Der Beitrag thematisiert angesichts evidenter Unrechtsverhältnisse in aller Welt zunächst zahlreiche Vorbehalte gegenüber jeder Rede von Gottes Gerechtigkeit. Er zeigt dann die Schwierigkeiten auf, unter dem Titel "Naturrecht" normative Zusammenhänge zu behaupten zwischen Gottes Gerechtigkeit, Regularitäten und Ordnungen in Natur und Kosmos und politischen, rechtlichen und moralischen Bemühungen um die Errichtung zwischenmenschlicher Wohlordnung. Die Annahme eines "Naturrechts" muss sich über die intrinsisch räuberische Verfassung von Natur und Leben hinwegsetzen. Nicht die Kräfte natürlichen Lebens, das auf Kosten von anderem Leben leben muss, sondern die gegenläufigen Kräfte der Liebe und der Barmherzigkeit, der freien, schöpferischen Selbstzurücknahme zugunsten anderen Lebens, die uns ebenso umgeben wie die Kräfte der Natur, verweisen auf Gottes Gerechtigkeit, die durch Gottes Wort und Gottes Geist den Menschen zuteil wird.
Am 16. November 2007 hat der Bundestag mit der Mehrheit von Union und SPD die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I (Alg I) für Ältere beschlossen. Mit dieser Verlängerung steigt die Bezugsdauer von Alg I für über 50-Jährige Arbeitslose mit mindestens 30 Beitragsmonaten auf 15 Monate, für über 55-Jährige mit mindestens 36 Versicherungsmonaten auf 18 Monate und für über 58-Jährige mit mindestens 48 Versicherungsmonaten auf 24 Monate. Die Verlängerung des Alg I stellt einen weiteren Schritt in einer Reihe von Veränderungen der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld für ältere Arbeitslose dar. Bis Ende 1984 wurde das Arbeitslosengeld für alle gemeldeten Arbeitslosen für maximal 12 Monate gewährt. Von 1985 bis 1987 wurde die Bezugsdauer für Ältere unter der Regierung von Kanzler Kohl sukzessive verlängert. Ab Juli 1987 konnten Arbeitslose ab einem Alter von 43 Jahren bis zu 18 Monate, ab einem Alter von 44 Jahren bis zu 22, mit Vollendung des 49. Lebensjahrs bis zu 26 und mit 55 Jahren gar bis zu 32 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen. Mit dem dramatischen Anstieg der Arbeitslosigkeit in den 1990er Jahren wurden diese Regelungen teilweise wieder zurückgenommen. Ab 1997 hatten nur noch über 57-Jährige Anspruch auf bis zu 32 Monate Arbeitslosengeld. Im Umfeld der Agenda 2010 und den damit verbundenen Hartz-Gesetzen kam es dann zu einer einschneidenden Verkürzung der Bezugszeiten von Arbeitslosengeld. Mit Wirksamkeit zum 1. Februar 2006 hatten nur noch über 55-Jährige Arbeitslose Anspruch auf verlängerte Bezugszeiten. Sie konnten bis zu 18 Monate lang Alg I erhalten. Mit der jetzigen Entscheidung wurde diese Verkürzung allerdings relativ rasch wieder zurückgenommen.
Die vorliegende Studie sucht aus juristischer und soziologischer Perspektive Konzepte für einen effektiveren und zugleich sozialeren Klimaschutz jenseits festgefahrener "Kopenhagen-Debatten". Damit wird der vermeintliche Gegensatz "soziale Gerechtigkeit versus ambitionierte Klimapolitik" bekämpft, der (neben dem Thema Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz) eine zentrale aktuelle Kontroverse umschreibt. Letztlich ist der Klimawandel - viel mehr als die Klimaschutzpolitik - selbst eine Hauptgefahr für die künftige soziale Gerechtigkeit in Deutschland und der Welt. Klimaschutz stabilisiert langfristig zudem die Energiepreise und ist auch deshalb selbst ein Stück Sozialpolitik. Trotzdem sind ergänzende Konzepte für die Kosten desÜbergangs zu einer emissionsarmen Solarwirtschaft nötig, denn Energie muss jederzeit für jede/n bezahlbar bleiben. Die gängige Linie "Sozialpolitik durch zu schwache Klimapolitik" erweist sich dagegen als problematisch - national, aber auch global.
An insgesamt 240 Versuchspersonen (12 Unternehmer, 21 Mitglieder einer konservativen Partei, 24 Gewerkschaftsmitglieder, 34 Sozialdienstangehörige sowie 164 sonstige, zufällig ausgewählte Versuchspersonen) wird untersucht, ob die folgenden Faktoren die Beurteilung der Gerechtigkeit von Entscheidungen beeinflussen: (1) der Entscheidungsgegenstand (Verteilung oder Entzug materieller Güter, Privilegien und Positionen sowie die Zuerkennung positiver oder die Zuschreibung negativer Symbole), (2) der soziale Kontext (auf Erwerb, auf Förderung und auf harmonische Gefühlsbeziehungen orientierter Kontext) sowie (3) die Verfahrensregeln (Billigkeits-, Bedürftigkeits- und Gleichheitsprinzip). Eine varianzanalytische Auswertung belegte den Einfluss der Dimensionen "Entscheidungsgegenstand" und "sozialer Kontext" auf die Bewertung der Gerechtigkeit der Verfahrensregeln und legt die Unterscheidung zwischen Chancengleichheit (Losverfahren) und faktischer Gleichheit nahe. Schließlich ergaben sich Zusammenhänge zwischen Gerechtigkeitsüberzeugungen und der beruflichen Position bzw. politischen Überzeugung der Probanden. ; A questionnaire was developed and used to investigate how people's judgments on the justice of decisions depend on (a) the content of decisions (allocation or withdrawal of material goods, privileges and positions as well as positively and negatively valued symbols), (b) the aims of social systems whose members are affected by a decision (directed towards (1) financial income, (2) education, welfare, and development and (3) friendship and love) and (c) the decision rule (equity, need, equality). Analyses of variance evidenced the significant impact that the content and social context of decisions have on subjects' judgments regarding the justice of the decision rule applied. A factor analysis of subjects' judgments suggests a differentiation between two equality principles: factual parity and parity of chances. Justice concepts were found to be related to subjects' professional positions as well as their ...
Die Ouvertüre skizziert die Entwicklung der katholischen Friedensarbeit in der Weimarer Republik und nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie analysiert, wie sich darin Spiritualität und politisches Engagement miteinander verbinden und wie die Überzeugung, dass Frieden mehr beinhaltet als bloße Waffenruhe, sondern unabdingbar soziale Gerechtigkeit erfordert, zum Leitmotiv wird. ; This contribution outlines catholic peace work in Weimar Republic and after the Second World War. It analyzes how spirituality and political engagement connect and how the conviction that peace includes more than cease-fire – but requires a commitment to social justice – becomes a leitmotif.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Problem der intergenerationellen Gerechtigkeit in der wirtschaftlichen Nutzung von natürlichen Ressourcen. Dabei werden drei Fragen erörtert. 1) Ist nachhaltige Ressourcennutzung unter freiem Wettbewerb möglich.? 2) Was charakteri-siert intergenerationell gerechte Ressourcennutzung? 3) Welche politischen Maßnahmen sind geeignet, eine intergenerationell gerechte Ressourcennutzung durchzusetzen? Dazu wird zunächst ein dynamisches allgemeines Gleichgewichtsmodell mit überlappenden Gene-rationen und einer erneuerbaren Ressource vorgestellt. Es wird gezeigt, dass unter laissez-faire eine Konservierung des historisch gegebenen Pro-Kopf-Ressourcenbestands entlang eines Steady-State-Wachstumspfads im Allgemeinen nicht möglich ist. Außerdem kann es in diesem Modell zu einer exzessiven Nutzung der natürlichen Ressource kommen, sodass der Ressourcenbestand im intertemporalen Gleichgewicht stetig sinkt und schließlich erlischt, was für die Modellökonomie den Untergang bedeutet. In einem zweiten Schritt untersucht diese Arbeit, wie ein perfekt informierter sozialer Planer mit vollständiger Kontrolle über die Modellökonomie das Problem der intergenerationellen Gerechtigkeit lösen würde. Die vom sozialen Planer gewählte Allokation ist durch einen konstanten Pro-Kopf-Ressourcenbestand und intergenerationelle Effizienz gekennzeichnet. Dieses intergenerationelle ?First-Best? dient als Maßstab für die Evaluierung verschiedener ressourcenpolitischer Programme. Es werden vier Politikinstrumente diskutiert: Einkommensumverteilung zwischen den Genera-tionen via Pauschalsteuern und -transfers, Verstaatlichung des Ressourcenmanagements, eine Kombination von Ressourcenerntesteuern und Ressourceninvestitionssubventionen und Offenmarktinterventionen im Ressourcenmarkt. Die Analyse ergibt, dass nur eine Res-sourcenverstaatlichung zusammen mit der Entschädigung der ursprünglichen Ressourcenei-gentümer mit ungedecktem Geld das First-Best implementieren kann. ; This master thesis deals with the problem of intergenerational equity in the economic utili-zation of natural resources. Three questions are being addressed: 1) Is a sustainable use of resources feasible under free competition? 2) What characterizes an intergenerationally equitable use of resources? What resource policy instruments are capable of implementing an intergenerationally equitable use of resources? For the purpose of answering these ques-tions, this thesis introduces a dynamic general equilibrium model with overlapping genera-tions and a renewable natural resource. It is demonstrated that, under laissez-faire, the con-servation of the historically given per capita resource stock along a steady state growth path is impossible in general. It is further established that, in the special case of linear regenera-tion, sustainable growth, while feasible in theory, is unlikely if the model parameters are chosen realistically. In addition there is a possibility in this model of a steady decline and eventual depletion of the resource stock which entails the extinction of the model economy. In the second step this thesis examines how a perfectly informed social planner with com-plete control over the economy would solve the problem of intergenerational equity. The allocation chosen by the social planner is characterized by a constant per capita stock of re-sources and intergenerational efficiency. This intergenerational ?first best? is used as a benchmark for the subsequent evaluation of various resource policies. Four different policy instruments are being discussed: Redistribution of income between generations via lump-sum taxes and transfers, nationalization of the resource management, a combination of re-source harvest taxes and resource investment subsidies, and open market interventions in resource markets. The only policy capable of implementing the first best involves nationaliz-ing the resource and compensating its original owners by introducing fiat money. ; Maximilian Gödl ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Zsfassung in dt. u. engl. Sprache ; Graz, Univ., Masterarb., 2011 ; (VLID)217447
Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Globalisierung werden massive Vorwürfe gegen das ökonomische Gedankengebäude, aber auch die damit verbundenen menschlichen Verhaltensweisen ins Feld geführt. In einem verhaltenswissenschaftlich orientierten Ansatz wird daher zunächst aus individueller, dann aus internationaler Ebene herausgearbeitet, worin die grundlegenden friedensstiftenden Elemente eines ökonomischen Betrachtungsansatzes liegen. Dabei wird insbesondere die Rolle der Ungleichheit betont, die neben einem reichen Güterangebot, der leistungsorientieren Entlohnung von Arbeit und Kapital sowie der individualistischen Eigentumsordnung als konstitutives Element des marktwirtschaftlichen Anreizmechanismus den Erfolg demokratischer Gesellschaftssystem in besonderem Maße bestimmt.
Die soziale Gerechtigkeit ist ein umfassender Begriff - es existiert keine allgemeine Definition der sozialen Gerechtigkeit und um diese tatsächlich zu verstehen, ist es notwendig, den Begriff aus verschiedenen Perspektiven zu analysieren. In dieser Arbeit werden deshalb die zahlreichen Gerechtigkeitstheorien und verschiedenen politischen Denkweisen in Bezug auf soziale Gerechtigkeit dargestellt und analysiert. Die Frage, ist es möglich die soziale Gerechtigkeit eines Staates tatsächlich zu messen, wie und welche Kriterien dabei von Bedeutung sind, ist besonders interessant und wird in dieser Arbeit auch durch die Darstellung der Bertelsmann Studie und dem daraus resultierenden Gerechtigkeitsindex betrachtet.Die folgenden Forschungsfragen werden in dieser Arbeit näher erläutert: Was versteht man unter dem Begriff soziale Gerechtigkeit und warum gibt es keine allgemeine Definition dieses Begriffs? Was sind die Zielsetzungen der sozialen Gerechtigkeit und in welchen gegenseitigen Beziehungen stehen diese zueinander? Wie ist die soziale Gerechtigkeit in verschiedenen politischen Leitideen definiert? Ist es möglich soziale Gerechtigkeit eines Staates tatsächlich zu messen und wie? Bei der Bearbeitung der Forschungsfragen werden folgende Methoden angewendet: Darstellung und Analyse der zahlreichen Gerechtigkeitstheorien, Darstellung und Analyse der verschiedenen politischen Denkwesen in Bezug auf soziale Gerechtigkeit, Darstellung und Analyse der Ergebnisse einer empirischen Studie (Bertelsmann Studie) in Bezug auf die Messung der sozialen Gerechtigkeit eines Staates. ; Social justice is a broad term - there is no general definition of social justice and to actually understand it, it is necessary to analyse the concept from different perspectives. In this work the numerous theories of justice and various political mind-sets in relation to the social justice are presented and analysed. The questions, is it possible to actually measure the social justice of a state, how and what criteria are important in that process, are particularly interesting and are considered in this work by the representation of the Bertelsmann study and the resulting social justice index.The following research questions are explained in detail in this paper: What is meant by the term social justice and why is there no general definition of this term? What are the objectives of social justice and how do they correlate? How is the social justice defined in various political guiding principles? Is it possible to actually measure the social justice of a state and how?The methods applied for elaborating the research questions were the following: discussion and analysis of numerous social justice theories, discussion and analysis of different political mind-sets in matters of social justice, discussion and analysis of the results of an empirical study (Bertelsmann study) with respect to the measurement of social justice of a state. ; Amila Omazic ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Zsfassungen in dt. und engl. Sprache ; Graz, Univ., Masterarb., 2015 ; (VLID)809460
Gerechtigkeit ist ein schillernder Begriff. Grundlinien des Bedeutungswandels, den der Gerechtigkeitsbegriff in der Geschichte der politische Philosophie erfahren hat, werden im Folgenden skizziert und auf ihren Ertrag für eine Theorie der Gerechtigkeit unter Bedingungen der Globalisierung hin befragt. Wurde Gerechtigkeit in der Antike noch als eine personale Tugend begriffen, so bezieht die politische Philosophie der Neuzeit Gerechtigkeit in erster Linie auf die Ordnung der Gesellschaft und ihrer Institutionen. Umstritten jedoch ist die Reichweite heutiger Gerechtigkeitskonzeptionen: soll Gerechtigkeit nur als ein innerstaatliches oder als ein interstaatliches Problem verstanden werden? Oder sind nicht grundsätzlich alle Menschen unabhängig von ihrer Staatszugehörigkeit als Adressaten sozialer Gerechtigkeit anzusehen? In der Auseinandersetzung mit den wichtigsten Einwänden u.a. von libertärer und kommunitaristischer Seite werden Perspektiven und Probleme einer weitreichenden und umfassenden Konzeption "globaler Gerechtigkeit" benannt. (DIPF/Orig.)
Peter Rippmann zeigt, wie Jeremias Gotthelf die irdische Jurisprudenz diskreditiert, um eine göttliche Gerechtigkeit zu inthronisieren. Gotthelf, der die zunehmende politische Radikalisierung des öffentlichen Lebens als verhängnisvoll für eine christlich definierte Gesellschaft verstand, nutzte die Kritik an den Rechtsinstanzen, die er in seinen literarischen Texten nicht selten in auktorialen Kommentaren deutlich formulierte, um eine alternative Gerechtigkeitsvorstellung zu empfehlen. Gotthelfs christliche Ansichten verbinden sich mit konservativen kriminalpolitischen Ansichten, die etwa in die Befürwortung der Todesstrafe münden. Über die Kritik strafrechtlicher Entscheidungen hinaus moniert er das Versagen juristischer Institutionen, etwa des Richterstandes, und die Mängel in der Rechtspraxis und stellt gar die Zuständigkeit weltlicher rechtlicher Instanzen in Frage, die nicht ihre Grundssätze im höchsten göttlichen Richter fänden. Nichtsdestotrotz verhandelt Gotthelf in seiner Rechtskritik auch konkrete Probleme, etwa im Bereich des Erbrechts und der Verdingkinder.
Die doppelte Ökonomisierung von Wissenschaft und Erziehung, ihre Funktionalisierung für die Erfordernisse der Wirtschaft einerseits und ihre markt- und betriebswirtschaftliche Organisation andererseits geraten in einen (Selbst-)Widerspruch zu einer Bildungspolitik, die von den Bildungsorganisationen die Intensivierung, Effektivierung und Mobilisierung von Humanressourcen erwartet. Obwohl die Bedeutung von Erziehung und Bildung für die Wirtschaft, für die soziale Kohäsion und für die Inklusionschancen des Individuums immer wieder betont wird, erlebt auch das Erziehungssystem den Rückbau des Sozialstaates. Die Erziehungsorganisationen werden betriebswirtschaftlich unter Druck gesetzt, mit weniger Geld und Personal in kürzerer Zeit mehr Leistungen zu erbringen - mit absehbar negativen Folgen für die Teilhabechancen bestimmter Bevölkerungsgruppen. (DIPF/Orig.)
Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Globalisierung werden massive Vorwürfe gegen das ökonomische Gedankengebäude, aber auch die damit verbundenen menschlichen Verhaltensweisen ins Feld geführt. In einem verhaltenswissenschaftlich orientierten Ansatz wird daher zunächst aus individueller, dann aus internationaler Ebene herausgearbeitet, worin die grundlegenden friedensstiftenden Elemente eines ökonomischen Betrachtungsansatzes liegen. Dabei wird insbesondere die Rolle der Ungleichheit betont, die – neben einem reichen Güterangebot, der leistungsorientieren Entlohnung von Arbeit und Kapital sowie der individualistischen Eigentumsordnung – als konstitutives Element des marktwirtschaftlichen Anreizmechanismus den Erfolg demokratischer Gesellschaftssystem in besonderem Maße bestimmt. Die Ausführungen zu den Argumenten pro und contra Globalisierung stehen vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die hervorgerufenen Entwicklungsprozesse unweigerlich Gewinner und Verlierer kreieren, was bei letzteren verständlich Ängste auslöst. Dabei wird die Verantwortlichkeit gerade für das Zurückfallen in einem insgesamt durchaus dynamischen Entwicklungsprozeß auf das Markt- und zum Teil auch Staatsversagen geschoben. Übersehen wird jedoch, dass hinter diesen vermeintlichen Versagenstatbeständen sich vielmehr ein moralisches Versagen verbirgt, welches eher auf Seiten der Marktteilnehmer, aber auch von Politik, Bürokratie und vor allem der Interessenvertreter zu suchen ist. Darüber hinaus wird auch die Existenz eines effizienten Sozialstaats nicht durch die Globalisierung gefährdet. Sie bildet vielmehr den Anlaß für die notwendigen Reformen, welche die Bekämpfung von Armut im nationalen wie internationalen Kontext sichern wird. Denn ohne Globalisierung drohen nicht nur ein überzogener Steuer- und Sozialstaat, sondern auch Tendenzen in Richtung auf den Leviathan und einen totalitären Machtmißbrauch, wie dieser heute noch in vielen Entwicklungs- und Transformationsländern auf der Tagesordnung ist.
Zwei wesentliche Perspektiven, Arbeitslosigkeit zu untersuchen, sind die der Gerechtigkeit und die der Effizienz. Unverschuldete Arbeitslosigkeit wird als ungerecht empfunden. Zugleich wird häufig argumentiert, dass Arbeitslosigkeit zu gesellschaftlichen Wohlfahrtseinbußen führt, da Arbeit als Produktionsfaktor in erheblichen Umfang nicht genutzt wird. Dieses zweite Argument ist unmittelbar ein Effizienzargument. Beide Argumente führen möglicherweise zu ganz unterschiedlichen Einschätzungen davon, (i) warum Arbeitslosigkeit überhaupt ein Problem ist und (ii) von welchen Grundlagen man ausgehen sollte, um diesem Problem zu begegnen. Wir werden diese Fragen zu beantworten suchen, indem wir sie aus den beiden genannten Perspektiven betrachten. (Abschnitt 1). Die Perspektive der Effizienz ist die der Neuen Politischen Ökonomie (Public Choice), die auf dem Menschenbild oder Modell des Homo oeconomicus beruht (Abschnitt 2). Dieser werden wir in Abschnitt 3 eine andere gegenüberstellen, deren Basis das Menschenbild des Homo politicus ist. Den Homo politicus verstehen wir als einen Menschen, der in seinem Handeln vom Interesse an der Errichtung und Erhaltung eines gerechten politischen Gemeinwesens geleitet ist. Im Abschnitt 4 wenden wir uns dem Thema der Gerechtigkeit zu, indem wir die Konzepte der Ordnungsgerechtigkeit und der Verteilungsgerechtigkeit darstellen und diskutieren. Die Beziehung zwischen Gerechtigkeit und Marktwirtschaft wird in Abschnitt 5 untersucht. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um in Abschnitt 6 das Thema Marktwirtschaft und Arbeit und in Abschnitt 7 die Beziehung zwischen politischer Verantwortung und Arbeit.zu behandeln. Schließlich untersuchen wir in Abschnitt 8 wirtschaftspolitische Perspektiven für den Arbeitsmarkt am Beispiel von Hartz IV. In Abschnitt 9 erläutern wir, dass die Idee der Ordunungsgerechtigkeit als Orientierung in der arbeitsmarktpolitischen Debatte verwendet werden kann.