UN-Sicherheitsrat und Friedenssicherung
In: UN-Basis-Informationen 41
In: UN-Basis-Informationen 41
In: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00058557-8
Gerhard Wettig ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Z 68.247-1973,50/62
BASE
In: Vereinte Nationen: Zeitschrift für die Vereinten Nationen und ihre Sonderorganisationen, Band 70, Heft 1, S. 3-8
ISSN: 0042-384X
World Affairs Online
In: Beiträge zur Konfliktforschung: Grundlagen-Informationen, Band 4, Heft 3, S. 13-40
ISSN: 0045-169X
World Affairs Online
In: Sicherheitspolitik heute: Zeitschrift für alle Fragen der Verteidigung, Heft 1, S. 195-213
World Affairs Online
In: Blätter für deutsche und internationale Politik: Monatszeitschrift, Band 31, Heft 7, S. 869-880
ISSN: 0006-4416
In dem Beitrag wird argumentativ belegt, welche Gefahren und Risiken für Staat und Individuum die allgemeine Wehrpflicht in sich birgt. In einem historischen Rückblick wird gezeigt, daß die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht die Entscheidung der Staatsführung für eine Politik bedeutete, an deren Ende häufig der Krieg steht bzw. für die der Krieg eine legitime Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln ist. Aufgrund dieser Einschätzung wird Militarisierung als die Zurichtung der Menschen für den Krieg, die seelische Entsprechung der Rüstung, definiert, deren wichtigster Faktor die allgemeine Wehrpflicht ist. Als wichtigstes Ziel der Wehrpflicht wird nicht die Erfüllung des Verteidigungsauftrags, sondern die Verinnerlichung des unbedingten Gehorsams gesehen, konditioniert in der strengen hierarchischen Struktur des Heeres. Die auf die Erziehung zum Gehorsam ausgerichtete Rekrutenerziehung wird analysiert. Das psychologische Problem für den Einzelnen, das militärische Tötungsgebot höher zu bewerten als das von Kindheit an verinnerlichte ethische Tötungsverbot, wird diskutiert. An einigen Beispielen werden die Folgen der Verinnerlichung militärischer Erziehungsprinzipien aufgezeigt: das Funktionieren Adolf Eichmanns im System des nationalsozialistischen Massenmords; das Massaker der US-amerikanischen Leutnants Calley im vietnamesischen My Lai; die Lebensgeschichte eines französischen Schwerverbrechers. Es wird deutlich gemacht, daß das Recht auf Selbstverteidigung nicht mit einem gewalttätigen Angriff zu vergleichen ist. Die besondere Situation der BRD aufgrund des grundgesetzlich verankerten Rechts auf Kriegsdienstverweigerung wird herausgestellt, um abschließend für die Abschaffung eines Wehrpflicht-Heeres zu plädieren. (KW)
In: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00053048-8
Gerhard Wettig ; Zsfassung in engl. Sprache ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Z 68.247-1983,27/35
BASE
In: Gegenwartskunde: Zeitschrift für Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung, Band 41, Heft 3, S. 285-296
ISSN: 0016-5875
Angesichts der militärischen Auseinandersetzungen in Jugoslawien stellt sich die berechtigte Frage, in welchen Fällen und mit welchen Mitteln hat die Völkergemeinschaft das Recht im Sinne einer Intervention zur Sicherung des Friedens einzugreifen? Das in der Charta der Vereinten Nationen verankerte Interventionsverbot leitet sich aus dem Recht eines jeden Staates auf territoriale Unversehrtheit und politische Unabhängigkeit ab und untersteht bis heute dem Prinzip der Souveränität. Das Interventionsverbot zielt als Instrument ab auf die Aufrechterhaltung der Staatenwelt, die Sicherung des Friedens und die Unabhängigkeit der kleineren Staaten. Der Beitrag diskutiert hier jedoch, ob angesichts der vielfältigen Konflikte das Recht auf Intervention bis hin zur Gewaltanwendung legitimiert werden kann, wenn ein Staat den internationalen Frieden gefährdet, oder, selbst wenn das nicht direkt geschieht, so doch zumindest Menschenrechte und Minderheitenschutz verletzt oder Bürgerkriege und internationale Konflikte herbeiführt. Ziele und Bedingungen sowie Formen und Instrumente einer legitimen Interventionspolitik und ihre rechtlichen Implikationen werden im folgenden erörtert, wobei besonderes Gewicht auf die friedensstiftende Intervention in Form der Konfliktprävention gelegt wird. (ICH)
World Affairs Online
In: IPW-Berichte / Institut für Internationale Politik und Wirtschaft der DDR, Band 15, Heft 11, S. 1-9, 17
ISSN: 0046-970X
Die nukleare Abschreckung als konzeptionell-theoretische Grundlage westlicher Sicherheitspolitik (dabei gibt es durchaus unterschiedliche 'Abschreckungsschulen' mit z.T. entgegengesetzten Auffassungen) wird von den sozialistischen Ländern abgelehnt. Abschreckung als offensive Politik der Androhung und Anwendung militärischer Gewalt, wie sie von westlichen Politikern und Militärs verstanden wird, legitimiert den Anspruch auf militärische Überlegenheit und führt zu einer Dominanz des militärischen Faktors in den Ost-West-Beziehungen mit destabilisierenden Folgen. In diesem Zusammenhang sind SDI und das Scheitern der Bemühungen um Rüstungskontrolle zu sehen. (AuD-Fsk)
World Affairs Online
In: Deutsche Aussenpolitik, Band 26, Heft 8, S. 5-12
ISSN: 0011-9881
Offizieller Standpunkt von Staaten/Staatengruppen + Aus Sicht der DDR
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In: Berichte des Bundesinstituts für Ostwissenschaftliche und Internationale Studien 1991,50
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In: Wehrwissenschaftliche Rundschau: militärische Führungslehre, Strategie, Wehrgeschichte, Wehrrecht, Wehrwirtschaft, Band 29, Heft 3, S. 67-72
ISSN: 0342-4847
Aus militärischer Sicht
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In: Schriftenreihe: Forschungen zur Sicherheitspolitik 3
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