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In: Forschungsjournal Soziale Bewegungen: Analysen zu Demokratie und Zivilgesellschaft, Band 31, Heft 1-2, S. 214-225
ISSN: 2365-9890
Zusammenfassung
Wie Gewalt im Kontext von Protesten wahrgenommen wird, was als Gewalt gilt und was als legitimer Protest, hängt wesentlich von der Berichterstattung in kommerziellen und öffentlich-rechtlichen Massenmedien ab. Am Beispiel von drei Ereignissen im Kontext der Proteste gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm vergleicht der Beitrag Deutungsmuster und Bildsprache in sechs deutschen Tageszeitungen. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen liberalen und konservativen Blättern – in der Beurteilung der Ereignisse, in der Perspektivität der Berichterstattung und damit in dem Bild, das von Protest und Gewalt gezeichnet wird.
In: Zeithistorische Forschungen 5.2008,1
In: Unversitätsdrucke
Dieser Band dokumentiert die Arbeitsergebnisse einer von der Alexander von Humboldt-Stiftung geförderten Institutspartnerschaft zwischen dem Institut für Öffentliches Recht, Abteilung Verwaltungsrecht, der Universität Göttingen und seinem Pendant an der Taras Tschewtschenko- Universität Kiew. Sachlicher Gegenstand dieser Institutspartnerschaft war die Frage, ob und auf welche Weise die rechtsprechende Gewalt in der Ukraine, die noch immer unter einem großen Vertrauensdefizit in der Bevölkerung leidet, durch eine stärkere Orientierung an westeuropäischen Standards an Rechtsstaatlichkeit gewinnen kann. Zu diesem Zweck haben fünf vorwiegend aus NachwuchswissenschaftlerInnen zusammengesetzte gemischtnationale Arbeitsgruppen untersucht, welche rechtsstaatlichen Funktionsbedingungen der Dritten Gewalt zugrunde liegen sollten. Konkret ging es in den Arbeitsgruppen um die rechtstaatlichen Anforderungen und Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit, die demokratische Kontrolle der rechtsprechenden Gewalt, die Relevanz der Rechtswissenschaft für die Urteilsfindung, die Bedeutung der richterlichen Auslegungskompetenz für die Qualität der Urteilsfindung und Urteilsbegründung sowie um die Notwendigkeit einer stärker auf den Richterberuf zugeschnittenen universitären Juristenausbildung.
In: Militärgeschichtliche Zeitschrift: MGZ, Band 81, Heft 1, S. 249-264
ISSN: 2196-6850
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Band 34, Heft 1, S. 418-419
ISSN: 2304-4861