Alle für Gerechtigkeit — Gerechtigkeit für alle?
In: Marxistische Blätter, Band 51, Heft 3, S. 27-34
ISSN: 0542-7770
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In: Marxistische Blätter, Band 51, Heft 3, S. 27-34
ISSN: 0542-7770
In: SPW: Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft, Heft 133, S. 26-28
ISSN: 0170-4613
In: Sowi: das Journal für Geschichte, Politik, Wirtschaft und Kultur, Band 33, Heft 3/4, S. 66-71
ISSN: 0932-3244
"Soziale Gerechtigkeit ist auch eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit. Diese Erkenntnis ist keineswegs selbstverständlich, vielmehr ist in vielen Ländern sozialer Ausgleich kaum mit Geschlechtergerechtigkeit verbunden worden - was negative Folgen hervorgebracht hat. Hier soll die Frage der Geschlechtergerechtigkeit aus theoretischer, aus politisch-konzeptioneller und aus politisch-praktischer Sicht betrachtet werden." (Autorenreferat)
In: Politische Philosophie, S. 165-255
Zunächst werden die beiden Klassiker Platon und Aristoteles mit ihren Gerechtigkeitsauffassungen vorgestellt, die sie in den einschlägigen Passagen der "Politeia" bzw. der "Nikomachischen Ethik" und der "Politik" entwickelt haben (Platon: verbreitete Vorstellungen über die Gerechtigkeit, der gerechte Staat, der gerechte Mensch, Formen der Ungerechtigkeit; Aristoteles: Begriff der Gerechtigkeit, distributive G., korrektive G., kommutative G., Konzeptionen der politischen Gerechtigkeit). Im Anschluss daran stehen die Konzeptionen der beiden modernen Philosophen David Hume und John Rawls zur Diskussion - bei jenem vor allem die gerechtigkeitsrelevanten Partien im "Traktat über die menschliche Natur", bei diesem die Kernaussagen in der "Theorie der Gerechtigkeit" (Hume: individuelle Gerechtigkeit und gesellschaftliche Ordnung, das Problem der Gerechtigkeit, Gerechtigkeit und Eigentum, Gerechtigkeit und Versprechen, Gerechtigkeit und Staat; Rawls: soziale Gerechtigkeit und wohlgeordnete Gesellschaft, Urzustand und Vertrag, Prinzipien der Gerechtigkeit und ihre Rechtfertigung, Bedeutung der Rawlsschen Theorie). (ICE2)
In: Politische Theorie: 25 umkämpfte Begriffe zur Einführung, S. 109-125
In der Philosophie wird heute der interne Zusammenhang zwischen Gerechtigkeit und Gleichheit in Frage gestellt. Der Verfasser zeichnet die einschlägige Diskussion nach. Er beginnt bei Rawls und dem Differenzprinzip zulässiger Ungleichheit. Einwände gegen dieses Differenzprinzip führen zum Gerechtigkeitsgrundsatz der Chancengleichheit und der "equality of what"-Debatte. Es schließt sich eine Darlegung der egalitaristischen Argumentation erster (gleiche Achtung) und zweiter Stufe (gerechtfertige Ungleichheit) an. Im Folgenden wendet sich der Verfasser den Grenzen der Gerechtigkeit zu. Hier wird Gerechtigkeit nicht als strikte Gleichheit, sondern als umfassende Einbeziehung in die moralische Welt und in demokratische Gemeinwesen verstanden. (ICE2)
In: Berliner Debatte Initial: sozial- und geisteswissenschaftliches Journal, Heft 3, S. 48-57
ISSN: 0863-4564
In: SPW: Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft, Heft 133, S. 11-12
ISSN: 0170-4613
In: Sowi: das Journal für Geschichte, Politik, Wirtschaft und Kultur, Band 33, Heft 3, S. 66-71
ISSN: 0932-3244
ISSN: 0016-9390
In: Rellis : Religion lehren und lernen in der Schule Nr. 2.2014=Nr. 12
In: Die Gerechtigkeit der Gesellschaft, S. 101-123
Der Beitrag arbeitet heraus, dass sich die Idee der Leistungsgerechtigkeit nicht konsistent begründen lässt: Entweder, so das Argument, wird Leistung mit Markterfolg gleichgesetzt und dadurch für Elemente des Zufalls und der Kontingenz und mithin für Verteilungseffekte geöffnet, die sich nicht nach dem Verdienstkriterium begründen lassen, oder aber das Leistungskriterium muss so aufgefasst werden, dass es letztlich als eine Variante oder ein Ausfluss des Gleichheitsprinzips erscheint. "Verdienst" als Gerechtigkeitskriterium ist damit auch für den Bereich der Ökonomie ungeeignet und somit ex negativo auch untauglich, für Gleichheit und demokratische Partizipation als Gerechtigkeitsprinzip zu dienen. Daher wird vom Autor auch das Programm einer "Re-Moralisierung des Marktes" abgelehnt. Die Vorstellung, Verdienst und Leistung taugten als Kriterien distributiver Gerechtigkeit in der Ökonomie, ist daher aufzugeben, wenn die oben genannten Argumente zutreffen. Nur so lassen sich Entscheidungen, die aus Effizienzgründen getroffen werden, nicht mehr mit vorgetäuschten moralischen Argumenten legitimieren. (ICA2)