In den Diskussionen zu Globalisierung und Global Governance wird häufig darauf hingewiesen, dass Staaten und zwischenstaatliche Organisationen allein nicht in der Lage sind, die verstärkt auftretenden transnationalen Probleme zu lösen. Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gelten als Hoffnungsträger, die Problemlösungskompetenzen beisteuern und die Legitimität internationaler Politik verbessern könnten. Obwohl die UNESCO bereits seit 1945 eine ausgeprägte und institutionalisierte Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft pflegt, lassen viele politikwissenschaftliche Studien über die Einbeziehung von NGOs durch internationale Organisationen die UNESCO völlig unberücksichtigt. In Arbeiten zu globalen öffentlichen Gütern bleibt die UNESCO ebenso unter-belichtet. Der Fokus richtet sich vor allem auf Umwelt und Klima. Doch das Weltkulturerbe ist gleichfalls ein globales öffentliches Gut. Mit dem Welterbeprogramm ruft die UNESCO alle Menschen weltweit auf, auch die Kulturstätten anderer Völker als ihr eigenes kulturelles Erbe zu begreifen und sich für dessen Erhaltung einzusetzen. Seit der von der UNESCO initiierten Rettung der nubischen Kulturstätten in den 1960er Jahren etablierte sich ein spannendes transnationales Politikfeld – leider wenig beachtet von der Politikwissenschaft. Wird in Medien über das Welterbe berichtet, findet die UNESCO meist nur im Zusammenhang mit der Verleihung des Welterbetitels Erwähnung. Von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, hat die UNESCO auch die Aufgabe, Welterbestätten zu überwachen und ggf. Hilfsprogramme zu initiieren. Diese Studienarbeit wird politikwissenschaftliches Licht auf die Interaktionen zwischen UNESCO und Zivilgesellschaft zum Schutze von gefährdetem Kulturerbe werfen. Dabei konzentriere ich mich auf die Notfallmaßnahmen für die Kulturgüter in Syrien, die seit Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen im Jahr 2011 massiv von Zerstörung und illegaler Entwendung bedroht sind. Eine umfassende Analyse aller Beziehungen zwischen NGOs und UNESCO im Rahmen der Arbeit ist unmöglich. Ich wählte deshalb die NGO 'Heritage for Peace' aus, um an diesem Beispiel zu zeigen, aus welchen Gründen und in welchen Bereichen die UNESCO mit NGOs kooperiert bzw. welche Gründe dagegen sprechen. Theoretisch angeleitet wird die Arbeit von der Ressourcentausch-Theorie. Die Untersuchung beginne ich mit einer kurzen Darstellung des Kulturgutschutzes durch die UNESCO und der Situation, in der sich die syrischen Kulturgüter gegenwärtig befinden.
Die internationale Entwicklungspolitik versucht seit Jahrzehnten, die ökonomische Entwicklung der ärmsten Regionen dieser Welt voranzutreiben. Seit 1960 wurden knapp 5.000 Mrd. US-Dollar an öffentlicher Entwicklungshilfe geleistet. Jedes Jahr kommen - mit steigender Tendenz - weitere Milliarden hinzu. Doch was hat die Entwicklungspolitik der letzten 50 Jahre erreicht? Die Beantwortung dieser Frage ist von besonderer Relevanz, da im Jahr 2015 die entwicklungspolitische Agenda international neu aufgestellt wird. Die Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs), das bisherige entwicklungspolitische Prestigeprojekt der Vereinten Nationen, laufen Ende 2015 aus und sollen durch neue, sogenannte Nachhaltige Entwicklungsziele (SDGs) ersetzt werden. Schon jetzt ist absehbar, dass dabei die Anzahl der Entwicklungsziele - und mit ihr das Ausmaß der zu leistenden Hilfe - weiter zunehmen wird. Die Bilanz der Entwicklungspolitik nach bisherigem Muster fällt jedoch eher bescheiden aus. Die meisten MDGs werden nicht erreicht. Insbesondere in den Bereichen Hunger, Primärbildung sowie Kinder- und Müttersterblichkeit gibt es enormen Nachholbedarf. Zudem leben nach wie vor über eine Milliarde Menschen weltweit in extremer Armut - also mit weniger als 1,25 Dollar am Tag. Besonders dramatisch ist die Situation in den afrikanischen Staaten südlich der Sahara, obwohl gerade diese Staaten mit Abstand die meiste Entwicklungshilfe erfahren haben. Zwar hat sich der allgemeine Lebensstandard im weltweiten Durchschnitt durchaus verbessert, dieser Fortschritt beruht aber vornehmlich auf dem ökonomischen Aufholprozess ostasiatischer Staaten, die weniger auf externe Entwicklungsgelder als auf Eigeninitiative und wirtschaftliche Öffnung gesetzt haben. So ist es nicht weiter verwunderlich, dass auch die wissenschaftliche Forschung keinen statistisch signifikanten, positiven Zusammenhang zwischen öffentlicher Entwicklungshilfe und der Steigerung der individuellen Einkommen erkennen kann. In vielen Fällen bewirkt die zumeist paternalistisch anmutende Entwicklungspolitik sogar das Gegenteil. In der gut gemeinten Absicht, wirtschaftliche Entwicklung "von außen" herbeiführen zu wollen, werden vielmehr ineffiziente Strukturen und korrupte Verhaltensweisen zementiert, die für die schwierige Situation der Entwicklungsländer mitverantwortlich sind. [.]
Wie erfolgt die gerechte Verteilung von lebensrettenden Gütern in der Katastrophenmedizin? Welche öffentlich-rechtlichen, straf- und zivilrechtlichen Maßstäbe bestehen in Deutschland für die Triage, also für eine Situation, in der eine derart akute Mittelknappheit besteht, dass nicht alle Hilfebedürftigen gerettet werden können? Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl der Unglücke, wie dem Terrorangriff am 11. September 2001 auf die USA, aber auch der zunehmend knappen Mittel im Gesundheitswesen werden diese und weitere Fragen untersucht.Der Satz "Not kennt kein Gebot" gilt nicht für die Triage. So ist bei der Patientenauswahl jeder dazu verpflichtet, die maximale Anzahl von Menschen zu retten. Das bedeutet auch, dass Leben gegen Leben abgewogen werden muss. Die Triage in der Katastrophenmedizin kann als Ursprungsfall für sämtliche Fälle der heutigen "Alltagstriage" in der Medizin bezeichnet werden. Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht: § 1 Einführung - § 2 Katastrophenmedizin und Triage: Katastrophen und andere Schadensereignisse - Medizinische Verfahren bei akuten Schadensereignissen - Triage - § 3 Einordnung in die Rationierungsdebatte im Gesundheitswesen: "Unersättlichkeit" - Rationierungswirklichkeit in Deutschland - Arten der Mittelknappheit - Triage versus Patientenauswahl im medizinischen Alltag - § 4 Ein Problem der Verteilungsgerechtigkeit: Hilflosigkeit der Gesundheitsökonomie - Hilflosigkeit der Medizin - Ethik, Recht und ärztliches Ermessen - Philosophische Überlegungen zur Verteilungsgerechtigkeit - Annäherung an das Gerechtigkeitsziel - § 5 (Nicht-)Regelung im deutschen Recht: "Missglückte" Regelung der Organverteilung - Ignorierung von Rationierung und Patientenauswahl durch das Sozialrecht und das private Krankenversicherungsrecht - § 6 Aussagen internationaler Rechtsquellen: Das "Recht auf Gesundheit" und sein egalitärer Charakter - Schutz besonders gefährdeter Patientengruppen - Beurteilung der internationalen Rechtsquellen - § 7 Staats- und verwaltungsrechtliche Gesichtspunkte: Bedeutung der Verfassung für die Triage - "Recht auf Gesundheit" im Sinne des Grundgesetzes - Rechtfertigung der Patientenauswahl am Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG - Legislative Anforderungen - Verwaltungsrechtliche Bezüge - § 8 Straf- und zivilrechtliche Aspekte: Strafrecht und Triage - Zivilrecht und Triage - § 9 Zusammenfassung - Literatur- und Sachverzeichnis
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"Ausgehend von einer historischen Analyse der Entwicklungslinien von stadtökologischer Forschung werden im internationalen Vergleich Ansätze zur Stadtökologie miteinander verglichen. Die dabei angewendete, einerseits historisch-analytische und andererseits geographisch differenzierte, Betrachtungsweise, soll schließlich die unterschiedlichen Blickrichtungen auf Stadtökologie (einschließlich der soziologisch-humanökologischen Perspektive) miteinander verbinden. Die älteste Traditionslinie der Stadtökologie geht auf naturhistorische Forschungsmethoden zurück, die zunächst in der sogenannten freien Landschaft sowie in Wäldern und Urwäldern erprobt und die später innerhalb von Städten angewendet wurden. In den 1920er Jahren etablierte sich in Chicago eine soziologisch-humanökologische Entwicklungslinie von Stadtökologie, die nicht Tiere und Pflanzen, sondern den Mensch ins Zentrum des Interesses rückte. Chicago hatte eine rasante Entwicklung von einer durch agrarische Tätigkeit geprägte Stadt zur industriell geprägten Großstadt hinter sich. In den 1970er Jahren wurde von Herbert Sukopp gemeinsam mit weiteren Professoren der TU Berlin ein komplexer Ansatz entwickelt, der im Theoriekern Stadtökologie als Disziplin bio-ökologischer Zugehörigkeit definiert. Dieser deutlich standortkundlich geprägte Ansatz knüpft teilweise an die naturhistorisch-ökologische Traditionslinie an. Ebenfals in den 1970er Jahren des vergangenen Jahrhunderts entstand ein Zweig stadtökologischer Forschung, der Stoffflüsse und Energieflüsse in Städten zum Forschungsobjekt machte. In diese Phase fällt 'die Ölkrise'. Etwa zwanzig Jahre später wurden zunehmend Nachhaltigkeitsaspekte bei stadtökologischen Forschungsfragen berücksichtigt, wobei die Folgen der Globalisierung zunehmend reflektiert werden. Heute bestehen verschiedene Traditionslinien zur Stadtökologie mit- und nebeneinander fort. 'Nachhaltigkeit' als Leitbild kann alle Traditionslinien zur Stadtökologie integrieren, geht jedoch darüber hinaus. Zudem bestehen zwischen Vertretern der unterschiedlichen Traditionslinien Zielkonflikte bei konkreten Planungssituationen. International ist festzustellen, dass sich im Zuge der Globalisierung im Vergleich der Industrienationen die stadtökologische Forschung zunehmend einander angleicht. Die dominanten Forschungsthemen variieren aber stark je nach den jeweiligen länderspezifischen Problemen und Wertvorstellungen." (Autorenreferat)
In: Soziale Ungleichheit, kulturelle Unterschiede: Verhandlungen des 32. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in München. Teilbd. 1 und 2, S. 3791-3801
"Die Erweiterung der Europäischen Union um die osteuropäischen Beitrittsländer ist auf der institutionellen Ebene weitgehend vollzogen. Das Beispiel der deutschen Wiedervereinigung hat uns allerdings gelehrt, dass die Angleichung der Institutionen allenfalls der erste Schritt gesellschaftlicher Konvergenz ist. Nicht nur der immernoch beträchtliche Entwicklungsrückstand der osteuropäischen Staaten im ökonomischen Bereich, sondern besonders die in den letzten Jahren wachsenden sozialen Ungleichheiten könnten sich noch als Problem für die Integration der neuen EU Beitrittsstaaten erweisen. Desto mehr hier verschiedene Bevölkerungsschichten auseinander driften, desto wahrscheinlicher ist es, dass gerade die Verlierer in diesem Prozess weit skeptischere Haltungen gegenüber Europa, der westlichen Demokratie und der Marktwirtschaft entwickeln. Die zunehmende soziale Ungleichheit könnte demzufolge eine kulturelle Spaltung innerhalb dieser Länder mit sich bringen, die das Zusammenwachsen der erweiterten Europäischen Union auf Dauer beeinträchtigt. Der Vortrag will sich den folgenden Fragestellungen widmen: a) wie schätzen die Bürger das Ausmaß an sozialer Ungleichheit in ihren Ländern und ihre soziale Position ein, b) in welchem Verhältnis stehen diese Einschätzungen zur 'objektiven' sozialstrukturellen Situation und Entwicklung, c) welches Ausmaß an sozialer Ungleichheit ist für die Menschen überhaupt akzeptabel, d) welche Hintergründe (ökonomischer, sozialer und kultureller Art) sind für diese Einschätzungen verantwortlich, e) wie unterscheiden sich die Bewertungen und die Beziehungen zwischen subjektiver sozialer Ungleichheit und anderen Einstellungsbereichen (Politik, Ökonomie) im europäischen Vergleich. Zur Beantwortung dieser Fragen dienen quantitativ-empirische Analysen mit komparativem Charakter. Im Zentrum wird die Präsentation von Ergebnissen der Studie 'Political Culture in New Democracies 2000-2002' (PCND 2000/ 2002) stehen. Darüber hinaus werden als empirische Basis Daten aus weiteren internationalen Bevölkerungsumfragen (European Values Study, European Social Survey, International Social Survey Programme, World Values Survey) herangezogen." (Autorenreferat)
"Am 10.6.2006 legte die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) zur Aufklärung des Mordes am ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafiq al-Hariri und an 22 weiteren Menschen im Vorjahr eingesetzte 'Internationale Unabhängige Untersuchungskommission' (UNIIIC) ihren vierten Bericht vor. Unter Leitung von Detlef Mehlis hatte die UNIIIC (United Nations International Independent Investigation Commission) den externen Druck auf Syrien durch ihren Bericht vom Oktober 2005 deutlich erhöht, indem der Damaszener Regierung kaum verholen unmittelbare Verantwortung für die Ermordung al-Hariris vorgeworfen wurde. Unter ihrem neuen Leiter, Serge Brammertz, stellte die Kommission die Verantwortung für die Tat hingegen als eine noch offene Frage dar und attestierte der syrischen Regierung weitgehende Kooperationsbereitschaft. Diese angesichts der gegenwärtigen Gewalteskalation im Nahen Osten möglicherweise nur kurze Atempause für das syrische Regime ist Anlass, um grundsätzlich zu untersuchen, wie der externe Druck auf Syrien beschaffen ist und mit welchen Mitteln das Regime versucht, seine Herrschaft zu stabilisieren. Die USA begannen Ende der 1970er-Jahre externen Druck auf Syrien aufzubauen, erst zu Beginn des 21. Jahrhunderts aber kam es zu einer Situation, in der sich Syrien mit Staaten wie Nordkorea, Kuba, Simbabwe und Iran in die Riege der 'Pariastaaten' eingereiht fand. Syrien gelang es lange Zeit, den externen Druck durch eine flexible Außenpolitik weitgehend verpuffen zu lassen. Inzwischen sind die USA - und auch andere Akteure - aber nicht mehr bereit, syrische Kooperation in einzelnen Bereichen durch den Verzicht auf die Ausübung generellen Drucks zu belohnen. Mithin ist Syrien verstärkt auf innere Machtpotenziale angewiesen, um der Gefahr einer Destabilisierung entgegenzuwirken. Während sich der außenpolitische Handlungsspielraum des syrischen Regimes verengt hat, gelingt es ihm nach wie vor mit leidlichem Erfolg, wirtschaftliche, vor allem aber politische, soziale und ideologische Ressourcen zur Stabilisierung seiner Herrschaft zu mobilisieren." (Autorenreferat)
"Der bereits vor dem Ersten Weltkrieg zu beobachtende Trend zur verstärkten internationalen Arbeitsteilung - eine entscheidende Quelle der Wohlstandssteigerung - hat sich aufgrund radikal verminderter Transport- und Kommunikationskosten beschleunigt, verbreitert und vertieft. Unter dem Schlagwort Globalisierung nimmt er wegen des damit verbundenen erhöhten Umstrukturierungs- und Anpassungsbedarfs für viele Menschen bedrohliche Züge an. Nach dem Zusammenbruch des sozialistischen Wirtschaftssystems und der Ostöffnung verschmelzen die negativen Assoziationen der Globalisierung auch mit diesem Prozeß. Die wohlfahrtssteigernden Auswirkungen der internationalen Arbeitsteilung und die positiven Auswirkungen des Aufbaus neuer Märkte in Osteuropa werden vielfach übersehen. Die Integration der Länder Osteuropas in die Weltwirtschaft ist aber weder ein 'Job-Killer', noch werden die westeuropäischen Märkte mit Waren von dort überschwemmt. Mit der Beseitigung der protektionistischen Schranken stieg der Osthandel zwar rapide. Da aber die westlichen Staaten und insbesondere die Bundesrepublik zunehmende Überschüsse erzielen, werden dadurch per Saldo Arbeitsplätze geschaffen und gehen nicht verloren. Auch das Ausmaß der Direktinvestitionen und ihre Wirkung für die Beschäftigung wird zumeist überschätzt; gerade einmal ein halbes Prozent der deutschen Gesamtinvestitionen flossen von 1991 bis 1996 nach Osteuropa. Der dabei entstandene Nettoeffekt für den Arbeitsmarkt ist eher positiv als negativ. Das erkennbare relative Absinken der Einkommen für weniger qualifizierte Arbeit ist primär der technischen und strukturellen Entwicklung insgesamt zuzuschreiben und nicht den zunehmenden Ost-Wirtschaftsbeziehungen. Auch der Immigrationsdruck von Arbeitskräften hat inzwischen seinen Höhepunkt überschritten. Dies alles schließt regional und strukturell notwendige und schmerzhafte Anpassungsprozesse auch in der Bundesrepublik nicht aus; ihnen stehen aber andererseits positive Effekte in anderen Bereichen und Zonen gegenüber. Aufgabe der Politik ist es daher nicht, die Einbindung Osteuropas in die Weltwirtschaft zu behindern, sondern den Umstrukturierungsprozeß, wo dies nötig ist, sozial abzufedern und die Zusammenhänge aufzuzeigen. Eine Verzögerung der Integration Osteuropas in die Weltwirtschaft würde keines der bestehenden Probleme lösen, mit nahezu absoluter Sicherheit aber die Chancen für weiteres Wachstum auf beiden Seiten schmälern." (Autorenreferat)
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In diesem Beitrag stellt Katharina Lander folgenden Text vor:Adami, Rebecca / Plesch, Daniel (Hrsg.) (2021): Women and the UN. A new history of women's international human rights, Routledge, online unter: https://www.taylorfrancis.com/books/oa-edit/10.4324/9781003036708/women-un-rebecca-adami-dan-plesch.In der Geschichte der Vereinten Nationen begann die Geschichte der Frauenrechte zunächst mit dem Völkerbund, dem Vorläufer der Vereinten Nationen, der nach dem Ende des Ersten Weltkriegs gegründet wurde. Der Internationale Frauenrat hatte es jedoch nicht geschafft, dass die Rechte der Frau in die Konstitution des Völkerbundes aufgenommen wurden. 1935 wurde die Rechtsstellung der Frauen weltweit auf die Tagesordnung des Völkerbundes gesetzt, zwei Jahre später wurde ein Expertengremium eingesetzt, das sich mit dem Thema befasste. Durch den Ausbruch des Zweiten Weltkriegs und die anschließende Auflösung des Völkerbundes wurde das Projekt jedoch nie vollendet.Die Vereinten Nationen hielten Anfang 1946 eine erste Sitzung der Generalversammlung in London ab und nahmen offiziell ihre Arbeit auf. Hier tauchte das Thema Frauenrechte wieder auf, insbesondere da auch weibliche Vertreterinnen an der Sitzung teilnahmen. Gemeinsam schrieben sie einen Brief mit dem Titel "An Open Letter to the Women of the World", dieser wurde eingereicht von Eleanor Roosevelt, einem Mitglied der US-Delegation. Hier wurde zum ersten Mal schriftlich gefordert, dass Frauen in der Nachkriegszeit gleichermaßen die nationale und internationale Politik mitgestalten sollen. Dieser offene Brief wird oft als erster offizieller Ausdruck der weiblichen Stimme in den Vereinten Nationen angesehen.In den 1950er und frühen 1960er Jahren, als die UNO immer mehr von Streitigkeiten über das Recht auf Selbstbestimmung, Rassendiskriminierung und das Verhältnis zwischen Entwicklung und politischen Rechten geprägt war, gab es einen weiteren Kampf um den eigentlichen Charakter und die Grenzen der Universalität - den persönlichen Status und die körperliche Unversehrtheit der Frau in der Ehe. Im Dezember 1954, kurz nach dem sechsten Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), verkündete die Generalversammlung ein umfassendes Programm gegen "alte Bräuche", die die Verwirklichung der AEMR für Frauen verhinderten. Die Resolution 843 bekräftigte den Vorrang der AEMR vor allen Bräuchen und forderte die "Beseitigung solcher Bräuche, alter Gesetze und Praktiken", insbesondere im Ehe- und Familienrecht, die mit den 1948 aufgestellten Grundsätzen "unvereinbar" waren.1961 wurde der Geist der Resolution 843 in einem Vertragsentwurf niedergelegt, der ein Jahr später als Übereinkommen über die Zustimmung, das Mindestalter und die Registrierung für die Eheschließung angenommen wurde. Die Heiratskonvention war einer der ersten verbindlichen Verträge zum Schutz der Menschenrechte durch die UN, noch vor dem Internationalen Übereinkommen über die Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (1965) und den beiden Internationalen Pakten (1966).Im Gegensatz zu vielen anderen Gremien der UNO war der Menschenrechts- und humanitäre Bereich ein Ort, an dem Frauen dauerhaft präsent waren und erheblichen Einfluss hatten. Dies war zum Teil auf die stark geschlechtsspezifischen Annahmen über das Wesen von Rechten, Wohlfahrt und humanitären Fragen zurückzuführen, die sich schon lange vor 1945 als akzeptabler politischer Raum für Frauen etabliert hatten. Die frühen Leidtragenden hatten Autorität in der Politik für sich beansprucht. Die Rolle und der Einfluss der Frauen in der UN war zwar immer noch sehr gering und ungleich, aber der Einfluss der Frauen in der UN-Menschenrechtsorganisation war viel größer als beispielsweise in den traditionell männlich geprägten Gremien wie beispielsweise dem Sicherheitsrat.Seit den Gründungsjahren der Weltorganisation haben die in der UNO arbeitenden Frauen die Herausforderung der Universalität der Menschenrechte für Frauen dennoch immer wieder sehr stark bekräftigen müssen. Die Übersetzung der AEMR erforderte neue nationale Gesetzgebungen, internationale Zusammenarbeit und Bildung. Die noch jungen Bemühungen, um "Gewohnheit" und "altes Recht" zu überwinden, sahen vor, zunächst die Umsetzung der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) zu etablieren. Während eine große und anhaltende soziale Mobilisierung gegen soziale und kulturelle Diskriminierung und die sie ermöglichenden Haltungen zu einem Schwerpunkt des UN-Programms für Menschen- und Frauenrechte ab den 1970er Jahren wurde, zeigt eine historische Untersuchung der 1950er und 1960er Jahre, dass es bereits bedeutende Vorläufer gab.Die Präambel der Charta der Vereinten Nationen erwähnte beispielsweise nicht nur klar die Würde und den Wert eines jeden Menschen, sondern spricht auch ganz klar von der Gleichberechtigung von Mann und Frau, was auch auf das Engagement der damaligen Parlamentarierinnen zurückgeführt wird. Für künftige Generationen ist diese Klarstellung zu einer wichtigen Grundlage für den Kampf um Gleichberechtigung geworden, denn die Charta hat ihre Forderungen nach Gleichberechtigung von Mann und Frau von Anfang an legitimiert. Insgesamt waren nur vier der 160 Abgeordneten, die die UN-Charta unterzeichnet haben, Frauen. Die Quote war damit sehr gering, reichte aber aus, um die Belange der Geschlechtergleichstellung von Anfang an in der Arbeit der Vereinten Nationen festzulegen. Die Charta ermöglicht es somit Frauen, auf der Grundlage rechtsverbindlicher Gesetze Forderungen zu stellen und mit gleichberechtigter Teilhabe in die internationalen Gremien der Weltpolitik einzutreten.Die Tiefe und Raffinesse, mit der "traditionelle" Missstände als Prioritäten schon in den Anfängen des UN-Menschenrechtsprogramms manifestiert wurden, zeigte, dass die AEMR, insbesondere für weibliche Delegierte, als integraler Bestandteil ihrer eigenen nationalen Projekte zur Förderung der Rechte von Frauen essenziell war.
Einleitung Menschen haben ihre Lebensumwelt schon immer genutzt und gestaltet. Dabei bezwangen sie eine Reihe natürlicher Gesundheitsrisiken über technologische und hygienische Fortschritte mit positiven Folgen für die menschliche Gesundheit. Im Gegenzug verursacht der nicht nachhaltige Umgang mit natürlichen Ressourcen neue Gesundheitsrisiken. Heutzutage werden z.B. Klimawandel, degradierte Wasserressourcen, Ausbreitung und Wiederkehr von infektiösen Krankheiten, Biodiversitätsverlust sowie Luft- und Lärmbelastungen in der urbanen Lebensumwelt als erhebliche Gefahren für zukünftige Generationen erachtet. Zur Gefahrenminderung, aber ebenso zum Erhalt salutogener, gesundheitsförderlicher Umweltbedingungen, wird dem Natur- und Ressourcenschutz in der internationalen Diskussion inzwischen ein hoher Stellenwert im Rahmen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes zugeschrieben. In Deutschland haben diese beiden umfassenden Disziplinen und Handlungsfelder in den vergangenen zwei Jahrzehnten einen deutlichen Wandel vollzogen: - Der Naturschutz versteht sich - von Ausnahmen abgesehen - zunehmend als inter- und transdisziplinäres gesellschaftspolitisches Handlungsfeld zur Sicherstellung einer nachhaltigen Ressourcenbewirtschaftung, favorisiert hierzu partizipatorische Ansätze anstelle von ordnungsrechtlichen Maßnahmen und sucht zur Imageaufbesserung neue Kooperationspartner. - Der vorsorgende Gesundheitsschutz muss sich einer Vielzahl neu bewerteter, zum Teil umweltbedingter Risiken und einer Kostenexplosion im Gesundheitswesen stellen. Im Zuge der Risikominderung sowie der Weiterentwicklung gesundheitsförderlicher Lebensbedingungen erfolgt eine zunehmende Öffnung gegenüber den Umweltdisziplinen. Diese Entwicklungen resultieren aus zum Teil international wie national kontrovers diskutierten Erfahrungen und Lernprozessen in Wissenschaft, Gesellschaft und Politik. Heutzutage ist beiden Handlungsfeldern der Anspruch (nicht gleichbedeutend mit der Umsetzung) einer ganzheitlichen Betrachtung des Mensch-Natur-Systems gemeinsam. Verschiedene inter- und transdisziplinäre Handlungsfelder wie die Natur- und Wahrnehmungspsychologie, Medizinische Geographie (bzw. Geographie der Gesundheit), Naturheilkunde, die Ökosystem- und Biodiversitätsforschung, die ökologische Gesundheitsförderung sowie der Gesundheitstourismus thematisieren seit mehr als einem Jahrzehnt die enge Verzahnung von Natur und Wohlbefinden bzw. Gesundheit. Auch die Werbebranche hat diese stark emotional besetzte Verbindung aufgegriffen. Vor diesem Hintergrund erstaunt es, dass in Deutschland die potenziellen Verbindungen zwischen Naturschutz und vorsorgendem Gesundheitsschutz in Wissenschaft, Politik und Planung bislang jedoch wenig Beachtung gefunden haben. Zielsetzung Die vorliegende Arbeit untersucht aus einer salutogenetisch orientierten, medizinisch-geographischen Perspektive bisherige Forschungs- und Handlungsfelder von Naturschutz und vorsorgendem Gesundheitsschutz systematisch auf bestehende inhaltlich-konzeptionelle Synergien und mögliche Synergiepotenziale. Sie hat das Ziel, gemeinsame Handlungsfelder in Wissenschaft, Politik und Planung zu identifizieren und für den Naturschutz, den vorsorgenden Gesundheitsschutz und weitere Querschnittsbereiche besonders förderliche Forschungs- und Handlungsoptionen zu benennen. Methode Im Zentrum der Studie stand neben der Analyse des wissenschaftlichen Diskurses und der Abschätzung der Wahrnehmung in der Bevölkerung eine bundesweite postalische Befragung von 158 Meinungsbildnern, Entscheidungs- und Handlungsträgern des Natur- und Gesundheitsschutzes und weiterer interdisziplinärer Arbeitsfelder mittels standardisierten Fragebogens. Die Ergebnisse wurden deskriptiv-statistisch ausgewertet und einer Hauptkomponentenanalyse unterzogen. Ferner erfolgten mit 18 Experten vertiefende Interviews mittels eines teilstrukturierten Leitfadens. Die Interviews wurden qualitativ ausgewertet und die Stellung der Experten in einem Akteursnetzwerk modelliert. Mit Hilfe dieser Verfahren war es möglich, ein detailliertes Stimmungsbild über die unterschiedlichen Disziplinen zu erhalten und Kommunikationsbarrieren zu identifizieren, um schließlich Konzepte, Strategien und Handlungsfelder hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen für eine Verknüpfung von Naturschutz und vorsorgendem Gesundheitsschutz bewerten zu können. Ergebnisse Die gesellschaftliche Wahrnehmung der Thematik ist zweigeteilt. Während Verbindungen zwischen Natur und Gesundheit im Alltag allgegenwärtig sind, werden konkrete Naturschutzmaßnahmen kritisch betrachtet und nur in Ausnahmefällen (z.B. Trinkwasserschutz) mit vorsorgendem Gesundheitsschutz assoziiert. Der Naturschutz als Globalschutz (z.B. Schutz der Biodiversität, Klimaschutz) hingegen wird sehr wohl als mittelbarer Schutz der menschlichen Gesundheit wahrgenommen. Der wissenschaftlich-konzeptionelle Diskurs behandelt ausführlich die Mensch-Natur-Beziehung und zeigt Bezüge zwischen dem "Faktor Natur" (als Leistungsträger und Ressource) und Gesundheit bzw. Wohlbefinden auf. Bezüge zwischen dem expliziten Schutz der Natur und einer unmittelbaren gesund-heitlichen Bedeutung beschränken sich hingegen - von wenigen Ausnahmen der vergangenen Jahre abgesehen - auf die internationale Ressourcenschutz- und Nachhaltigkeitsdiskussion. Es wurden jedoch auch einige vielversprechende Ansatzmöglichkeiten (z.B. ökologische Gesundheitsförderung, therapeutische bzw. gesundheitsförderliche Landschaften, EcoHealth) identifiziert. Die postalische Befragung zeigte, dass die Akteure der untersuchten fünf Arbeitsbereiche (Natur-/Umweltschutz, Gesundheit, Umwelt & Gesundheit, Stadt-/Regionalentwicklung, Kommunalverwaltung) grundsätzlich der Thematik aufgeschlossen gegenüberstehen, insbesondere in den Querschnittsthemen Umwelt & Gesundheit sowie Stadt-/Regionalentwicklung. In den hier besonders relevanten Arbeitsbereichen Natur-/Umweltschutz und Gesundheit waren die Reaktionen insgesamt verhaltener, wobei Antwor-tende des Natur-/Umweltschutzes Potenziale einer konzeptionellen Verbindung der Schutzstrategien häufig deutlich geringer einschätzten als alle anderen. Als Grund hierfür kristallisierte sich zum einen die Geringschätzung der eigenen Stärken und zum anderen die persistierende Sichtweise des Naturschutzes als ethisch begründeter Selbstzweck zumindest bei einigen Befragten heraus. Darüber hinaus wurden insbesondere in den Interviews als grundsätzliche Schwierigkeit die klaren Ressortzuständigkeiten und Kompetenzverteilungen sowie die resultierenden strukturellen horizontalen wie vertikalen Kommunikationsbarrieren betont. Schlussfolgerung Aufbauend auf den abgeleiteten Handlungsempfehlungen gilt es nun, bestehende Forschungsfelder zu stärken, weitere Handlungsfelder zu identifizieren, im intensivierten Dialog Konkurrenzsituationen abzubauen und Synergien zu fördern. Denn der Naturschutz und der vorsorgende Gesundheitsschutz sind in Wissenschaft und Politik für strategische Allianzen prädestiniert, die es zu nutzen gilt.