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In: Texte zur Forschung 81
In: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00092344-5
Durch, Adam Henricpetri der Rechten Doctorn . ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Res/2 Eur. 27
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In: Die Friedens-Warte: Journal of International Peace and Organization, Band 72, Heft 2, S. 121-138
ISSN: 0340-0255
"Seitdem die UN-Generalversammlung im Jahr 1986 eine 'Erklärung zum Recht auf Entwicklung' (Res. 41/128) verabschiedet hat, bemüht man sich im Rahmen der Vereinten Nationen um die Umsetzung dieses Rechts. Die Autorin stellt den rechtspolitischen Begründungszusammenhang dar und erläutert, welches die Ursachen für die Implementierungsprobleme sind. Unterschiedliche ideologische Vorstellungen spielen ebenso eine Rolle wie die starke inhaltliche Auffächerung des Rechts auf Entwicklung, welches ein 'Recht auf alles' zu werden droht. Nach einem Überblick über die seit Beginn der 90er Jahre unternommenen Anstrengungen auf UN-Ebene zur Umsetzung des Rechts benennt die Autorin eine Reihe von Kritikpunkten, verweist aber auch auf die mit dem Recht auf Entwicklung verbundenen Perspektiven zur Fortführung des Nord-Süd-Dialogs." (Autorenreferat)
In: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00086077-8
. durch Melchior von Ossa, der Rechten Doctorn . Anno 1555. beschrieben ; Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Getruckt zu Franckfurt am Meyn bey Johan[n] Saurn, in Verlegung Petri Kopffen . M.DC.VII. ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Res/Pol.g. 714
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In: Juristisches Colloquium, Eine Sammlung von Fragen und Fällen zum Gebrauch in Besprechungen, Übungen, Repetitorien 4
Allgemeines 1 -- Erster Abschnitt. Personen -- Erster Titel. Natürliche Personen -- Zweiter Titel. Juristische Personen -- I. Vereine -- II. Stiftungen (§§80–88) 67 -- III. Juristische Personen des öffentlichen Rechts (§89)70–72 -- Zweiter Abschnitt. Sachen -- Der menschliche Körper 73–75 -- Rechtsgesamtheit und Sachgesamtheit 76–77a-c -- Res publicae 78–79 -- Res sacrae et religiosae 80 -- Rechte an Rechten 81 -- Sachbegriff (§90) 82 -- Vertretbare und verbrauchbare Sachen (§§91, 92) 83 -- Bestandteil und Zubehör (§§93–98) 84–91 -- Früchte, Nutzungen lind Lasten (§§ 99 bis 103) 92–95 -- Dritter Abschnitt. Rechtsgeschäfte -- Allgemeines 96–100 -- Erster Titel. Geschäftsfähigkeit (§§104–115) 101–12050 -- Zweiter Titel. Willenserklärung -- Dritter Titel. Vertrag (§§ 145–157) 191–212 -- Vierter Titel. Bedingung, Zeitbestim m u ng (§§ 158–163) 213–219 -- Fünfter Titel. Vertretung, Vollmacht (§§164–181) 220–236 -- Sechster Titel. Einwilligung, Genehmigung (§§182–185) 237–240 -- Vierter Abschnitt. Fristen, Termine (§§ 186 bis 193) 241–243 -- Fünfter Abschnitt. Verjährung (§§ 194–225) 244–259 -- Sechster Abschnitt. Ausübung der Rechte. Selbstverteidigung. Selbsthilfe (§§226–231) 260–278 -- Siebenter Abschnitt. Sicherheitsleistung (§§ 232 bis 240) 279–282.
In: Loccumer Protokolle [20]05,17
Zur Zeit ist die Frage offen, wie muslimische Organisationen in die verantwortliche Gestaltung der res publica einbezogen werden sollen. Die Strukturen des organisierten Islam in Deutschland verändern sich durch die nachfolgenden Generationen. Der Heimatbezug und die Bewahrung islamischer Identität weichen zunehmend der Eingliederung in die religiöse Landschaft und dem selbstbewussten Einfordern von Rechten innerhalb der deutschen Gesellschaft.(Quelle: Evangelische Akademie Loccum / Internet).
In: Europäische Hochschulschriften Recht Band/Volume 5042
Der Schutz von Kirchengebäuden vor Enteignung ist Gegenstand dieser Untersuchung, deren Grundlage die in Art. 140 GG i. V. m. Art. 138 Abs. 2 WRV normierte Kirchengutsgarantie bildet. Das Grundgesetz hat keine eigenen kirchenrechtlichen Regelungen getroffen, sondern die der Weimarer Reichsverfassung inkorporiert. Aufgezeigt wird daher nicht nur, welcher Schutzgehalt Art. 138 Abs. 2 WRV im veränderten verfassungsrechtlichen Gefüge zukommt, sondern auch das Verhzukommt, sondern auch das Verhältnis zur Eigentumsgarantie in Art. 14 GG. Dazu werden verfassungsgeschichtliche Hintergründe sowie die unterschiedlichen Auffassungen in Rechtsprechung und Literatur erörtert. Schließlich werden Grundlagen für eine Enteignung und die Vorgehensweise für eine Entschädigung aufgezeigt
Cover -- Einführung -- Römisches Recht -- Charakteristische Merkmale des RR -- Merkmale anhand von Stichworten -- Merkmale am Beispiel von Fällen -- A. Die Lusitaner-Gefangenen -- Worum geht es? -- Wer sind die beteiligten Personen? -- Wo steckt das rechtliche Problem? -- Welche Eigentümlichkeiten des römischen Rechts zeigt der Fall? -- B. Ein Bettler flüchtet mit seinem Geschenk -- Worum geht es? -- Wo steckt das rechtliche Problem? -- Welche für das RR charakteristischen Eigentümlichkeiten lassen sich auch an diesem Fall demonstrieren? -- Zur Überlieferung des Römischen Rechts -- Römisches Recht als Grundlagenfach -- Einige Daten zur Rechtsentwicklung -- Die Institutionen Iustinians -- Die Institutionen als Teil des Corpus Iuris Civilis (C.I.C.) -- Charakter und Zielsetzung der Institutionen -- Constitutio 'Imperatoriam' -- Constitutio 'Dedoken' -- Constitutio 'Tanta' -- Constitutio 'Omnem' -- Die Institutionen im Rechtsunterricht -- Kurze Stichworte zur Entstehungszeit -- Der Kaiser Iustinian -- Das Einführungsgesetz im Überblick -- Aufbau und Zitierweise der Institutionen -- Gerechtigkeit - Recht - Strafrecht -- Iustitia und Iuris Prudentia -- Das Programm der Institutionen -- Privatrecht und öffentliches Recht -- Bestandteile und Rechtsquellen des Privatrechts -- Strafrecht -- Personenrecht -- Grundsatzfragen -- Abhängigkeit durch Unfreiheit -- Abhängigkeit im Familienverband -- Abhängigkeit durch Vormundschaft -- Exkurs: Zur Stellung der Frau in den Institutionen -- Sachenrecht -- Das Recht der 'res' -- Sache und Sachenrecht -- Mögliche Eigentümer -- Einzelne Menschen als Eigentümer -- Originärer Eigentumserwerb -- Abgeleiteter Eigentumserwerb -- Unbeschränkte und beschränkte Sachenrechte -- Das Eigentum als unbeschränktes Sachenrecht -- Nutzungs- und Verwertungsrechte als beschränkte Sachenrechte -- Ersitzung.
In: Münchener Beiträge zur Papyrusforschung und antiken Rechtsgeschichte 102
In: http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb10866322-3
Wie dieselbige anfänglich von weyland Herren Johanne Sleidano In Lateinischer Sprach verfertiget, vnd hernach verteutscht worden: Jetzmals aber mit dem rechten Lateinischen Original Conferirt vnd verbessert, . auch biß auff vnsere Zeit auß vielen fürtrefflichen Historicis, [et]c. continuirt ; Nicht identisch mit VD17 23:266521E (abweichender Zeilenumbruch im Kolophon). - Erscheinungsjahr auf Zwischentitelblatt zu "Sleidani Continuati Pars Prima": 1624 ; Volltext // Exemplar mit der Signatur: München, Bayerische Staatsbibliothek -- Res/2 Eur. 84 a-3/4
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