Völkerrecht und indigenous peoples
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 50, S. 39-71
ISSN: 0044-2348
Aus juristischer Sicht
In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht: ZaöRV = Heidelberg journal of international law : HJIL, Band 50, S. 39-71
ISSN: 0044-2348
Aus juristischer Sicht
World Affairs Online
In: PCR information : reports and background papers 1983, 16
Der Druck auf die indigenen Völker Lateinamerikas steigt bis hin zur Existenzbedrohung. Die linkspopulistische Regierung Mexikos setzt sich ebenso wenig für die Interessen der Indigenen ein wie die konservative Übergangsregierung in Bolivien. Brasiliens rechtsradikaler Präsident betreibt gar eine offene Assimilierungspolitik. Als neue Bedrohung kommt nun das Coronavirus hinzu, auf das die isoliert lebenden Völker immunologisch nicht vorbereitet sind.
Der eingeschränkte Zugang zu Gesundheitsdiensten und fehlende Intensivbetreuungskapazitäten erweisen sich während der Coronakrise in schwer zugänglichen Indigenengebieten als verhängnisvoll. Indigenenverbände befürchten, dass COVID-19 zur Ausrottung einiger indigener Völker führen kann.
Lateinamerikas indigene Völker sind eine bevorzugte Zielscheibe schwerer Menschenrechtsverletzungen. In Brasilien wurden allein in den letzten zwei Jahren mindestens 163 Indigene im Kontext von Landkonflikten getötet. In Bolivien erschoss das Militär bei Antiregierungsprotesten 36 überwiegend indigene Unterstützer des Ex-Präsidenten Evo Morales. Und im mexikanischen Chiapas leben derzeit etwa 5.000 überwiegend indigene Vertriebene in improvisierten Camps.
Zwar bezeichnen sich Mexiko und Bolivien in ihren Verfassungen als plurikulturelle Nation bzw. als plurinationaler Staat. Doch in der Realität werden indigene Rechte zunehmend ausgehöhlt, um den Ausbau von Infrastruktur, Landwirtschaft und Rohstoffabbau in indigenen Gebieten voranzutreiben. Besonders perfide zeigt sich dabei Brasiliens Präsident Bolsonaro, indem er die Indigenenschutzbehörde unter die Leitung eines Agrarlobbyisten stellt.
Die Bundesregierung und die Europäische Union sollten es trotz der Fokussierung auf das eigene Coronavirus-Management nicht versäumen, auf die besorgniserregende Lage der indigenen Völker zu reagieren. Um ein Massensterben durch COVID-19 abzuwenden, müsste die WHO umgehend den Transport medizinischen Personals und Behandlungsinfrastruktur in die teils schwer zugänglichen Gebiete koordinieren.
In: Schriften zum Staats- und Völkerrecht 93
In: IWGIA document 80
In: Schriften zum Staats- und Völkerrecht 60
World Affairs Online
In: Psychologie und Gesellschaftskritik, Band 34, Heft 2, S. 83-111
"Anhand einiger ausgewählter Phänomene (Krankheitsvorstellungen, Seelenvorstellungen, Ethnotherapie, Ethnoästhetik der Federkunst, Traum) werden verschiedene indigene Psychologien in dem multiethnischen Brasilien vorgestellt. Dabei wird ihre große Bedeutung für das Gesundheits-, Sozial- und Kultur-System hervorgehoben. Der Autor plädiert für eine zukünftige 'Weltpsychologie', in der die indigenen Psychologien, die 'westliche' Psychologie und die Psychologie in der sog. Dritten Welt in einen fruchtbaren Dialog eintreten können." (Autorenreferat)
In: Beiträge Zum Ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht Ser. v.253
Intro -- Vorwort -- Inhaltsverzeichnis -- Abkürzungsverzeichnis -- Einleitung -- Kapitel 1: Definitionen -- A. Der Begriff des "indigenen Volkes" -- B. Der Begriff des "indigenen Landes" -- Kapitel 2: Der Landverlust indigener Völker im Zuge der Kolonisierung -- A. Der Verlust territorialer Souveränität -- I. Theoretische Grundlagen -- II. Staatenpraxis -- 1. Anerkennung der territorialen Souveränität indigener Völker und Souveränitätserwerb durch Eroberung und Zession -- a) Weite Teile der USA und Kanadas -- aa) Die spanische Kolonialpolitik -- bb) Die französische Kolonialpolitik -- cc) Die britische Kolonialpolitik -- dd) Die US-amerikanische Kolonialpolitik -- b) Russland -- c) Neuseeland -- 2. Aberkennung der territorialen Souveränität indigener Völker und Souveränitätserwerb durch Okkupation -- a) Australien -- b) Teile der USA und Kanadas -- aa) Der amerikanische Nordwesten -- bb) Der hohe Norden Kanadas -- c) Grönland -- III. Ergebnis -- B. Der Verlust von Eigentums- und Nutzungsrechten -- I. Theoretische Grundlagen -- II. Staatenpraxis -- 1. Anerkennung indigener Landeigentums- und -nutzungsrechte und Verlust durch Veräußerung, Enteignung und Landreformen -- a) Kauf- und Landabtretungsverträge -- aa) Weite Teile der USA und Kanadas -- (1) Die britische Landpolitik bis 1776 -- (2) Die US-amerikanische Landpolitik -- (3) Die britische und kanadische Landpolitik in Süd- und Zentralkanada ab 1776 -- bb) Neuseeland -- b) Enteignungen -- c) Landreformen -- aa) USA -- (1) Die Allotment Policy -- (2) Sonderfall Hawaii -- bb) Neuseeland -- 2. Aberkennung indigener Landeigentums- und -nutzungsrechte -- a) Terra nullius als Konzept -- aa) Australien -- bb) Die Ost- und Westküste Kanadas -- (1) Die Seeprovinzen -- (2) Quebec -- (3) British Columbia -- cc) Russland -- b) Terra nullius aus Gleichgültigkeit -- aa) Die nördlichen Gebiete Kanadas.
In: Journal für Generationengerechtigkeit, Band 9, Heft 1, S. 24-27
"Landansprüche indigener Minderheiten sind in weiten Teilen der Welt eine brennende politische Angelegenheit. Diese Ansprüche sind oft heftig umstritten, sei es auf politischer, rechtlicher oder theoretischen Ebene. In diesem Essay diskutiere ich die Position Jeremy Waldrons, die theoretische Vorbehalte gegenüber indigenen Land- und Reparationsansprüchen geltend macht. Waldron scheint die Position zu vertreten, dass Indigenität bezüglich Land- oder Reparationsanprüchen keinen moralisch relevanten Faktor darstellt. In Abgrenzung zu dieser Position schlage ich ein alternatives Verständnis indigener Landansprüche vor, das die Idee der Selbstbestimmung ins Zentrum rückt. Ich schlage auch vor, dass Selbstbestimmung auf verschiedene Weisen begriffen und verwirklicht werden kann: entweder in Form politischer Autonomie und Souveränität, oder aber als die Geltendmachung vor-politischer Eigentumsrechte." (Autorenreferat)
In: Die Natur der Gesellschaft: Verhandlungen des 33. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Kassel 2006. Teilbd. 1 u. 2, S. 5274-5286
"Australische Aborigines waren und sind Meister in der Verknüpfung von Sozial- und Dingwelt. Die Besonderheiten dieser Verknüpfung werden gerade bei der Einführung neuer Objekte (Autos u.ä.) besonders deutlich, zeigen aber auch, dass die flexiblen Grenzziehungen wie die facettenreichen Vermittlungsbestrebungen zwischen den beiden Welten weniger auf einem opaken metaphysischen bzw. 'totemistischen' Weltbild fußen, sondern Ausdruck kulturspezifischer Eigentums-, Identifikations- und Kommunikationsstrategien sind." (Autorenreferat)
In: [Wolfgang Laade Music of Man Archive]