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In: Internationales und europäisches Privat- und Verfahrensrecht Band 17
In: Nomos eLibrary
In: Zivilrecht
In Verfahren mit grenzüberschreitendem Bezug hat die Frage nach den anwendbaren Beweisregeln vielfach entscheidenden Einfluss auf den Verfahrensausgang. Die EU-Verordnungen "Rom I" und "Rom II" beinhalten erstmals europaweit einheitlich geltende beweisrechtliche Kollisionsnormen für das internationale Schuldrecht.Die Arbeit widmet sich zunächst einer umfassenden Analyse dieser Regelungen unter Berücksichtigung der früheren Rechtslage im unvereinheitlichten Recht und der besonderen Systematik des internationalen Beweisrechts als einem Rechtsgebiet an der Schnittstelle von internationalem Privatrecht und internationalem Verfahrensrecht. Auf dieser Grundlage werden sodann sämtliche praxisrelevanten Beweisregeln mit Blick auf das jeweils anwendbare Recht analysiert. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei auf die Auswirkungen auf die forensische Praxis gelegt. Schließlich werden Vorschläge für eine Novellierung des internationalen Beweisrechts gemacht
In: Schwerpunktbereich
In: Jura auf den [Punkt] gebracht
In: Schriften zum Internationalen Management 2
In: ABW!R Arbeitsbücher Wirtschaftsrecht
In: Industrielle Beziehungen : Zeitschrift für Arbeit, Organisation und Management, Band 13, Heft 3, S. 270-281
"In den letzten Jahren haben sich insbesondere auch deutsche Gewerkschaften an der Aushandlung internationaler Rahmenvereinbarungen mit transnationalen Konzernen beteiligt. Mit diesen Vereinbarungen sind, wie mit anderen gewerkschaftlichen Initiativen auch, Chancen auf eine nachholende Internationalisierung gewerkschaftlicher Interessenvertretung bzw. industrieller Beziehungen verbunden. Nachholend ist diese Internationalisierung gegenüber der fortgeschrittenen Internationalisierung der Wirtschaft, dem Bedeutungsgewinn zivilgesellschaftlicher Nichtregierungsorganisationen als Vertreter von Arbeitnehmerinteressen und der Verbreitung freiwilliger Corporate Social Responsibility-Instrumente auf globalem Parkett. Zwischen internationaler und nationaler Handlungsorientierung kann es allerdings zu Spannungen kommen: Internationale Rahmenvereinbarungen sichern die gewerkschaftliche Beteiligung am Aufbau weltweiter Konzernarbeitsbeziehungen, zugleich sind negative Rückwirkungen auf das bestehende System industrieller Beziehungen in Deutschland nicht auszuschließen." (Autorenreferat)