Häusliche Gewalt verhindern - innovative Wege!
In: Görlitzer Beiträge zu regionalen Transformationsprozessen Bd. 4
In: Görlitzer Beiträge zu regionalen Transformationsprozessen Bd. 4
In: Spisy Právnické Fakulty Masarykovy Univerzity v Brně 298
In: Publikace Centra Právní Komparatistiky Právnické Fakulty Univerzity Karlovy v Praze 6
In: Ediční řada Studie 118. svazek
In: Edice Limes
In: Knižnice Sociologické aktuality 25. svazek
In: Střední Evropa: revue pro středoevropskou kulturu a politiku, Band 12, Heft 58, S. 62-79
ISSN: 0862-691X
Unter der Bezeichnung "Ein Teil..." ist der gesamte Zeitraum von Mai 1945 bis Februar 1948 zu verstehen, mit dem sich eine - dreiteilig gegliederte - Abhandlung auseinandersetzt. In dem vorliegenden Teil I befaßt sich der Autor mit den Aspekten der Revolutionsjahre, die seines Erachtens nach wie vor aktuell sind. Er stellt fest, daß gemäß dem Inhalt des 1993 verabschiedeten "Gesetzes über die Widerrechtlichkeit des kommunistischen Regims" die in der heutigen tschechischen Gesetzgebung gezogene zeitliche Grenze Februar 1948 ("kommunistischer Putsch") problematisch ist. Denn viele der schlimmen Verstöße, die dieses Gesetz dem kommunistischen Regime vorwirft, ereigneten sich bereits vor 1948, insb. innerhalb des ersten Jahres nach Kriegsende. Dieser Zeitraum läßt sich als eine nationale und sozialistische Revolution charakterisieren, die zwar im Rahmen der sowjetischen Einflussphäre stattfand, die jedoch aufgrund einer breiten nationalen Einheit (nicht also nur durch Machenschaften der KP) erfolgt ist. Zu den Markanten Zügen dieser Revolution gehörten: - revolutionäre Gewalt, die sich weit über die Behandlung nationaler Minoritäten hinaus erstreckte - starke Züge der Regulierung des politischen Lebens und der Massenmedien - umfangreiche Eigentumskonfiskationen, die weniger aus wirtschaftlichen wie vielmehr aus machtpolitischen und nationalistischen Motiven durchgefürt wurden. (BIOst-Hrs)
World Affairs Online
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In: Střední Evropa: revue pro středoevropskou kulturu a politiku, Band 14, Heft 78, S. 39-46
ISSN: 0862-691X
Der Autor teilt die Terrorszene in drei Grundkategorien auf: vom Staat gesponsorten Terrorismus, Terrorismus mit dem Ziel des Regierungsumsturzes im eigenen Land, und den von islamischen Gruppen verübten Terrorismus. Danach erörtert er die Frage nach den Kompetenzen einzelner US- Institutionen bei der Bekämpfung terroristischer Handlungen. Dabei weist er darauf hin, daß dieser Kampf unweigerlich einen gewissen Verlust an Freiheitsrechten der Bürger mit sich bringt. Ebenso verweist er auf die Notwendigkeit gemeinsamer internationaler Anstrengungen. Diese seien jedoch vorerst eher ein frommer Wunsch als die Realität, denn bezüglich der Methoden und Verfahren gegen Terroraktionen und -gGruppen gäbe es von Land zu Land erhebliche Unterschiede. (BIOst-Hrs)
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