Suchergebnisse
Filter
39 Ergebnisse
Sortierung:
Subjektive Rechte als Grundlage der Res publica? Die Bandbreite des westlichen Republikverständnisses im Hinblick auf die Anschlussführigkeit für nicht-westliche Kulturen.
In: Republik, S. 49-74
Politela und Res Publica. Beiträge zum Verständnis von Politik, Recht und Staat in der Antike, dem Andenken Rudolf Starks gewidmet, hg. von. Peter Steinmetz
In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Romanistische Abteilung, Band 88, Heft 1, S. 389-398
ISSN: 2304-4934
Recht van Antwoord aan RES PUBLICA aan de heer Guido PROVOOST : Het Frans-Belgisch militair accoord van 1920 en de zaak der Utrechtse documenten in 1929
In: Res Publica, Band 11, Heft 4, S. 809-813
Recht van Antwoord aan RES PUBLICA aan de heer Guido PROVOOST: Het Frans-Belgisch militair accoord van 1920 en de zaak der Utrechtse documenten in 1929
In: Res Publica, Band 11, Heft 4, S. 809-813
WINNAAR VAN DE RES PUBLICA PRIJS 2006 De verschillende electorale aanhang van het Vlaams Blok in de Antwerpse gemeenten: het inktvlekmodel en de vraag- en aanbodtheoriee͏̈n over extreem-rechts
In: Res publica: politiek-wetenschappelijk tijdschrift van de Lage Landen ; driemaandelijks tijdschrift, Band 48, Heft 4, S. 338-368
ISSN: 0486-4700
Ethik und Erfolg: das unternehmensethische Verantwortungsbewusstsein von Führungskräften
Souveränität, pseudo-souveränität, protektionat: am beispiel der staaten im ehemaligen Jugoslawien
In: Filozofija i društvo, Band 18, Heft 1, S. 141-149
ISSN: 2334-8577
(nemacki) Was ist vom Begriff der "Souver?nit?t" geblieben, mit anderen Worten: ist es nach der Schaffung einer Vielzahl kleiner souver?ner Staaten in Osteuropa noch m?glich, ?ber die Figur des Souver?ns zu sprechen? Was ist ein Staat sofern er kein Souver?n ist bzw. sofern er nur teilweise ein Souver?n ist? Wieviel Souver?nit?t bedarf es (ist es m?glich, die Souver?nit?t zu messen?) damit ein Staat wirklich souver?n ist? Verhandelt der Internationale Gerichtshof f?r Kriegsverbrechen, die innerhalb des ehemaligen Jugoslawien begangen wurden, de facto die Folgen jener Verbrechen, die die Grundlage der Souver?nit?t und der Unabh?ngigkeit aller dieser neuen kleinen Staaten liegen, w?hrend er de iure auf einer rein pers?nlichen Verantwortlichkeit insistiert? Die Ausf?hrungen versuchen, eine der grundlegenden Aporien der internationalen Rechts zu problematisieren, die - von Kant bis heute - die Unverletzlichkeit der Souver?nit?t eines Staates und, im selben Moment, das Recht auf humanit?re Intervention und auf pr?ventive Gewalt betrifft.
Institutiones
In: Texte zur Forschung 81
Recht auf Entwicklung - Quo vadis?
In: Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organization, Band 72, Heft 2, S. 121-138
ISSN: 0340-0255
"Seitdem die UN-Generalversammlung im Jahr 1986 eine 'Erklärung zum Recht auf Entwicklung' (Res. 41/128) verabschiedet hat, bemüht man sich im Rahmen der Vereinten Nationen um die Umsetzung dieses Rechts. Die Autorin stellt den rechtspolitischen Begründungszusammenhang dar und erläutert, welches die Ursachen für die Implementierungsprobleme sind. Unterschiedliche ideologische Vorstellungen spielen ebenso eine Rolle wie die starke inhaltliche Auffächerung des Rechts auf Entwicklung, welches ein 'Recht auf alles' zu werden droht. Nach einem Überblick über die seit Beginn der 90er Jahre unternommenen Anstrengungen auf UN-Ebene zur Umsetzung des Rechts benennt die Autorin eine Reihe von Kritikpunkten, verweist aber auch auf die mit dem Recht auf Entwicklung verbundenen Perspektiven zur Fortführung des Nord-Süd-Dialogs." (Autorenreferat)
Recht, Religion, Politik: auf dem Weg zu einer Anerkennung des Islam in Deutschland ; [Dokumentation der Tagungen der Evangelischen Akademie Loccum "Wie weit geht die Religionsfreiheit? Der säkulare Rechtsstaat und religiöse Pluralität" vom 17. bis 19. Dezember 2004 und "Zwischen Politik und Religio...
In: Loccumer Protokolle [20]05,17
Zur Zeit ist die Frage offen, wie muslimische Organisationen in die verantwortliche Gestaltung der res publica einbezogen werden sollen. Die Strukturen des organisierten Islam in Deutschland verändern sich durch die nachfolgenden Generationen. Der Heimatbezug und die Bewahrung islamischer Identität weichen zunehmend der Eingliederung in die religiöse Landschaft und dem selbstbewussten Einfordern von Rechten innerhalb der deutschen Gesellschaft.(Quelle: Evangelische Akademie Loccum / Internet).
Polis und res publica
In: Der Staat: wie viel Herrschaft braucht der Mensch?, S. 26-49
Bei Polis wie bei res publica eröffneten sich aufgrund der frühen Festlegungen große Spielräume: Die res publica war, solange sie bestand, im Innern nur zu Modifikationen fähig, aber sie konnte ein Weltreich erobern. Die Polis musste dem Umfang nach in aller Regel bleiben, wie sie anfangs gewesen war. Dafür konnte ihre Ordnung variieren bis hin zur extremen Demokratie. Im mittelalterlich/neuzeitlichen Europa ist das anders. Aus vielen Gründen, aber nicht zuletzt auch dadurch, weil man dort früh ein reiches Erbe antreten kann, von christlicher Religion samt darin wirkender griechischer Philosophie sowie von Römischem Recht. Ein Erbe, das früh übernommen und an dem jahrhundertelang gearbeitet wird. Es trägt in einem schwer zu ermittelnden Ausmaß dazu bei, dass diese unter höchst eigentümlichen Bedingungen entstehende Kultur von vielerlei Differenzen und Spannungen bestimmt ist, aus denen sich ständig neue Veränderungen ergeben. Gesellschaften, die dem Wandel unterliegen, brauchen den Staat als schützende, ausgleichende, dann aber immer mehr auch vorantreibende Instanz. Eine Instanz, die in großem Stil Wirtschafts-, Gesellschafts-, Kultur-, Gesundheitspolitik betreibt, die sich der Erziehung wie der Präimplantationsdiagnostik hingibt und entsprechend ungeheuerlichen Ansprüchen ausgesetzt ist. Es handelt sich um eine Instanz, von der sich fragt, wie weit sie künftig ausreichen wird, wieweit die Handlungskompetenzen des Staates künftig nach oben (an internationale Organisationen) wie nach unten abgegeben werden müssen. Aber das geht weit über Polis und res publica hinaus. (ICF2)
Staatsphilosoph und Staatsmann: zum Staatsdenken von Marcus Tullius Cicero
In: Res publica und Demokratie: die Bedeutung von Cicero für das heutige Staatsverständnis
Die res publica im Sinne Ciceros ist gekennzeichnet durch drei Faktoren: Sache des Volkes, Anerkennung des Rechts, Gemeinsamkeit des Nutzens. Seine Lebensmaximen sind die der vita activa und der vita contemplativa. Ciceros politische Biographie beginnt mit der Beamtenlaufbahn und verläuft über die Verschwörung des Catilina, Ciceros Exil in Griechenland und seine Stellung als "Leiter des Staates" nach dem Tod Caesars bis zu seiner Ermordung im Auftrag des Zweiten Triumvirats. Ciceros Selbstbeweihräucherung und Selbstüberschätzung machen es schwer, seine Leistungen als Staatsmann zu würdigen. Seine Stärken liegen auf normativem, seine Schwächen auf empirischem Gebiet. (ICE)