Die Arbeitskosten eines Landes dienen oft als Erklärung für seine Wettbewerbsstärke, die Standortattraktivität und die Arbeitsmarktlage. Daher stoßen internationale Arbeitskostenvergleiche auf großes öffentliches Interesse. Es existiert jedoch keine eindeutige Definition des Begriffs "Arbeitskosten", und die verschiedenen Berechnungsmethoden werden für unterschiedliche, aber auch für gleiche Fragestellungen genutzt. Der Bericht geht anhand internationaler, nationaler und regionaler Vergleiche der Bedeutung dieser Berechnungsmethoden nach. Die Entwicklung der Arbeitskosten hängt insbesondere von der Berücksichtigung der Preiseffekte, der sektoralen Abgrenzung, der Arbeitsproduktivität und der Währungsbasis ab. Daher wird empfohlen, die Bewertung der Lohnpolitik anhand nominaler gesamtwirtschaftlicher Lohnstückkosten auf Nationalwährungsbasis vorzunehmen.
Seit Anfang der neunziger Jahre setzt sich die Europäische Kommission für die Förderung von finanziellen Mitarbeiterbeteiligungen in den Mitgliedsländern der Europäischen Union ein. Die Resonanz auf die ausgesprochenen Empfehlungen und die Intensität, mit der sie umgesetzt wurden, waren in den einzelnen Mitgliedsländern unterschiedlich. Diese verschiedenen Entwicklungen lassen sich durch institutionelle Unterschiede in den Mitgliedsländern sowie durch unterschiedliche politische Ansätze, die bei der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission gewählt wurden, erklären. Die Unterstützung für finanzielle Mitarbeiterbeteiligungen wird durch die Annahme getragen, dass sie positiv auf Produktivität und Beschäftigung wirken. Bisher ist es jedoch noch nicht gelungen, dafür eindeutige empirische Belege zu finden. Trotzdem sollte die staatliche Förderung verstärkt werden. Denn finanzielle Beteiligungen der Arbeitnehmer können als ein Instrument zur Erhaltung von Arbeitsplätzen angesehen werden: Unter den Bedingungen der zunehmenden Globalisierung, mit einer erweiterten internationalen Mobilität von Gütern und Produktionsfaktoren geraten die Arbeitnehmerentgelte in Hochlohnländern - insbesondere von Beschäftigten mit eher geringer Qualifikation - unter Druck, wenn die Arbeitsplätze nicht gefährdet werden sollen. Insbesondere Kapitalbeteiligungen können die ausgelösten Verteilungseffekte abmildern. Die finanziellen Beteiligungsformen bergen jedoch Risiken für den Arbeitnehmer, wenn nennenswerte Einkommensbestandteile von dem durch den Einzelnen nur schwer zu beeinflussenden Gewinn abhängen oder die Mitarbeiter bei Insolvenz nicht nur ihren Arbeitsplatz, sondern auch ihr eingebrachtes Kapital verlieren. Aus der Sicht einer optimalen Risikostreuung ist vielleicht ein System der Vermögensbildung vorzuziehen, das die Kapitalbildung in Arbeitnehmerhand nicht auf den eigenen Betrieb beschränkt.
Wie kann gemessen werden, wie gut es der Bevölkerung eines Staates geht? Man kann sich zum Beispiel die Lebensqualität der Bevölkerung ansehen. Dieser Ansatz gewinnt in der Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit zunehmend an Bedeutung. Das wiederum wirft die Fragen auf, was Lebensqualität genau ist und wie sie gemessen werden kann.
Anlässlich des Jahrtausendwechsels hatten sich im September 2000 reiche und arme Länder auf einem »Millennium Development Summit« der UNO verpflichtet, dazu beizutragen, dass innerhalb von 15 Jahren die schlimmsten Erscheinungsformen von Elend, Armut und Unterentwicklung weltweit und endgültig überwunden werden können. Diese Ziele, die »Millennium Development Goals« (vgl. Box), sind unter humanitären Gesichtspunkten so fundamental und selbstverständlich, dass sie sich kaum in Frage stellen lassen. Sehr wohl fraglich ist allerdings, auf welche Weise sie erreicht werden können und ob die Frist von 15 Jahren realistisch ist oder jemals war. In jedem Fall spielt eine erheblich erhöhte Entwicklungshilfe im Konzept der Erreichung der Millenniumsziele eine bedeutende Rolle. Dies ist der Hintergrund, der einen Blick auf die tatsächlich geleistete Entwicklungshilfe wichtiger Geberländer lohnend erscheinen lässt. Dabei geht es um den Umfang der Hilfe und seine Entwicklung im Laufe der Zeit, um ihre regionale und sektorale Verteilung, um die Lieferbindung der Hilfe und Schuldenerlass sowie um die Koordinierung der Geberleistungen. Wir betrachten die offizielle (staatliche) Entwicklungshilfe (ODA) von 17 europäischen Geberländern, der Europäischen Kommission sowie der USA und Japans.
Politik und Wissenschaft erhoffen sich von internationalen Vergleichen Erkenntnisgewinne zur Lösung von Problemen auf verschiedenen Politikfeldern. Welche Erfahrungen wurden dabei in Hinblick auf die Beschäftigungspolitik gemacht? Was können Vergleiche leisten? Inwieweit können sie zu Fehlschlüssen führen?
Ab dem 1.Januar 2015 soll in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von 8,50 € gelten. Die Warnungen vor Arbeitsplatzverlusten werden meist mit Verweis auf internationale Erfahrungen als ungerechtfertigt zurückgewiesen. Beispielsweise wurde 1999 in Großbritannien der Mindestlohn neu eingeführt, ohne dass es zu nennenswerten Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt kam. Dieser Beitrag untersucht die Eingriffsintensität des deutschen Mindestlohns im internationalen Vergleich. Ein Mindestlohn von 8,50 € greift sehr viel stärker in das Lohngefüge ein als die britischen oder US-amerikanischen Mindestlöhne, auf die in der Debatte verwiesen wird. Aus dem internationalen Vergleich lassen sich daher keine Schlussfolgerungen für mögliche Arbeitsplatzverluste infolge des neuen deutschen Mindestlohns ziehen.
Da die weltweite Medienkonzentration ebenso wie die Konzentration in der gesamten Wirtschaft ein bestimmendes Merkmal kapitalistischer Wirtschafts- und Gesellschaftsformationen ist, ist es gegenstandsadäquat, einen internationalen Vergleich zur Medienkonzentration auf Basis eines kritischen politisch-ökonomischen Ansatzes vorzunehmen. Geeigneter Ausgangspunkt ist hierbei die grundlegende Analyse von Karl Marx zum Zusammenhang von Akkumulation, Konzentration und Zentralisation des Kapitals als einem Wesensmerkmal des Kapitalismus. Die auf Basis dieser theoretisch-methodischen Grundlagen vorgenommenen Konzentrationsanalysen haben den Vorteil wissenschaftlicher Erklärungs- und Prognosekraft. Auch von Seiten etablierter Wettbewerbstheoretiker wird zuweilen allerdings ohne Konsequenzen für die eigene Theorieentwicklung (an)erkannt, »wie realistisch KARL MARX den kapitalistischen Wettbewerbsprozeß als Auslese-, Verdrängungs- und Konzentrationsprozeß im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang gesehen hat. (.) aus wettbewerbstheoretischer Sicht ist seine Analyse des Wettbewerbsprozesses und der Wettbewerbsbeschränkungen sehr bedeutend, aber von der bürgerlichen Ökonomie weitgehend unbeachtet geblieben« (Olten 1998: 41). ; (VLID)4717240
Seit Ende der 1990er Jahre steht die Weiterentwicklung von Fürsorgesystemsysteme als letztem Netz nationaler Sicherungssysteme zu einer 'aktivierenden' Grundsicherung auf der Reformagenda in vielen Ländern. Die gemeinsame Zielsetzung von Hilfereformen ist es, die soziale Treffsicherheit von Transfers durch die nachhaltige Verringerung der Armut mittels Reintegration ins Erwerbsleben zu erhöhen. Dies bedeutet, dass Grundsicherungssysteme sowohl armutsfest als auch beschäftigungsfreundlich ausgestaltet werden müssen. Mit Hartz IV wurde in Deutschland - im Vergleich zu andern Ländern - relativ spät aber umfassend reformiert. Im internationalen Vergleich ist die SGB II-Reform insofern singulär, als dass mit der Einführung der 'Grundsicherung für Arbeitssuchende' nicht nur der von bedürftigkeitsgeprüften Transferleistungen betroffene Personenkreis erheblich ausgeweitet wurde, sondern auch ein 'Systemwechsel' in Richtung angelsächsisches Sozialmodell verbunden ist. Stärker als in andern Ländern ist mit der Schaffung eines einheitlichen Systems bedürftigkeitsgeprüfter und steuerfinanzierter Grundsicherungsleistungen auch die Erwartung verbunden, einen nachhaltigen Abbau von (Langzeit-)Arbeitslosigkeit zu erreichen. Gemeinsamkeiten mit Reformen in anderen Ländern können aber sowohl hinsichtlich der Umsetzung von Aktivierungsstrategien (Fördern und Fordern) als auch in Bezug auf eine Neuordnung der Organisationsstrukturen in 'Last-resort'-Systemen beobachtet werden. In allen Vergleichsländern ist eine stärkere Verknüpfung von Fürsorgeleistungen mit dem Beschäftigungssystem auch mit einer Neuordnung von finanziellen und organisatorischen Zuständigkeiten und Veränderungen in den Betreuungsstrukturen verbunden. Wie im SGB II wurden auch in den USA, Großbritannien, den Niederlanden, Dänemark und Schweden die Gewährung von Hilfeleistungen stärker an die Aufnahme einer Erwerbsarbeit geknüpft. Zu diesem Zweck wurden finanzielle Arbeitsanreize und aktive Eingliederungshilfen ausgebaut, Zumutbarkeits- und Sanktionskriterien verschärft und verpflichtende Maßnahmen für Hilfebezieher eingeführt. Durch den Ländervergleich soll geklärt werden, - wie Hilfesysteme ausgestaltet werden müssen, damit sie gleichzeitig armutsfest und beschäftigungsfreundlich sind, - welche Aktivierungsstrategien ('Fördern und Fordern', Workfare, Work First) dazu beitragen, die Integration von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt zu befördern?
Ist in Ländern mit wenigen, durch das Staatskirchenrecht geförderten Kirchen der Einfluss der Religiosität auf ehrenamtliches Engagement geringer als in Ländern ohne staatliche Förderung der Kirchen und mit großer Konkurrenz unter ihnen? Wie beeinflusst der Ausbau der vorschulischen Kinderbetreuung die Entscheidung der Familie für ein erstes oder zweites Kind? Wie sprechen Parteien in unterschiedlich verfassten Demokratien – in »Mehrheitsdemokratien« wie etwa in England oder in »Konsensdemokratien« wie etwa in Deutschland – ihre Wählerklientel mit Parteiprogrammen an, um in der Konkurrenz möglichst viele Stimmen zu erhalten? Wie beeinflusst die Unternehmensbesteuerung Investitionsentscheidungen von Unternehmen? Fragen wie diese können nur durch einen internationalen Vergleich beantwortet werden. Aber eine Antwort kann sich nicht allein auf die Sozialordnung – die ungeschriebene Verfassung und die ungeschrieben geltenden Ordnungen einzelner Lebensbereiche wie Wirtschaft und Kultur – beziehen, sie muss auch die Sicht der Akteure berücksichtigen – seien es nun Personen, Familien, Parteien oder Firmen.
[Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse] Im Zuge der Bundestagswahl 2013 gab es eine breite öffentliche Diskussion um die Wiedereinführung der 1996 letztmals erhobenen Vermögensteuer in Deutschland. Die damalige Diskussion wurde im Jahr 2013 in einer Studie des ZEW für die Stiftung Familienunternehmen aufgegriffen, indem zunächst die qualitative Entwicklung der Nettovermögensbesteuerung im internationalen Vergleich von 1990 bis 2012 untersucht und die Bedeutung von vermögensbezogenen Steuern für das Gesamtsteueraufkommen anhand des Jahres 2010 nachvollzogen wurde. Anschließend wurden die Auswirkungen der damals diskutierten Reformkonzepte auf die effektive Steuerbelastung von Unternehmen und ihren Anteilseignern quantifiziert. Auch mit Blick auf die Bundestagswahl 2017 sehen erste Programmentwürfe einzelner Parteien die Wiedereinführung einer Vermögensteuer vor, allerdings wurden bislang keine konkreten Vorschläge vorgelegt. Ziel dieser Studie ist es, die Entwicklung der Nettovermögensbesteuerung im internationalen Vergleich bis zum Jahr 2016 zunächst fortzuschreiben und anhand einer Zeitreihenanalyse die Bedeutung der Vermögensteuern für das Gesamtsteueraufkommen näher zu untersuchen. Mangels aktueller detaillierter politischer Vorschläge zur Wiedereinführung einer Vermögensteuer erfolgen daran anschließend keine vermögensteuerspezifischen Belastungsrechnungen, sondern eine Einordnung der weitgehend unveränderten steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland seit der Unternehmensteuerreform 2008 in einem EU-weiten Kontext. Abschließend wird näher untersucht, ob neben einer Wiedereinführung einer Vermögensteuer auch eine Schließung bestehender Steuerlücken eine Alternative zur Generierung von Steuermehreinnahmen darstellen könnte, die auch für Umverteilungszwecke zur Verfügung stünden. (…)
Österreich bietet einen hohen Lebensstandard, der sowohl in überdurchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen und einer im internationalen Vergleich niedrigen Arbeitslosenquote als auch einem geringeren Anteil armutsgefährdeter Personen zum Ausdruck kommt. Der erreichte materielle Wohlstand beruht auf vergangenen Leistungen, stimmt aber auch für die nähere Zukunft optimistisch. Gleichzeitig bestehen hartnäckige Strukturdefizite in Bezug auf wichtige Bestimmungsfaktoren der langfristigen Entwicklung. Beispiele sind die als zu gering empfundene Leistungsfähigkeit des Bildungssystems, hohe Abgaben auf Arbeitseinkommen, als überbordend empfundene Regulierungen, ein geringer Anteil forschungsintensiver Produktionszweige oder die mangelnde Finanzierung von risikoreichen Projekten mit großem Wachstumspotential.
Die umweltpolitische Diskussion wird zunehmend von Effizienzfragen bestimmt. Dabei geht es nicht nur um Instrumente, mit denen bestimmte umweltpolitische Ziele möglichst kostensparend erreicht werden können. Noch wichtiger ist der effiziente Umgang mit den Umweltressourcen selbst. Nur durch eine sinkende Intensität der Umweltnutzung bei der Produktion von wirtschaftlichem Wohlstand können ökonomische, soziale und ökologische Ziele entsprechend dem Konzept der nachhaltigen Entwicklung verfolgt werden. Vor dem Hintergrund endlicher und teurer fossiler Energierohstoffe gewinnt der sparsame Umgang mit ihnen zusätzlich an Bedeutung. Der vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln neu entwickelte IW-Umwelt- Effizienz-Indikator zeigt, dass Deutschland effizienter mit den verschiedenen natürlichen Ressourcen umgeht als viele andere Länder.
Am 1. Januar 2007 trat in Deutschland das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Kraft. Eines der Ziele dieser Neuausrichtung der Familienpolitik ist die Erhöhung der Geburtenzahl. Um die potenzielle Wirkung des Gesetzes auf die Fertilität abzuschätzen, lohnt sich der Blick auf andere westeuropäische Länder mit ähnlichen familienpolitischen Modellen. Wie wirken familienpolitische Maßnahmen in diesen Ländern, und welche Schlüsse lassen sich daraus für die Wirkungen des deutschen Elterngeld- und Elternzeitmodells ziehen?
Ziel der hier durchgeführten Analyse war es herauszufinden, ob und inwieweit sich unterschiedliche Wohlfahrtsstaaten auf das Erwerbsverhalten von Frauen nach der Geburt des ersten Kindes auswirken. Dazu wurde ein deutsch-britischer Ländervergleich angestellt. Die beiden Länder dienten exemplarisch für den konservativ-korporatistischen (Deutschland) und den liberalen (Großbritannien) Wohlfahrtsstaatstypus. Inhalt: Teil I Theoretischer Hintergrund 1 Zum Begriff des "Wohlfahrtsstaates" 1.1 Wohlfahrtsstaatstypologien nach Esping-Andersen 2 Wohlfahrtsstaat und Geschlechterverhältnisse 2.1 Kulturelle Rahmenbedingungen zur Erklärung unterschiedlichen Erwerbsverhaltens 3 Der deutsche und der britische Wohlfahrtsstaat 3.1 Wohlfahrtsstaatliche Rahmenbedingungen 3.1.1 Möglichkeiten der Kinderbetreuung 3.1.2 Systeme der Ehegattenbesteuerung 3.1.3 Familienpolitische Regulierungen 3.2 Kulturelle Unterschiede – Entwicklungen der Geschlechterverhältnisse in Deutschland und Großbritannien 3.2.1 Die Entwicklung der Geschlechterverhältnisse in Ost- und Westdeutschland 3.2.2 Die Entwicklung der Geschlechterverhältnisse in Großbritannien 4 Die Bedeutung von Teilzeitbeschäftigung für Frauen 5 Der Einfluss von Bildung und Bildungssystemen auf die Erwerbstätigkeit von Frauen Teil II Empirische Analyse 6 Hypothesenbildung 7 Der Datensatz 8 Ergebnisse 8.1 Deutschland und Großbritannien im Vergleich 8.2 Deutschland – Großbritannien nach Bildungsgruppen Fazit
Das Papier nimmt eine Bestandaufnahme zu den Systemen der Zielsteuerung (Controlling) in den öffentlichen Beschäftigungsdiensten von Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Niederlanden, Österreich, Schweden und der Schweiz vor, um vor diesem Hintergrund die aktuellen Reformbemühungen in Deutschland einzuschätzen. Controllingsysteme bleiben notwendig störanfällig und sind daher permanent anzupassen. Die besonders in den skandinavischen Ländern beobachtbaren Abfolgen von Zentralisierung und Dezentralisierung sind auch als Reaktionen auf die Funktionsschwächen der Zielsteuerungssysteme zu interpretieren. Ein dauerhafter Problembereich in der Zielsteuerung ist die fehlende Korrespondenz von (politisch vorgegebenen) Zielen und der verwendeten Kennziffern zu den Aktivitäten der Beschäftigungsdienste. Daher ist auch die direkte Abbildung von Ursache-/Wirkungsbeziehungen im Rahmen des Controllings praktisch kaum möglich. Im laufenden Reformprozess der Bundesanstalt für Arbeit (BA) werden die Potentiale von Controlling möglicherweise überschätzt. ; This paper provides a stocktaking of the controlling systems of Public Employment Services (PES) of Denmark, France, Great Britain, Netherlands, Austria, Sweden and Switzerland which is used to reflect on the running reform efforts in the German PES. Controlling systems must permanently be corrected and adapted since they are never perfect and prone to failures. Successions of centralisation and decentralization in labour market policy are most obvious in the Scandinavian countries and can also be understood as responses to weaknesses of the controlling systems. A permanent problem in controlling is the weak correspondence of (political) goals and targets in relation to the indicators used for representing the PES activities. It is almost impossible to display causal relationships (cause-impact) directly by the means of controlling. The potentials of controlling are possibly overestimated in the running reform process of the German PES (BA).