Subjektive Rechte als Grundlage der Res publica? Die Bandbreite des westlichen Republikverständnisses im Hinblick auf die Anschlussführigkeit für nicht-westliche Kulturen.
In: Republik, S. 49-74
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In: Republik, S. 49-74
In: Der Staat: wie viel Herrschaft braucht der Mensch?, S. 26-49
Bei Polis wie bei res publica eröffneten sich aufgrund der frühen Festlegungen große Spielräume: Die res publica war, solange sie bestand, im Innern nur zu Modifikationen fähig, aber sie konnte ein Weltreich erobern. Die Polis musste dem Umfang nach in aller Regel bleiben, wie sie anfangs gewesen war. Dafür konnte ihre Ordnung variieren bis hin zur extremen Demokratie. Im mittelalterlich/neuzeitlichen Europa ist das anders. Aus vielen Gründen, aber nicht zuletzt auch dadurch, weil man dort früh ein reiches Erbe antreten kann, von christlicher Religion samt darin wirkender griechischer Philosophie sowie von Römischem Recht. Ein Erbe, das früh übernommen und an dem jahrhundertelang gearbeitet wird. Es trägt in einem schwer zu ermittelnden Ausmaß dazu bei, dass diese unter höchst eigentümlichen Bedingungen entstehende Kultur von vielerlei Differenzen und Spannungen bestimmt ist, aus denen sich ständig neue Veränderungen ergeben. Gesellschaften, die dem Wandel unterliegen, brauchen den Staat als schützende, ausgleichende, dann aber immer mehr auch vorantreibende Instanz. Eine Instanz, die in großem Stil Wirtschafts-, Gesellschafts-, Kultur-, Gesundheitspolitik betreibt, die sich der Erziehung wie der Präimplantationsdiagnostik hingibt und entsprechend ungeheuerlichen Ansprüchen ausgesetzt ist. Es handelt sich um eine Instanz, von der sich fragt, wie weit sie künftig ausreichen wird, wieweit die Handlungskompetenzen des Staates künftig nach oben (an internationale Organisationen) wie nach unten abgegeben werden müssen. Aber das geht weit über Polis und res publica hinaus. (ICF2)
In: Res publica und Demokratie: die Bedeutung von Cicero für das heutige Staatsverständnis
Die res publica im Sinne Ciceros ist gekennzeichnet durch drei Faktoren: Sache des Volkes, Anerkennung des Rechts, Gemeinsamkeit des Nutzens. Seine Lebensmaximen sind die der vita activa und der vita contemplativa. Ciceros politische Biographie beginnt mit der Beamtenlaufbahn und verläuft über die Verschwörung des Catilina, Ciceros Exil in Griechenland und seine Stellung als "Leiter des Staates" nach dem Tod Caesars bis zu seiner Ermordung im Auftrag des Zweiten Triumvirats. Ciceros Selbstbeweihräucherung und Selbstüberschätzung machen es schwer, seine Leistungen als Staatsmann zu würdigen. Seine Stärken liegen auf normativem, seine Schwächen auf empirischem Gebiet. (ICE)
In: Staatsformen: Modelle politischer Ordnung von der Antike bis zur Gegenwart, S. 91-122
"Für staatliche Ordnung und politisches Handeln sind im Mittelalter keine allgemein gültigen Oberbegriffe entwickelt worden. Auch eine eigenständige, die Staatsformenlehre umfassende politische Theorie hat es bis ins späte Mittelalter hinein nicht gegeben. Stattdessen bestimmten, wie der Autor vor allem im Blick auf Deutschland, Italien und Frankreich detailliert zeigt, unterschiedliche Herrschaftsvorstellungen die zeitgenössische staatstheoretische Literatur und politische Diskussion: Gottesgnadentum und Widerstandsrecht, Zweigewaltenlehre und lehensrechtliche Ordnungsprinzipien. Im frühen Mittelalter wurde die Civitas-Dei-Lehre des Augustinus zur dominierenden herrschaftstheoretischen Grundlage. Sie setzte alle politische Ordnung unter einen metaphysischen Gerechtigkeitsvorbehalt und unter eine endzeitliche Perspektive. Im Zeitalter des Investiturstreits (spätes 11. Jahrhundert, frühes 12. Jahrhundert) standen die universalen Ansprüche von Kaisertum und Papsttum miteinander in Konflikt. In beiden Lagern kam es zur Ausbildung einer reichen politischen Publizistik. Vom 13. Jahrhundert an wurde dann, vor allem durch Thomas von Aquin, die Lehre von den Herrschaftsformen, ihrem historischen Wandel und ihren stabilitätsfördernden Mischformen entfaltet. Ein Staatsbegriff als Oberbegriff für umfassende politische Verbände fand sich noch nicht, ein Souveränitätsbegriff nur in Ansätzen, auch wenn die zeitgenössische Traktatenliteratur verschiedene Aspekte moderner Staatlichkeit unter Begriffen wie res publica, civitas, communitas, universitas, natio, terra, imperium und regnum behandelte. Erst bei Machiavelli tauchte die Bezeichnung 'stato' als abstrakter Begriff für politische Einheiten auf. Gegen die weithin dominierenden monarchischen Ordnungsvorstellungen richteten sich schon früh ständestaatliche Konzeptionen mit Anspruch auf verbriefte ständische Freiheitsrechte ('Magna carta libertatum' in England, 1215). In der Nachfolge solcher Bestrebungen entwickelten die Theoretiker des Konziliarismus (Nikolaus von Kues) im späteren Mittelalter Vorstellungen von Repräsentation und Konsens, die die Gesamtheit der Herrschaftsunterworfenen berücksichtigten. Aus dieser Zeit stammten bereits Modelle einer aus der Repräsentation der Bürger hervorgehenden autonomen politischen Ordnung. Modernen, absolutistischen Souveränitätstheorien hingegen näherten sich im 15. Jahrhundert jene, die zu Verteidigern einer höchsten weltlichen Gewalt (potestas absoluta) des Kaisers und seiner an positives Recht nicht gebundenen legislatorischen Stellung wurden." (Autorenreferat)