The study describes and analyzes the structures, the procedures and decision making processes of the International Nuclear Fuel Cycle Evaluation (INFCE). INFCE was agreed by the Organizing Conference to be a technical and analytical study and not a negotiation. The results were to be transmitted to governments for their consideration in developing their nuclear energy policies and in international discussions concerning nuclear energy cooperation and related controls and safeguards.Thus INFCE provided a unique example for decision making by consensus in the nuclear world. It was carried through under mutual respect for each country's choices and decisions, without jeopardizing their respective fuel cycle policies or international co-operation agreements and contracts for the peaceful use of nuclear energy, provided that agreed safeguards are applied.
Um die ökologische Effektivität der im Juni 1992 vereinbarten Klimarahmenkonvention und ihrer zukünftige Protokolle sicherzustellen, ist eine Kontrolle der Vertragstreue der Vertragsparteien (Verifikation) nötig. Eine wirksame Verifikation i. e. S. ist aber in dem sich abzeichnenden Klimaregime gegenwärtig und wahrscheinlich auf absehbare Zeit nicht durchzusetzen. Die Hindernisse einer wirksamen Vertragsüberprüfung sind erstens die mangelnde Verifikationseignung der meisten Verifikationsobjekte und zweitens die mangelnde Akzeptanz durch die Vertragsparteien. Ausgangsthese der vorliegenden Analyse ist, daß die unzureichende Akzeptanz als Hindernis von Klimaverifikation durch eine Vorbereitung von Verifikation in den bereits arbeitenden Umweltmeßnetzen umgangen werden kann. Es gibt mehrere Umweltbeobachtungsmeßnetze, die sich mit den Medien Luft und Atmosphäre befassen. Sie sind in ihrer gegenwärtige Gestalt nicht für die Übernahme von Verifikationsaufgaben in der Klimapolitik geeignet. Einzelne Elemente hingegen sind durchaus brauchbar, andere müssen modifiziert oder ausgebaut werden. $\textbf{Technische, organisatorische und wirtschaftliche Aspekte}$ Die $\textbf{Nutzung bestehender LuftmeBnetze spart Ressourcen}$. Denn es kann auf bestehende Einrichtungen sowie auf vorhandene Arbeitskraft und Expertise in Internationalen Organisationen zurückgegriffen werden. Damit werden laufende Kosten und Investitionskosten gespart. Außerdem ist in dem Maße, in dem bestehende Einrichtungen schon genutzt werden können, Zeit gewonnen, die sonst die Anlaufphase von Meßsystemen kennzeichnet. [.]
Dieses Papier setzt sich mit den wesentlichen Prägungen der Globalisierung auf die Entwicklung des Internationalen Investitionsrechts auseinander; es fragt, inwiefern der grenzüberschreitende Investitionsschutz durch internationale Schiedsgerichte die Rolle des Staates bei der Bereitstellung des öffentlichen Gutes Rechtssicherheit verändert hat und verdichtet die Schlussfolgerungen in 4 Thesen. Erstens läßt sich die Verbreitung der bilateralen Investitionsschutzverträge als Ausdruck des umfassenderen Trends begreifen, Verträge als grundlegendes völkerrechtliches Gesetzgebungsinstrument' zu nutzen (treatification) und als einen weiteren Ausdruck der zunehmenden Verrechtlichung internationaler Beziehungen in der Globalisierung sehen. Indem moderne Investitionsschutzverträge Investoren materielle Rechte und komplementär formelle Durchsetzungsverfahren gewähren, tragen diese zweitens zu einer wesentlichen Veränderung im Völkerrecht bei: Dem Individuum bzw. der juristischen Person des Privatrechts werden durch völkerrechtlichen Vertrag unmittelbar Rechte zugewiesen und es wird damit zum partiellen Völkerrechtssubjekt aufgewertet. Drittens hat im Internationalen Investitionsrecht die Globalisierung die Rolle des Staates als Garanten für Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit verändert: Staaten setzen bei grenzüberschreitenden Investitionsstreitigkeiten Recht und Ordnung nicht mehr alleine durch, sie gewährleisten und garantieren jedoch die Herstellung des Rechtsfriedens durch die Vereinbarung von Investor-Staat-Schiedsverfahren. Viertens schließlich kann das moderne internationale Investitionsrecht in einem übergreifenden Sinn als eine Art Rückkehr - oder anders gewendet - als Aufbruch zu einem umfassenderen und breiteren Verständnis des Völkerrechts begriffen werden. ; This paper presents an analysis of the most significant effects of globalization on the development of international investment law; it asks how the protection of cross-border investment by international arbitral tribunals has transformed the states' role of providing the public good of legal certainty and summarizes the conclusions in four theses. First, the proliferation of bilateral investment treaties (BITs) is an expression of the wider trend of treaties being used as basic international "legislative" instruments and represents a further movement towards the juridification of key relationships in the global economy. Second, insofar as modern bilateral investment treaties assure investors material rights along with associated formal enforcement procedures, they contribute to a fundamental change in international law-the individual or legal person in private law is assigned individual rights through a treaty in international law and thus upgraded to the status of a partial subject of international law. Third, in international investment law globalization has caused the states to transform their role as the guarantors of legal certainty: States no longer establish law and order on their own, but rather provide for and guarantee the establishment of law and order through the provision of investor-state dispute settlement procedures. Fourth and last, in a more comprehensive sense, modern international investment law can be viewed as a sort of "return" to or else potential dawning of a much more inclusive and broader notion of public international law.
Der Internationale Währungsfonds steckt derzeit in einer Orientierungskrise. Seine Mission erscheint ausgefasert und nicht eindeutig umrissen. Die Instrumente sind stark auf die Ex-post-Liquiditätshilfen konzentriert, ohne die Anreizwirkungen für das Aufkommen neuer Währungskrisen zu berücksichtigen. Die Quoten der Mitgliedsländer entsprechen nicht mehr den Gewichten in der aktuellen internationalen Arbeitsteilung, und die Entscheidungsprozesse geraten unter Kritik. Bei den Instrumenten sollte der IWF die Krisenprävention betonen. Dazu gehört ein effizientes Frühwarnsystem, in dem den internationalen Märkten und den Regierungen der Mitgliedsländer die Konsequenzen ihres Handelns und ihrer institutionellen Regelungen für die wirtschaftliche Entwicklung und für mögliche Währungskrisen aufgezeigt werden. Ferner sollte der IWF weniger Ex-post-Instrumente einsetzen und sich stärker auf Ex-ante-Instrumente konzentrieren. So sollte er verstärkt die Bedingungen für die Kreditvergabe ex ante festlegen, um aus der Rolle eines Zuchtmeisters, der im Nachhinein Auflagen macht, herauszukommen und um Fehlanreize durch ?moral hazard? zu vermeiden. Von der Ermittlung gleichgewichtiger Wechselkurse und der makroökonomischen Koordinierung der Wirtschaftspolitik im Sinne prozesspolitischer Maßnahmen ist abzuraten. Der IWF sollte bei den Quoten die strukturellen Veränderungen in der Weltwirtschaft aufgreifen, damit er als Institution nicht die Unterstützung der aufstrebenden Volkswirtschaften der Weltwirtschaft verliert. Dabei sollte er die intransparente Formel der Quotenbestimmung durch eine neue Bretton-Woods-Formel ersetzen, die diese weltwirtschaftlichen Veränderungen widerspiegelt. Vor allem sollte sich der IWF auf seine Mission zurückbesinnen, Währungskrisen zu bekämpfen. Denn Währungskrisen werden auch in Zukunft eine immense Störung der Weltwirtschaft sein. Erfahrungsgemäß verlieren die nationalen Währungen bei den abrupten Abwertungen 50 Prozent und mehr ihres Außenwertes. Solche Krisen gehen mit verheerenden realen Verwerfungen einher, bei der in kurzer Zeit eine Volkswirtschaft 20 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts einbüßt. Entsprechend hoch liegen die Realverluste bei den Löhnen. Systemische Krisen sind noch schlimmer. Währungskrisen zu vermeiden und zu bekämpfen ist deshalb eine für die Weltwirtschaft zentrale Aufgabe. Die Welt braucht also den IWF. Andere Aufgaben, die eher entwicklungspolitisch motiviert sind, sollten der Weltbank überlassen bleiben. Der IWF verliert sonst seinen Fokus.
Gefahrenvorstellungen spielen seit jeher eine zentrale Rolle in der Außenpolitik. Dieser Band geht der Bedeutung der Angst für außenpolitische Entscheidungsprozesse anhand von ausgewählten Fallbeispielen in der Neuzeit nach. Nach theoretischen Vorüberlegungen differenziert der erste Themenkomplex die verschiedenen mit Angst verbundenen Emotionen, anschließend steht die Angst als Perzeptionsfaktor im Fokus. Die Instrumentalisierung von Angst wird ebenso in den Blick genommen wie die Angst der Regierenden vor der Angst der Regierten. Abgeschlossen wird der Band durch zwei historische Längsschnitte: Hier werden Angstmotive in den Blick genommen, deren Wirkung sich über mehrere Jahrhunderte erstreckte. Mit seinen vielseitigen Perspektiven gibt der Sammelband neue Impulse für die Untersuchung von Entscheidungsprozessen in den Internationalen Beziehungen und hebt die Notwendigkeit der historischen Analyse von emotionalen Faktoren hervor.
Im September tagt die WTO-Ministerkonferenz in Cancún, viele Probleme der internationalen Handelsordnung sind allerdings noch ungelöst. Wie sieht es mit der weiteren Liberalisierung aus? Wie hat sich der Gebrauch von Schutzinstrumenten entwickelt? Gibt es Anzeichen für eine Regionalisierung des internationalen Handels? Welche Rolle sollte die WTO zukünftig einnehmen?
Der Einfluss Internationaler Organisationen reicht angesichts der Herausforderung, für globale Probleme Lösungen zu finden, mittlerweile so weit, dass sich die Frage nach den in ihnen vorhandenen Machtbegrenzungsmechanismen stellt. Doch wie kann die Macht Internationaler Organisationen kontrolliert werden, wenn das aus dem nationalen Verfassungsrecht bekannte Gewaltenteilungsprinzip nicht auf die internationale Ebene übertragen werden kann? Die Arbeit analysiert die dazu innerhalb der Vereinten Nationen (UNO) und der Welthandelsorganisation (WTO) existierenden formalisierten Mechanismen anhand ihrer Gründungsverträge. Dabei werden drei Kategorien von Machtbegrenzungsmechanismen identifiziert: Kompetenzzuweisungen und -abgrenzungen, organinterne Mechanismen und schließlich Interaktion zwischen den Organen. Die in der Praxis bedeutsamsten Mechanismen stellen zum einen das Vetorecht im UN-Sicherheitsrat sowie der negative Konsens im Streitbeilegungsgremium der WTO dar, die zur Gruppe der organinternen Mechanismen gehören. Zum anderen besteht in der Kontrolle der Streitbeilegungs-Panel der WTO durch den Appellate Body eine wichtige Machtbegrenzung durch Interaktion. Die Untersuchung dokumentiert das paradoxe Phänomen, dass die Mechanismen zur Begrenzung der Macht in vielen Fällen auch eine machtsteigernde Wirkung haben, indem sie die Effizienz, Akzeptanz und Legitimation der Organisation erhöhen. Die Verfasserin erklärt dies damit, dass das Augenmerk der Gründungsstaaten in der Entstehungsphase auf dem Funktionieren der Organisation als Gegengewicht zu ihren jeweiligen Mitgliedsstaaten lag. Dass Internationale Organisationen in der Zwischenzeit so stark an Einfluss gewonnen haben, dass ihre Macht nunmehr begrenzt werden sollte, ist eine neue Entwicklung, die jedoch in Zukunft deutlich an Bedeutung gewinnen wird. ; In light of the challenge to find answers to global problems, the influence of international organizations nowadays goes so far that the question of existing checks and balances within these organizations arises. But how can power be controlled when the principle of separation of powers originating from national constitutional law cannot be transferred to the international stage? The purpose of this thesis is to analyze existing formalized internal mechanisms within the United Nations and the World Trade Organization on the basis of their founding treaties. The author identifies three categories of checks and balances: allowing and limiting competencies, mechanisms within the organs and finally interactions between the organs. In practice, the most important mechanisms of these organizations are on the one hand the power of veto within the UN Security Council and the negative consensus within the WTO dispute settlement body, which belong to the category of mechanisms within the organs. In addition, the control of the WTO dispute settlement panels by the Appellate Body is an important form of checks and balances through interaction. The analysis shows the paradoxical phenomenon, that checks and balances in many cases have the effect of increasing power by augmenting the efficiency, acceptance and legitimacy of the organization. The author explains this by reference to the intentions of the founding states during the developing phase to strengthen these organizations as a counterbalance to their respective member states. It is a new development that international organizations have now increased their influence so much that their power should be limited, but this will become significantly more important in the future.
Zur Untersuchung des internationalen Steuerwettbewerbs und dessen Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft befragte das ifo Institut im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen von April bis Juli 2018 mehr als 1 250 Familien- und Nicht-Familienunternehmen aus Deutschland. Den Ergebnissen der Unternehmensbefragung zufolge wird der internationale Steuerwettbewerb von dem Großteil (59,2%) der Unternehmen als stark oder eher stark eingestuft. Von den im Zuge der Steuerreform in den USA reduzierten Steuersätzen können etwa 60% der befragten Unternehmen mit Betriebsstätten in den USA finanzielle Vorteile erzielen. Unter den ausschließlich in Deutschland tätigen Unternehmen geben lediglich 1,9% an, vom internationalen Steuerwettbewerb in Summe profitieren zu können. Eine erhebliche Steigerung der Investitionstätigkeiten in den USA infolge der Steuerreform wird unter den befragten Unternehmen insgesamt nicht verzeichnet. Von den Unternehmen mit Betriebsstätten in den USA planen jedoch knapp 27% den Ausbau und 14,2% die Neuerrichtung von US-Kapazitäten. Eine deutliche Mehrheit der befragten Unternehmen vertritt die Ansicht, die deutsche Politik solle Maßnahmen ergreifen, um auf den internationalen Steuerwettbewerb zu reagieren. Den größten Reformbedarf sehen sie in der Reduktion von Bürokratie.
Die Finanzkrise 2007/2008 und die derzeitige "Euro-Krise" stellen das bisherige Weltwährungssystem in Frage. Sie legt die Schwächen des aktuellen Systems schonungslos offen und zeigt, welchen herausragenden Stellenwert das internationale Währungssystem nach wie vor für die Stabilität von Märkten und ganzen Volkswirtschaften hat. Das DIW Berlin hat im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen untersucht, ob es grundlegende Alternativen zum bestehenden Wechselkursregime gibt. Grundsätzlich erweist sich keine der beiden Extremformen - komplett freie oder fixe Wechselkurse - als geeignet. In dem daher grundsätzlich zu empfehlenden Mischsystem sind aber Verbesserungen zum Status quo sinnvoll. Anzustreben ist ein Wechselkursregime mit einigen wenigen, großen Währungsraumen, die untereinander durch flexible Wechselkurse verbunden sind. Korrespondierend hierzu sollte sich ein multipolares Leitwährungssystem herausbilden, in dem neben dem gegenwärtig dominierenden US-Dollar auch der Euro und der chinesische Renminbi eine wichtige Rolle spielen dürften. Begleitet werden sollten diese Entwicklungen durch substanzielle Verbesserungen der regulatorischen Rahmenbedingungen der Finanzmärkte. Hierzu gehört neben einer verstärkten globalen und insbesondere europäischen wirtschaftspolitischen Koordinierung auch eine international abgestimmtere und durchsetzungsfähigere Finanzmarktaufsicht.
Dieser Beitrag hat zum Zweck, die aktuellen Entwicklungen im japanischen internationalen Familienrecht am Beispiel der folgenden drei Themen aufzuzeigen.Als erstes wird die geplante Gesetzgebung über die internationale Zuständigkeit in Personen- und Familiensachen unter besonderer Berücksichtigung der Scheidungssachen untersucht. Um den Hintergrund dieses Reformvorhabens zu erhellen, wird auf die bisherige Rechtsprechung bezüglich der internationalen Zuständigkeit in Scheidungssachen eingegangen, die bisher in der Praxis erhebliche Rechtsunsicherheiten verursachte.Zweitens wird berichtet, dass Japan nach langen Überlegungen und Beratungen schließlich im Jahre 2014 das Haager Kindesentführungsübereinkommen von 1980 (HKÜ) angenommen hat. Hierzu werden die Hintergründe für die Annahme und einige Charakteristika des japanischen Umsetzungsgesetzes des HKÜ erläutert.Drittens wird auf die Problematik der internationalen Leihmutterschaft und eine darauf beruhende Elternschaft eingegangen. Während die Diskussion in Japan noch in den Anfängen steht, ist die Entwicklung in Europa bereits bemerkenswert fortgeschritten. So hat sich der BGH am 10.12.2014 für die Anerkennung einer im Ausland zustande gekommenen Elternschaft der zwei männlichen Wunscheltern ausgesprochen, wobei er dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2014 folgte, in dem der EGMR Frankreich wegen Verletzung der Rechtes des Kindes aufgrund einer fehlenden Anerkennung verurteilt wurde. Allerdings sind die genauen Voraussetzungen für eine Feststellung der Elternschaft sowie die Reichweite dieser Rechtsprechung noch nicht klar definiert. Diese Problematik wird mit Blick auf ein geplantes Projekt der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht zu diesem Thema analysiert. ; The underlying article aims to describe and analyze recent developments in Japanese international family law in light of the following three topics.First, this paper examines the envisaged legislation on international jurisdiction regarding status and family matters with a particular focus on divorce. With a view to clarifying the background of the reform, the article discusses two major Japanese Supreme Court decisions that have thus far caused considerable uncertainties in Japanese legal practice.Second, this paper reports on Japan's acceptance of the 1980 Hague Child Abduction Convention. In particular it seeks to clarify the reasoning and background of Japan's acceptance and to detail some characteristics of Japan's Implementation Act on the Child Abduction Convention.Third, this contribution deals with issues surrounding cross-border surrogacy and the parentage resulting from it. While the state of the discussion has not yet advanced in Japan, recent developments in European countries have been remarkable. The German Supreme Court (Bundesgerichtshof) decided on 10 December 2014 to recognize a Californian court decree that granted parentage to two German male intended parents living in a registered partnership. This German Supreme Court decision largely followed the reasoning of the judgment rendered by the European Court of Human Rights on 26 June 2014, which ruled that France's denying the intended father all manner of paternity violated the children's right to respect for their private life. Among European countries, however, the precise conditions of recognition and the scope of case law have not yet been clearly defined. This paper tackles this problem in light of the on-going project of the Hague Conference on Private International Law on this subject.
Die Strafverfolgung der Piraterie ist auch drei Jahre nach Beginn der internationalen Marineoperationen am Horn von Afrika ein ungelöstes Problem. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Oft wird das Fehlen eines entsprechenden nationalen Piraterierechts als Grund genannt. Fehlender politischer Wille ist der Hauptgrund für einen Verzicht auf Strafverfolgung. Die Verfahren gegen mutmaßliche Piraten sind teuer und langwierig und stellen eine erhebliche logistische Belastung für den anklagenden Staat dar. Die Lasten und Risiken der Strafverfolgung der Piraterie werden von den Staaten nicht altruistisch auf sich genommen, sondern nur, wenn die eigenen Interessen unmittelbar betroffen sind. Die gegenwärtig verfolgte Strategie, das Problem der Strafverfolgung der Piraterie vor Somalia durch Überstellungen in Drittstaaten zu lösen, könnte für die überstellenden Staaten zu einem juristischen Bumerang werden. Art. 105 des Seerechtsübereinkommens stellt keine Grundlage für eine Gerichtsbarkeit von Drittstaaten dar. Eine möglicherweise früher völkergewohnheitsrechtlich bestehende unbeschränkte universelle Gerichtsbarkeit ist jedenfalls spätestens seit der Kodifikation durch das Übereinkommen über die Hohe See und das Seerechtsübereinkommen untergegangen. Ferner stellt sich auch die Frage nach der nationalrechtlichen Strafbefugnis der Drittstaaten. Hiervon unabhängig werden Überstellungen in Drittstaaten, wie die Kündigung des Übernahmeabkommens durch Kenia zeigt, immer nur eine kurzfristige Verschiebung des Problems bedeuten Bereits zu Beginn der Operation ATALANTA hat es national und international Forderungen nach einem internationalen Gerichtshof für Piraterie gegeben. Denkbare Modelle für ein international(-isiert)es Piraterie-Gericht für Somalia wären ein extraterritoriales somalisches Gericht in einem sicheren Drittstaat, spezialisierte Kammern innerhalb der nationalen Gerichtsbarkeit Somalias oder regionaler Staaten, ein regionales Tribunal auf multilateraler Basis, ein internationales Tribunal auf bilateraler Basis oder ein ad hoc Tribunal auf Grundlager einer Resolution des UN-Sicherheitsrates nach Kapitel VII UNC. Letzteres ist vor dem Hintergrund zeitlicher und fachlicher Anforderungen an ein internatio¬nal(-isiert)es Gericht die einzig realistische Alternative. Trotz der hohen Fallzahlen macht die Piraterie vor Somalia aber nur etwa die Hälfte aller Fälle aus. Das Beispiel Somalia zeigt, dass jederzeit irgendwo auf der Welt neue Brennpunkte der Piraterie entstehen können. Auch in Asien nimmt die Piraterie trotz anfänglicher Erfolge bei deren Bekämpfung wieder zu. Das Beispiel Somalia zeigt auch, wie schwer sich die Staaten mit der Strafverfolgung der Piraterie tun. Es läge daher im Interesse der Schifffahrtsnationen über ein ad hoc Tribunal für Somalia hinaus eine ständige Einrichtung zu schaffen, die bei Bedarf unverzüglich die Strafverfolgung aufnehmen kann, wenn ein Staat nicht willens oder in der Lage dazu ist. Hierfür bietet sich die Einrichtung einer Abteilung für Piraterie am Internationalen Seegerichtshof an. Für eine effektive Bekämpfung und Strafverfolgung der Piraterie darf die Reform hier aber nicht stehenbleiben. Insbesondere muss die begriffliche Erfassung strafbarer Handlungen durch Einbeziehung der Küstengewässer erweitert und die Durchlässigkeit der Gewässerzonen durch die Einführung eines Rechts der umgekehrten Nacheile verbessert werden. Daneben müssen das Finanzieren und Organisieren von Piraterie und die Absicht, Piraterie zu begehen, unter Strafe gestellt werden. Die Deklarierung zur völkerrechtlichen Straftat und die Einführung einer Strafverpflichtung sind keine Garantie gegen Straflosigkeit, können aber dazu beitragen, dass sich die Staaten einer Strafverfolgung der Piraterie stärker als bisher verpflichtet fühlen. Mit einem Strafgewaltsgerichtshof gibt es auch eine "kleine Lösung". Dieser könnte die Zuständigkeit zur Strafverfolgung einem der beteiligten Staaten verbindlich zuweisen. ; Three years after the international navy operations have begun at the Horn of Africa; criminal prosecution of piracy is still an unsolved problem. For that there are various reasons. Often it is justified by a missing corresponding international piracy law. A missing political will is the main reason to forbear criminal prosecution. The procedures against alleged pirates are expensive and long-winded and are a considerable logistical burden for the indicting country. The countries do not carry the burdens and risks of a piracy criminal prosecution out of altruistic interest, but only if the own interest are directly affected. The current pursued strategy to solve the problem of piracy criminal prosecution of Somalia by extraditing to a third country could become a judicial boomerang for the extraditing country. Article 105 of UNCLOS does not constitute a basis for jurisdiction of third countries. A possibly unlimited universal jurisdiction of an earlier customary existing international law has certainly gone down ever since the codification of the Convention on the High Seas and UNCLOS. Additionally the question regarding the national legal power to impose sanctions by third countries arises. Regardless of which, an extradition to third countries only imply a short-term remedy for the problem, as the termination of the transfer agreement of Kenya shows. Already at the beginning of the operation ATALANTA there were national and international demands of an International Court of Justice for piracy. Possible models for an international or internationalized piracy court for Somalia could be an extraterritorial Somali court in a safe third country, specialized chambers within Somalia's national jurisdiction or regional country, a regional tribunal on a multilateral base, an international tribunal on a bilateral basis or an ad hoc tribunal based on a resolution of the UN Security Council according to chapter VII UNC. The latter is the only realistic alternative in context of timely and specialized requirements of an international (internationalized) court. Despite the high number of cases, piracy of Somalia only consist of about half of all cases. The example Somalia shows that at any time and anywhere in the world, new piracy burning points can establish. The cases in Asia are again increasing despite the initial success. The example Somalia also shows how difficult it is for the countries to prosecute pirates. Therefore it would be of great interest to the shipping nations to establish additionally to an ad hoc tribunal for Somalia, a constant authority, which when needed can start prosecution immediately when a country is not willing or able to. Here it would be useful to establish a department for piracy at the International Tribunal for the Law of the Sea. In order to enable an effective fight against piracy and criminal prosecution, the reform cannot not stop here. Especially the used terms of criminal acts has to be extended by including the coastal waters and the permeability of the water zones has to be improved by introducing the right of reversed pursuit. In addition to that, piracy financing and organization and the intention to commit piracy must impose penalties. A declaration of international criminal acts and introduction of a prosecution obligation however can contribute to the countries feeling more obligated towards piracy prosecution, stronger than before. However a penal power tribunal offers a "small solution". This could assign bindingly one of the concerned countries the jurisdiction of prosecution.
Die größten Umweltprobleme der Gegenwart besitzen ausnahmslos eine internationale Dimension. Die Ausdünnung der Ozonschicht, die globale Erwärmung, die Zerstörung der Tropenwälder oder die Meeresverschmutzung machen nicht vor nationalen Grenzen halt. Da auf internationaler Ebene keine zentrale Instanz existiert, die die Nutzung grenzüberschreitender Umweltgüter wirkungsvoll regulieren könnte, ist zum Schutz freiwillige zwischenstaatliche Zusammenarbeit erforderlich. Zentrale Aufgabe der Arbeit ist es daher, die ökonomischen Bedingungen für internationale Kooperation in Umweltschutzfragen herauszuarbeiten und auf konkrete Fragestellungen anzuwenden. Die Untersuchung beschränkt sich dabei nicht auf die wohlfahrtsökonomische Perspektive, sondern schließt auch die Sichtweise der Neuen Politischen Ökonomie ein.