Eigentlich war für die deutsche Politik der NSA-Spionageskandal ja schon fast erledigt. Doch dann wurde öffentlich, dass Angela Merkels Handy abgehört wurde. Dies resultierte zum Beispiel in verärgerten Anrufen und der Idee eines No-Spy-Abkommen,welches aber inzwischen vom Tisch ist, sowie einer Entschuldigungsabordnung aus den USA, die allerdings einen kalten Empfang in Berlin hatte. Aber nun tut sich auch etwas auf internationaler Ebene: Zusammen mit Brasilien bereitete Deutschland eine Resolution in der UNO Generalversammlung vor, die ein internationales Recht auf Privatsphäre etablieren soll. Inzwischen ist eine,wenn auch abgeschwächte Version, dieser Resolution vom Dritten Komitee verabschiedet worden und wird im Dezember der Generalversammlung vorgelegt. Was bedeutet das für ein mögliches internationales Recht auf Privatsphäre?
Description based on: Bd. 120, published in 1996. ; Imprint varies. ; Heft 32-35 called Heft 1-4. ; Mode of access: Internet. ; TITLE HISTORY: [Lacks title, Heft 1-5]; Erste Reihe, Vorträge und Einzelschriften, Heft 6-23; [Lacks title, Heft 24-30]; Schriftenreihe des Instituts für Politik und Internationales Recht an der Universität Kiel. Erste Abteilung, Politik (Staatslehre), Heft 31; Veröffentlichungen des Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Heft 32-Bd. 117; Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Bd. 118-
Menschenrechte, Rechte des Menschen oder Grundrechte sind Bezeichnungen für jene elementaren Rechte, die als unerläßlich für die Entwicklung des Individuums angesehen werden. Das, was Menschen ihrem Wesen nach für eine menschenwürdige Existenz brauchen, ist zunächst Richtlinie oder Prüfstein für die Schaffung positiven Rechts. Nur wenn sie im positiven Recht festgeschrieben sind, erwerben Menschenrechte einen - im konservativen Sinn des Ausdrucks - legalen Status.
Each number has distinctive author and title. ; The first six numbers were published in one volume with collective title: Die Einbürgerung der Ausländer in völkerrechtlicher Beziehung . = La naturalisation des étrangers du point de vue du droit international . ; Mode of access: Internet.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für das therapeutische Klonen von menschlichen Zellen. Im Gegensatz zum reproduktiven Klonen wird beim therapeutischen Klonen kein Mensch hergestellt, vielmehr werden menschliche Zellen künstlich vermehrt, um diese sodann für therapeutische Zwecke einsetzen zu können. Auf internationaler Ebene werden die einschlägigen Bestimmungen der Biomedizinkonvention des Europarates samt dem ersten Zusatzprotokoll zum Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen erörtert. Auch zwei Dokumente, die im Rahmen der Vereinten Nationen zustande gekommen sind, werden kurz bezüglich ihrer Anwendbarkeit auf den Sachverhalt des therapeutischen Klonens behandelt. In der österreichischen Rechtsordnung gibt es keine ausdrücklichen Regelungen zum therapeutischen Klonen. Die grundrechtlichen Vorgaben sprechen für die Zulässigkeit dieser Technik, denn das therapeutische Klonen ist vom Schutzbereich des Grundrechts auf Forschungsfreiheit erfasst. Es sind keine entgegenstehenden verfassungsrechtlichen Rechtsgüter ersichtlich, die einen Eingriff in die Forschungsfreiheit rechtfertigen könnten. Insbesondere kommt Embryonen in der österreichischen Rechtsordnung kein Grundrecht auf Leben zu, auch die Annahme eines verfassungsrechtlichen Schutzes ihrer Menschenwürde ist nicht überzeugend. Die für das therapeutische Klonen einschlägigen Regelungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes entsprechen diesem verfassungsrechtlichen Befund. Zu einem solchen Ergebnis gelangt man jedoch erst nach Ausschöpfung sämtlicher Interpretationsmethoden. Da den RechtsanwenderInnen dieser langwierige Vorgang nicht zugemutet werden kann, sollte der österreichische Gesetzgeber endlich ausdrückliche Regelungen zum therapeutischen Klonen erlassen. ; This work deals with the legal framework of therapeutical cloning. In contrast to reproductive cloning, no human being is to be produced with the technique of therapeutical cloning. Therapeutical cloning aims at the production of human cells to use them for therapeutic purposes. At the international level, the Council of Europe?s Convention on Human Rights and Biomedicine and its first Additional Protocol on the Prohibiton of Cloning Human Beings are discussed with respect to the technique of therapeutical cloning. Two legal documents of the United Nations are also discussed relating to therapeutical cloning. The Austrian legal system contains no explicit regulation for therapeutical cloning. However the Austrian constitutional law indicates the lawfulness of such techniques because of the freedom of research. There are no conflicting fundamental rights particularly with regard to the embryo. The embryo has no fundamental right to life and the Austrian legal system does not grant the embryo the protection of its human dignity. The relevant clauses of the Austrian Fortpflanzungsmedizingesetz are in line with the constitutional requirements concerning therapeutical cloning. But to come to this point the legal practitioner has to pass through a long sequence of employing different interpretation methods. To avoid such legal uncertainty the Austrian legislator should finally establish explicit regulations regarding the techniques of human therapeutical cloning. ; Anna Grabner ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2012 ; (VLID)224147
Filmed from the original held by: Harvard Law School Library. ; Thesis (doctoral)--Universität Göttingen. ; Bibliography: p. [vii]-viii. ; Mode of access: Internet.
Each part has special t.-p. and separate pagination. ; At head of title: Schweizerische Vereinigung für internationales Recht. Société suisse de droit international. ; Die Einbürgerung der Ausländer in der Schweiz, vom Standpunkt des Völkerrechts betrachtet. Von W. Burckhardt.--Le droit d'option, les mesures de rétorsion d'états étrangers, par Georges Sauser-Hall. La nationalisation des étrangers, par Eugene Borel.--Die Zwangseinbürgerung, die mehrfache Staatsangehörigkeit und die Option im internationalen Verkehr, mit Racksicht auf das künftige schweizerische Einbürgerungsgesetz, von J. Sieber.--Zusammenstellung von vorschlägen betreffend massnahmen gegen die Überfremdung der Schweiz. Apercu des propositions pour la solution de la question des étrangers en Suisse.--Verhandlungen der Schweizerischen Vereinigung für internationales Recht. ; Mode of access: Internet.
In dieser Arbeit will ich erforschen ob Hegels Argumentationen am Ende des rechtlichen Teils der "Grundlinien der Philosophie des Rechts" die Basis für das philosophische Denken einer politischen Gemeinschaft, die nicht mehr national begrenzt ist wie in der Zeit der Forschung Hegels, enthält. Die Frage ist ob und wie es möglich ist, dass die nationalen Staaten in den Friedens- und Anerkennungsbedingungen koexistieren können. Es handelt sich um die Verbreitung des Hegelschen Begriffs der Sittlichkeit jenseits des nationalen Staates und es wird behauptet, dass die Idee der Sittlichkeit sich zum Universalismus bewegt. Meine Forschung der Rechtsphilosophie Hegels konzentriert sich auf die Frage ihrer Geschichtlichkeit, bzw. auf die Forschung der Rolle des Anerkennungsprinzips am Niveau des internationalen Rechts und der Dialektik des Freiheitsbegriffs in der Weltgeschichte. Die These fokussiert sich auf das Hegelsche Verständnis des "äußerlichen Staatsrechts", d.h. des internationalen Rechts, das zu der bislang wenig untersuchten Dimension seiner Anerkennungstheorie gehört. Ich werde versuchen zu zeigen, dass das was das Wesen des Staates ausmacht, seine Geschichtlichkeit sein muss. Der erste Teil der Arbeit – welche sich mit dem Problem der Geschichtlichkeit der Hegelschen Rechtsphilosophie durch die Untersuchung der weiteren Rolle des Anerkennungsbegriffs und durch die Auslegung der Dialektik der Freiheit am Niveau des internationalen Rechts beschäftigt – ist einer hermeneutischen Einführung in die gesamte Arbeitsproblematik gewidmet. Die erfahrenen Konflikte, die die Französische Revolution herstellte, als auch andererseits, die eigentliche Revolution, die die Philosophie im Kantischem Werk erlebte, stellen die Ursprünge des Hegelschen dialektischen Gedankens dar. Das letzte Kapitel dieses Abschnitts ist der Betrachtung des Verhältnisses zwischen der Philosophie und (ihrer) Zeit gewidmet. Die zweite, analytische Stufe der Arbeit wird aus dem folgendem Bestehen: (a) in der systematischen Analyse der Rehabilitation der praktischen Philosophie in der Rechtsphilosophie mit besonderen Akzent auf Hegels philosophisches Konzept der Idee des Staates als Wirklichkeit der sittlichen Freiheit; sowie (b) in der Interpretation der letzten Paragraphen des rechtlichen Teils der Rechtsphilosophie, in denen Hegel die Relationen zwischen souveränen Staaten unter dem Titel "Das äußere Staatsrecht" thematisiert. Das Problem der Stelle welche das äußere Staatsrecht, bzw. das internationale oder sog. Völkerrecht in Hegels philosophischem System einnimmt, stellt die Konzeption und den Inhalt der Hegelschen politischen Philosophie in Frage. Völkerrecht ist die einzige Stelle im enzyklopädischen System der Hegelschen Philosophie, die zugleich die Lehre des objektiven Geistes, durch den Übergang zur Weltgeschichte, bzw. zur Philosophie des absoluten Geistes, abschließt, es aber –über der starken Einführung der Geschichtlichkeit in den Begriffen seiner politischen Philosophie – auch öffnet, weil es die einzige richtige Stelle weiterer Fortsetzungen und Anknüpfungen auf die politische Philosophie Hegels ist. In der Ergiebigkeit heutiger, meistens am Prinzip der Intersubjektivität gerichteten Interpretationen der Rechtsphilosophie Hegels, bleibt die Rolle des Anerkennungsbegriffs im Hegelschen Verständnis des Völkerrechts eine der vergessenen Fragen. Innerhalb dieses Arbeitsteils, widmete ich die besondere Achtung der Auseinandersetzung Hegels mit der politischen Philosophie Kants. Der abschließende Abschnitt der Arbeit ist unter anderem mit den folgenden Fragen bestimmt: Welche Rolle soll der Anerkennungsbegriff im "äußeren Staatsrecht" haben, damit sich die konkrete Freiheit außerhalb der national-ethnischen Grenzen verwirklicht? Ist es möglich, den Begriff der Sittlichkeit außerhalb derselben Grenzen zu denken? Kann die Sittlichkeit durch den Begriff des Weltgeistes vergeschichtlicht werden? Das Argument, dass Hegel nicht auf die ethnisch und staatlich dezentralisierte Sittlichkeit bei der Verwerfung der möglichen künftigen minimalen Stiftung der Einheit der europäischen Völker beharrt, kann in der Andeutungen der Rechts- und Geschichtsphilosophie gefunden werden. Ihren Analysen und das Verständnis der Tendenzen, die Hegels rechtspolitische Philosophie verfolgt, ist diese Arbeit gewidmet.
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Einfluss des Völkerrechts auf das deutsche Genehmigungsverfahren für den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern. Der Handel mit Waffen und Rüstungsgütern ist ein Milliardengeschäft, mit weitreichenden politischen Konsequenzen. Wie sämtliche militärische Fragen bildet der internationale Waffenhandel einen sensiblen und schwer zu regulierenden Rechtsbereich, da viele Nationen schnell einen Eingriff in ihre staatliche Souveränität befürchten. Der internationale Waffenhandel ist jedoch mit vielen Problemen behaftet – so erscheint insbesondere die Lieferung von Waffen in Krisengebiete als kritisch, weil diese die Eskalation von Konflikten und Gewalt bewirken können. Ebenfalls können die Waffen von autoritären Regimen zur Unterdrückung der eigenen Bevölkerung missbraucht werden. Insgesamt ergaben sich aus dem Fehlen von internationalen Standards und Regularien für den globalen Handel mit konventionellen Rüstungsgütern bisher gravierende negative Folgen. So entstehen aus den nicht oder lediglich rudimentär vorliegenden Exportkontrollsystemen, namentlich bei Kleinwaffen, Leichtwaffen und Landminen, u.a. eine intensivere und schnellere Eskalation von Konflikten, anwachsende und ausufernde illegale Waffenmärkte sowie die Erhöhung des Risikos des Missbrauchs von Waffen gegen die Zivilbevölkerung. In diesem Kontext sollen idealerweise die internationalen und die nationalen juristischen Gestaltungsmittel der Kontrolle der Rüstung und des internationalen Waffenhandels ein übergreifendes politisches Konzept zur Herstellung von stabilen zwischenstaatlichen Beziehungen und zur Gewährleistung der internationalen Sicherheit bilden. Im Spannungsfeld zwischen den internationalen und den nationalen Interessen und Bestimmungen wird hier die Bedeutung des deutschen Grundgesetzes und des internationalen Rechts im Bereich des Waffenhandels für das deutsche Genehmigungsverfahren für Rüstungsexporte relevant.
Internationale Gerichte sollen Konflikte zwischen Staaten befrieden. Dass es dabei nicht immer nur um das Völkerrecht geht, zeigt der Streit zwischen den USA und dem Iran. Die gegenwärtige US-Regierung lehnt den Internationalen Gerichtshof als politisch gelenkt ab – und schadet sich damit vor allem selbst.
Der Mensch ist durch seine Intelligenz und seine anpassungsfähige Art in der Lage eine dominante Rolle in der Natur einzunehmen. Die Fähigkeit seine Umwelt nach seinen Vorstellungen zu gestalten führt dazu, dass andere in Bedrängnis geraten können. Die Jagd auf Tiere aufgrund der Gewinnung von Rohstoffen, Lebensmitteln oder zu anderen Zwecken kann dabei eine bestehende Art an den Rand des Aussterbens bringen. Beispielhaft dafür, befasst sich diese Diplomarbeit mit dem internationalen Regelwerk zur Regulierung des Walfangs. Einleitend werden die Historie, der Umfang und die Praxis des Walfangs erläutert. Es folgen ein Überblick des völkerrechtlichen Artenschutzrechtes, die Darstellung der aktuellen Artenschutzabkommen und die Problematik der Hochseefischerei in völkerrechtlicher Hinsicht. Der Hauptteil der Arbeit beschäftigt sich mit dem internationalen Regelwerk des Walfangs. Nach der Vorstellung des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs (ICRW) und der Walfangkommission (IWC) werden das Walfangmoratorium und die damit verbunden Sonderregelungen ausführlich behandelt. Mit der North Atlantic Marine Marmal Commission (NAMMCO), einer internationalen aber regional agierenden Organisation wird eine Organisation die sich mit ähnlicher Materie befasst, der IWC gegenübergestellt. Es folgt die Darstellung weiterer Artenschutzabkommen den Walschutz betreffend und deren rechtliches Verhältnis zur ICRW. Der abschließende Teil widmet sich den Bemühungen der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) auf diesem Gebiet. Dabei werden verschiedene Organisationen vorgestellt und deren Kampagnen und Aktionen zur Erhaltung des Walbestandes aufgezeigt, welche Druck auf walfangende Nationen ausüben und einen wichtigen Beitrag zu diesem Umweltthema leisten. ; Man is able to assume a dominant role in nature due to his intelligence and his adaptability. The ability to create his environment according to his ideas might lead to adverse conditions for others. The hunting of animals on account of the gain of resources, food or other purposes can cause the extinction of an existing species. In order to exemplify this, this thesis deals with the international set of rules designed for the regulation of whaling. As an introduction, the history, the scale as well as the practice of whaling are explained. Subsequently, an outline of the right of protection of species of international law, the description of the recent treaty for the protection of endangered species, and the problematic nature of deep-sea fishing with regard to the international law are elucidated. The main part of the thesis deals is concerned with the international set of rules for whaling. After the outline of the international consent on the regulation of whaling (ICRW) and the international whaling committee (IWC), the whaling moratorium and the related special provisions are elaborated. Furthermore, the IWC is compared with the North Atlantic Marine Marmal Commission (NAMMCO), an international but regionally operating organization dealing with similar matters. The presentation of other treaties for the protection of endangered species concerning whaling and their legal relation to the ICRW follows. The concluding part is dedicated to the efforts of NGOs in this field. In doing so, different organizations, their campaigns for the preservation of whales, which pressurize nations practicing whaling and contribute substantially to this environmental issue, are outlined and presented. ; vorgelegt von Florian Müller ; Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers/der Verfasserin ; Abstracts in Deutsch und Englisch ; Karl-Franzens-Universität Graz, Diplomarbeit, 2016 ; (VLID)1333601
Rechtspopulistische Bewegungen machen sich zur Zeit in vielen westlichen Staaten zum Sprachrohr angeblich bisher unterdrückter Bevölkerungsgruppen und Meinungen. Die identitäre Bewegung entwickelt diesen Ansatz weiter zu einem Projekt der autoritären Staatlichkeit gegen Multikulturalismus, Islam und Einwanderung. Dabei verbindet sie ihre Kampagne für einen ethnisch geschlossen Nationalstaat mit der Kritik an der kapitalistischen Globalisierung. Mit einem Sprachduktus, der Politik emotionalisiert, wird durch «geistige Verschärfung» das Programm eines defensiven Ethnonationalismus entfaltet. Dieser beruft sich auf Traditionsbestandteile eines völkischen Antimodernismus und eine von dem russischen Philosophen Alexander Dugin entworfene eurasische Geopolitik. Ein europäischer Keynesianismus als Grundlage für ein gesamteuropäisches Wirtschaftskonzept würde als offensive Gegenstrategie die Idee einer sozialstaatlichen Erneuerung propagieren können. Zudem sind Akteure aus der Zivilgesellschaft aufgefordert, gegen Fremdenfeindlichkeit und Orientierungsverlust aufklärerisch zu wirken.
I. Einführung II. Die Gewährleistung des Persönlichkeitsschutzes und der Meinungsfreiheit durch den Pakt III. Anwendungsfälle IV. Zusammenfassung und Schlußfolgerung