Geschichte des Gerechtigkeitsbegriffs: Neuzeit
In: Handbuch Gerechtigkeit, S. 14-20
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In: Handbuch Gerechtigkeit, S. 14-20
In: Thomas Hobbes, Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates, S. 9-24
Thomas Hobbes hat die philosophische Reflexionsform der politischen Moderne geprägt. Die von ihm entworfenen Theoreme und entwickelten Argumentationsmuster bilden den verbindlichen Rahmen, in dem bis in Kants Zeiten über Recht, Staat und Herrschaft reflektiert wurde. Sie bestimmen auch noch die Diskussionen der politischen Philosophie der Gegenwart nachhaltig. Die von ihm ausgearbeitete individualistische vertragstheoretische Staatsrechtfertigung gehört zu den wirkungsmächtigsten Lehrstücken der Geschichte des politischen Denkens. Die im kontraktualistischen Argument verknüpfte Trias von Naturzustand-Vertrag-Staat/Gesellschaft bildet die argumentationslogische Grundstruktur der vorherrschenden politischen Philosophie der Neuzeit, deren Geschichte sich bis zur Gegenwart als interne Ausdifferenzierung und argumentative Variierung dieses Argumentationsschemas rekonstruieren lässt. Den Argumentationsausgang bildet, so die These, eine Naturzustandskonzeption, die in einem Gedankenexperiment auf der Grundlage allgemein akzeptierter Annahmen über die menschliche Natur und die natürlichen Lebensbedingungen die Koexistenzeignung der Menschen bei Abwesenheit aller gesetzlichen Sicherheit und aller institutionellen Verhaltenssteuerungen und Erwartungsstabilisierungen untersucht und zu dem Ergebnis kommt, dass der Mensch bei Abwesenheit aller Gesetze, Normen und zwangsbewehrten Institutionen zum Überlebensrisiko für seinesgleichen wird, dass Anarchie und Gesetzlosigkeit seinen fundamentalen Interessen widerstreitet. (ICF2)
In: Nationale und kulturelle Identität: Studien zur Entwicklung des kollektiven Bewußtseins in der Neuzeit, S. 77-99
Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Annahme einer sprachlichen und ethnischen Grundlage nationaler Identität in Europa auseinander. Unter den besonderen mittelalterlichen Erscheinungsformen, die sich in der europäischen Geschichte als wirksam erwiesen, kommt in erster Linie das karolingische Frankenreich in Betracht. Konzentration der traditionalen Elemente beim Königtum hat in Frankreich die Voraussetzungen für Zentralität geschaffen, während in Deutschland ein Dualismus zwischen König und Reich beobachtet werden kann. Darin zeigt sich die Priorität der politischen Formation auch in Deutschland; das Reich war für "deutsche" Nationalisierungsschübe wenig empfänglich. Damit läßt sich der Glauben an eine "völkische" Basis der deutschen Nation und an den fundamentalen Wert der Sprache für ihr Entstehen nicht aufrechterhalten. (psz)
In: Nationale und kulturelle Identität: Studien zur Entwicklung des kollektiven Bewußtseins in der Neuzeit, S. 192-252
Die Studie befaßt sich mit dem Zusammenspiel von konfessioneller und politisch-kultureller Identitätsbildung in der frühneuzeitlichen Entwicklungsphase der europäischen Nationen. Es wird dabei deutlich, daß das Wechselspiel beider Kräfte die europäische Geschichte tief geprägt hat, und zwar weit über das eigentlich konfessionelle Zeitalter hinaus. Die Art und Weise, wie im 16. Jahrhundert konfessionelle und politische Identität zusammenkamen, gingen ein in das Profil der modernen Nationen. Am Beispiel Deutschland läßt sich zeigen, wie die Konfessionalisierung innerhalb des frühneuzeitlichen Reiches zu einem besonders markanten Konfessionsprofil führte: Deutschland erlebte besonders schmerzlich die Gefahren einer multikulturellen Existenz mit erbitterten Gegensätzen und blutigen Glaubenskämpfen. (psz)
In: Feindschaft, S. 255-270
Der Beitrag befasst sich mit dem Thema Feindschaft aus historischer Perspektive und konzentriert sich dabei insbesondere auf die Kluft zwischen der faktischen Verfeindung, der feindlichen Gewaltausübung und dem ideologischen Feindschaftsverbot, die sich in den letzten Jahrhunderten in der westlichen Zivilisation aufgetan hat. Die Ausführungen zielen auf einen bestimmten Aspekt moderner Feindschaften, dessen geschichtliche Entfaltung dazu beitragen soll, das Verständnis für politische Feindschaften, für ihre Funktion und ihre Handhabung zu erweitern. Es geht um die Qualität von Feindschaften, welche über ihre zerstörerische Kraft hinaus auch zur Versöhnung und Verständigung zwischen den Kontrahenten beitragen kann. Zwei Prozesse des Wandels in der Geschichte europäischer Feindschaften werden verfolgt, ein Prozess der ethisch-rechtlichen Eingrenzung und ein anderer der damit einher gehenden inhaltlichen Entleerung derselben. Es wird betont, dass beide Entwicklungen im 20. Jahrhundert einen kaum mehr zu überbietenden Höhepunkt an Radikalisierung erreicht haben. Je weniger die Qualität den Feinddiskurs bestimmte, desto stärker konnten die gesteigerten technischen Mittel der Feindbekämpfung ihre zerstörerische Macht entfalten. (ICH)
In: Interdependenzen zwischen Verfassung und Kultur. Tagung der Vereinigung für Verfassungsgeschichte in Hofgeismar vom 22.3. - 24.3.1999., S. 51-79
In: An den Grenzen der Mehrheitsdemokratie: Politik und Soziologie der Mehrheitsregel, S. 22-38
Der Autor thematisiert das heute als selbstverständlich anerkannte Mehrheitsprinzip, indem er zeigt, daß es keinesfalls stets bestanden hat, sondern erst in langem historischem Ringen Gültigkeit erlangte, wobei sein Geltungsgrund in mannigfach ungleicher Weise aufgefaßt und formuliert worden ist. Besonders hervorgehoben wird hierbei der enge Zusammenhang zwischen der Entwicklung des Majoritätsprinzips und der der menschlichen Verbände. Bei seiner Darlegung beschränkt sich der Autor auf die Darlegung der auf Grund des germanischen Rechts im Mittelalter und in der Neuzeit vollzogenen Entwicklung. Hier wird gezeigt, daß dem Mehrheitsprinzip keine im Wesen der menschlichen Verbände begründete absolute Geltung zukommt, sondern nur ein historisch bedingter relativer Wert. So vermag die Herrschaft des Stimmenmehrs keinen Verband und am wenigsten den Staat zur lebendigen Verbandsperson zu stempeln. Immer bedarf es neben der mit Mehrheit beschließenden Versammlung führender Organe, damit ein handlungsfähiges Gemeinwesen zustande kommt. (UH)
In: Gesundheitskommunikation und Geschichte: interdisziplinäre Perspektiven
Im Beitrag beschreibe ich ausgewählte Aspekte des Gesundheitswesens im deutschsprachigen Raum der Frühen Neuzeit. Dabei spielen obrigkeitliche Verordnungen zur Regelung des Gesundheitswesens ebenso eine wichtige Rolle wie die verschiedenen Akteure in einer überwiegend ländlich und ständisch geprägten Gesellschaft. Auf die stationären Gesundheitseinrichtungen der Hospitäler, Apotheken und Heilbäder aufbauend entwickelte sich ein ausdifferenziertes Gesundheitssystem, das unter hygienisch und medizinisch schwierigen Bedingungen ein hohes Vertrauen der Bevölkerung genoss. Ein Großteil der Behandlungen wurde von praktisch ausgebildeten Barbieren, Badern, Wundärzten, "Kräuterhexen", Hebammen und Chirurgen vor Ort erbracht. Die gelehrten Mediziner waren dagegen fernab an den wenigen Universitäten in der Lehre für den akademischen Nachwuchs tätig oder praktizierten in den größeren Städten. Sie repräsentierten das Gelehrtenwissen und veröffentlichten in hoher Zahl ihre überwiegend in lateinischer Sprache verfassten Schriften. Eine Ausnahme hiervon bildeten die sogenannten Pesttraktate, die den Bewohnern in deutscher Sprache Handlungsanleitungen an die Hand gaben, wie man sich vor den Seuchen schützen könne.
In: Historische Exempla in Fürstenspiegeln und Fürstenlehren.
In: Welt ohne Wasser: Geschichte und Zukunft eines knappen Gutes, S. 50-76
Die Autorin schreibt eine kleine Geschichte des der missbräuchlichen Wassernutzung von der Antike bis zur Gegenwart, verdeutlich die Probleme der jeweiligen Zeit und stellt Wege vor, de beschritten wurden, um diese zu lösen. Im einzelnen geht es um: die Cloaca Maxima und das römische Wasserrecht, das Mittelalter und die Herausforderungen durch Pest und Cholera, die Schattenseiten der beginnenden Industrialisierung, der Rhein - die größte Kloake der Neuzeit, London als Vorreiter in städtehygienischen Fragen, Preußen und die Anfänge des Grenzwertkonzeptes im Gewässerschutz, die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts, der unstillbare Wasserdurst der Landwirtschaft, industrielle Wasserverschmutzung und -verschwendung, China las Sinnbild für die moderne Wasserproblematik, der Ganges -Verschmutzung durch religiöse Riten, Wasserverschwendung und Freizeitspaß. (ICB)
In: Deproduktion: Schwangerschaftsabbruch im internationalen Kontext, S. 152-162
Der Beitragliefert einen historischen Rückblick der Abtreibung und ihrer rechtlichen Handhabung in Europa, wobei sich die Ausführungen in folgende Zeitabschnitte gliedern: (1) Antike, (2) das Römische Reich, (3) das Mittelalter, (4) die Neuzeit, (5) das 19. Jahrhundert, (6) die Differenzierung zwischen Fortpflanzung und Sexualität zu Beginn des 20. Jahrhunderts sowie (7) die Legalisierung in den 1950er und 1960er Jahren. Die Ideen- und Rechtsgeschichte des Schwangerschaftsabbruchs zeigt, dass es in puncto Rechtsprechung viele Veränderungen gab. Gleichzeitig sind die Argumente für und gegen die legale Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen seit dem Altertum mehr oder weniger die gleichen geblieben. Ursache dafür ist die Art des Konfliktes, mit der man es hier zu tun hat. Im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch lautet die Grundfrage: Handelt es sich bei diesem 'etwas', das aus dem weiblichen Körper entfernt wird, bereits um ein Lebewesen oder nicht? Oder - hinsichtlich der Fristenlösungsmodelle - ab welchem Zeitpunkt handelt es sich um ein Lebewesen? (ICG2)
In: Europäische Identität: Voraussetzungen und Strategien, S. 63-85
Der Autor zeigt in seinem Beitrag, dass die europäischen Identität ein erstmals im Spätmittelalter auftretendes Phänomen war, denn "das Europäische" als definierbares Selbst ist auf eine hinreichende Verfügbarkeit von Exklusions-Schemata und Alteritätsnarrativen oder -diskursen angewiesen. Die Herauslösung Europas aus der mittelalterlichen Weltordnung und seine Wandlung zu einem eigenständigen kontinentalen Körper setzte zwar im Spätmittelalter ein, aber vollendet wurde diese für den Identitätsdiskurs wichtige Transformation erst in Abhängigkeit vom endgültigen Verschwinden des "Byzantinischen Commonwealth" im 15. Jahrhundert (Fall Konstantinopels im Jahre 1453), von der sogenannten Entdeckung Amerikas (im Jahre 1492) und vom langsamen Eindringen in das allgemeine Bewusstsein im 16. Jahrhundert. Der Autor zeichnet die Entwicklung der europäischen Identität in der Frühen Neuzeit vom 15. bis 17. Jahrhundert ("Demos der Macht"), im 18. Jahrhundert ("Demos der Aufklärung"), die Identitätsdiskurse des 19. Jahrhunderts sowie den Weg zum "Europäischen Demos" im 20. Jahrhundert nach. Er diskutiert abschließend die Identitätspolitik der EU und den Zusammenhang von "Europäischem Demos", Geschichte und Identität. (ICI2)
In: Quantitative Methoden in der Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Vorneuzeit, S. 168-171
Ziel des vorgestellten Projekts ist "eine möglichst vollständige Rekonstruktion der Geld- und Währungsverhältnisse in Mitteleuropa von ca. 1300-1800". Der Verfasser stellt die Schwierigkeiten eines Preisvergleichs angesichts der Währungsvielfalt im Untersuchungszeitraum dar und benennt Anforderungen an ein "umfassendes Arbeitsinstrument", das vergleichende Untersuchungen von Preisen und Löhnen ermöglichen soll. Abschließend wird auf Quellenlage und Datenaufbereitung eingegangen. (WZ)
In: Wissenschaft, Politik und Öffentlichkeit: von der Wiener Moderne bis zur Gegenwart, S. 305-320
Darüber, wann die Geschichte der Menschenrechte begann, herrscht keine Einigkeit. Die einen gehen von der Existenz einer menschlichen Minimalethik seit den frühesten Zeiten der Menschheit aus, die anderen setzen den Beginn der Menschenrechte erst mit der Epoche der Aufklärung an. Die einen halten Menschenrechte für eine "Erfindung" der Europäer, die anderen sehen in ihnen eine universalhistorische Erscheinung. Einigkeit scheint nur darin zu bestehen, Menschenrechte als Resultat philosophischer Überlegungen zu verstehen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Rechtsnorm erhoben und schrittweise verwirklicht wurden. Der vorliegende Beitrag zeigt, dass und warum es schon seit der Neuzeit praktisch handelnde Menschen und Menschengruppen gab, die entscheidenden Anteil an der Implementierung von Fundamental- und Menschenrechten in verschiedenen Gesellschaften und Rechtssystemen hatten. (ICA2)
In: Staatsformen: Modelle politischer Ordnung von der Antike bis zur Gegenwart, S. 19-56
Der Beitrag strebt eine Bilanz der Staatsformenlehre von der Antike bis zur Gegenwart an. Er beginnt mit der Erörterung der älteren Tradition der Staatsformenlehre und stellt zunächst anhand ausgewählter Werke historische Ansätze der Typologisierung vor. Unterteilt ist diese Betrachtung in die Zeitabschnitte Antike, Mittelalter, frühe Neuzeit sowie 19. und frühes 20. Jahrhundert. Der zweite Teil des Beitrags behandelt Typologien der modernen Politikwissenschaft, wie sie sich vor allem ab Ende des 2. Weltkriegs entwickelt haben. Diese jüngeren Analysen politischer Systeme stellen die Unterscheidung zwischen Demokratie und Diktatur in den Mittelpunkt, wobei bei beiden weitere Unterformen unterschieden werden. Der Verfasser erörtert die Dichotomien Monokratie versus Demokratie, parlamentarische versus präsidentielle Demokratie sowie totalitäre versus autoritäre Diktatur. Er plädiert abschließend für ein ausgeglicheneres Verhältnis von empirisch-analytischer und normativ-wertender Komparatistik. (ICE2)