Alle für Gerechtigkeit — Gerechtigkeit für alle?
In: Marxistische Blätter, Band 51, Heft 3, S. 27-34
ISSN: 0542-7770
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In: Marxistische Blätter, Band 51, Heft 3, S. 27-34
ISSN: 0542-7770
In: SPW: Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft, Heft 133, S. 26-28
ISSN: 0170-4613
In: Sowi: das Journal für Geschichte, Politik, Wirtschaft und Kultur, Band 33, Heft 3/4, S. 66-71
ISSN: 0932-3244
"Soziale Gerechtigkeit ist auch eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit. Diese Erkenntnis ist keineswegs selbstverständlich, vielmehr ist in vielen Ländern sozialer Ausgleich kaum mit Geschlechtergerechtigkeit verbunden worden - was negative Folgen hervorgebracht hat. Hier soll die Frage der Geschlechtergerechtigkeit aus theoretischer, aus politisch-konzeptioneller und aus politisch-praktischer Sicht betrachtet werden." (Autorenreferat)
In: Politische Philosophie, S. 165-255
Zunächst werden die beiden Klassiker Platon und Aristoteles mit ihren Gerechtigkeitsauffassungen vorgestellt, die sie in den einschlägigen Passagen der "Politeia" bzw. der "Nikomachischen Ethik" und der "Politik" entwickelt haben (Platon: verbreitete Vorstellungen über die Gerechtigkeit, der gerechte Staat, der gerechte Mensch, Formen der Ungerechtigkeit; Aristoteles: Begriff der Gerechtigkeit, distributive G., korrektive G., kommutative G., Konzeptionen der politischen Gerechtigkeit). Im Anschluss daran stehen die Konzeptionen der beiden modernen Philosophen David Hume und John Rawls zur Diskussion - bei jenem vor allem die gerechtigkeitsrelevanten Partien im "Traktat über die menschliche Natur", bei diesem die Kernaussagen in der "Theorie der Gerechtigkeit" (Hume: individuelle Gerechtigkeit und gesellschaftliche Ordnung, das Problem der Gerechtigkeit, Gerechtigkeit und Eigentum, Gerechtigkeit und Versprechen, Gerechtigkeit und Staat; Rawls: soziale Gerechtigkeit und wohlgeordnete Gesellschaft, Urzustand und Vertrag, Prinzipien der Gerechtigkeit und ihre Rechtfertigung, Bedeutung der Rawlsschen Theorie). (ICE2)
In: Politische Theorie: 25 umkämpfte Begriffe zur Einführung, S. 109-125
In der Philosophie wird heute der interne Zusammenhang zwischen Gerechtigkeit und Gleichheit in Frage gestellt. Der Verfasser zeichnet die einschlägige Diskussion nach. Er beginnt bei Rawls und dem Differenzprinzip zulässiger Ungleichheit. Einwände gegen dieses Differenzprinzip führen zum Gerechtigkeitsgrundsatz der Chancengleichheit und der "equality of what"-Debatte. Es schließt sich eine Darlegung der egalitaristischen Argumentation erster (gleiche Achtung) und zweiter Stufe (gerechtfertige Ungleichheit) an. Im Folgenden wendet sich der Verfasser den Grenzen der Gerechtigkeit zu. Hier wird Gerechtigkeit nicht als strikte Gleichheit, sondern als umfassende Einbeziehung in die moralische Welt und in demokratische Gemeinwesen verstanden. (ICE2)
In: Berliner Debatte Initial: sozial- und geisteswissenschaftliches Journal, Heft 3, S. 48-57
ISSN: 0863-4564
In: SPW: Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft, Heft 133, S. 11-12
ISSN: 0170-4613
In: Sowi: das Journal für Geschichte, Politik, Wirtschaft und Kultur, Band 33, Heft 3, S. 66-71
ISSN: 0932-3244
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Band 63, Heft 34-36, S. 31-34
ISSN: 2194-3621
In der modernen Auffassung des Gerechtigkeitsbegriffs, wie er sich im Entstehungsprozess der bürgerlichen Gesellschaft herauskristallisiert hat, war seine Einbindung in die Lehre des Gesellschaftsvertrags unerlässlich. Nur im Zusammenhang mit diesem vermochte er die Grundlage für eine demokratisch verfasste Gesellschaft zu bilden. Dass sich diese wohlgeordnete menschliche Gesellschaft so nicht realisiert hat, ist offensichtlich. Nicht minder offenbar ist jedoch, dass formale Gerechtigkeitsvorstellungen immer auch Maßstäbe waren, demokratische Gesellschaften in ihren Grundrechten und Institutionen gerechter werden zu lassen, mithin in den Zuweisungen von Grundrechten und -pflichten keine willkürlichen Unterschiede zwischen Menschen zu machen. Nach der Meinung der Verfasserin begründet die bürgerliche Gesellschaft neue strukturelle Ungleichheiten, welche die Frage von Gerechtigkeit auf mehreren Ebenen aufwerfen. "Leistung soll sich lohnen" ist die individualisierte Motivationsparole der bürgerlichen Gesellschaft, sie wird zugleich durch die strukturelle Ungleichheit unterhöhlt. (ICB2)
Gerechtigkeit hat viele Facetten. Dieser Band beleuchtet ausgleichende Gerechtigkeit ebenso wie Tauschgerechtigkeit und vor allem Verteilungsgerechtigkeit. Der Autor weist nach, dass ein egalitäres Verständnis distributiver Gerechtigkeit einem Gerechtigkeitsmodell überlegen ist, das auf Verdienst und Bedürfnis beruht. Dabei wird gezeigt, dass Gerechtigkeit zwar eine wichtige, in einflussreichen Moraltheorien unterbestimmte Kategorie ist, aber nicht den einzigen Maßstab für moralisches Handeln bilden kann. Dieser Band der Grundthemen Philosophie schafft eine wichtige Grundlage für weitere Diskussionen zum Thema.
Die Autorin präsentiert eine alternative Herangehensweise an Gerechtigkeitstheorie. Anstelle eines positiven Definitionsversuchs fragt sie danach, was Gerechtigkeit nicht ist. Dazu prüft sie die verbreiteten Grundgedanken Tauschgerechtigkeit, Gleichheit und Verteilungsgerechtigkeit hinsichtlich logischer und normativer Inkonsistenzen. Es zeigt sich, dass diese Grundgedanken der Gerechtigkeit zumindest in der weithin vertretenen Form nicht haltbar sind. Vielmehr wird deutlich, dass eine konsistente Gerechtigkeitstheorie einen stark formalen Charakter haben wird, da die inhaltliche Bestimmung von Gerechtigkeit in Widersprüche führt. Die üblichen Vorstellungen von Tauschgerechtigkeit, Gleichheit und Verteilungsgerechtigkeit müssen dagegen verworfen oder grundlegend modifiziert werden
In: Rellis : Religion lehren und lernen in der Schule Nr. 2.2014=Nr. 12
In: Die Gerechtigkeit der Gesellschaft, S. 101-123
Der Beitrag arbeitet heraus, dass sich die Idee der Leistungsgerechtigkeit nicht konsistent begründen lässt: Entweder, so das Argument, wird Leistung mit Markterfolg gleichgesetzt und dadurch für Elemente des Zufalls und der Kontingenz und mithin für Verteilungseffekte geöffnet, die sich nicht nach dem Verdienstkriterium begründen lassen, oder aber das Leistungskriterium muss so aufgefasst werden, dass es letztlich als eine Variante oder ein Ausfluss des Gleichheitsprinzips erscheint. "Verdienst" als Gerechtigkeitskriterium ist damit auch für den Bereich der Ökonomie ungeeignet und somit ex negativo auch untauglich, für Gleichheit und demokratische Partizipation als Gerechtigkeitsprinzip zu dienen. Daher wird vom Autor auch das Programm einer "Re-Moralisierung des Marktes" abgelehnt. Die Vorstellung, Verdienst und Leistung taugten als Kriterien distributiver Gerechtigkeit in der Ökonomie, ist daher aufzugeben, wenn die oben genannten Argumente zutreffen. Nur so lassen sich Entscheidungen, die aus Effizienzgründen getroffen werden, nicht mehr mit vorgetäuschten moralischen Argumenten legitimieren. (ICA2)