020 wird die Schuldenbremse für die Länder wirksam. Wie die unterschiedliche Finanzkraft bisher schon zu - seit der Föderalismusreform von 2006 möglichen - Unterschieden bei der Besoldung öffentlich Bediensteter geführt hat, untersuchen die Autoren. Sie befürchten, dass sich diese Diskrepanzen nach 2020 weiter vergrößern werden. ; The financial strength of federal and state governments must be adequately compensated in federalism. The results of financial equalisation for 2014 point to the weaknesses and problems of the German system. Furthermore, a close correlation between the financial strength of the government levels and the salary levels of German officials in federal and state governments can be shown. Their payment has evolved differently since 2006. Economically, this can be interpreted as a positive element of competition; however, limits are set by the constitutional courts of federal and state governments. Given the debt ceiling and rising pension obligations, this problem will yet increase in the future.
BASE
In: Versicherungsmagazin, Band 70, Heft 8, S. 18-19
ISSN: 2192-8622
Die Finanzkraftmesszahl erfüllt im kommunalen Finanzausgleich -genau wie die Bedarfsmesszahl- zentrale Steuerungsfunktionen. Allerdings wird ihre Objektivität in Zweifel gezogen, weil sie die Einnahmemöglichkeiten der Gemeinden offensichtlich nicht genau wiedergibt. Die vorliegende Arbeit unterzieht deshalb die Verfahren der Finanzkraftmessung in den Bundesländern einer grundsätzlichen Überprüfung und vergleicht sie mit Messkonzeptionen, die bei der gemeindlichen Kalkulation von Einnahmemöglichkeiten im Rahmen der Haushaltsplanung zugrunde gelegt werden könnten. Die Gegenüberstellung zeigt, dass kommunaler Finanzausgleich und gemeindliche Haushaltsplanung völlig verschiedene Zwecke verfolgen und die angewendeten Messkonzepte nicht nach den gleichen Kriterien bewertet werden dürfen.
BASE
In: Kommunalpolitische Blätter: KOPO ; Wissen, was vor Ort passiert! ; Stimme der Kommunalpolitischen Vereinigung von CDU und CSU, Band 58, Heft 12, S. 10-14
ISSN: 0177-9184, 0177-9184
In: Versicherungsmagazin, Band 64, Heft 1, S. 42-43
ISSN: 2192-8622
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 54, Heft 18, S. 762-771
ISSN: 0029-859X
World Affairs Online
In: Arbeitspapier 26
Ebenso wie von der Bestimmung des Finanzbedarfs gehen auch von der Ermittlung der Finanzkraft vielfältige (Verteilungs-)Wirkungen aus. Als Komponenten der Finanzkraft der Gemeinden sind deren Anteile am Einkommen- und Umsatzsteueraufkommen, die Realsteuern, eine Konzessionsabgabe sowie ggf. eine Grunderwerbsteuerbeteiligung und die Spielbankabgabe einzubeziehen. Bei den Landkreisen sollten die Kreisumlage sowie die Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden berücksichtigt werden. Während die kommunalen Finanzausgleichssysteme der Länder diese Forderung noch weitgehend erfüllen, kann die mitunter unvollständige Anrechnung der einzelnen Bestandteile nicht befriedigen. Im Sinne einer Gleichgewichtung aller Einnahmekategorien sollten alle Finanzkraftelemente in voller Höhe einfließen. Eine Besonderheit ergibt sich bei den Einnahmen mit Gestaltungsmöglichkeit, die sich den Kommunen vor allem bei den Realsteuern und der Kreisumlage eröffnet. Hier sollten normierte Sätze zur Anwendung kommen, die dem gewogenen Landesdurchschnitt der aus der jeweiligen Teilschlüsselmasse zu bedienenden Kommunen entsprechen. Mangels verlässlicher Kriterien ist darüber hinaus auf eine Differenzierung zu verzichten.
In: Die öffentliche Verwaltung: DÖV ; Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Band 54, Heft 18, S. 762-767
ISSN: 0029-859X
In: DIW-Wochenbericht, Band 56, Heft 3, S. 27-34
World Affairs Online
In: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Band 56, S. 27-34
In: Arbeitspapier Nr. 40/2001
In: Der Landkreis: Zeitschrift für kommunale Selbstverwaltung, Band 84, Heft 1-2, S. 7-9
ISSN: 0342-2259