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In: Forschungen zur neueren Privatrechtsgeschichte Band 36
Hugo Grotius kommt in der Geschichte des kontinentaleuropäischen Vertragsrechts eine besondere Bedeutung zu. Er steht an der Schwelle zwischen den mittelalterlichen bzw. spätscholastischen und den naturrechtlichen Vertragslehren des 17. und 18. Jahrhunderts. Als einer der Ersten konstruierte Grotius eine vom System der römischen Vertragstypen emanzipierte, ausdifferenzierte Vertragsdogmatik. Damit leistete er einen wesentlichen Beitrag zur Form- bzw. Typenfreiheit des modernen Vertragsrechts. Die vorliegende Studie zeichnet nach, wie sich Grotius' Vertragsverständnis von seinen frühen Schriften bis zu den letzten Überarbeitungen von De Iure Belli ac Pacis ausgeformt hat. Ein besonderer Schwerpunkt liegt darauf, mit welchen Argumenten Grotius die generelle Wirksamkeit und rechtliche Verbindlichkeit vertraglicher Absprachen begründet und wie sich diese Argumente werkübergreifend weiterentwickeln.
In: Forschungen zur neueren Privatrechtsgeschichte Band 36
In: Kirchliche Dokumente nach dem Konzil [1]
Als der Praetor M. Caelius Rufus den Versuch unternimmt, sich bei Caesars Gegnern beliebt zu machen, indem er ihnen verspricht, allen von Caesar ungerecht Behandelten Gerechtigkeit in puncto Schuldenerlass zukommen zu lassen, geht er einen Schritt zu weit. Als er verkündet, alle Schulden aufzuheben, geht die Menge auf ihn los und vertreibt ihn, es gibt Verletzte.
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In: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10000884-3
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Berlin, verlegts Gottfried Gedicken, Königl. priv. Buchhändler, 1724. ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Bor. 29
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