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In: DIW Berlin: Politikberatung kompakt 17
In: ifo Forschungsberichte 22
Die Studie des ifo Instituts München befasst sich mit der Sachgerechtheit des Schlüsselzuweisungssystems im Rahmen des Sächsischen Kommunalen Finanzausgleichs. Der Fokus liegt bei dieser Studie insbesondere auf den wesentlichen Verteilungsmaßstäben des kommunalen Finanzausgleichs in Sachsen, den Hauptansatzstaffeln und dem Schülernebenansatz. Sowohl die Überprüfung der Hauptansatzstaffel der kreisangehörigen Gemeinden, die in sieben Größenklassen eingeteilt sind, als auch der Hauptansatzstaffel der sieben kreisfreien Städte lassen einen Reformbedarf erkennen. Auch aus den Berechnungen der aktuellen Zuschussbedarfsrelation zum Schülernebenansatz ergibt sich Reformbedarf. Auf Grund der Neujustierungen der Hauptansatzstaffeln, der Schülergewichte und der Vervielfältiger wird es zwar gegenüber dem Status quo zu gewissen Verwerfungen bei den Zuweisungen an die einzelnen Kommunen kommen, eine veränderte Bedarfssituation macht dies allerdings auch notwendig.
In: Finanzwissenschaftliche Schriften
Die Finanzierung von Agglomerationen in Deutschland über die Einwohnerwertung ist Ausgangspunkt zahlreicher wissenschaftlicher und politischer Kontroversen. Diese Arbeit erhebt den Anspruch, sich einem der kritischsten Instrumente in den deutschen Finanzausgleichssystemen sowohl auf staatlicher als auch auf kommunaler Ebene zu nähern und dieses intensiv zu hinterfragen. Dabei wird angestrebt, den gegenwärtigen Stand der Diskussion zusammenfassend abzubilden, kritisch zu bewerten und substantiell zu erweitern, um so einen relevanten Beitrag zur Klärung dieser chronisch strittigen Frage zu leisten. Die Untersuchung fokussiert sich dabei auf drei zentrale Fragen «Warum wird eine besondere Berücksichtigung von Agglomerationen im Finanzausgleich gefordert? (Theorie)», «Wie wird diese besondere Stellung im Finanzausgleichssystem berücksichtigt? (Praxis)» und «Wie viel ist als Ausgleich der agglomerationsbedingten Sondersituation der Stadtstaaten angemessen? (Empirie)». Gerade vor dem Hintergrund der durch die Föderalismusreform II beschlossenen Vorgabe, die Länderhaushalte bis spätestens 2020 ohne Kreditaufnahme auszugleichen, erfährt das Thema für die Stadtstaaten und vor allem für Bremen eine hohe Aktualität und Brisanz.
In: Beiträge zur Strukturforschung 185
In: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung. Beiträge zur Strukturforschung 185
Der kommunale Finanzausgleich ist politisch mindestens so streitbefangen wie der Länderfinanzausgleich. Doch geht es im kommunalen Finanzausgleich nicht - wie im Länderfinanzausgleich - allein um die finanzkraftabhängige Verteilung der Steuereinnahmen. Ein wesentliches Element stellt die Bestimmung des Finanzbedarfs, also die Festlegung der ebenen- bzw. gruppenspezifischen Ansprüche, dar. Die Anspruchsberechtigten bilden keine homogene Gruppe - im Gegenteil, ihre Interessen und Bedarfe sind sehr heterogen. Die Verteilungskonflikte vollziehen sich auf der vertikalen wie der horizontalen Ebene, und es ist eine politische Gratwanderung, diese unterschiedlichen Interessen auszutarieren. In Ostdeutschland kommt dem kommunalen Finanzausgleich insofern eine noch größere Bedeutung zu, als die Steuerkraft der Gemeinden - gemessen an Westdeutschland - extrem niedrig, der Finanzbedarf indes sehr hoch ist. In einem ersten Schritt wird der kommunale Finanzausgleich im Rahmen des bundesstaatlichen Föderalismus analysiert. Der Autor diskutiert die Ziele, Elemente und Problemfelder des Finanzausgleichs und bewertet sie. Sodann stellt Vesper den kommunalen Finanzausgleich und Entwicklung der Kommunalfinanzen in Brandenburg dar und analysiert die Verteilungswirkungen des Ausgleichs: Dabei wird nach Gemeindegrößenklassen und Steuerkraft, nach zentralörtlicher Gliederung, nach engerem Verflechtungsraum und äußerem Entwicklungsraum sowie nach Landkreisen unterschieden. In Simulationsrechnungen werden alternative Ansätze diskutiert, ihre Wirkungen berechnet sowie Änderungsvorschläge unterbreitet. An der Hauptansatzstaffel sollte grundsätzlich festgehalten, doch sollte sie zugunsten der Großstädte modifiziert werden. Auch sollten weitere bedarfsverursachende Faktoren zur Anwendung kommen - Kindertagesstätten und Schulen - und die Mittel finanzkraftabhängig verteilt werden. Hingegen kann auf einen gesonderten Ansatz, der die Hierarchie der zentralen Orte abbildet, verzichtet werden
Ziel des vom FiFo angefertigten Gutachtens zum kommunalen Finanzausgleich in Bayern ist die Untersuchung der Ergebnisgerechtigkeit der geltenden Regelungen zur Berechnung der Gemeindeschlüsselzuweisungen sowie der Systematik des geltenden Verteilungsschlüssels. Neben einem Überblick über den bayerischen Finanzausgleich und einer Darstellung des Status quo des bayerischen Gemeindeschlüsselzuweisungssystems finden sich in dem Gutachten insbesondere eine Prüfung der gegenwärtigen Bedarfsermittlung und Steuerkraftberechnung sowie gangbare Weiterentwicklungsoptionen. Die zudem erfolgte Analyse der Abschöpfungsquote erlaubt darüber hinaus einen genaueren Blick auf die Funktionsweise und Anreizwirkungen des Finanzausgleichssystems. Konkret kommt der Gutachter dabei zu folgenden Ergebnissen: · Eine Anpassung bei der Bedarfsermittlung erscheint sinnvoll. Die derzeitige Hauptansatzstaffel ist am unteren Rand tendenziell zu differenziert und am oberen Rand nicht differenziert genug. · Eine verbesserte Bedarfsmessung würde auf die Ergänzungsansätze für strukturschwache Gemeinden und für Soziallasten verzichten bzw. sie modifizieren. Alternativ bietet sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II an. Zentralitätsfunktionen könnten mithilfe eines Bedarfsindikators zur Zahl der Einpendler pro Einwohner und der Zahl der Studenten je Einwohner berücksichtigt werden. · Von einer Verwendung fiktiver Einkommensteuerbeteiligungsbeträge pro Kopf sowie einer abgestuften Anrechnung der Einkommensteuereinnahmen sollte abgesehen werden. Das Abstellen auf die tatsächlichen Einkommensteuereinnahmen erhöht die Transparenz und Konsistenz des Systems. · Bezüglich der Realsteuern empfiehlt der Gutachter eine Teilanrechnung zu 10% in Kombination mit einer Erhöhung des Nivellierungshebesatzes auf 330. · Die äußerst hohe Komplexität und Undurchsichtigkeit des Schlüsselzuweisungssystems überlagert die Anreizwirkungen auf Gemeinden. Dies dürfte in Verbindung mit einer hohen Abschöpfungsquote dafür sorgen, dass in vielen Gemeinden Bayerns die eigene Steuerpolitik nicht in einem Ausmaß fühlbar ist, wie es die gemeindliche Steuerautonomie verlangt.
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Ziel des vom FiFo angefertigten Gutachtens zum kommunalen Finanzausgleich in Bayern ist die Untersuchung der Ergebnisgerechtigkeit der geltenden Regelungen zur Berechnung der Gemeindeschlüsselzuweisungen sowie der Systematik des geltenden Verteilungsschlüssels. Neben einem Überblick über den bayerischen Finanzausgleich und einer Darstellung des Status quo des bayerischen Gemeindeschlüsselzuweisungssystems finden sich in dem Gutachten insbesondere eine Prüfung der gegenwärtigen Bedarfsermittlung und Steuerkraftberechnung sowie gangbare Weiterentwicklungsoptionen. Die zudem erfolgte Analyse der Abschöpfungsquote erlaubt darüber hinaus einen genaueren Blick auf die Funktionsweise und Anreizwirkungen des Finanzausgleichssystems. Konkret kommt der Gutachter dabei zu folgenden Ergebnissen: · Eine Anpassung bei der Bedarfsermittlung erscheint sinnvoll. Die derzeitige Hauptansatzstaffel ist am unteren Rand tendenziell zu differenziert und am oberen Rand nicht differenziert genug. · Eine verbesserte Bedarfsmessung würde auf die Ergänzungsansätze für strukturschwache Gemeinden und für Soziallasten verzichten bzw. sie modifizieren. Alternativ bietet sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II an. Zentralitätsfunktionen könnten mithilfe eines Bedarfsindikators zur Zahl der Einpendler pro Einwohner und der Zahl der Studenten je Einwohner berücksichtigt werden. · Von einer Verwendung fiktiver Einkommensteuerbeteiligungsbeträge pro Kopf sowie einer abgestuften Anrechnung der Einkommensteuereinnahmen sollte abgesehen werden. Das Abstellen auf die tatsächlichen Einkommensteuereinnahmen erhöht die Transparenz und Konsistenz des Systems. · Bezüglich der Realsteuern empfiehlt der Gutachter eine Teilanrechnung zu 10% in Kombination mit einer Erhöhung des Nivellierungshebesatzes auf 330. · Die äußerst hohe Komplexität und Undurchsichtigkeit des Schlüsselzuweisungssystems überlagert die Anreizwirkungen auf Gemeinden. Dies dürfte in Verbindung mit einer hohen Abschöpfungsquote dafür sorgen, dass in vielen Gemeinden Bayerns die eigene Steuerpolitik nicht in einem Ausmaß fühlbar ist, wie es die gemeindliche Steuerautonomie verlangt. ; Gutachten im Auftrag der Bayerischen Staatsministerien der Finanzen und des Innern, des Bayerischen Gemeindetags, des Bayerischen Städtetags, des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Bezirketags ; The goal of this review of the municipal fiscal equalization scheme in Bavaria is to analyze the distributive justice of current provisions concerning the calculation of municipal fiscal equalization transfers. The review gives an overview of the fiscal equalization scheme in Bavaria, depicts the status quo of municipal fiscal equalization transfers, examines how fiscal needs and capacities are derived and finally presents viable improvement options. Furthermore, the analysis of the marginal contribution rate allows for a closer examination of the functioning and the incentive effects of the fiscal equalization scheme. The following conclusions are drawn: · The calculation of fiscal needs should be adjusted. Regarding the weights assigned to population sizes, the weighting scheme currently exhibits too much differentiation at the bottom and too little differentiation at the top. · An improved identification of needs would modify the calculation of fiscal need for structurally weak municipalities and for social welfare costs. As an alternative to the current rules, the number of households eligible for social welfare benefits according to the SGB II could be used. Centrality-related tasks could be accounted for by using the number of inbound commuters per capita and the number of students per capita. · Fictive income tax contributions per capita as well as a stepwise imputation of income tax revenues should not be used. Rather, it would contribute to the transparency and efficiency of the system if real income tax revenues were used. · With regard to business and property taxes, a partial imputation of 10% in conjunction with an increase in the standard tax multiplier to a value of 330 is proposed. · The lack of transparency and the immense complexity of the fiscal equalization scheme undermine incentive effects. Together with the high marginal contribution rate, this makes it unlikely that Bavarian municipalities feel the impact of their tax policy choices, contrary to municipal tax autonomy.
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