Der Herrschaftsvertrag
In: Politica 16
In: Politica 16
In: Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte 56
In: Studies presented to the international commission for the history of representative and parliamentary institutions 59
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung, Band 97, Heft 1, S. 401-406
ISSN: 2304-4861
In: Der sterbliche Gott, S. 17-34
World Affairs Online
In: Zeitschrift für Politik: ZfP, Band 58, Heft 1, S. 51-72
ISSN: 0044-3360
"Kaum eine Theorie ist in der Geschichte der politischen Philosophie so wirkungsmächtig geworden wie der staatsphilosophische Kontraktualismus. Nicht selten ist dieser jedoch auffallenden Missdeutungen und Fehlperzeptionen ausgesetzt. Das zeigt sich zum einen an der verbreiteten Auffassung, den Doppelvertrag aus Gesellschafts- und Herrschaftsvertrag als vorbildliche Normgestalt der Vertragslehre zu werten. Zum Zweiten erweisen sich auch alle Versuche, die Vertragsfigur im Sinne expliziter oder impliziter Zustimmung zu interpretieren, als widersprüchlich oder defizitär. Letztlich plädiert der Beitrag daher für eine Lesart der kontraktualistischen Theorie, die den vorbildlichen Normtypus in einem einstufigen und rein hypothetischen Gesellschaftsvertrag verortet. In der Konsequenz hat dies aber auch eine notwendige und weitreichende Beschränkung ihres Begründungsanspruchs zur Folge: So lässt sich eine verbindliche Verpflichtungswirkung für die einzelnen Staatsbürger aus dem Vertragsmodell prinzipiell nicht ableiten." (Autorenreferat)
In: Brauchen wir einen neuen Gesellschaftsvertrag?, S. 111-130
Warum besitzt der Vertrag als Rechtsfigur, gesellschaftspolitisches Arrangement und auch als sozial- und politikphilosophisches Konzept eine solche Aktualität? Diese Frage wird von der Autorin aus der Perspektive der Politikwissenschaft beleuchtet, wobei die Legitimation, der normative Gehalt, das Zustandekommen und die Umsetzung allgemeinverbindlicher Entscheidungen im Mittelpunkt stehen. Im Anschluss an eine kurze begriffliche Klärung über den Terminus "Vertrag" stellt sie die unterschiedlichen Einsatz- und Themenfelder vertragstheoretischen Denkens in der Politikwissenschaft vor. Dieses Denken bezieht sich auf den Vertrag als klassischen Gesellschafts- und Herrschaftsvertrag, als Grundlegung sozialer und politischer Gerechtigkeit, als Element der Verwaltungsmodernisierung und als Ergebnis politischer Willensbildung. Die Autorin vertritt die These, dass sich der Rekurs auf kontraktualistisches Denken deshalb anbietet, da der Vertrag aufgrund seiner terminologischen Unbestimmtheit die Chance eröffnet, Legitimations- und Gerechtigkeitsprobleme des Wohlfahrtsstaates und der parlamentarischen Demokratie mit Verweis auf Verfahrensfragen zwar nicht zu lösen, jedoch zu entschärfen. (ICI2)
In: Zeitschrift für Politik: ZfP, Band 30, Heft 1, S. 1-17
ISSN: 0044-3360
Im Rahmen der Diskussion um die modernen Vertragstheorien versucht der Autor, mit der Darstellung der Geschichte der Vertragstheorien auf die Vielfalt dieser Tradition und auf die verschiedenen Formen der Kritik am vertragstheoretischen Denken schon seit dem 18. Jahrhundert aufmerksam zu machen, um vor problematischen Entwicklungen zu warnen. Zunächst wird der Grundgedanke der Vertragstheorien herausgestellt: eine politische Ordnung ist nur dann legitim, wenn ihr alle als Freie und Gleiche in einem Vertrag zustimmen können. Unterschieden wird dann zwischen der älteren Idee des Herrschaftsvertrags - ein Übereinkommen zwischen Volk und Herrscher, wie sie für das Mittelalter bestimment war - und der neuzeitlichen Konzeption des Gesellschaftsvertrags, die den naturrechtlichen Theorien des 17. und 18. Jahrhunderts zugrunde liegt. Der Autor diskutiert dann die Kritik der traditionellen Gegner der Vertragstheorien, die sich gegen alle drei Typen des Gesellschaftsvertrags: gegen den ursprünglichen, gegen den impliziten wie gegen den hypothetischen Vertrag richtete. Plädiert wird für den Gedanken des "impliziten Gesellschaftsvertrags", der ihm am geeignetsten erscheint, die Auseinandersetzung um Konsens und Dissens des Bürgers, um seine Rechte und Pflichten in der modernen Demokratie fruchtbar voranzutreiben. (AF)
Menschenrechte – auf diesen Begriff stößt man überall, in den Reden von Politikern ebenso wie in den Kommentaren der Journalisten und in den Forderungen prominenter Kirchenvertreter. Auf sie beruft man sich, wenn es darum geht, Zustände und Vorgänge in anderen Ländern zu kritisieren, aber auch, um Vorschlägen für die Gesetzgebung im eigenen Land mehr Nachdruck zu verleihen. Die politischen Diskussionen über die Kriege der jüngeren Zeit zeigen, dass die Berufung auf sie auch ins Spiel kommt, wenn um die Berechtigung einer Intervention in einem anderen Staat gerungen wird.Die häufige Bezugnahme in der politischen Rhetorik hat unverkennbare Vorteile. Einer besteht darin, dass »Menschenrechte« so gut wie auf der ganzen Welt verstanden werden. Sie scheinen zu dem zu gehören, worin weltweit eine gewisse Gemeinsamkeit besteht, auch wenn häufig offen bleibt, ob es sich um eine von der Art handelt, in der tatsächlich die meisten in den Inhalten übereinstimmen und deren Verbindlichkeit anerkennen, oder ob sie schlicht einen Vorgriff auf einen künftigen Konsens darstellt, den man herbeisehnt und auf den man sich verpflichtet fühlt. Aber auch die Nachteile müssen gesehen werden. Auffällig ist, dass sich die Berufung abnutzt, wenn sie für jede Kleinigkeit ins Spiel gebracht wird. Sie bleibt nur dann gehaltvoll, wenn sie sparsam verwendet wird. Insofern sie sich auf das Grundsätzliche und Wesentliche bezieht, eignet sie sich nur wenig für den politischen Alltagsstreit. In diesem Sinn möchte der Band verstanden werden. Dreh- und Angelpunkt sind die ethischen Grundlagen, Implikationen und Konfliktpunkte des komplexen Gebildes, das man heute weltweit als Menschenrechte bezeichnet. Es geht weder um eine historische, noch um eine juristische Darlegung, sondern um eine theologisch-ethische, in der dann natürlich auch historische und juristische Aspekte berücksichtigt werden.
0\. Titelblatt und Inhaltsverzeichnis I. Einleitung 1\. Probleme und Fragestellungen 1 2\. Methodische Überlegungen und Vorgehensweisen 2 3\. Klärung der Begriffe 4 II. Legitimität und Legitimation aus theoretischer Perspektive 1\. Max Webers normative Legitimitätskonzeption 8 2\. Legitimität durch den Herrschaftsvertrag 19 3\. Legitimität durch Symbole 21 4\. Legitimität zur Systemstabilisierung 22 5\. Luhmanns Legitimitätstheorie: Legitimität durch Verfahren 30 6\. Legitimität als Ergebnis eines Diskurses bei Habermas 31 III. Fundament und Formen der Herrschaftsideologie in Südkorea 1\. Nationalismus und dessen Perzeption durch die autoritäre Herrschaft in Korea 34 2\. Konfuzianismus 37 3\. Die starke Neigung zum Konfuzianismus 40 IV. Historische Entwicklung der autoritären Herrschaft in Korea (1945-1979) 1\. Außen- und innenpolitische Determinanten der Teilung Koreas 44 2\. Die politischen Machtverhältnisse im Süden des Landes unter der US- amerikanischen Militärregierung (1945-1948) 46 3\. Die Landreform von 1949 48 4\. Die Erste Republik (1948-1960) und Rhees diktatorische Herrschaft 50 5\. Die Zweite Republik (September 1960 - Mai 1961) 60 6\. Parks Machtergreifung durch Militärputsch und Beginn der Dritten Republik 65 7\. Versuch der permanenten Machterhaltung 66 8\. Die Vierte Republik unter der "Yushin"-(Erneuerungs-)Verfassung von 1973 72 V. Strategien der Herrschaftslegitimierung des Park-Regimes 1961 - 1979) 1\. Antikommunismus als Legitimationsgrundlage und Herrschaftsideologie 78 2\. Charakteristik der Korean-Type-Democracy 81 3\. Die "National Education Charter" und die "Saemaul (Neues Dorf)-Bewegung 86 4\. Legitimitätserzeugung durch "Entwicklungsdiktatur 89 VI. Delegitimierungs- und Demokratisierungsprozess in den Jahren 1980 - 1987 1\. Chun's Machtantritt und seine politischen Instrumente 107 2\. Legitimitätskrise des Chun-Regimes 112 3\. Einleitung des Demokratisierungfsprozesses 125 VII. Schlussfolgerungen 1\. Potentiale und Defizite der Legitimitätstheorien bei deren Anwendung auf den ...
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