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Der Gesellschaftsvertrag
In: Reclams Universal-Bibliothek 699
In: Philosophie, Geschichte
Der Gesellschaftsvertrag
In: Reclams Universal-Bibliothek 699
In: Philosophie, Geschichte, Kulturgeschichte
Gesellschaftsverträge
In: Handbuch Rechtsphilosophie, S. 193-199
Der Gesellschaftsvertrag
In: Bibliothek der Philosophie 15
World Affairs Online
Metaphysik des Gesellschaftsvertrages
In: Zeitschrift für Politik: ZfP, Band 28, Heft 4, S. 345-357
ISSN: 0044-3360
Der Verfasser analysiert Rousseaus Konzeption des Gesellschaftsvertrages, der die Vorstellung der Sicherung der Freiheit des Individuums durch "Selbstverpflichtung", durch die Teilnahme aller am Gesetzgebungsprozeß zugrundeliegt. Er problematisiert die "Gleichsetzung von Freiheit und Gesetzesgehorsam" und zeigt, daß sie die Herrschaft des Menschen über sich selbst, die Herrschaft der "abstrakten Menschheit" über das "konkrete Ich" bedeutet. Als "philosophischer Hintergrund des Rousseauschen Gesellschaftsvertrages" wird Descartes' "Metaphysik der Subjektivität" behandelt. Die Übertragung dieses Axioms auf den politischen Bereich wird als "Grundschwäche der Rousseauschen Lösung" angesehen, da sie gerade den transsubjektiven Charakter allen politischen Handelns negiert. (WZ)
Der brüderliche Gesellschaftsvertrag
In: Feministische Perspektiven der Politikwissenschaft, S. 20-49
Die Autorin gibt in ihrem Aufsatz über bürgerliche Vertragstheorien eine Zusammenfassung des ideengeschichtlichen Teils ihres Buches "The Sexual Contract" (1988). In ihrer Auseinandersetzung mit dem bürgerlichen Gesellschaftsvertrag zeigt sie, dass das Vertragsmodell inhärent patriarchalisch ist, und dass es auch heute noch, insbesondere in den angelsächsischen Ländern, als maßgebliches Modell der Gestaltung sozialer Beziehungen fungiert. Dieses Denken steht in der Tradition der Theorien des Gesellschaftsvertrages, wie sie von Hobbes, Locke, Rousseau und Kant formuliert worden sind. Eine geschlechtsorientierte Rezeption der klassischen Texte führt zu der Erkenntnis, dass der Gesellschaftsvertrag einen ihm zugrundeliegenden Geschlechtervertrag enthält, der nicht Freiheit und Gleichheit, sondern Unfreiheit und Unterordnung konstituiert. Nach Ansicht der Autorin hat die moderne Gesellschaft nicht das Patriarchat abgeschafft, sondern sie hat nur das traditionelle Väter-Patriarchat durch ein modernes "Brüder-Patriarchat" ersetzt, wie auch eine neue Interpretation von Freuds "Totem und Tabu" zu zeigen vermag. Mit diesem Übergang wurde nicht nur der bürgerliche Rechtsstaat geschaffen, sondern auch die Dichotomie zwischen dem Privaten und dem Öffentlichen. Damit Frauen volle Staatsbürger ("citizen") werden können, muss diese fundamentale Trennung aufgehoben werden und die Gestalt des "citizen" muss sich in eine weibliche und eine männliche ausdifferenzieren. (ICI2)
Der brüderliche Gesellschaftsvertrag
In: Feministische Perspektiven der Politikwissenschaft., S. 20-49
Die Autorin gibt in ihrem Aufsatz über bürgerliche Vertragstheorien eine Zusammenfassung des ideengeschichtlichen Teils ihres Buches "The Sexual Contract" (1988). In ihrer Auseinandersetzung mit dem bürgerlichen Gesellschaftsvertrag zeigt sie, dass das Vertragsmodell inhärent patriarchalisch ist, und dass es auch heute noch, insbesondere in den angelsächsischen Ländern, als maßgebliches Modell der Gestaltung sozialer Beziehungen fungiert. Dieses Denken steht in der Tradition der Theorien des Gesellschaftsvertrages, wie sie von Hobbes, Locke, Rousseau und Kant formuliert worden sind. Eine geschlechtsorientierte Rezeption der klassischen Texte führt zu der Erkenntnis, dass der Gesellschaftsvertrag einen ihm zugrundeliegenden Geschlechtervertrag enthält, der nicht Freiheit und Gleichheit, sondern Unfreiheit und Unterordnung konstituiert. Nach Ansicht der Autorin hat die moderne Gesellschaft nicht das Patriarchat abgeschafft, sondern sie hat nur das traditionelle Väter-Patriarchat durch ein modernes "Brüder-Patriarchat" ersetzt, wie auch eine neue Interpretation von Freuds "Totem und Tabu" zu zeigen vermag. Mit diesem Übergang wurde nicht nur der bürgerliche Rechtsstaat geschaffen, sondern auch die Dichotomie zwischen dem Privaten und dem Öffentlichen. Damit Frauen volle Staatsbürger ("citizen") werden können, muss diese fundamentale Trennung aufgehoben werden und die Gestalt des "citizen" muss sich in eine weibliche und eine männliche ausdifferenzieren. (ICI2).
Gesellschaftsvertrag und Staat
In: Politische Philosophie, S. 29-76
Der Gesellschaftsvertrag ist die wichtigste Argumentationsfigur der neuzeitlichen politischen Philosophie. Die Modernität dieser Figur besteht darin, dass sie den Staat - sowohl was seine Existenz als auch was seine Organisation und seine Schranken betrifft - mit der Zustimmung der seiner Gewalt unterworfenen Individuen begründet. Mit dem Siegeszug der individualistischen Begründung setzt sich die für die Neuzeit charakteristische Vorstellung durch, dass der Staat nichts Natürliches oder von Gott Gegebenes, sondern etwas von Menschen Gemachtes ist. Alle klassischen Theorien des Gesellschaftsvertrags haben eine dreiteilige Struktur. Im ersten Teil wird der Naturzustand beschrieben. Der für jedermann wünschenswerte Übergang vom Naturzustand zum staatlichen (oder bürgerlichen) Zustand besorgt der Gesellschaftsvertrag, der im zweiten Teil der Theorie präsentiert wird. Im dritten Teil werden schließlich die Konsequenzen entwickelt, die dieser Vertrag für die Verfassung der Staatsgewalt sowie für die Rechte und Pflichte des Bürgers nach sich zieht. Da die politischen Konsequenzen des Gesellschaftsvertrags von der jeweils gewählten Naturzustandsbeschreibung abhängen, kommt dem ersten Teil einer Vertragstheorie die größte logische Bedeutung zu. Dies zeigen die Verfasser an den drei Theorien des Gesellschaftsvertrags, die das politische Denken der Neuzeit maßgeblich geprägt haben - der Hobbesschen Begründung einer absolutistischen Herrschaftsordnung, der Lockeschen Begründung einer liberal-demokratischen Herrschaftsordnung und der Rousseauschen Begründung einer republikanischen Herrschaftsordnung. (ICE2)