Dieser Buchtitel ist Teil des Digitalisierungsprojekts Springer Book Archives mit Publikationen, die seit den Anfängen des Verlags von 1842 erschienen sind. Der Verlag stellt mit diesem Archiv Quellen für die historische wie auch die disziplingeschichtliche Forschung zur Verfügung, die jeweils im historischen Kontext betrachtet werden müssen. Dieser Titel erschien in der Zeit vor 1945 und wird daher in seiner zeittypischen politisch-ideologischen Ausrichtung vom Verlag nicht beworben.
Der bellum iustum wird unter Augustinus von Hippo, Thomas von Aquin und Hugo Grotius definiert. Auch die Kirche widmet sich schon früh dem Kriegsrecht, insbesondere dem Schutz der Zivilbevölkerung. Sie lässt im 10. Jahrhundert den Pax Dei ausrufen. Neben dem Pax Dei kommt es zur Treuga Dei, einer Art Waffenstillstand. Aufbauend auf dem Lieber-Code 1863 wurden in Europa zahlreiche Kodifikationen zum Kriegsrecht erlassen, welche sich immer mehr dem ius in bello zuwenden, wie etwa die Genfer Konvention von 1864. Mit der Gründung des Völkerbundes widmete man sich speziell der Verhütung des Kriegsrechts und der Einführung eines Friedensrechts. Auch der Briand-Kellogg Pakt widmete sich dem Kriegsrecht, indem er ein partiellen Gewaltverbot beinhaltete. Erst durch die Satzung der Vereinten Nationen kam es zu einem allgemeinen Gewaltverbot. Als humanitäres Gegenstück zur Haager Landkriegsordnung wurden die Genfer Abkommen von 1949 erlassen. Das vierte Genfer Abkommen handelt vom Schutz der Zivilpersonen in Kriegszeiten. Die zwei Zusatzprotokolle zu den Genfer Abkommen beschäftigen sich mit dem Schutz der Opfer in internationalen und nicht-internationalen Konflikten. Seit dem 20. Jahrhundert kommt es zur aktiven Beteiligung von Frauen in der Entwicklung eines Friedensrechts. Im Jahr 1946 wurde die Kommission für die Rechtsstellung der Frau gegründet, welche die Organisation der Weltfrauenkonferenzen übernahm. Auf dem Internationalen Pakt bürgerlicher und politischer Rechte basierend wurden unter anderem das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe 1984 und die speziellen Artikel des Römischen Statutes des Internationalen Gerichtshofes zum Schutz der Frau erlassen. Die Vereinten Nationen erließen zahlreiche Resolutionen zum Thema Kriegsrecht und Frauen, in welchen sie die Miteinbeziehung von Frauen in Friedensmissionen fordern. ; The movement of the bellum iustum was defined by augustine of Hippo, Thomas Aquinus and Huso Grotius. Also the church dedicated its work on the law of war, especially on the protection of the civilian people. So it called during the 10th century the Pax Dei and afterwards the Treuga Dei and the so called ?Ewiger Landfriede?. Based on the american Lieber-Code of 1863 the european experts of law created the Geneva Convention of 1864 and the Hague Convention of Laws and Customs of War on Law on Land. With the establishment of the League of Nations a international organization was created, which dedicated its work to the prevention of war and the implementation of the law of peace. In 1928 the Pact of Paris implemented a partial prohibition of force. With the establishment of the United Nations the general prohibition of force entered into force. The humanitarian equivalent to the Hague Convention of Laws and Customs of War on Law on Land were the Geneva Conventions of 1949. Especially the 4th Genevs Convention treats the protection of the civility in times of war. During the 20th century women started to be part of the hearings to the law of peace. In 1946 the Commission on the Status of Women was established to enforce this topic. Therefore it organized Worlds Women Conferences. Also the legislation changed to positive way for women, such as the articles of the Rome Statute of the ICC. The United Nations created some resolutions, which enforced peace and the protection of women. Some projects, such as DAPHNE, STOP and AGIS supported this topic too. ; vorgelegt von Manuela Furian ; Abweichender Titel laut Übersetzung der Verfasserin/des Verfassers ; Graz, Univ., Dipl.-Arb., 2011 ; (VLID)222303
In: Revue internationale de la Croix-Rouge: débat humanitaire, droit, politiques, action = International Review of the Red Cross, Band 51, Heft 606, S. 385-386
Am 26. November genehmigte das ukrainische Parlament die Verhängung des Kriegsrechts und bestätigte damit eine Entscheidung, die kurz zuvor Präsident Poroschenko und der Nationale Verteidigungs- und Sicherheitsrat getroffen hatten und die auch von der Opposition unterstützt wurde. Die Verhängung des Kriegsrechts, was die Regierung bisher trotz Krim-Annexion und der seit 2014 andauernden militärischen Kampfhandlungen im Donbass stets vermieden hatte, war eine Reaktion darauf, dass drei ukrainische Marineschiffe von russischer Seite mit militärischer Gewalt gestoppt wurden, als sie, auf dem Weg zum Hafen von Mariupol im Asowschen Meer, die Straße von Kertsch passieren wollten. Auf Grundlage des für 30 Tage verhängten Kriegsrechts kann die ukrainische Regierung eine ganze Reihe von Maßnahmen in den zehn Regionen, in denen das Kriegsrecht ab dem 28. November gilt, ergreifen. Eine Verschiebung der Präsidentschaftswahlen, was kurzzeitig zur Debatte stand, ist jedoch vom Tisch. Was sind die internationalen Implikationen der jüngsten Eskalation?
Am 26. November genehmigte das ukrainische Parlament die Verhängung des Kriegsrechts und bestätigte damit eine Entscheidung, die kurz zuvor Präsident Poroschenko und der Nationale Verteidigungs- und Sicherheitsrat getroffen hatten und die auch von der Opposition unterstützt wurde. Die Verhängung des Kriegsrechts, was die Regierung bisher trotz Krim-Annexion und der seit 2014 andauernden militärischen Kampfhandlungen im Donbass stets vermieden hatte, war eine Reaktion darauf, dass drei ukrainische Marineschiffe von russischer Seite mit militärischer Gewalt gestoppt wurden, als sie, auf dem Weg zum Hafen von Mariupol im Asowschen Meer, die Straße von Kertsch passieren wollten. Auf Grundlage des für 30 Tage verhängten Kriegsrechts kann die ukrainische Regierung eine ganze Reihe von Maßnahmen in den zehn Regionen, in denen das Kriegsrecht ab dem 28. November gilt, ergreifen. Eine Verschiebung der Präsidentschaftswahlen, was kurzzeitig zur Debatte stand, ist jedoch vom Tisch. Was sind die internationalen Implikationen der jüngsten Eskalation?
This book investigates the intellectual history of the laws of war. It reconstructs the distinctive ways of thinking about the legal regulation of war in history, contrasts these to more familiar just war and realist approaches, and shows how closely connected they have been to the process of spelling out the nature, function, and powers of state sovereignty.
Erstes Kapitel. Zweck und Grundrisz des Systems -- Allgemeine Andeutung des Zwecks. Das menschliche Geschlecht als faktische Gemeinschaft. Das menschliche Geschlecht als Rechtsgemeinschaft. Die Einheitlichkeit des internationalen Rechts. Grundrisz des Systems. Die positiven Normen des Kriegsrechts. Der mehr oder weniger wohlverstandene Egoismus der Staaten als Grundgedanke des internationalen Rechts (des "Völkerrechts"). Die Ausdehnung meines Stoffes. Die entzündliche Natur gewisser Untersuchungsstoffe. Die Sprache -- Zweites Kapitel. Das System, Erster Teil.Oeffentlichrechtliche Verhältnisse -- Erste Abteilung. Oberverwaltung -- Zweite Abteilung. Rechtsquellen -- Dritte Abteilung. Güter, Welche, im Groszen und Ganzen, Gemeinnützige Güter Sind -- Vierte Abteilung. Steuerwesen -- Fünfte Abteilung. Wohlfahrtspflege -- Sechste Abteilung. Sociale Abwehr -- Siebente Abteilung. Bestrafung -- Achte Abteilung. Jurisdiktion -- Neunte Abteilung. Rechtsprechung -- Zweiter Teil Des Systems -- Zehnte Abteilung. Privatrechtliche Verhältnisse im Algemeinen -- Elfte Abteilung. Personen -- Zwölfte Abteilung. Familie -- Dreizehnte Abteilung. Vermögen -- Vierzehnte Abteilung. Schuldverhaeltnisse -- Fünfzehnte Abteilung. Einflusz des Handelsrechts -- Sechzehnte Abteilung. Erbrecht -- Siebzehnte Abteilung. Zivilprozesz -- Achtzehnte Abteilung. Konkurs -- Drittes Kapitel. Anhang zum System, Ein Blick auf das positive Kriegsrecht -- Die rein positive Natur des Kriegsrechts. Die Lehre der rechtmäszigen Kriegsursachen. Die Enstehung des herkömmlichen Kriegsrechts. Die erste herkömmliche Vorschrift: "Nicht alles was dem Feind Abbruch tut, ist erlaubt". Die zweite herkömmliche Vorschrift: "Feindlichen Privatpersonen soll in der Regel nichts zuleide geschehen". Die dritte herkömmliche Vorschrift: "Neutrale haben Rechte und Pflichten". Die Folge der Ungenauigkeit des herkömmlichen Kriegsrechts. Die Kodifikation des Kriegsrechts. Ein unvermeidlicher Streifzug durch das Gebiet der Gefühlsempfindungen. Das Prinzip der Nationalitäten. Das unklare nationale Gefühl. Rassen. Glaubensbekentnisse. Sozialpolitik. Zusammenfassung der hauptsächlichen, auf dem Gebiet des Gefühls liegenden, Kriegsursachen. Einschränkung der Kriege. Humanisierung des Krieges. Verschwinden des Krieges -- Viertes Kapitel. Schlùszwort -- Erinnerung an den Ausgangspunkt dieser Arbeit. Erinnerung an den Zweck dieser Arbeit. Die angewendete Methode. Meine Ergebnisse. Der nationale Egoismus. Der Krieg.