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In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft B 52/53, S. 13-20
ISSN: 0479-611X
"Gerechtigkeit ist eine gesellschaftliche Grundkategorie, die Gerechtigkeit in der Wirtschaft einschließt, aber doch weit darüber hinausgreift. Trotz der historischen und theorie- bzw. philosophiegeschichtlichen Veränderungen im (europäischen) Gerechtigkeitsdenken sind wesentliche Kontinuitäten festzuhalten. Daher bilden die Gerechtigkeitsvorstellungen der Antike und der scholastischen Philosophie, die aristotelischen Spezifizierungen der ausgleichenden und der austeilenden Gerechtigkeit auch für heute maßgebende Vorstellungen. Für die soziale Gerechtigkeit, die üblicherweise als ein Ergebnis der geschichtlichen Veränderungen nach der industriellen Revolution gesehen wird, läßt sich eine auf die austeilende Gerechtigkeit rekurrierende Interpretation geben, die dann den modernen Begriff der sozialen Gerechtigkeit mit der Entwicklung des neuzeitlichen utopischen Denkens verbindet. Für die Gegenwart der privatwirtschaftlichen Ordnungen sind drei konkurriende Gerechtigkeitslehren bedeutsam: die marktwirtschaftliche Verfahrensgerechtigkeit der klassischen Ökonomen: die utilitaristische Nützlichkeitsmoral und die auf Kants kategorischen Imperativ gründende 'absolute' Gerechtigkeitslehre, die hier am Beispiel der Gerechtigkeitstheorie John Rawls referiert wird. Abschließend wird auf einige Aspekte einer historisch ansetzenden Gerechtigkeitsanalyse eingegangen, wie sie u. a. Gustav Schmoller vertrat." (Autorenreferat)
In: Analyse & Kritik: journal of philosophy and social theory, Band 21, Heft 2, S. 143-170
ISSN: 2365-9858
Abstract
The concept of justice informs our sense of justice, rather than being formed by it. The concept escapes circularity, resting as it does on foundations that are independent of notions of justice. Those foundations can be found in constituent principles such as responsibility, presumption, and convention. Two realms of justice have to be separated: the realm of ,suum cuique' and of ,to each, according to' ... . Contemporary theories of justice, however, tend to maximize their scope by obliterating ,suum cuique'. But the importance of the realm of ,suum cuique' anchors in fundaments of logic and epistemology which allow justice but little leeway.
In: Handbuch Sozialpolitik, S. 66-78
Zunächst wird eine Begriffsbestimmung von Gerechtigkeit vorgenommen: Die Gerechtigkeit ist von ihrem Begriff her ein höchster Anspruch, den wir an das menschliche Zusammenleben stellen, und ein letzter Grund der Rechtfertigung eines Gemeinwesens. Die politische Gerechtigkeit wird als eine Frage des gerechten Tausches gesehen. Gezeigt wird, daß es im rechts- und staatsförmigen Zusammenleben Tauschelemente gibt, daß es "vernünftig" ist, sich auf das entsprechende Tauschgeschäft einzulassen, daß eine Gleichwertigkeit im Nehmen und Geben stattfindet, und daß sich der geregelte Tausch ohne ein Zwangsbefugnis kaum durchsetzt. Gegen das im Diskurs um die soziale Gerechtigkeit vorherrschende Muster der Verteilungsgerechtigkeit wird das Legitimationsmuster "Tausch" verteidigt: zunächst mit einem klassischen Beispiel sozialer Aufgaben, der Sorge für die ältere Generation, dann mit institutions-theoretischen Argumenten und Beispielen ihrer Anwendung, ferner mit der neuen sozialen Aufgabe, der Rücksicht auf die künftigen Generationen, schließlich mit dem Hinweis zur notwendigen Ergänzung der Tauschgerechtigkeit, der korrektiven Gerechtigkeit. (GF)
In: Leviathan: Berliner Zeitschrift für Sozialwissenschaft, Band 35, Heft 2, S. 193-211
ISSN: 1861-8588
In: Gerechtigkeit in Europa: transnationale Dimensionen einer normativen Grundfrage, S. 81-102
In seinem Beitrag stellt der Autor heraus, dass es bei der Analyse von Konzeptionen der Gerechtigkeit zunächst darum gehen muss, die verborgene Grammatik der ihnen zugrunde liegenden Selbstbilder, Gesellschaftsauffassungen und Weltverständnisse sichtbar zu machen. Die normative Grundlage aller Kontextabhängigkeiten bleibt aber das Gleichheitsprinzip im Menschenrechtsgedanken. Der erste Schritt beschreibt zunächst aus mythologischer Perspektive den Gerechtigkeitsbegriff. Der zweite Schritt behandelt das Verhältnis von Menschenrecht und Gerechtigkeit und skizziert den Begriff rechtsstaatlicher Gerechtigkeit. Der dritte Schritt beschäftigt sich mit der multikulturalistischen Kritik an dem Grundprinzip rechtsstaatlicher Gerechtigkeit, an dem Prinzip der gesetzlichen Allgemeinheiten und - so Aristoteles - arithmetischen Gleichheit. Der vierte Schritt behandelt das Problem sozialer Gerechtigkeit. Im fünften Schritt wird das Prinzip schwacher Chancengleichheit verteidigt. Dem gerechtigkeitsethischen Skandal hoher (Dauer-)Arbeitslosigkeit wendet sich der Autor im sechsten Schritt zu. Der abschließende Schritt diskutiert die Auswirkungen einer Gesellschaft ohne Arbeit auf das Konzept einer am Paradigma der Erwerbsarbeit orientierten sozialen Gerechtigkeit. (ICG2)
In: Aus Politik und Zeitgeschichte: APuZ, Heft 8/9, S. 32-38
ISSN: 2194-3621
"Nur eine mehrdimensionale Perspektive auf Gerechtigkeit erscheint angemessen. Sie wird mit empirischen Befunden zu Ungleichheit und Einstellungen der Bevölkerung untermauert. Sozialpolitik institutionalisiert heute soziale Gerechtigkeit, wie die Analyse der Wohlfahrtsregime zeigt." (Autorenreferat)
In: Politische Bildung: PB ; Beiträge zur wissenschaftlichen Grundlegung und zur Unterrichtspraxis, Band 41, Heft 3, S. 29-45
ISSN: 0554-5455
"Ist unsere deutsche Rechtsordnung 'gerecht'? Wenn ja, welche Elemente tragen dazu bei, Gerechtigkeit zu erzeugen? Wenn nein, welche 'Störfaktoren' arbeiten theoretisch und praktisch dagegen? Ist Gerechtigkeit überhaupt objektivierbar oder nur aus subjektiver Sicht 'zu empfinden'? Zunächst geht es um die Definition des Begriffs Gerechtigkeit, sodann werden die Zwecke und Methoden des Rechtsstaats dargestellt; drittens wird analysiert, welche Elemente Gerechtigkeit befördern und welche gegenläufigen Faktoren eher ein Verfehlen der Gerechtigkeit, namentlich in Gesetzgebung und Justiz, bewirken (können). Auf diese Weise soll veranschaulicht werden, dass die Erwartung, durch den Rechtsstaat möge Gerechtigkeit - gesellschaftlich wie auch in jedem Einzelfall - verwirklicht werden, zwar legitim, aber eine Utopie ist und bleibt." (Autorenreferat)
In: Politische Bildung: PB ; Beiträge zur wissenschaftlichen Grundlegung und zur Unterrichtspraxis, Band 41, Heft 3, S. 8-28
ISSN: 0554-5455
"Gerechtigkeit und Demokratie stellen sich insbesondere in Gestalt des Problems von Einzelfall und Mehrheitswille als potenziell widersprüchliche Größen dar. Der Aufsatz zeigt zum einen, dass der Gültigkeit des Mehrheitsprinzips eine spezifische Form von 'Gerechtigkeit in der Demokratie' innewohnt, wie sich namentlich anhand des Paradigmas der Athenischen Demokratie entfaltet. Zum anderen weist er unter Rückgriff auf die Ideengeschichte der modernen auf Gesetzesherrschaft gestützten Demokratie auf, inwieweit das Ideal der Gerechtigkeit dasjenige der Demokratie auszuhöhlen droht. Als historische Versöhnung beider Ideen, Gerechtigkeit und Demokratie, und vorläufiger Höhepunkt der Entwicklung von Demokratie und Rechtsstaat erweist sich die parlamentarische Demokratie angelsächsischer Provenienz, wie sie sich während des 20. Jahrhunderts weltweit durchgesetzt hat" (Autorenreferat)
Der Sozialstaat ist der Garant politischer Verteilungsgerechtigkeit. Der Markt wiederum stützt sich auf ökonomische Leistungsgerechtigkeit. Beide Denkfiguren greifen in aktuellen Debatten auf ihre Eigenlogik zurück. Und stützen sich damit unbewusst auf ein Arsenal an Wahrheiten und Begründungswelten, die völlig unvereinbar sind. Die Konsequenz: Politiker und Manager reden permanent aneinander vorbei, wenn sie etwa über Mindestlohn oder Steuergerechtigkeit reden. Die allseits gewünschte Gerechtigkeit für alle bleibt hingegen auf der Strecke. Peter Felixberger, geb. 1960, ist Programmgeschäftsführer der Murmann Publishers, Publizist und Medienentwickler. Zuletzt erschien 'Wie gerecht ist die Gerechtigkeit?'
In: Politik und Peripherie: eine politikwissenschaftliche Einführung, S. 149-152
Fragen globaler Gerechtigkeit sind angesichts der großen Zahl weltumspannender Probleme besonders bedeutsam. Bezüglich der Frage nach der Bedeutung staatlicher Grenzen für die Reichweite von egalitären Gerechtigkeitspflichten haben sich zwei Hauptpositionen herausgebildet, der Kosmopolitismus und der Staatszentrismus. Sie unterscheiden sich am Kriterium der egalitären Gerechtigkeitspflichten gegenüber allen Menschen. Beide Positionen bilden die Extrempunkte einer Skala, die unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich Ausmaß und Reichweite von Gerechtigkeitspflichten jenseits staatlicher Grenzen abbildet. (ICE2)